Moorschutzförderung
Für eine angepasste Moornutzung wie beispielsweise angepasster Technik oder moorschonender Stauhaltung sowie für Maßnahmen zur Moorvitalisierung gibt es eine Vielzahl von Fördermöglichkeiten.
Fördervoraussetzungen, Termine für die Einreichfrist und die erforderlichen Dokumente sind auf den Seiten der Fördermittelgeber zu entnehmen.
Übersicht der Fördermöglichkeiten
Angepasste Moornutzung
AUKM „Moorschonende Stauhaltung"
Förderprogramm moorschonende Bewirtschaftung
Die Umstellung der Nutzung von organischen Böden auf klimagerechte moorschonende Bewirtschaftungsverfahren ist für die Erreichung der Klimaneutralität im Jahr 2045 unerlässlich. Diese Richtlinie Klima-/Moorschutz – investiv unterstützt Maßnahmen dieses Transformationsprozesses. Das vorliegende Förderprogramm wird aus Mitteln des Zukunftsinvestitionsfonds finanziert und soll nachhaltige Impulse für eine ressourcen- sowie klimaschonende und auch langfristig existenzsichernde Landwirtschaft geben. Die Klima-Moorschutzrichtlinie des Landes Brandenburg hat eine vorläufige Laufzeit bis zum 30. Juni 2023. Eine Laufzeitverlängerung bis zum 31. Dezember 2026 ist geplant.
Bewilligungsstelle: Landwirtschaftsämter der Kreise
Moorrevitalisierung
Förderung des natürlichen Erbes und des Umweltbewusstseins, Teil D
Förderung für Moorschutzmaßnahmen bis 100 Prozent, Förderung allein für Vorstudien und Flächensicherung im Vorfeld möglich, Projektauswahlkriterien beachten.
Bewilligungsstelle: Investitionsbank Land Brandenburg
Landschaftswasserhaushalt und naturnahe Gewässerentwicklung
Förderung für Moorschutzmaßnahmen mit den Zielen Wasser- beziehungsweise Nährstoffrückhalt bis 100 Prozent, Maßnahme muss den Zielen der Wasserrahmenrichtlinie dienen
Bewilligungsstelle: Investitionsbank Land Brandenburg
Moorschutzprojekte / Moorschutzrahmenplan
Der NaturSchutzFonds Brandenburg fördert Projekte in der Regel anteilig, so dass dieser gern für die Kofinanzierung anderer Förderinstrumente angefragt wird. Es gibt in begründeten Fällen auch 100 Prozent-Finanzierungen. Im Moorschutzrahmenplan (siehe Downloads) sind besonders gefährdete Moortypen aufgelistet, die eine besondere Priorität genießen.
Bewilligungsstelle: NaturSchutzFonds Brandenburg
MoorFutures
MoorFutures sind freiwillige Klimazertifikate, die für die Finanzierung von Moorschutzvorhaben ausgegeben werden. Die Idee wendet sich an Privatpersonen, Firmen und Organisationen, die ihre eigene negative Klimawirkung kompensieren wollen. Wer durch sein Handeln große Mengen Treibhausgas erzeugt, kann als Kompensation was Gutes tun und Moorschutzprojekte mitfinanzieren. So können an anderer Stelle wieder Treibhausgasemissionen reduziert werden.
Bewilligungsstelle: Flächenagentur Brandenburg
Für eine angepasste Moornutzung wie beispielsweise angepasster Technik oder moorschonender Stauhaltung sowie für Maßnahmen zur Moorvitalisierung gibt es eine Vielzahl von Fördermöglichkeiten.
Fördervoraussetzungen, Termine für die Einreichfrist und die erforderlichen Dokumente sind auf den Seiten der Fördermittelgeber zu entnehmen.
Übersicht der Fördermöglichkeiten
Angepasste Moornutzung
AUKM „Moorschonende Stauhaltung"
Förderprogramm moorschonende Bewirtschaftung
Die Umstellung der Nutzung von organischen Böden auf klimagerechte moorschonende Bewirtschaftungsverfahren ist für die Erreichung der Klimaneutralität im Jahr 2045 unerlässlich. Diese Richtlinie Klima-/Moorschutz – investiv unterstützt Maßnahmen dieses Transformationsprozesses. Das vorliegende Förderprogramm wird aus Mitteln des Zukunftsinvestitionsfonds finanziert und soll nachhaltige Impulse für eine ressourcen- sowie klimaschonende und auch langfristig existenzsichernde Landwirtschaft geben. Die Klima-Moorschutzrichtlinie des Landes Brandenburg hat eine vorläufige Laufzeit bis zum 30. Juni 2023. Eine Laufzeitverlängerung bis zum 31. Dezember 2026 ist geplant.
Bewilligungsstelle: Landwirtschaftsämter der Kreise
Moorrevitalisierung
Förderung des natürlichen Erbes und des Umweltbewusstseins, Teil D
Förderung für Moorschutzmaßnahmen bis 100 Prozent, Förderung allein für Vorstudien und Flächensicherung im Vorfeld möglich, Projektauswahlkriterien beachten.
Bewilligungsstelle: Investitionsbank Land Brandenburg
Landschaftswasserhaushalt und naturnahe Gewässerentwicklung
Förderung für Moorschutzmaßnahmen mit den Zielen Wasser- beziehungsweise Nährstoffrückhalt bis 100 Prozent, Maßnahme muss den Zielen der Wasserrahmenrichtlinie dienen
Bewilligungsstelle: Investitionsbank Land Brandenburg
Moorschutzprojekte / Moorschutzrahmenplan
Der NaturSchutzFonds Brandenburg fördert Projekte in der Regel anteilig, so dass dieser gern für die Kofinanzierung anderer Förderinstrumente angefragt wird. Es gibt in begründeten Fällen auch 100 Prozent-Finanzierungen. Im Moorschutzrahmenplan (siehe Downloads) sind besonders gefährdete Moortypen aufgelistet, die eine besondere Priorität genießen.
Bewilligungsstelle: NaturSchutzFonds Brandenburg
MoorFutures
MoorFutures sind freiwillige Klimazertifikate, die für die Finanzierung von Moorschutzvorhaben ausgegeben werden. Die Idee wendet sich an Privatpersonen, Firmen und Organisationen, die ihre eigene negative Klimawirkung kompensieren wollen. Wer durch sein Handeln große Mengen Treibhausgas erzeugt, kann als Kompensation was Gutes tun und Moorschutzprojekte mitfinanzieren. So können an anderer Stelle wieder Treibhausgasemissionen reduziert werden.
Bewilligungsstelle: Flächenagentur Brandenburg