Errichtung und Betrieb einer Notstromversorgung mit Dieselmotorenanlagen für das Rechenzentrum BER15 in 14974 Ludwigsfelde
- Erschienen am - PresemitteilungBekanntmachung des Landesamtes für Umwelt
Vom 25. November 2025
Die Firma VDC BER15 GmbH, Bismarckstraße 53 in 66121 Saarbrücken beantragt die Genehmigung nach § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG), auf dem Grundstück in 14974 Ludwigsfelde, Parkallee in der Gemarkung Genshagen, Flur 2, Flurstücke 681 und 682 eine Anlage zur Notstromversorgung mit Dieselmotorenanlagen für das Rechenzentrum BER15 zu errichten und zu betreiben.
Für das Vorhaben besteht die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung.
Beabsichtigt sind die Errichtung und der Betrieb von 32 Notstromdieselmotorenanlagen (NDMA) mit einer Feuerungswärmeleistung von insgesamt 245,4 MW, um im Falle eines Stromausfalls die Energieversorgung des benachbarten Rechenzentrums BER15 (mit den Teilanlagen BER15.1 und BER15.2) zu gewährleisten. Die Betriebszeiten betragen für den Testbetrieb insgesamt 672 Stunden im Jahr (für maximal fünf Stunden pro Tag je Motor, kein gleichzeitiger Betrieb aller Motoren) und bei Stromausfall maximal 402 Stunden im Jahr. Zu den 32 NDMA gehören jeweils eine eigene SCR-Anlage (selektive katalytische Reduktion) und Tagestanks für Diesel und Harnstoff. Des Weiteren werden acht Schornsteine mit je vier Zügen, acht Diesellagertanks und eine Abfüllfläche errichtet.
Es handelt sich dabei um eine Anlage der Nummer 1.1 GE des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) sowie um ein Vorhaben nach Nummer 1.1.1 X der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG).
Die Inbetriebnahme der Anlage ist im 4. Quartal 2026 vorgesehen.
Auslegung
Der Genehmigungsantrag sowie die dazugehörigen erforderlichen Unterlagen und die bereits im Genehmigungsverfahren vorliegenden abschließenden Stellungnahmen werden einen Monat vom 3. Dezember 2025 bis einschließlich 2. Januar 2026 über das länderübergreifende zentrale UVP-Internetportal unter https://www.uvp-verbund.de/ jederzeit und für jedermann zugänglich gemacht.
Es besteht zusätzlich die Möglichkeit, eine leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit zur Verfügung gestellt zu bekommen.
Die veröffentlichten und ausgelegten Unterlagen enthalten insbesondere ein Lärmgutachten, eine Immissionsprognose zu Luftschadstoffen, einen Brandschutznachweis, einen UVP-Bericht und ein Untersuchungskonzept zum Ausgangszustandsbericht.
Einwendungen
Einwendungen gegen das Vorhaben können während der Einwendungsfrist vom 3. Dezember 2025 bis einschließlich 2. Februar 2026 unter Angabe der Vorhaben-ID Süd-G10924 schriftlich oder elektronisch beim Landesamt für Umwelt, Genehmigungsverfahrensstelle Süd, Postfach 60 10 61 in 14410 Potsdam erhoben werden. Mit Ablauf dieser Frist sind für das Genehmigungsverfahren alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.
Für elektronische Einwendungen kann ein Einwendungsportal unter Angabe der oben genannten Vorhaben-ID verwendet werden unter: https://lfu.brandenburg.de/einwendungen.
Erörterungstermin
Soweit gegenüber dem Vorhaben form- und fristgerecht Einwendungen erhoben werden, entscheidet die Genehmigungsbehörde nach Ablauf der Einwendungsfrist nach Ermessen, ob ein Erörterungstermin durchgeführt wird. Findet aufgrund dieser Entscheidung kein Erörterungstermin statt, so wird dies nochmals gesondert öffentlich bekannt gemacht. Gehen keine form- und fristgerechten Einwendungen ein, entfällt der Erörterungstermin.
Der Erörterungstermin ist vorgesehen für den 18. März 2026. Dieser Termin dient dazu, die rechtzeitig gegen das Vorhaben erhobenen Einwendungen zu erörtern, soweit dies für die Prüfung der Genehmigungsvoraussetzungen von Bedeutung sein kann. Dazu wird denjenigen, die Einwendungen erhoben haben, Gelegenheit gegeben, ihre Einwendungen gegenüber der Genehmigungsbehörde und dem Antragsteller zu erläutern. Kann die Erörterung an diesem Tag nicht abgeschlossen werden, wird der Erörterungstermin an den folgenden Werktagen fortgesetzt. Es wird darauf hingewiesen, dass die form- und fristgerecht erhobenen Einwendungen auch bei Ausbleiben des Antragstellers oder von Personen, die Einwendungen erhoben haben, erörtert werden.
Der Veranstaltungsort wird gesondert öffentlich bekannt gemacht.
Hinweise
Eine Eingangsbestätigung auf die schriftlich oder per E-Mail erhobenen Einwendungen wird nicht vorgenommen. Bei Verwendung des Einwendungsportals erfolgt eine automatische Eingangsbestätigung.
Die Einwendungen sind dem Antragsteller sowie den Fachbehörden, deren Aufgabenbereich berührt wird, bekannt zu geben. Auf Verlangen des Einwenders sollen dessen Name und Anschrift vor der Bekanntgabe unkenntlich gemacht werden, wenn diese zur ordnungsgemäßen Durchführung des Genehmigungsverfahrens nicht erforderlich sind.
Eine gesonderte Einladung zum Erörterungstermin erfolgt nicht. Die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.
Rechtsgrundlagen
Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274; 2021 I S. 123), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 12. August 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 189)
Vierte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen - 4. BImSchV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Mai 2017 (BGBl. I S. 1440), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 12. November 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 355)
Neunte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über das Genehmigungsverfahren - 9. BImSchV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Mai 1992 (BGBl. I S. 1001), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 3. Juli 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 225)
Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. März 2021 (BGBl. I S. 540), zuletzt geändert durch Artikel 10 des Gesetzes vom 23. Oktober 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 323)
Landesamt für Umwelt
Abteilung Technischer Umweltschutz 1
Genehmigungsverfahrensstelle Süd
