Störfall-Sofortmeldung
Störfälle sind meldepflichtige Ereignisse. Der Betreiber hat sie der zuständigen Behörde unverzüglich mitzuteilen (Störfall-Sofortmeldung gemäß Paragraph 19 Absatz 1 der Störfall-Verordnung).
Im Landesamt für Umwelt ist für die Entgegennahme der Störfall-Sofortmeldungen die Abteilung Technischer Umweltschutz 2 – Überwachung zuständig.
Füllen Sie das Meldeformular Schritt für Schritt online aus.
Anschließend erfolgt das Einreichen beim Landesamt für Umwelt und bei der zuständigen integrierten Regionalleitstelle ebenfalls online. Sie erhalten ein fertig ausgefülltes Dokument mit Übermittlungsnachweis als pdf-Datei für Ihre Unterlagen.
Sollten beim Ausfüllen des Formulars Probleme entstehen, wenden Sie sich bitte an t2@lfu.brandenburg.de.
Wenn Störfälle mit Umweltauswirkungen auf das Hoheitsgebiet der Republik Polen zu befürchten oder eingetreten sind, benachrichtigt die zuständige Regionalleitstelle die zuständigen polnischen Behörden.
Störfälle sind meldepflichtige Ereignisse. Der Betreiber hat sie der zuständigen Behörde unverzüglich mitzuteilen (Störfall-Sofortmeldung gemäß Paragraph 19 Absatz 1 der Störfall-Verordnung).
Im Landesamt für Umwelt ist für die Entgegennahme der Störfall-Sofortmeldungen die Abteilung Technischer Umweltschutz 2 – Überwachung zuständig.
Füllen Sie das Meldeformular Schritt für Schritt online aus.
Anschließend erfolgt das Einreichen beim Landesamt für Umwelt und bei der zuständigen integrierten Regionalleitstelle ebenfalls online. Sie erhalten ein fertig ausgefülltes Dokument mit Übermittlungsnachweis als pdf-Datei für Ihre Unterlagen.
Sollten beim Ausfüllen des Formulars Probleme entstehen, wenden Sie sich bitte an t2@lfu.brandenburg.de.
Wenn Störfälle mit Umweltauswirkungen auf das Hoheitsgebiet der Republik Polen zu befürchten oder eingetreten sind, benachrichtigt die zuständige Regionalleitstelle die zuständigen polnischen Behörden.