Entsorgungsanlagen

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Abfälle aus Privathaushalten sind den örtlich zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern zu überlassen.

Die Besitzer gewerblicher Abfälle sind zur Verwertung verpflichtet, soweit das technisch möglich und wirtschaftlich zumutbar ist. Ansonsten haben sie die Abfälle grundsätzlich dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zu überlassen.

Eine Besonderheit ist die Entsorgung gefährlicher Abfälle. Diese sind in jedem Fall der SBB Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbH anzudienen.

Für die Entsorgung von Abfällen dürfen nur Anlagen genutzt werden, die speziell für diese Abfälle zugelassen sind. Eine aktuelle Übersicht über die in Brandenburg zugelassenen Entsorgungsanlagen bietet der Abfallassistent als Bestandteil des Landwirtschafts- und Umweltinformationssystems Brandenburg (LUIS-BB).

Zusätzlich zu den Entsorgungsanlagen bietet der Abfallassistent eine detaillierte Übersicht über die:

  • Abfallsammler und –beförderer,
  • Havarieentsorger,
  • Abfallmakler und –händler und
  • Lehrgangsträger

des Landes Brandenburg.

Abfälle aus Privathaushalten sind den örtlich zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern zu überlassen.

Die Besitzer gewerblicher Abfälle sind zur Verwertung verpflichtet, soweit das technisch möglich und wirtschaftlich zumutbar ist. Ansonsten haben sie die Abfälle grundsätzlich dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zu überlassen.

Eine Besonderheit ist die Entsorgung gefährlicher Abfälle. Diese sind in jedem Fall der SBB Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbH anzudienen.

Für die Entsorgung von Abfällen dürfen nur Anlagen genutzt werden, die speziell für diese Abfälle zugelassen sind. Eine aktuelle Übersicht über die in Brandenburg zugelassenen Entsorgungsanlagen bietet der Abfallassistent als Bestandteil des Landwirtschafts- und Umweltinformationssystems Brandenburg (LUIS-BB).

Zusätzlich zu den Entsorgungsanlagen bietet der Abfallassistent eine detaillierte Übersicht über die:

  • Abfallsammler und –beförderer,
  • Havarieentsorger,
  • Abfallmakler und –händler und
  • Lehrgangsträger

des Landes Brandenburg.

Weiterführende Informationen

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