ELiA - Elektronische immissionsschutzrechtliche Antragsstellung



Aktuelles
Einführung von ELiA-Online ab 01.04.2025
Ab dem 1. April 2025 wird in Brandenburg das neue Online-Verfahren ELiA-Online für Genehmigungen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) verfügbar sein. Die Plattform ermöglicht eine volldigitale, medienbruchfreie Antragstellung und optimiert die Bearbeitung für Antragstellende und Behörden.
Migration: Eine Teilmigration der Antragsdaten von ELiA 2.8 nach ELiA-Online ist möglich.
Übergangsfrist: Bereits begonnene Anträge können bis 31. Dezember 2025 weiterhin in der alten Version abgeschlossen werden; ELiA-Online soll die Vorzugsvariante sein.
Registrierung: Für die Nutzung ist eine Registrierung im Serviceportal Gemeinsam Online erforderlich. Es wird ein ELSTER-Organisationszertifikat je ELiA-Online nutzende Person empfohlen.
Der neue Onlinedienst ist erreichbar über https://elia-online.de/
Weitere Informationen finden Sie unter Verwendung von ELiA-Online
Ab dem 01.04.2025 wird dabei auch der Support für ELiA 2.8 eingestellt. Ab diesem Datum werden keine Updates oder Verbesserungen mehr für ELiA 2.8 bereitgestellt. Dies gilt insbesondere für die Formulare im Abschnitt 12. Diese sind bereits jetzt veraltet und sollen nicht mehr eingereicht werden. Bitte verwenden Sie stattdessen die Bauformulare unter https://afm.brandenburg.de/intelliform/forms/bauen/index und fügen Sie diese jeweils als Anhang bei.
Die IHK Ostbrandenburg veranstaltet zusammen mit dem Landesamt für Umwelt am 05. Mai 2025 ein Webinar zur Einführung in ELiA-Online. Dieses richtet sich insbesondere die Anlagenbetreiber bzw. die von ihnen beauftragten Ingenieurbüros.
Über den Link https://events.ihk-ostbrandenburg.de/b?p=webinarelia30onlineverfahren gelangen Sie direkt zur Anmeldeseite des Webinars.

Aktuelles
Einführung von ELiA-Online ab 01.04.2025
Ab dem 1. April 2025 wird in Brandenburg das neue Online-Verfahren ELiA-Online für Genehmigungen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) verfügbar sein. Die Plattform ermöglicht eine volldigitale, medienbruchfreie Antragstellung und optimiert die Bearbeitung für Antragstellende und Behörden.
Migration: Eine Teilmigration der Antragsdaten von ELiA 2.8 nach ELiA-Online ist möglich.
Übergangsfrist: Bereits begonnene Anträge können bis 31. Dezember 2025 weiterhin in der alten Version abgeschlossen werden; ELiA-Online soll die Vorzugsvariante sein.
Registrierung: Für die Nutzung ist eine Registrierung im Serviceportal Gemeinsam Online erforderlich. Es wird ein ELSTER-Organisationszertifikat je ELiA-Online nutzende Person empfohlen.
Der neue Onlinedienst ist erreichbar über https://elia-online.de/
Weitere Informationen finden Sie unter Verwendung von ELiA-Online
Ab dem 01.04.2025 wird dabei auch der Support für ELiA 2.8 eingestellt. Ab diesem Datum werden keine Updates oder Verbesserungen mehr für ELiA 2.8 bereitgestellt. Dies gilt insbesondere für die Formulare im Abschnitt 12. Diese sind bereits jetzt veraltet und sollen nicht mehr eingereicht werden. Bitte verwenden Sie stattdessen die Bauformulare unter https://afm.brandenburg.de/intelliform/forms/bauen/index und fügen Sie diese jeweils als Anhang bei.
Die IHK Ostbrandenburg veranstaltet zusammen mit dem Landesamt für Umwelt am 05. Mai 2025 ein Webinar zur Einführung in ELiA-Online. Dieses richtet sich insbesondere die Anlagenbetreiber bzw. die von ihnen beauftragten Ingenieurbüros.
Über den Link https://events.ihk-ostbrandenburg.de/b?p=webinarelia30onlineverfahren gelangen Sie direkt zur Anmeldeseite des Webinars.
Was ist ELiA?
ELiA ist ein Programm zur Erstellung von Genehmigungsanträgen für Anlagen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz. Mit dem Programm können Betriebe, beziehungsweise die von ihnen beauftragten Ingenieurbüros, die sehr umfangreichen Antragsunterlagen elektronisch erstellen. Die Antragstellerin findet eine einfach strukturierte und übersichtliche Oberfläche vor und wird durch Hilfen, Voreinstellungen, Schlüsseltabellen und Plausibilitätsprüfungen unterstützt.
Ab dem 1. April 2025 wird in Brandenburg das neue Verfahren ELiA-Online eingeführt, welches mit einer Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2025 das bisherige Antragsprogramm ELiA 2.8 ablöst. ELiA-Online ist im Gegensatz zu ELiA 2.8 plattformunabhängig, es werden keine Installationspakete für lokale Installationen benötigt und Versionsupdates müssen nicht mehr manuell durchgeführt werden.
Der neue Onlinedienst ist erreichbar über https://elia-online.de/
ELiA ist ein Kooperationsprojekt der Länder:
- Berlin
- Brandenburg
- Bremen
- Hamburg
- Mecklenburg-Vorpommern
- Niedersachsen
- Sachsen
- Schleswig-Holstein
- Thüringen
ELiA kann kostenfrei genutzt werden.
