Deichbau in Brandenburg

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© Landesamt für Umwelt

Der Deichbau stellt einen wesentlichen Bestandteil des Hochwasserschutzes in Brandenburg dar.

Neben dem vorbeugenden Hochwasserschutz und der Schaffung von
Retentionsflächen stellt die Verstärkung und Modernisierung von Deichen
und Hochwasserschutzanlagen die dritte Säule des Hochwasserschutzes dar.

© Landesamt für Umwelt

Der Deichbau stellt einen wesentlichen Bestandteil des Hochwasserschutzes in Brandenburg dar.

Neben dem vorbeugenden Hochwasserschutz und der Schaffung von
Retentionsflächen stellt die Verstärkung und Modernisierung von Deichen
und Hochwasserschutzanlagen die dritte Säule des Hochwasserschutzes dar.

Ende der 1980er Jahre begann die systematische Modernisierung und Verstärkung der Deiche im Land Brandenburg. Sie war zunächst beschränkt auf die Deiche an der Elbe im Landkreis Prignitz. Das änderte sich massiv nach dem Oderhochwasser 1997. Im Rahmen eines Investitionsprogrammes bis dahin ungekannten Ausmaßes sollten insgesamt 185 Kilometer Oderdeich systematisch auf den aktuellen Stand der allgemein anerkannten Regeln der Technik (DIN 19712) modernisiert werden. Verstärkt und ausgeweitet wurden die Bemühungen nach erfolgreicher Abwehr des im August 2002 aufgetretenen Hochwasserereignisses an der Elbe. In Brandenburg kam es dabei zu geringen Schäden, während es in anderen Bundesländern verheerende Ausmaße annahm.

Ende der 1980er Jahre begann die systematische Modernisierung und Verstärkung der Deiche im Land Brandenburg. Sie war zunächst beschränkt auf die Deiche an der Elbe im Landkreis Prignitz. Das änderte sich massiv nach dem Oderhochwasser 1997. Im Rahmen eines Investitionsprogrammes bis dahin ungekannten Ausmaßes sollten insgesamt 185 Kilometer Oderdeich systematisch auf den aktuellen Stand der allgemein anerkannten Regeln der Technik (DIN 19712) modernisiert werden. Verstärkt und ausgeweitet wurden die Bemühungen nach erfolgreicher Abwehr des im August 2002 aufgetretenen Hochwasserereignisses an der Elbe. In Brandenburg kam es dabei zu geringen Schäden, während es in anderen Bundesländern verheerende Ausmaße annahm.

  • Hochwasserereignisse

    Während der verheerenden Flutkatastrophe an der Oder im Jahr 1997 traten an den dortigen Deichen teilweise massive Schäden auf. Insgesamt waren folgende Schäden zu verzeichnen:

    • circa 120 größere Schadstellen infolge örtlich austretendem Sickerwassers (Quellen) verbunden mit Erdstoffaustrag
    • Destabilisierung der luftseitigen Böschung infolge flächenhafter Sickerwasseraustritte auf einer Länge von insgesamt 18 Kilometern
    • Böschungsrutschungen an der Binnenseite auf insgesamt  2,7 Kilometern
    • Schaden an der Deichkrone durch Überströmen auf 2 Kilometer Länge
    • 10 Deichbrüche mit vollständigem Verlust des Deichkörpers verbunden mit teilweise beträchtlichen Auskolkungen (bis 12 Meter Tiefe) des Deichlagers
    • Insgesamt sind 1.400 Meter Deich völlig zerstört worden

    Unmittelbar nach dem Hochwasser begannen umfangreiche Untersuchungen zu den Schadensursachen. Dazu wurde der Deichaufbau erkundet und die Standsicherheit analysiert.

    Im Ergebnis der Untersuchungen konnten folgende Schadensursachen festgestellt werden:

