Errichtung und Betrieb einer Notstromversorgung mit Dieselmotoranlagen für das Rechenzentrum DC2 – Data Center Campus Lübbenau in 03222 Lübbenau/Spreewald
- Erschienen am - PresemitteilungBekanntmachung des Landesamtes für Umwelt
Vom 27. Mai 2025
Die Firma Data Block II GmbH, Berliner Chaussee 13 in 16559 Liebenwalde OT Kreuzbruch beantragt die Genehmigung nach § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG), auf dem Grundstück in 03222 Lübbenau, An der Kraftwerkstraße 24 in der Gemarkung Groß-Klessow, Flur 1, Flurstücke 343 und 634 eine Anlage zur Notstromversorgung mit Dieselmotoranlagen für das Rechenzentrum DC2 – Data Center Campus Lübbenau zu errichten und zu betreiben.
Für das Vorhaben besteht die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung.
Das Vorhaben umfasst im Wesentlichen die Errichtung und den Betrieb einer Netzersatzstromanlage zur unterbrechungsfreien Stromversorgung des Rechenzentrums im Fall eines Stromausfalls mit insgesamt 72 Notstromdieselmotoranlagen für sechs Module (M31-M36) der sechs eigenständigen Gebäude des Rechenzentrums. Jedes Modul wird mit zwölf Data Hall Generatoren und zwölf Dieseltanks sowie zwölf Harnstofftanks ausgestattet. Die Gesamtfeuerungswärmeleistung der Anlage wird 571 MW betragen.
Es handelt sich dabei um eine Anlage der Nummer 1.1 GE des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) sowie um ein Vorhaben nach Nummer 1.1.1 X der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG).
Von der Antragstellerin ist gemäß § 8a BImSchG eine Zulassung vorzeitigen Beginns für Errichtungsarbeiten von drei der sechs Module (M31-M33) beantragt worden.
Die Inbetriebnahme der Anlage ist im August 2026 vorgesehen.
Auslegung
Der Genehmigungsantrag sowie die dazugehörigen erforderlichen Unterlagen und die bereits im Genehmigungsverfahren vorliegenden abschließenden Stellungnahmen werden einen Monat vom 4. Juni 2025 bis einschließlich 3. Juli 2025 über das länderübergreifende zentrale UVP-Internetportal unter https://www.uvp-verbund.de/ jederzeit und für jedermann zugänglich gemacht.
Es besteht zusätzlich die Möglichkeit, eine leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit zur Verfügung gestellt zu bekommen.
Die veröffentlichten Unterlagen enthalten unter anderem eine Anlagen- und Betriebsbeschreibung, Untersuchungen zur Prüfung der Umweltverträglichkeit, insbesondere Angaben zu Immissionen wie Schall und Luftschadstoffen, Auswirkungen auf FFH-Gebiete sowie einen Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag.
Einwendungen
Einwendungen gegen das Vorhaben können während der Einwendungsfrist vom 4. Juni 2025 bis einschließlich 4. August 2025 unter Angabe der Vorhaben-ID Süd-G10224 schriftlich oder elektronisch beim Landesamt für Umwelt, Genehmigungsverfahrensstelle Süd, Postfach 60 10 61 in 14410 Potsdam erhoben werden. Mit Ablauf dieser Frist sind für das Genehmigungsverfahren alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.
Für elektronische Einwendungen kann ein Einwendungsportal unter Angabe der oben genannten Vorhaben-ID verwendet werden unter: https://lfu.brandenburg.de/einwendungen.
Erörterungstermin
Soweit gegenüber dem Vorhaben form- und fristgerecht Einwendungen erhoben werden, entscheidet die Genehmigungsbehörde nach Ablauf der Einwendungsfrist nach Ermessen, ob ein Erörterungstermin durchgeführt wird. Findet aufgrund dieser Entscheidung kein Erörterungstermin statt, so wird dies nochmals gesondert öffentlich bekannt gemacht. Gehen keine form- und fristgerechten Einwendungen ein, entfällt der Erörterungstermin.
Der Erörterungstermin ist vorgesehen für den 3. September 2025 um 10 Uhr im Kleinen Saal, Stadt Lübbenau/Spreewald, Kirchplatz 1, 03222 Lübbenau/Spreewald.
Dieser Termin dient dazu, die rechtzeitig gegen das Vorhaben erhobenen Einwendungen zu erörtern, soweit dies für die Prüfung der Genehmigungsvoraussetzungen von Bedeutung sein kann. Dazu wird denjenigen, die Einwendungen erhoben haben, Gelegenheit gegeben, ihre Einwendungen gegenüber der Genehmigungsbehörde und dem Antragsteller zu erläutern. Kann die Erörterung an diesem Tag nicht abgeschlossen werden, wird der Erörterungstermin an den folgenden Werktagen fortgesetzt. Es wird darauf hingewiesen, dass die form- und fristgerecht erhobenen Einwendungen auch bei Ausbleiben des Antragstellers oder von Personen, die Einwendungen erhoben haben, erörtert werden.
Hinweise
Eine Eingangsbestätigung auf die schriftlich oder per E-Mail erhobenen Einwendungen wird nicht vorgenommen. Bei Verwendung des Einwendungsportals erfolgt eine automatische Eingangsbestätigung.
Die Einwendungen sind dem Antragsteller sowie den Fachbehörden, deren Aufgabenbereich berührt wird, bekannt zu geben. Auf Verlangen des Einwenders sollen dessen Name und Anschrift vor der Bekanntgabe unkenntlich gemacht werden, wenn diese zur ordnungsgemäßen Durchführung des Genehmigungsverfahrens nicht erforderlich sind.
Eine gesonderte Einladung zum Erörterungstermin erfolgt nicht. Die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.
Rechtsgrundlagen
Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274; 2021 I S. 123), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Februar 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 58)
Vierte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen - 4. BImSchV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Mai 2017 (BGBl. I S. 1440), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 12. November 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 355)
Neunte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über das Genehmigungsverfahren - 9. BImSchV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Mai 1992 (BGBl. I S. 1001), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 3. Juli 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 225)
Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. März 2021 (BGBl. I S. 540), zuletzt geändert durch Artikel 10 des Gesetzes vom 23. Oktober 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 323)
Landesamt für Umwelt
Abteilung Technischer Umweltschutz 1
Genehmigungsverfahrensstelle Süd