Verwendung von ELiA-Online

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Für Antragstellungen für Verwaltungsleistungen nach BImSchG soll ab 01. April 2025 grundsätzlich das Fachverfahren ELiA-Online genutzt werden. Dies betrifft insbesondere:

  • Genehmigung einer neuen Anlage nach Paragraph 4 in Verbindung mit Paragraph 10 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG),
  • Genehmigung einer neuen Anlage im vereinfachten Verfahren nach Paragraph 4 in Verbindung mit. Paragraph 19 BImSchG,
  • Genehmigung der wesentlichen Änderung einer genehmigungsbedürftigen Anlage nach Paragraph 16 Absatz 1 BImSchG,
  • Genehmigung einer störfallrelevanten Änderung einer genehmigungsbedürftigen Anlage nach Paragraph 16a BImSchG,
  • Genehmigung von Repowering von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien nach Paragraph 16b BImSchG,
  • Teilgenehmigung zu Lage, Errichtung und Betrieb einer Anlage nach Paragraph 8 BImSchG,
  • Zulassung des vorzeitigen Beginns nach Paragraph 8a BImSchG,
  • Vorbescheid nach Paragraph 9 BImSchG,
  • Anzeige der Änderung einer genehmigungsbedürftigen Anlage nach Paragraph 15 BImSchG,
  • Anzeige der störfallrelevanten Änderung einer nicht genehmigungsbedürftigen Anlage nach Paragraph 23a BImSchG,
  • Genehmigung zur störfallrelevanten Errichtung, Betrieb oder Änderung einer nicht genehmigungsbedürftigen Anlage nach Paragraph 23b BImSchG,
  • Anzeige einer aufgrund einer Gesetzesänderung erstmalig genehmigungsbedürftige Anlage nach Paragraph 67 BImSchG.

Bei bereits begonnenen Verfahren können die bisherigen Formulare aus ELiA 2.8 verwendet werden. Eine Teilmigration von ELiA 2.8 nach ELiA-Online ist möglich über die neue Funktion „Antrag für ELiA-Online exportieren“ in der Menüleiste exportieren und anschließend online importieren.

Bis einschließlich 31. Dezember 2025 gilt eine Übergangsfrist, in der Formulare aus ELiA 2.8 entgegengenommen werden können; ELiA-Online soll die Vorzugsvariante sein.

Hinweis: Für die Nutzung des Onlinedienstes ELiA-Online (https://elia-online.de/) ist eine Registrierung im Serviceportal GemeinsamOnline als Unternehmen mit gültigem ELSTER-Organisationszertifikat erforderlich. Es wird ein ELSTER-Organisationszertifikat je ELiA Online nutzende Person empfohlen.

Bitte nutzen Sie dazu folgende Links:

Einreichen des Antrags

Der Antrag kann in ELiA-Online direkt elektronisch eingereicht werden. Es werden keine Papierexemplare benötigt. Für die Weiterleitung Ihres Antrags an die am Verfahren beteiligten Träger öffentlicher Belange, ist der Antrag zusätzlich in CD/DVD einzureichen. Die notwendige Anzahl an Exemplaren stimmen Sie bitte mit Ihrem zuständigen Genehmigungsreferat ab.

Die CD/DVD-Exemplare senden Sie bitte an folgende Adresse:

Post:
Landesamt für Umwelt
Postfach 60 10 61
14410 Potsdam

Pakete
Landesamt für Umwelt
Seeburger Chaussee 2
14476 Potsdam, OT Groß Glienicke

Für Antragstellungen für Verwaltungsleistungen nach BImSchG soll ab 01. April 2025 grundsätzlich das Fachverfahren ELiA-Online genutzt werden. Dies betrifft insbesondere:

  • Genehmigung einer neuen Anlage nach Paragraph 4 in Verbindung mit Paragraph 10 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG),
  • Genehmigung einer neuen Anlage im vereinfachten Verfahren nach Paragraph 4 in Verbindung mit. Paragraph 19 BImSchG,
  • Genehmigung der wesentlichen Änderung einer genehmigungsbedürftigen Anlage nach Paragraph 16 Absatz 1 BImSchG,
  • Genehmigung einer störfallrelevanten Änderung einer genehmigungsbedürftigen Anlage nach Paragraph 16a BImSchG,
  • Genehmigung von Repowering von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien nach Paragraph 16b BImSchG,
  • Teilgenehmigung zu Lage, Errichtung und Betrieb einer Anlage nach Paragraph 8 BImSchG,
  • Zulassung des vorzeitigen Beginns nach Paragraph 8a BImSchG,
  • Vorbescheid nach Paragraph 9 BImSchG,
  • Anzeige der Änderung einer genehmigungsbedürftigen Anlage nach Paragraph 15 BImSchG,
  • Anzeige der störfallrelevanten Änderung einer nicht genehmigungsbedürftigen Anlage nach Paragraph 23a BImSchG,
  • Genehmigung zur störfallrelevanten Errichtung, Betrieb oder Änderung einer nicht genehmigungsbedürftigen Anlage nach Paragraph 23b BImSchG,
  • Anzeige einer aufgrund einer Gesetzesänderung erstmalig genehmigungsbedürftige Anlage nach Paragraph 67 BImSchG.

Bei bereits begonnenen Verfahren können die bisherigen Formulare aus ELiA 2.8 verwendet werden. Eine Teilmigration von ELiA 2.8 nach ELiA-Online ist möglich über die neue Funktion „Antrag für ELiA-Online exportieren“ in der Menüleiste exportieren und anschließend online importieren.

Bis einschließlich 31. Dezember 2025 gilt eine Übergangsfrist, in der Formulare aus ELiA 2.8 entgegengenommen werden können; ELiA-Online soll die Vorzugsvariante sein.

Hinweis: Für die Nutzung des Onlinedienstes ELiA-Online (https://elia-online.de/) ist eine Registrierung im Serviceportal GemeinsamOnline als Unternehmen mit gültigem ELSTER-Organisationszertifikat erforderlich. Es wird ein ELSTER-Organisationszertifikat je ELiA Online nutzende Person empfohlen.

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Einreichen des Antrags

Der Antrag kann in ELiA-Online direkt elektronisch eingereicht werden. Es werden keine Papierexemplare benötigt. Für die Weiterleitung Ihres Antrags an die am Verfahren beteiligten Träger öffentlicher Belange, ist der Antrag zusätzlich in CD/DVD einzureichen. Die notwendige Anzahl an Exemplaren stimmen Sie bitte mit Ihrem zuständigen Genehmigungsreferat ab.

Die CD/DVD-Exemplare senden Sie bitte an folgende Adresse:

Post:
Landesamt für Umwelt
Postfach 60 10 61
14410 Potsdam

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Seeburger Chaussee 2
14476 Potsdam, OT Groß Glienicke