Gewässerzustandsbewertung


Der Gewässerzustand brandenburgischer Fließgewässer und Seen wird nach gesetzlichen Vorgaben der Oberflächengewässerverordnung (OGeWV) bewertet. Sie dient der Umsetzung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) in nationales Recht.
Dabei richtet sich der ökologische Zustand nach den typbezogenen Orientierungswerten für die Referenzgewässer. Im Land Brandenburg sind neun verschiedene Fließgewässer- und fünf Seentypen ausgewiesen.
In die ökologische Zustandsbewertung eines Oberflächengewässers gehen Gruppen der biologischen Qualitätskomponenten Fauna und Flora, die chemischen (Flussgebietsspezifische Schadstoffe) und allgemein physikalisch-chemische Komponenten (unter anderem Sauerstoff, Salzgehalt, Nährstoffe) und hydromorphologische Parameter (unter anderem Wasserhaushalt, Durchgängigkeit, Gewässerstruktur) ein.
Die für Brandenburg wichtigsten biologischen Qualitätskomponenten sind:
- Phytoplankton (im Wasser freischwebende Algen, zum Beispiel Blaualgen)
- Makrophyten (zum Beispiel Seerosen, Armleuchteralgen und Wassermoose) und Phytobenthos (den Gewässergrund besiedelnde niedere Wasserpflanzen, zum Beispiel Grün- und Goldalgen)
- Makrozoobenthos (substratgebundene wirbellose Tiere, zum Beispiel Muscheln, Köcherfliegenlarven)
- Fische
Für diese Parameter wurden Bewertungsverfahren entwickelt und europaweit abgeglichen.
- Das Verfahren zur Bewertung von Fließgewässern anhand von Makrozoobenthos
- Informationsplattform www.gewaesser-bewertung.de
Zur Veranschaulichung wird der ökologische Gewässerzustand in fünf Klassen eingestuft, die in Karten farblich dargestellt werden.
Der Gewässerzustand brandenburgischer Fließgewässer und Seen wird nach gesetzlichen Vorgaben der Oberflächengewässerverordnung (OGeWV) bewertet. Sie dient der Umsetzung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) in nationales Recht.
Dabei richtet sich der ökologische Zustand nach den typbezogenen Orientierungswerten für die Referenzgewässer. Im Land Brandenburg sind neun verschiedene Fließgewässer- und fünf Seentypen ausgewiesen.
In die ökologische Zustandsbewertung eines Oberflächengewässers gehen Gruppen der biologischen Qualitätskomponenten Fauna und Flora, die chemischen (Flussgebietsspezifische Schadstoffe) und allgemein physikalisch-chemische Komponenten (unter anderem Sauerstoff, Salzgehalt, Nährstoffe) und hydromorphologische Parameter (unter anderem Wasserhaushalt, Durchgängigkeit, Gewässerstruktur) ein.
Die für Brandenburg wichtigsten biologischen Qualitätskomponenten sind:
- Phytoplankton (im Wasser freischwebende Algen, zum Beispiel Blaualgen)
- Makrophyten (zum Beispiel Seerosen, Armleuchteralgen und Wassermoose) und Phytobenthos (den Gewässergrund besiedelnde niedere Wasserpflanzen, zum Beispiel Grün- und Goldalgen)
- Makrozoobenthos (substratgebundene wirbellose Tiere, zum Beispiel Muscheln, Köcherfliegenlarven)
- Fische
Für diese Parameter wurden Bewertungsverfahren entwickelt und europaweit abgeglichen.
- Das Verfahren zur Bewertung von Fließgewässern anhand von Makrozoobenthos
- Informationsplattform www.gewaesser-bewertung.de
Zur Veranschaulichung wird der ökologische Gewässerzustand in fünf Klassen eingestuft, die in Karten farblich dargestellt werden.
Einstufung des ökologischen Zustands der Oberflächengewässer nach Anlage 4 der Oberflächengewässerverordnung
Einstufung des ökologischen Zustands der Oberflächengewässer nach Anlage 4 der Oberflächengewässerverordnung |
||
Farbkennung | Zustandsstufe | Beschreibung |
blau | Sehr guter Zustand |
|
grün | Guter Zustand |
|
gelb | Mäßiger Zustand |
|
orange | Unbefriedigender Zustand |
|
rot | Schlechter Zustand |
|
Einstufung des ökologischen Zustands der Oberflächengewässer nach Anlage 4 der Oberflächengewässerverordnung |
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Farbkennung | Zustandsstufe | Beschreibung |
blau | Sehr guter Zustand |
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grün | Guter Zustand |
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gelb | Mäßiger Zustand |
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orange | Unbefriedigender Zustand |
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rot | Schlechter Zustand |
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Beim chemischen Gewässerzustand gibt es dagegen nur die Unterteilung in "gut" (blau) und "nicht gut" (rot). Maßgeblich dafür ist die stoffliche Konzentration entsprechend der Umweltqualitätsnorm gemäß OGewV.
Für ein Oberflächengewässer ist der "gute ökologische und der gute chemische Zustand" dann erreicht, wenn alle biologischen Parameter als "gut" eingestuft und rechtlich fixierte Schadstoffgrenzwerte eingehalten werden.
Die Wasserrahmenrichtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten auch, über die Überwachungsprogramme gegenüber der Kommission der Europäischen Union zu berichten. Der derzeitige Stand der Gewässerüberwachung und -bewertung wird in den entsprechenden Abschnitten der veröffentlichten Bewirtschaftungspläne die Flussgebietseinheiten Elbe und Oder beschrieben. Aktualisierte Brandenburger Daten sind über die Kartenanwendung-WRRL zur Maßnahmen- und Bewirtschaftungsplanung zugänglich.
Beim chemischen Gewässerzustand gibt es dagegen nur die Unterteilung in "gut" (blau) und "nicht gut" (rot). Maßgeblich dafür ist die stoffliche Konzentration entsprechend der Umweltqualitätsnorm gemäß OGewV.
Für ein Oberflächengewässer ist der "gute ökologische und der gute chemische Zustand" dann erreicht, wenn alle biologischen Parameter als "gut" eingestuft und rechtlich fixierte Schadstoffgrenzwerte eingehalten werden.
Die Wasserrahmenrichtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten auch, über die Überwachungsprogramme gegenüber der Kommission der Europäischen Union zu berichten. Der derzeitige Stand der Gewässerüberwachung und -bewertung wird in den entsprechenden Abschnitten der veröffentlichten Bewirtschaftungspläne die Flussgebietseinheiten Elbe und Oder beschrieben. Aktualisierte Brandenburger Daten sind über die Kartenanwendung-WRRL zur Maßnahmen- und Bewirtschaftungsplanung zugänglich.
Seensteckbriefe
Die Seensteckbriefe beinhalten Informationen zu den 190 Seen des Landes Brandenburg mit über 50 Hektar Wasserfläche, für die eine Berichtspflicht im Sinne der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) besteht. Diese Seen werden in regelmäßigen Abständen durch das Landesamt für Umwelt limnologisch untersucht. Weiterlesen
Seensteckbriefe
Die Seensteckbriefe beinhalten Informationen zu den 190 Seen des Landes Brandenburg mit über 50 Hektar Wasserfläche, für die eine Berichtspflicht im Sinne der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) besteht. Diese Seen werden in regelmäßigen Abständen durch das Landesamt für Umwelt limnologisch untersucht. Weiterlesen