Geschützte Biotope in Brandenburg

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Für Brandenburg besonders typische Biotope und deren Artengesellschaften sind naturnahe Gewässer, Feuchtwiesen, Moore, verschiede Wälder und Trockenrasen. Viele dieser Biotope sind selten geworden und durch verschiedene Ursachen gefährdet.

Alle geschützten Biotope sind ausführlich im Band 2 der „Biotopkartierung Brandenburg“ beschrieben.

Der Schutz der Biotope ist gesetzlich im Paragraph 30 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) geregelt. Mit dem Paragraph 18 Brandenburgisches Naturschutzausführungsgesetz (BbgNatSchAG) wurde der Schutz auf weitere Biotope erweitert. Danach sind alle Maßnahmen, die zu einer Zerstörung oder erheblichen oder nachhaltigen Beeinträchtigung gesetzlich geschützter Biotope führen können, unzulässig.

Zu den geschützten Biotopen zählen Auwälder, Binnendünen, Borstgrasrasen, Feuchtwiesen, Gebüsche und Baumbestände trockenwarmer Standorte, Hangwälder, Kleingewässer, Lesesteinhaufen, Magerrasen, Moorbruchwälder, Moore, Nasswiesen, Naturnahe Bach- und Flussabschnitte, Quellbereiche, Schwimmblattgesellschaften, Streuobstbestände, Sümpfe, Trockenrasen, Zwergstrauch und Wacholderheiden und Restbestockungen natürlicher Waldgesellschaften.

Für Brandenburg besonders typische Biotope und deren Artengesellschaften sind naturnahe Gewässer, Feuchtwiesen, Moore, verschiede Wälder und Trockenrasen. Viele dieser Biotope sind selten geworden und durch verschiedene Ursachen gefährdet.

Alle geschützten Biotope sind ausführlich im Band 2 der „Biotopkartierung Brandenburg“ beschrieben.

Der Schutz der Biotope ist gesetzlich im Paragraph 30 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) geregelt. Mit dem Paragraph 18 Brandenburgisches Naturschutzausführungsgesetz (BbgNatSchAG) wurde der Schutz auf weitere Biotope erweitert. Danach sind alle Maßnahmen, die zu einer Zerstörung oder erheblichen oder nachhaltigen Beeinträchtigung gesetzlich geschützter Biotope führen können, unzulässig.

Zu den geschützten Biotopen zählen Auwälder, Binnendünen, Borstgrasrasen, Feuchtwiesen, Gebüsche und Baumbestände trockenwarmer Standorte, Hangwälder, Kleingewässer, Lesesteinhaufen, Magerrasen, Moorbruchwälder, Moore, Nasswiesen, Naturnahe Bach- und Flussabschnitte, Quellbereiche, Schwimmblattgesellschaften, Streuobstbestände, Sümpfe, Trockenrasen, Zwergstrauch und Wacholderheiden und Restbestockungen natürlicher Waldgesellschaften.

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