Luftreinhalteplanung
Luftreinhaltepläne werden bei bestehender Gefahr der Grenzwertüberschreitung von Luftschadstoffen erstellt. Inhalt eines Luftreinhalteplanes nach Paragraph 47 Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) sind im Wesentlichen die Beschreibung der Überschreitungssituation, die Verursacheranalyse, die Betrachtung der voraussichtlichen Entwicklung der Belastungssituation und die Bestimmung von Maßnahmen.
Im Land Brandenburg besteht am ehesten die Gefahr einer Grenzwertüberschreitung an innerstädtischen Hauptverkehrsstraßen mit dichter Randbebauung. Daher stehen die zu entwickelnden Maßnahmen im engen Zusammenhang mit der Lärmminderungs- und Verkehrsplanung. Die von der Stadt umzusetzenden Maßnahmen sollten deshalb einen integrierten Planungsansatz besitzen.
Das Landesamt für Umwelt betreut aus fachlicher Sicht die Aufstellung der Luftreinhaltepläne und berät die Gemeinden hinsichtlich der Wirksamkeit der Maßnahmen.
Bei den langjährig bestehenden Luftreinhalteplänen für die Städte Bernau bei Berlin, Brandenburg an der Havel, Frankfurt (Oder), Cottbus und Eberswalde ist die Überschreitung von Immissionsgrenzwerten auf Grund von umgesetzten Maßnahmen zurückliegend verhindert worden.
Luftreinhaltepläne werden bei bestehender Gefahr der Grenzwertüberschreitung von Luftschadstoffen erstellt. Inhalt eines Luftreinhalteplanes nach Paragraph 47 Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) sind im Wesentlichen die Beschreibung der Überschreitungssituation, die Verursacheranalyse, die Betrachtung der voraussichtlichen Entwicklung der Belastungssituation und die Bestimmung von Maßnahmen.
Im Land Brandenburg besteht am ehesten die Gefahr einer Grenzwertüberschreitung an innerstädtischen Hauptverkehrsstraßen mit dichter Randbebauung. Daher stehen die zu entwickelnden Maßnahmen im engen Zusammenhang mit der Lärmminderungs- und Verkehrsplanung. Die von der Stadt umzusetzenden Maßnahmen sollten deshalb einen integrierten Planungsansatz besitzen.
Das Landesamt für Umwelt betreut aus fachlicher Sicht die Aufstellung der Luftreinhaltepläne und berät die Gemeinden hinsichtlich der Wirksamkeit der Maßnahmen.
Bei den langjährig bestehenden Luftreinhalteplänen für die Städte Bernau bei Berlin, Brandenburg an der Havel, Frankfurt (Oder), Cottbus und Eberswalde ist die Überschreitung von Immissionsgrenzwerten auf Grund von umgesetzten Maßnahmen zurückliegend verhindert worden.
In der Landeshauptstadt Potsdam wurde wegen der anhaltenden Grenzwertüberschreitung des Schadstoffes Stickstoffdioxid (NO2) der Luftreinhalteplan in den Jahren 2015/16 erneut fortgeschrieben. Festgelegt wurde ein Maßnahmenkonzept mit kurzfristigen, mittelfristigen und langfristigen Maßnahmen. Auf Grund dieser Maßnahmen wird seit 2017 keine Grenzwertüberschreitung mehr gemessen. Seitdem verbessert sich die Luftqualität in der Landeshauptstadt Potsdam insgesamt kontinuierlich.
Die bestehenden Luftreinhaltepläne sowie zusätzliche Untersuchungen dazu können auf der Webseite Luftreinhalteplanung des Umweltministeriums Brandenburg eingesehen werden.
In der Landeshauptstadt Potsdam wurde wegen der anhaltenden Grenzwertüberschreitung des Schadstoffes Stickstoffdioxid (NO2) der Luftreinhalteplan in den Jahren 2015/16 erneut fortgeschrieben. Festgelegt wurde ein Maßnahmenkonzept mit kurzfristigen, mittelfristigen und langfristigen Maßnahmen. Auf Grund dieser Maßnahmen wird seit 2017 keine Grenzwertüberschreitung mehr gemessen. Seitdem verbessert sich die Luftqualität in der Landeshauptstadt Potsdam insgesamt kontinuierlich.
Die bestehenden Luftreinhaltepläne sowie zusätzliche Untersuchungen dazu können auf der Webseite Luftreinhalteplanung des Umweltministeriums Brandenburg eingesehen werden.