Genehmigung zum Vorhaben Wesentliche Änderung einer Putenelterntieranlage am Standort 15913 Alt Zauche-Wußwerk
- Erschienen am - PresemitteilungBekanntmachung des Landesamtes für Umwelt
Vom 28. April 2026
Der Firma Kartzfehn Märkische Puten GmbH, Dorfstraße 33 in 16818 Gühlen-Glienicke wurde die Genehmigung nach §16 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) erteilt, eine Anlage zum Halten oder zur Aufzucht von Truthühnern wesentlich zu ändern.
Die Genehmigungsentscheidung und die Rechtsbehelfsbelehrung lauten:
„I. Entscheidung
1. Der Firma Kartzfehn Märkische Puten GmbH, Dorfstraße 33 in 16818 Gühlen-Glienicke (im Folgenden: Antragstellerin), Dorfstraße 33 in 16818 Gühlen-Glienicke wird die
Genehmigung erteilt, eine Anlage zum Halten oder zur Aufzucht von Truthühnern mit 40 000 oder mehr Truthühnermastplätzen auf dem Grundstück
in 15913 Alt Zauche-Wußwerk,
Burglehn 14,
Gemarkung Wußwerk,
Flur 1, Flurstücke 2/5, 5/2, 6/2, 7/3, 7/6, 8/1, 8/3, 61
und
Gemarkung Alt Zauche
Flur 1, Flurstücke 63, 202/3, 202/5, 203/2, 229/1,
Flur 3, Flurstücke 1, 2/1, 5/4, 6/3, 7 und 8
in dem unter Ziffer II. und III. dieser Entscheidung beschriebenen Umfang und unter Einhaltung der unter Ziffer IV. genannten Inhalts- und Nebenbestimmungen wesentlich zu ändern.
2. Die Genehmigung umfasst nach § 13 BImSchG die Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens nach § 71 Abs. 1 der Brandenburgischen Bauordnung (BbgBO).
3. Die Antragstellerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
VII. Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Zustellung Widerspruch beim Landesamt für Umwelt mit Sitz in Potsdam erhoben werden.“
Das Vorhaben unterlag einer Umweltverträglichkeitsprüfung.
Es handelt sich um eine Anlage nach der Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen (IED).
Die immissionsschutzrechtliche Genehmigung wurde unter den im Genehmigungsbescheid aufgeführten Nebenbestimmungen erteilt.
In der Genehmigung nach Bundes-Immissionsschutzgesetz ist über alle rechtzeitig vorgetragenen Einwendungen entschieden worden.
Auslegung
Die Genehmigung nach Bundes-Immissionsschutzgesetz wird in der Zeit vom 30. April 2026 bis einschließlich 13. Mai 2026 auf der Internetseite des Landesamtes für Umwelt Brandenburg unter https://lfu.brandenburg.de/info/genehmigungen-sued zugänglich gemacht.
Die Genehmigung nach Bundes-Immissionsschutzgesetz wird in der Zeit vom 30. April 2026 bis einschließlich 13. Mai 2026 über das länderübergreifende zentrale UVP-Internetportal unter https://www.uvp-verbund.de/ zugänglich gemacht.
Es besteht zusätzlich die Möglichkeit, eine leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit zur Verfügung gestellt zu bekommen.
Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Bescheid den Einwendern und auch gegenüber Dritten, die keine Einwendung erhoben haben, als zugestellt.
Nach der öffentlichen Bekanntmachung können der Bescheid und seine Begründung bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist von den Personen, die Einwendungen erhoben haben, beim Landesamt für Umwelt, Genehmigungsverfahrensstelle Süd schriftlich oder elektronisch angefordert werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Landesamt für Umwelt mit Sitz in Potsdam erhoben werden.
Rechtsgrundlagen
Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274; 2021 I S. 123), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 29. März 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 84)
Vierte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen - 4. BImSchV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Mai 2017 (BGBl. I S. 1440), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 12. November 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 355)
Neunte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über das Genehmigungsverfahren - 9. BImSchV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Mai 1992 (BGBl. I S. 1001), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 3. Juli 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 225)
Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. März 2021 (BGBl. I S. 540), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 22. Dezember 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 348)
Landesamt für Umwelt
Abteilung Technischer Umweltschutz 1
Genehmigungsverfahrensstelle Süd