    • Es wurden alle bisher registrierten (rückstaufreien) Höchstwasserstände an allen Oderpegeln deutlich überschritten. Für diese Wasserstände waren die Deiche nie bemessen worden. Demnach wiesen einige Deiche eine deutlich zu geringe Deichhöhe auf (fehlender Freibord).
    • Der Schadensverlauf wurde unter anderem durch die lang anhaltenden hohen Wasserstände bestimmt. Hochwasserereignisse mit dieser Dauer waren an der Oder bisher nicht beobachtet worden. Die Sicherheitsreserven der Deiche wurden bei den langanhaltend hohen Wasserständen und dem daraus resultierenden Durchfeuchtungsgrad nahezu erschöpft.
    • Die allgemeine (rechnerische) Standsicherheit lag in der Nähe des kritischen Gleichgewichtszustandes, war in der Regel aber noch gegeben. Größere Probleme bei der örtlichen Standsicherheit gab es insbesondere auf Grund:
      » ungünstiger Kubatur mit zu steilen Böschungen auf der Land- und Wasserseite der Deiche
      » fehlender Potentialentlastungen (des Untergrundes) durch vorhandene Flussauenlehm/Tonschicht und fehlenden Entwässerungseinrichtungen (Filter, Sickerschlitz)
      » zu starker Inhomogenität im Aufbau des Deichkörpers; dadurch bedingt oft eine sehr hoch liegende Sickerlinie
    • Gänge wühlender Tiere (Mäuse, Maulwürfe) oder Wurzeln von Bäumen und Sträuchern in unmittelbarer Nähe des Böschungsfußes wirkten wie Drainagen. Durchsickerndes Wasser sammelte sich und wurde konzentriert, mit lokalem Austritt, abgeführt (Quellbildung)
    • Der Deichaufbau als Ergebnis einer historischen Entwicklung war aus aktuellem Erkenntnisstand für heutige Anforderungen ungenügend, er entsprach nicht den allgemein anerkannten Regeln der Technik und
    • an einigen Stellen (zum Beispiel Hohenwutzen) befand sich wenig tragfähiger Baugrund im Bereich des binnenseitigen Böschungsfußes.

    Zusammenfassend konnte festgestellt werden, dass oftmals ein ganzer Komplex von ungünstigen Einzelfaktoren die Schadensursache war. Damit war klar, dass eine grundsätzliche Modernisierung der Deiche an der Oder erfolgen muss.

    Nach dem Rückgang des Hochwassers lagen die Schwerpunkte der Maßnahmen zunächst auf der Reparatur der eingetretenen Deichbrüche und in den Deichabschnitten, die durch Böschungsabbrüche schwer geschädigt waren. Bis November 1997 wurden 10 Deichbruchstellen geschlossen und 17,8 Kilometer Deiche praktisch neu aufgebaut. Die Kosten hierfür lagen bei 36,6 Millionen. Deutsche Mark (18,71 Millionen. Euro).

    Im November 1997 wurde durch die Landesregierung Brandenburg das Programm „Sicherheit und Zukunft für die Oderregion" beschlossen.

    Für die Modernisierung und Verstärkung der Hochwasserschutzdeiche, die Wiederherstellung der Hochwasserschutzbauwerke sowie zum Ausbau des Gewässer- und Landesmessnetzes wurden hier mittelfristig Maßnahmen im Wert von 291 Millionen Deutsche Mark (148,8 Millionen Euro) veranschlagt.

    Damit begann eine intensivierte und systematische Modernisierung und Verstärkung der Deiche im Land Brandenburg.

    Im Jahr 2002 folgte die nächste große Flut, diesmal an der Elbe. Im Verlauf des Hochwassers kam es entlang des Elbedeiches zu unterschiedlichen Gefahrensituationen und zu vielfältigen Beschädigungen. Diese wurden erfasst und katalogisiert. Durch den kurzen Verlauf hielten sich Belastungen (zum Beispiel übermäßige Durchweichungen) und Schäden in Grenzen. Deichbrüche waren im Land Brandenburg nicht zu verzeichnen.

    Der Elbehauptdeich hat die Hochwassergefahren im August 2002, Januar 2003 und April 2006 ohne schwere Schäden am Deich zu nehmen, abgewehrt. Bei den Hochwässern 2002 und 2006 wurden mit fallenden Wasserständen im Auftrag des Landesumweltamtes Brandenburg sofort umfangreiche Schadstellendokumentationen angefertigt.

    Diese enthalten listenförmige Zusammenstellungen aller Schadstellen nach laufender Nummer, Deich-Kilometer, Schadensart, Länge und Lage (zum Beispiel luft- oder wasserseitige Böschung). Zum weiteren sind alle Schadstellen in Lageplänen und Übersichtslageplänen dargestellt sowie eine Fotodokumentation dazu angefertigt worden. Leicht konnte also das mehrfache Auftreten von vergleichbaren Schäden bei unterschiedlichen Hochwasserereignissen am gleichen Standort nachgewiesen werden.

