Wühltiermanagement

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Der Oderdeich bei Genschmar ist mit Spundwänden und Stahlgitter gegen Biber gesichert.
Bibersicherung durch Spundwände © W23/Landesamt für Umwelt

In den letzten Jahren haben die Schäden an Gewässern und Hochwasserschutzanlagen (Deiche) durch die Hauptwühltierarten Schwarzwild (Wildschwein), Biber, Bisam und Nutria deutlich zugenommen. Beschädigungen werden entweder durch oberflächiges Zerwühlen der Rasenfläche oder Deckschichten der Deiche zum Beispiel durch Wildschweine oder durch Untergrabungen zumeist durch Biber, Bisam, Nutria, seltener durch Fuchs und Dachs hervorgerufen.

Der hohe Schwarzwildbestand, die starke Vermehrung der Biber in gewässerreichen Gegenden wie dem Oderraum oder dem Spreewald, die konstanten Bestände der Bisame und eine deutliche Zunahme der Nutria-Population machen ein umfassendes Wühltiermanagement erforderlich. Die wesentliche Aufgabe des Wühltiermanagements ist es, die teils erheblichen Schäden an für die Wasserwirtschaft wichtigen Anlagen zu begrenzen.

Anhand von Managementkonzepten, die unterschiedliche Tierarten berücksichtigen, obliegt es den Gewässerunterhaltungsverbänden Maßnahmen zur Schadensminderung an den Gewässern durchzuführen.

Der Oderdeich bei Genschmar ist mit Spundwänden und Stahlgitter gegen Biber gesichert.
Bibersicherung durch Spundwände © W23/Landesamt für Umwelt

In den letzten Jahren haben die Schäden an Gewässern und Hochwasserschutzanlagen (Deiche) durch die Hauptwühltierarten Schwarzwild (Wildschwein), Biber, Bisam und Nutria deutlich zugenommen. Beschädigungen werden entweder durch oberflächiges Zerwühlen der Rasenfläche oder Deckschichten der Deiche zum Beispiel durch Wildschweine oder durch Untergrabungen zumeist durch Biber, Bisam, Nutria, seltener durch Fuchs und Dachs hervorgerufen.

Der hohe Schwarzwildbestand, die starke Vermehrung der Biber in gewässerreichen Gegenden wie dem Oderraum oder dem Spreewald, die konstanten Bestände der Bisame und eine deutliche Zunahme der Nutria-Population machen ein umfassendes Wühltiermanagement erforderlich. Die wesentliche Aufgabe des Wühltiermanagements ist es, die teils erheblichen Schäden an für die Wasserwirtschaft wichtigen Anlagen zu begrenzen.

Anhand von Managementkonzepten, die unterschiedliche Tierarten berücksichtigen, obliegt es den Gewässerunterhaltungsverbänden Maßnahmen zur Schadensminderung an den Gewässern durchzuführen.

Der Oderdeich bei Genschmar ist mit Spundwänden und Stahlgitter gegen Biber gesichert.
Bibersicherung durch Stahlgitter © W23/Landesamt für Umwelt

Um Schäden vorzubeugen, können Anlagen und Deiche durch eine Reihe von Maßnahmen abgesichert werden. Dies umfasst zum Beispiel die Anlagen durch Elektrozäune zu sichern, am gewässerseitigen Deichfuß Spundwände einzubringen oder im Boden Stahlgittermatten zu verlegen. Bei Tierarten, die nicht unter Naturschutz stehen, können aber auch populationskontrollierende Maßnahmen zum Einsatz kommen. Diese bestehen beispielsweise im Abschuss von Wildschweinen, in der Fallenjagd auf Bisam und Nutria durch Bisamjäger oder andere jagdberechtigte Personen. Ziel dabei ist, eine übermäßige Vermehrung vor allem der invasiven Arten Bisam und Nutria zu verhindern und damit die von ihnen bedingten Schäden zu verringern. Der Biber, als durch die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie besonders geschützte Art, kann nur im besonderen Fall über naturschutzfachliche Erlaubnisse aus seinem Revier entfernt werden.

Der Oderdeich bei Genschmar ist mit Spundwänden und Stahlgitter gegen Biber gesichert.
Bibersicherung durch Stahlgitter © W23/Landesamt für Umwelt

Um Schäden vorzubeugen, können Anlagen und Deiche durch eine Reihe von Maßnahmen abgesichert werden. Dies umfasst zum Beispiel die Anlagen durch Elektrozäune zu sichern, am gewässerseitigen Deichfuß Spundwände einzubringen oder im Boden Stahlgittermatten zu verlegen. Bei Tierarten, die nicht unter Naturschutz stehen, können aber auch populationskontrollierende Maßnahmen zum Einsatz kommen. Diese bestehen beispielsweise im Abschuss von Wildschweinen, in der Fallenjagd auf Bisam und Nutria durch Bisamjäger oder andere jagdberechtigte Personen. Ziel dabei ist, eine übermäßige Vermehrung vor allem der invasiven Arten Bisam und Nutria zu verhindern und damit die von ihnen bedingten Schäden zu verringern. Der Biber, als durch die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie besonders geschützte Art, kann nur im besonderen Fall über naturschutzfachliche Erlaubnisse aus seinem Revier entfernt werden.