Bitte beachten Sie auch die bereitgestellten Unterlagen zum Programm und Genehmigungsverfahren.
Was ist ELiA?
ELiA ist ein Programm zur Erstellung von Genehmigungsanträgen für Anlagen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz. Mit dem Programm können Betriebe, beziehungsweise die von ihnen beauftragten Ingenieurbüros, die sehr umfangreichen Antragsunterlagen elektronisch erstellen. Die Antragstellerin findet eine einfach strukturierte und übersichtliche Oberfläche vor und wird durch Hilfen, Voreinstellungen, Schlüsseltabellen und Plausibilitätsprüfungen unterstützt.
Ab dem 1. April 2025 wird in Brandenburg das neue Verfahren ELiA-Online eingeführt, welches mit einer Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2025 das bisherige Antragsprogramm ELiA 2.8 ablöst. ELiA-Online ist im Gegensatz zu ELiA 2.8 plattformunabhängig, es werden keine Installationspakete für lokale Installationen benötigt und Versionsupdates müssen nicht mehr manuell durchgeführt werden.
Der neue Onlinedienst ist erreichbar über https://elia-online.de/
ELiA ist ein Kooperationsprojekt der Länder:
- Berlin
- Brandenburg
- Bremen
- Hamburg
- Mecklenburg-Vorpommern
- Niedersachsen
- Sachsen
- Schleswig-Holstein
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Bitte beachten Sie auch die bereitgestellten Unterlagen zum Programm und Genehmigungsverfahren.
Verwendung ELiA
Kontakt
Hinweise, Anregungen, Fehlermeldungen, Fragen
- Ansprechpartner:
-
- Vorname:
- Stefan
- Nachname:
- Trukenmüller
- Organisationsname:
- Abteilung Technischer Umweltschutz 1
- Abteilung:
- Referat T13
- E-Mail:
- lfu.elia@ lfu.brandenburg.de
- Telefon:
- +49 335 60676 5229
Kontakt in den Genehmigungsverfahrensstellen
- Ansprechpartner:
-
- Vorname:
- Kathrin
- Nachname:
- Krause
- Organisationsname:
- Abteilung Technischer Umweltschutz 1
- Abteilung:
- Referat T11
- E-Mail:
- kathrin.krause@ lfu.brandenburg.de
- Telefon:
- +49 33201 442-482
- Ansprechpartner:
-
- Vorname:
- Anja
- Nachname:
- Barthel
- Organisationsname:
- Abteilung Technischer Umweltschutz 1
- Abteilung:
- Referat T12
- E-Mail:
- anja.barthel@ lfu.brandenburg.de
- Telefon:
- +49 355 4991-1429
- Ansprechpartner:
-
- Vorname:
- David
- Nachname:
- Hertel
- Organisationsname:
- Abteilung Technischer Umweltschutz 1
- Abteilung:
- Referat T13
- E-Mail:
- david.hertel@ lfu.brandenburg.de
- Telefon:
- +49 335 606765276
Nutzungsbedingungen
Für die Nutzung der Anwendung ELiA gelten folgende Bedingungen, soweit ihnen nicht Regelungen des Urheberrechtsgesetzes zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch der Daten entgegenstehen:
Die Anwendung ist ausschließliches Eigentum des Landes Brandenburg. Das Land Brandenburg behält sich alle Rechte an der Anwendung vor, insbesondere auch das der Änderung ohne vorherige Ankündigung. Aus der Bereitstellung der Software sind keine Ansprüche an künftige Bereitstellung, Inhalt, Ausprägung und Verfügbarkeit abzuleiten.
Die Anwendung ist geschützt durch das Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz - UrhG). Für das Herunterladen der Software und seine Nutzung wird ein einfaches, nicht ausschließliches Nutzungsrecht im Sinne des Urheberrechts erteilt. Das Nutzungsrecht umfasst das Recht zur Übertragung der Software auf elektronischen Speichermedien sowie das Recht zur Vervielfältigung für eigene Zwecke.
Das Land Brandenburg stellt die Software mit der zur Erfüllung seiner öffentlichen Aufgaben erforderlichen Sorgfaltspflicht zur Verfügung. Es übernimmt jedoch keine Garantie oder sonstige Haftung für die Vollständigkeit und Richtigkeit der zur Verfügung gestellten Dienste und Daten sowie daraus nach Weiterverarbeitung abgeleiteter Daten. Schadenersatzansprüche und Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen gegen das Land Brandenburg sind unabhängig vom Rechtsgrund ausgeschlossen, ausgenommen sind durch das Land Brandenburg grob fahrlässig verursachte Schäden. Das Land Brandenburg übernimmt keine Gewähr, dass mit den Daten und Diensten ein bestimmter Zweck erreicht werden kann.
Diese Nutzungsbedingungen erkennt der Nutzer durch das Herunterladen und die Nutzung der Software an.
Für die Nutzung der Anwendung ELiA gelten folgende Bedingungen, soweit ihnen nicht Regelungen des Urheberrechtsgesetzes zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch der Daten entgegenstehen:
Die Anwendung ist ausschließliches Eigentum des Landes Brandenburg. Das Land Brandenburg behält sich alle Rechte an der Anwendung vor, insbesondere auch das der Änderung ohne vorherige Ankündigung. Aus der Bereitstellung der Software sind keine Ansprüche an künftige Bereitstellung, Inhalt, Ausprägung und Verfügbarkeit abzuleiten.
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