    Im Ergebnis der Auswertung des Hochwassers 2002 konnten dem Grunde nach ähnliche Schadensursachen wie beim Oderhochwasser 1997 festgestellt werden:

    • In der Region Mühlberg wurden die Scheitelabflüsse und –wasserstände der bisher registrierten Hochwässer deutlich überschritten, was dem Charakter der Elbeflut in diesem Abschnitt entspricht. Für derart hohe Wasserstände wurden die Deiche nie bemessen, das heißt es fehlte an Freibord. Auch die zur Deichsicherung vorgenommene Aufkadung wurde zeitweise überströmt! Die allgemeine (rechnerische) Standsicherheit geriet dadurch in die Nähe des kritischen Gleichgewichtszustandes.
    • In der Prignitz blieb der Scheitelwasserstand dank der Scheitelkappung (gezielte Flutung einiger Havelpolder) 10 Zentimeter unter dem höchsten beobachteten Hochwasserstand (HHW) vom März 1838. Trotzdem wurde bei Kontrollrechnungen für die unsanierten Altdeichstrecken nachgewiesen, dass auch bei abgeminderter Verkehrslast auf der Deichkrone die laut DIN 19712 geforderten Mindestsicherheiten nicht oder nur knapp erreicht wurden.
    • Bei der örtlichen Standsicherheit gab es bei den Altdeichstrecken größere Probleme, insbesondere auf Grund
      » ungünstiger Kubatur mit zu steilen Böschungen land- und wasserseitig
      » von Potentialentlastungen (des Untergrundes) durch Entlastungsschlitze und Entwässerungseinrichtungen (Filterprisma)
      » zu starker Inhomogenität im Aufbau des Deichkörpers; dadurch bedingt eine sehr hoch liegende Sickerlinie
    • Der Deichaufbau als Ergebnis einer historischen Entwicklung ist für heutige Anforderungen ungenügend, er entspricht nicht den allgemein anerkannten Regeln der Technik.
    • Gänge wühlender Tiere
    • Wurzeln von Bäumen und Sträuchern
    • Materialaustrag in der näheren Umgebung des Deiches (Sandkegeln)

    Auch die nachfolgenden Hochwasserereignisse in den Jahren 2006 an der Elbe, im Jahr 2010 in den Flüssen Oder, Neiße, Spree, Schwarze Elster, Havel und Elbe sowie im Januar 2011 in nahezu allen Brandenburger Wasserläufen und besonders das enorme Hochwasser an der Elbe im Jahr 2013 haben verdeutlicht, dass modernisierte Deiche einen essentiellen Grundschutz für die Bevölkerung, die Infrastruktur und die Landwirtschaft darstellen. Der Deichbau nimmt somit eine bedeutende Stellung im Hochwasserschutz ein.

    Außerdem wurde bei allen Ereignissen offenkundig, dass an den modernisierten und verstärkten Deichabschnitten keine nennenswerten Probleme auftraten. Umso wichtiger ist eine kontinuierliche Weiterführung der Deichbauprogramme.

    Während der verheerenden Flutkatastrophe an der Oder im Jahr 1997 traten an den dortigen Deichen teilweise massive Schäden auf. Insgesamt waren folgende Schäden zu verzeichnen:

    • circa 120 größere Schadstellen infolge örtlich austretendem Sickerwassers (Quellen) verbunden mit Erdstoffaustrag
    • Destabilisierung der luftseitigen Böschung infolge flächenhafter Sickerwasseraustritte auf einer Länge von insgesamt 18 Kilometern
    • Böschungsrutschungen an der Binnenseite auf insgesamt  2,7 Kilometern
    • Schaden an der Deichkrone durch Überströmen auf 2 Kilometer Länge
    • 10 Deichbrüche mit vollständigem Verlust des Deichkörpers verbunden mit teilweise beträchtlichen Auskolkungen (bis 12 Meter Tiefe) des Deichlagers
    • Insgesamt sind 1.400 Meter Deich völlig zerstört worden

    Unmittelbar nach dem Hochwasser begannen umfangreiche Untersuchungen zu den Schadensursachen. Dazu wurde der Deichaufbau erkundet und die Standsicherheit analysiert.

