Anlagen nach der EU-Industrieemissionsrichtlinie (IED) im Land Brandenburg

""
""

Die Industrieemissionsrichtlinie (IE-Richtlinie) bildet EU-weit die Grundlage für die Genehmigung, den Betrieb, die Überwachung sowie die Stilllegung besonders umweltrelevanter Industrieanlagen. Sie wurde unter dem Namen Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung) veröffentlicht. Die IE-Richtlinie ist ein allgemeiner Rahmen für die Kontrolle der wichtigsten Industrietätigkeiten. Sie empfiehlt integrierte Konzepte für die Vermeidung und Verminderung von Emissionen in Luft, Wasser und Boden, für die Abfallwirtschaft, für Energieeffizienzen und für die Verhütung von Unfällen aufzustellen.

Die folgende Übersicht zeigt alle im Land Brandenburg genehmigten Industrieanlagen nach der EU-Industrieemissionsrichtlinie.

Die Industrieemissionsrichtlinie (IE-Richtlinie) bildet EU-weit die Grundlage für die Genehmigung, den Betrieb, die Überwachung sowie die Stilllegung besonders umweltrelevanter Industrieanlagen. Sie wurde unter dem Namen Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung) veröffentlicht. Die IE-Richtlinie ist ein allgemeiner Rahmen für die Kontrolle der wichtigsten Industrietätigkeiten. Sie empfiehlt integrierte Konzepte für die Vermeidung und Verminderung von Emissionen in Luft, Wasser und Boden, für die Abfallwirtschaft, für Energieeffizienzen und für die Verhütung von Unfällen aufzustellen.

Die folgende Übersicht zeigt alle im Land Brandenburg genehmigten Industrieanlagen nach der EU-Industrieemissionsrichtlinie.