Grundwasserbasierte Abgrenzung nitratbelasteter Gebiete
nach Paragraph 13a Düngeverordnung
Zum 1. Februar 2026 wurde die Ausweisung der mit Nitrat belasteten Gebiete in Brandenburg aufgehoben.
Die untenstehende Methodik bezieht sich auf die alte, nicht mehr gültige Ausweisung 2022.
Zum 1. Februar 2026 wurde die Ausweisung der mit Nitrat belasteten Gebiete in Brandenburg aufgehoben.
Die untenstehende Methodik bezieht sich auf die alte, nicht mehr gültige Ausweisung 2022.
Hintergrund
Nach der Klage der Europäischen Kommission im Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen unzureichender Umsetzung der EG-Nitratrichtlinie, hat der Europäische Gerichtshof mit dem Urteil vom 21. Juni 2018 entschieden, dass die Bundesrepublik Deutschland gegen ihre Verpflichtungen aus der Richtlinie verstoßen hat. Mit der am 1. Mai 2020 in Kraft getretenen Verordnung zur Änderung der Düngeverordnung und anderer Vorschriften wurde die Düngeverordnung daraufhin angepasst. Paragraph 13a der geänderten Düngeverordnung (DüV, 2020) verpflichtet die Landesregierungen zum Erlass von Verordnungen und zur Ausweisung nitratbelasteter Gebiete, in denen bundeseinheitlich vorgeschriebene Anforderungen sowie mindestens zwei zusätzliche landesrechtliche Anforderungen gelten. Die Brandenburgische Verordnung über besondere Anforderungen an die Düngung in belasteten Gebieten (Brandenburgische Düngeverordnung - BbgDüV vom 29. November 2022) trat am 30. November 2022 in Kraft.
Methodik
Die Ausweisung der nitratbelasteten Gebiete erfolgte nach bundesweit geltenden Regelungen der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Ausweisung von mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebieten (AVV Gebietsausweisung - AVV GeA) vom 10. August 2022. Hierfür wurde vom Landesamt für Umwelt eine grundwasserbasierte (immissionsbasierte-) Abgrenzung (Paragraph 3-6 AVV GeA) auf Basis der im Grundwasser gemessenen Nitratkonzentrationen durchgeführt.
Die nitratbelasteten Gebiete stehen im Geobroker als Download zur Verfügung. Online können die Gebiete über das Weboffice des Landes Brandenburg sowie über die Auskunftsplattform Wasser (APW) eingesehen werden.
Hintergrund
Nach der Klage der Europäischen Kommission im Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen unzureichender Umsetzung der EG-Nitratrichtlinie, hat der Europäische Gerichtshof mit dem Urteil vom 21. Juni 2018 entschieden, dass die Bundesrepublik Deutschland gegen ihre Verpflichtungen aus der Richtlinie verstoßen hat. Mit der am 1. Mai 2020 in Kraft getretenen Verordnung zur Änderung der Düngeverordnung und anderer Vorschriften wurde die Düngeverordnung daraufhin angepasst. Paragraph 13a der geänderten Düngeverordnung (DüV, 2020) verpflichtet die Landesregierungen zum Erlass von Verordnungen und zur Ausweisung nitratbelasteter Gebiete, in denen bundeseinheitlich vorgeschriebene Anforderungen sowie mindestens zwei zusätzliche landesrechtliche Anforderungen gelten. Die Brandenburgische Verordnung über besondere Anforderungen an die Düngung in belasteten Gebieten (Brandenburgische Düngeverordnung - BbgDüV vom 29. November 2022) trat am 30. November 2022 in Kraft.
Methodik
Die Ausweisung der nitratbelasteten Gebiete erfolgte nach bundesweit geltenden Regelungen der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Ausweisung von mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebieten (AVV Gebietsausweisung - AVV GeA) vom 10. August 2022. Hierfür wurde vom Landesamt für Umwelt eine grundwasserbasierte (immissionsbasierte-) Abgrenzung (Paragraph 3-6 AVV GeA) auf Basis der im Grundwasser gemessenen Nitratkonzentrationen durchgeführt.
Die nitratbelasteten Gebiete stehen im Geobroker als Download zur Verfügung. Online können die Gebiete über das Weboffice des Landes Brandenburg sowie über die Auskunftsplattform Wasser (APW) eingesehen werden.