    Im Ergebnis der Untersuchungen konnten folgende Schadensursachen festgestellt werden:

    • Es wurden alle bisher registrierten (rückstaufreien) Höchstwasserstände an allen Oderpegeln deutlich überschritten. Für diese Wasserstände waren die Deiche nie bemessen worden. Demnach wiesen einige Deiche eine deutlich zu geringe Deichhöhe auf (fehlender Freibord).
    • Der Schadensverlauf wurde unter anderem durch die lang anhaltenden hohen Wasserstände bestimmt. Hochwasserereignisse mit dieser Dauer waren an der Oder bisher nicht beobachtet worden. Die Sicherheitsreserven der Deiche wurden bei den langanhaltend hohen Wasserständen und dem daraus resultierenden Durchfeuchtungsgrad nahezu erschöpft.
    • Die allgemeine (rechnerische) Standsicherheit lag in der Nähe des kritischen Gleichgewichtszustandes, war in der Regel aber noch gegeben. Größere Probleme bei der örtlichen Standsicherheit gab es insbesondere auf Grund:
      » ungünstiger Kubatur mit zu steilen Böschungen auf der Land- und Wasserseite der Deiche
      » fehlender Potentialentlastungen (des Untergrundes) durch vorhandene Flussauenlehm/Tonschicht und fehlenden Entwässerungseinrichtungen (Filter, Sickerschlitz)
      » zu starker Inhomogenität im Aufbau des Deichkörpers; dadurch bedingt oft eine sehr hoch liegende Sickerlinie
    • Gänge wühlender Tiere (Mäuse, Maulwürfe) oder Wurzeln von Bäumen und Sträuchern in unmittelbarer Nähe des Böschungsfußes wirkten wie Drainagen. Durchsickerndes Wasser sammelte sich und wurde konzentriert, mit lokalem Austritt, abgeführt (Quellbildung)
    • Der Deichaufbau als Ergebnis einer historischen Entwicklung war aus aktuellem Erkenntnisstand für heutige Anforderungen ungenügend, er entsprach nicht den allgemein anerkannten Regeln der Technik und
    • an einigen Stellen (zum Beispiel Hohenwutzen) befand sich wenig tragfähiger Baugrund im Bereich des binnenseitigen Böschungsfußes.

    Zusammenfassend konnte festgestellt werden, dass oftmals ein ganzer Komplex von ungünstigen Einzelfaktoren die Schadensursache war. Damit war klar, dass eine grundsätzliche Modernisierung der Deiche an der Oder erfolgen muss.

    Nach dem Rückgang des Hochwassers lagen die Schwerpunkte der Maßnahmen zunächst auf der Reparatur der eingetretenen Deichbrüche und in den Deichabschnitten, die durch Böschungsabbrüche schwer geschädigt waren. Bis November 1997 wurden 10 Deichbruchstellen geschlossen und 17,8 Kilometer Deiche praktisch neu aufgebaut. Die Kosten hierfür lagen bei 36,6 Millionen. Deutsche Mark (18,71 Millionen. Euro).

    Im November 1997 wurde durch die Landesregierung Brandenburg das Programm „Sicherheit und Zukunft für die Oderregion" beschlossen.

    Für die Modernisierung und Verstärkung der Hochwasserschutzdeiche, die Wiederherstellung der Hochwasserschutzbauwerke sowie zum Ausbau des Gewässer- und Landesmessnetzes wurden hier mittelfristig Maßnahmen im Wert von 291 Millionen Deutsche Mark (148,8 Millionen Euro) veranschlagt.

    Damit begann eine intensivierte und systematische Modernisierung und Verstärkung der Deiche im Land Brandenburg.

    Im Jahr 2002 folgte die nächste große Flut, diesmal an der Elbe. Im Verlauf des Hochwassers kam es entlang des Elbedeiches zu unterschiedlichen Gefahrensituationen und zu vielfältigen Beschädigungen. Diese wurden erfasst und katalogisiert. Durch den kurzen Verlauf hielten sich Belastungen (zum Beispiel übermäßige Durchweichungen) und Schäden in Grenzen. Deichbrüche waren im Land Brandenburg nicht zu verzeichnen.

    Der Elbehauptdeich hat die Hochwassergefahren im August 2002, Januar 2003 und April 2006 ohne schwere Schäden am Deich zu nehmen, abgewehrt. Bei den Hochwässern 2002 und 2006 wurden mit fallenden Wasserständen im Auftrag des Landesumweltamtes Brandenburg sofort umfangreiche Schadstellendokumentationen angefertigt.

    Diese enthalten listenförmige Zusammenstellungen aller Schadstellen nach laufender Nummer, Deich-Kilometer, Schadensart, Länge und Lage (zum Beispiel luft- oder wasserseitige Böschung). Zum weiteren sind alle Schadstellen in Lageplänen und Übersichtslageplänen dargestellt sowie eine Fotodokumentation dazu angefertigt worden. Leicht konnte also das mehrfache Auftreten von vergleichbaren Schäden bei unterschiedlichen Hochwasserereignissen am gleichen Standort nachgewiesen werden.

