Betriebliche Umweltberichterstattung
Durch nationale und europäische Vorgaben unterliegen Industriebetriebe bezüglich ihrer Schadstofffrachten verschiedenen Berichtspflichten. In diesem Zusammenhang hat die Europäische Union mit der Verordnung Nummer 166/2006 vom 18. Januar 2006 ab dem Bezugsjahr 2007 eine jährliche Berichtspflicht in Europa eingeführt, der zahlreiche Betriebe unterliegen und die sich im Wesentlichen auf die Freisetzung von Schadstoffen in die Luft, in das Wasser und in den Boden sowie auf die Verbringung von Abfällen bezieht. Auf der Grundlage des UNECE-Protokolls vom 21. Mai 2003 wurde in Deutschland zur Durchführung der EU-Verordnung Nummer 166/2006 mit Gesetz vom 6. Juni 2007 die Berichtspflicht (PRTR) für das „Europäische Schadstofffreisetzungs- und verbringungsregister“ (im Englischen „European Pollutant Release and Transfer Register“) verbindlich eingeführt. Die Daten dieser Berichtspflicht dienen dem Aufbau einer europäischen Datenbank. Die Ergebnisse werden der Öffentlichkeit im Internet unter www.thru.de präsentiert. An der Entwicklung der Software zur Erfassung der Berichte sind alle Bundesländer und der Bund beteiligt.
Die Berichterstattung durch die Betreiber erfolgt mit der Software „Betriebliche UmweltdatenBerichtErstattung“ (BUBE). Als Format der elektronischen Berichtsabgabe ist das XML1-Schema der Datenbank BUBE festgelegt - das heißt für die Datenübergabe ist die Software BUBE zu verwenden.
Die Software hinter dem Datenerfassungssystem BUBE-Online wurde neu entwickelt und steht Ihnen unter folgender URL zur Verfügung: https://bube-portal.de
Für die verzögerte Bereitstellung der Anwendung bitten wir um Entschuldigung.
Bitte berücksichtigen Sie in der Anwendung auch die unter dem Punkt Hilfe (?) bereitgestellten Schulungsvideos und Ausfüllhilfen.
Bei Fragen zur Anmeldung, zur Erfassung der Berichte oder bei Fehlern in der Anwendung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung: prtr@lfu.brandenburg.de
Die Software umfasst neben dem PRTR auch die Berichtspflichten nach 11. Bundesimmissionsschutz-Verordnung (BImSchV) (Emissionserklärung), 13. BImSchV (Großfeuerungsanlagen) und seit dem Berichtsjahr 2015 auch der 17. BImSchV (Verordnung über die Verbrennung und die Mitverbrennung von Abfällen). Auf diese Weise ist gewährleistet, dass die Daten in Deutschland einheitlich erfasst werden können.
Zu den berichtspflichtigen Unternehmen gehören Industriebetriebe aus den Bereichen Energieerzeugung, Metallindustrie, mineralverarbeitende Industrie, Chemie, der Papier- und Lebensmittelindustrie sowie Deponien, Kläranlagen und die Intensivtierhaltung.
Durch nationale und europäische Vorgaben unterliegen Industriebetriebe bezüglich ihrer Schadstofffrachten verschiedenen Berichtspflichten. In diesem Zusammenhang hat die Europäische Union mit der Verordnung Nummer 166/2006 vom 18. Januar 2006 ab dem Bezugsjahr 2007 eine jährliche Berichtspflicht in Europa eingeführt, der zahlreiche Betriebe unterliegen und die sich im Wesentlichen auf die Freisetzung von Schadstoffen in die Luft, in das Wasser und in den Boden sowie auf die Verbringung von Abfällen bezieht. Auf der Grundlage des UNECE-Protokolls vom 21. Mai 2003 wurde in Deutschland zur Durchführung der EU-Verordnung Nummer 166/2006 mit Gesetz vom 6. Juni 2007 die Berichtspflicht (PRTR) für das „Europäische Schadstofffreisetzungs- und verbringungsregister“ (im Englischen „European Pollutant Release and Transfer Register“) verbindlich eingeführt. Die Daten dieser Berichtspflicht dienen dem Aufbau einer europäischen Datenbank. Die Ergebnisse werden der Öffentlichkeit im Internet unter www.thru.de präsentiert. An der Entwicklung der Software zur Erfassung der Berichte sind alle Bundesländer und der Bund beteiligt.
Die Berichterstattung durch die Betreiber erfolgt mit der Software „Betriebliche UmweltdatenBerichtErstattung“ (BUBE). Als Format der elektronischen Berichtsabgabe ist das XML1-Schema der Datenbank BUBE festgelegt - das heißt für die Datenübergabe ist die Software BUBE zu verwenden.
Die Software hinter dem Datenerfassungssystem BUBE-Online wurde neu entwickelt und steht Ihnen unter folgender URL zur Verfügung: https://bube-portal.de
Für die verzögerte Bereitstellung der Anwendung bitten wir um Entschuldigung.
Bitte berücksichtigen Sie in der Anwendung auch die unter dem Punkt Hilfe (?) bereitgestellten Schulungsvideos und Ausfüllhilfen.
Bei Fragen zur Anmeldung, zur Erfassung der Berichte oder bei Fehlern in der Anwendung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung: prtr@lfu.brandenburg.de
Die Software umfasst neben dem PRTR auch die Berichtspflichten nach 11. Bundesimmissionsschutz-Verordnung (BImSchV) (Emissionserklärung), 13. BImSchV (Großfeuerungsanlagen) und seit dem Berichtsjahr 2015 auch der 17. BImSchV (Verordnung über die Verbrennung und die Mitverbrennung von Abfällen). Auf diese Weise ist gewährleistet, dass die Daten in Deutschland einheitlich erfasst werden können.
Zu den berichtspflichtigen Unternehmen gehören Industriebetriebe aus den Bereichen Energieerzeugung, Metallindustrie, mineralverarbeitende Industrie, Chemie, der Papier- und Lebensmittelindustrie sowie Deponien, Kläranlagen und die Intensivtierhaltung.
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Kontakte
Für Fragen zur Emissionserklärung, zum Großfeuerungsanlagen (GFA)-Bericht und zum Pollutant Release and Transfer Register (PRTR)-Bericht stehen Ihnen im Landesamt für Umwelt (LfU) und Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe (LBGR) folgende Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner zur Verfügung.
E-Mail: prtr@lfu.brandenburg.de
Landesamt für Umwelt
Antje Balke Referat T14, Potsdam, Telefon +49 33201 442-669 Berichtsteil Luft
Elke Zitzmann Referat T21, Neuruppin, Telefon +49 3391 838-530 Doreen Schulz Referat T22, Schwedt, Telefon +49 3332 29108-34 Thomas Berger Referat T23, Frankfurt (Oder), Telefon +49 335 60676-5202 Gerhard Hawaleschka Referat T24, Cottbus, Telefon +49 355 4991-1052 Tobias Huschke Referat T25, Wünsdorf, Telefon +49 33702 60099-23 Nico Hübner Referat T26, Potsdam, Telefon +49 33201 442-455 Berichtsteil Wasser
Regina Heick Referat W22, Potsdam, Telefon +49 33201 442-306 Berichtsteil Abfall
Jan Fiebig Referat T16, Potsdam, Telefon +49 33201 442-368 Berichtsteil Deponien
Martin Hoffmann Referat T16, Potsdam, Telefon +49 33201 442-559 Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe
Dr. Brigitte Krüger Abteilung 3, Cottbus, Telefon +49 355 48640-316 Dr. Adeline Abimnwi Awemo Abteilung 3 Cottbus, Telefon+49 355 48640-217 Dr. Uwe Münch Abteilung 2, Cottbus, Telefon +49 355 48640-212 Für Fragen zur Emissionserklärung, zum Großfeuerungsanlagen (GFA)-Bericht und zum Pollutant Release and Transfer Register (PRTR)-Bericht stehen Ihnen im Landesamt für Umwelt (LfU) und Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe (LBGR) folgende Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner zur Verfügung.
E-Mail: prtr@lfu.brandenburg.de
Landesamt für Umwelt
Antje Balke Referat T14, Potsdam, Telefon +49 33201 442-669 Berichtsteil Luft
Elke Zitzmann Referat T21, Neuruppin, Telefon +49 3391 838-530 Doreen Schulz Referat T22, Schwedt, Telefon +49 3332 29108-34 Thomas Berger Referat T23, Frankfurt (Oder), Telefon +49 335 60676-5202 Gerhard Hawaleschka Referat T24, Cottbus, Telefon +49 355 4991-1052 Tobias Huschke Referat T25, Wünsdorf, Telefon +49 33702 60099-23 Nico Hübner Referat T26, Potsdam, Telefon +49 33201 442-455 Berichtsteil Wasser
Regina Heick Referat W22, Potsdam, Telefon +49 33201 442-306 Berichtsteil Abfall
Jan Fiebig Referat T16, Potsdam, Telefon +49 33201 442-368 Berichtsteil Deponien
Martin Hoffmann Referat T16, Potsdam, Telefon +49 33201 442-559 Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe
Dr. Brigitte Krüger Abteilung 3, Cottbus, Telefon +49 355 48640-316 Dr. Adeline Abimnwi Awemo Abteilung 3 Cottbus, Telefon+49 355 48640-217 Dr. Uwe Münch Abteilung 2, Cottbus, Telefon +49 355 48640-212 -
Was ist zu berichten?
- PRTR (Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister)
Die Inhalte der jährlich zu erstellenden PRTR-Berichte sind in Anhang III der E-PRTR-VO (Verordnung für die Errichtung eines europäischen Schadstoffregisters) festgelegt. Es handelt sich um Daten bezüglich Luft, Wasser, Boden und Abfälle für die gesamte Betriebseinrichtung, wenn vorgegebene Schwellenwerte überschritten werden.
- Berichte für Großfeuerungsanlagen und abfallmitverbrennende Großfeuerungsanalagen
Die Inhalte der jährlich zu erstellenden Berichte sind
- in Paragraph 25 der 13. BImSchV (Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes) beschrieben.
Dabei gilt der komplette Umfang des Paragraph 22. Zur Identifizierung der Brennstoffart sind die bestehenden Kataloge um 'Hausmüll/hausmüllähnlich' und 'Industriemüll' als sonstige feste Brennstoffe ergänzt worden. Beides soll dazu dienen, die in den Verordnungen benannten Brennstoffarten zumindest zu indizieren.
- in Paragraph 22 der 17. BImSchV, Absatz (1) beschrieben.
Hinweise dürfen – wie bisher auch schon – in den Bemerkungen gegeben werden. Insbesondere soll und kann an dieser Stelle kenntlich gemacht werden, welcher (Haupt-)Mitverbrennungsstoff/Abfall eingesetzt wird.
- Emissionserklärungen
Die Inhalte der Emissionserklärung sind im Anhang der 11. BImSchV festgelegt. Es handelt sich um Daten bezüglich Luft. Diese sind detailliert für jeden emissionsverursachenden Vorgang in den Anlagen anzugeben. Soweit Sie bereits eine Emissionserklärung abgegeben haben, ist die aktuelle Emissionserklärung eine Fortschreibung der Datenbasis aus dem vorherigen Erklärungsjahr. In diesem Fall werden wir Ihnen Ihre erklärten Daten über die Software BUBE-Online zur Verfügung stellen. Die nächste Berichterstattung erfolgt 2025 für das Jahr 2024.
- PRTR (Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister)
Die Inhalte der jährlich zu erstellenden PRTR-Berichte sind in Anhang III der E-PRTR-VO (Verordnung für die Errichtung eines europäischen Schadstoffregisters) festgelegt. Es handelt sich um Daten bezüglich Luft, Wasser, Boden und Abfälle für die gesamte Betriebseinrichtung, wenn vorgegebene Schwellenwerte überschritten werden.
- Berichte für Großfeuerungsanlagen und abfallmitverbrennende Großfeuerungsanalagen
Die Inhalte der jährlich zu erstellenden Berichte sind
- in Paragraph 25 der 13. BImSchV (Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes) beschrieben.
Dabei gilt der komplette Umfang des Paragraph 22. Zur Identifizierung der Brennstoffart sind die bestehenden Kataloge um 'Hausmüll/hausmüllähnlich' und 'Industriemüll' als sonstige feste Brennstoffe ergänzt worden. Beides soll dazu dienen, die in den Verordnungen benannten Brennstoffarten zumindest zu indizieren.
- in Paragraph 22 der 17. BImSchV, Absatz (1) beschrieben.
Hinweise dürfen – wie bisher auch schon – in den Bemerkungen gegeben werden. Insbesondere soll und kann an dieser Stelle kenntlich gemacht werden, welcher (Haupt-)Mitverbrennungsstoff/Abfall eingesetzt wird.
- Emissionserklärungen
Die Inhalte der Emissionserklärung sind im Anhang der 11. BImSchV festgelegt. Es handelt sich um Daten bezüglich Luft. Diese sind detailliert für jeden emissionsverursachenden Vorgang in den Anlagen anzugeben. Soweit Sie bereits eine Emissionserklärung abgegeben haben, ist die aktuelle Emissionserklärung eine Fortschreibung der Datenbasis aus dem vorherigen Erklärungsjahr. In diesem Fall werden wir Ihnen Ihre erklärten Daten über die Software BUBE-Online zur Verfügung stellen. Die nächste Berichterstattung erfolgt 2025 für das Jahr 2024.
- PRTR (Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister)
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Termine
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Emissionsberechnungen
In dem Programm BUBE (Betriebliche Umweltdatenberichterstattung) können die Emissionen von Luftschadstoffen aus bestimmten Anlagen der 4. BundesImmissionsSchutzVerordnung (BImSchV) berechnet werden. Dazu sind Angaben erforderlich zum gehandhabten Stoff, dem Massen-oder Volumenstrom oder auch dem Heizwert von Brennstoffen. Eine wichtige Rolle in den Berechnungen spielen auch die Emissionsfaktoren, die für bestimmte Anlagen und Vorgänge aus dem Anhang der 4. BImSchV zur Verfügung gestellt werden. Die folgende Exceltabelle enthält eine Übersicht der Emissionsfaktoren für folgende Anlagen und emissionsverursachende Aktivitäten:
- Verbrennen von Brennstoffen
- Feuerungsanlagen andere Brennstoffe 0,1 -< 50 MW
- Verbrennungsmotoranlagen
- Gasturbinen
- Brechen, Mahlen, Klassieren von Gestein
- Brennen keramischer Erzeugnisse
- Bitumen-Schmelzanlagen/ Mischanlagen
- Schmelzen, Legieren von Nichtmetallen
- Intensivtierhaltung oder –aufzucht
- Räucheranlagen
- Brauereien
- Kaffeeröstereien
- Verbrennen von Altöl und Deponiegas und Fackeln von Deponiegas
- Prüfstände für Verbrennungsmotoren
In dem Programm BUBE (Betriebliche Umweltdatenberichterstattung) können die Emissionen von Luftschadstoffen aus bestimmten Anlagen der 4. BundesImmissionsSchutzVerordnung (BImSchV) berechnet werden. Dazu sind Angaben erforderlich zum gehandhabten Stoff, dem Massen-oder Volumenstrom oder auch dem Heizwert von Brennstoffen. Eine wichtige Rolle in den Berechnungen spielen auch die Emissionsfaktoren, die für bestimmte Anlagen und Vorgänge aus dem Anhang der 4. BImSchV zur Verfügung gestellt werden. Die folgende Exceltabelle enthält eine Übersicht der Emissionsfaktoren für folgende Anlagen und emissionsverursachende Aktivitäten:
- Verbrennen von Brennstoffen
- Feuerungsanlagen andere Brennstoffe 0,1 -< 50 MW
- Verbrennungsmotoranlagen
- Gasturbinen
- Brechen, Mahlen, Klassieren von Gestein
- Brennen keramischer Erzeugnisse
- Bitumen-Schmelzanlagen/ Mischanlagen
- Schmelzen, Legieren von Nichtmetallen
- Intensivtierhaltung oder –aufzucht
- Räucheranlagen
- Brauereien
- Kaffeeröstereien
- Verbrennen von Altöl und Deponiegas und Fackeln von Deponiegas
- Prüfstände für Verbrennungsmotoren