    Im Ergebnis der Auswertung des Hochwassers 2002 konnten dem Grunde nach ähnliche Schadensursachen wie beim Oderhochwasser 1997 festgestellt werden:

    • In der Region Mühlberg wurden die Scheitelabflüsse und –wasserstände der bisher registrierten Hochwässer deutlich überschritten, was dem Charakter der Elbeflut in diesem Abschnitt entspricht. Für derart hohe Wasserstände wurden die Deiche nie bemessen, das heißt es fehlte an Freibord. Auch die zur Deichsicherung vorgenommene Aufkadung wurde zeitweise überströmt! Die allgemeine (rechnerische) Standsicherheit geriet dadurch in die Nähe des kritischen Gleichgewichtszustandes.
    • In der Prignitz blieb der Scheitelwasserstand dank der Scheitelkappung (gezielte Flutung einiger Havelpolder) 10 Zentimeter unter dem höchsten beobachteten Hochwasserstand (HHW) vom März 1838. Trotzdem wurde bei Kontrollrechnungen für die unsanierten Altdeichstrecken nachgewiesen, dass auch bei abgeminderter Verkehrslast auf der Deichkrone die laut DIN 19712 geforderten Mindestsicherheiten nicht oder nur knapp erreicht wurden.
    • Bei der örtlichen Standsicherheit gab es bei den Altdeichstrecken größere Probleme, insbesondere auf Grund
      » ungünstiger Kubatur mit zu steilen Böschungen land- und wasserseitig
      » von Potentialentlastungen (des Untergrundes) durch Entlastungsschlitze und Entwässerungseinrichtungen (Filterprisma)
      » zu starker Inhomogenität im Aufbau des Deichkörpers; dadurch bedingt eine sehr hoch liegende Sickerlinie
    • Der Deichaufbau als Ergebnis einer historischen Entwicklung ist für heutige Anforderungen ungenügend, er entspricht nicht den allgemein anerkannten Regeln der Technik.
    • Gänge wühlender Tiere
    • Wurzeln von Bäumen und Sträuchern
    • Materialaustrag in der näheren Umgebung des Deiches (Sandkegeln)

    Auch die nachfolgenden Hochwasserereignisse in den Jahren 2006 an der Elbe, im Jahr 2010 in den Flüssen Oder, Neiße, Spree, Schwarze Elster, Havel und Elbe sowie im Januar 2011 in nahezu allen Brandenburger Wasserläufen und besonders das enorme Hochwasser an der Elbe im Jahr 2013 haben verdeutlicht, dass modernisierte Deiche einen essentiellen Grundschutz für die Bevölkerung, die Infrastruktur und die Landwirtschaft darstellen. Der Deichbau nimmt somit eine bedeutende Stellung im Hochwasserschutz ein.

    Außerdem wurde bei allen Ereignissen offenkundig, dass an den modernisierten und verstärkten Deichabschnitten keine nennenswerten Probleme auftraten. Umso wichtiger ist eine kontinuierliche Weiterführung der Deichbauprogramme.

  • Ablauf der Deichverstärkungsmaßnahmen

    Zunächst wurden von den Fachleuten die folgenden drei Regelbauweisen entwickelt:

    •  Landseitiger Ausbau,
    •  Land- und wasserseitiger Ausbau und
    •  Wasserseitiger Ausbau mit Dichtmaterialien.

    Um die ökologisch wertvollen Abflussprofile nicht weiter einzuengen, erfolgte die Deichverstärkung nach Möglichkeit durch einen landseitigen Ausbau.
    Je nach lokalen Rahmenbedingungen und geotechnischen sowie hydraulischen und hydrologischen Verhältnissen, kommen darüber noch hinaus noch die unterschiedlichsten Sonderprofile zum Einsatz.

    Zunächst wurden von den Fachleuten die folgenden drei Regelbauweisen entwickelt:

    •  Landseitiger Ausbau,
    •  Land- und wasserseitiger Ausbau und
    •  Wasserseitiger Ausbau mit Dichtmaterialien.

    Um die ökologisch wertvollen Abflussprofile nicht weiter einzuengen, erfolgte die Deichverstärkung nach Möglichkeit durch einen landseitigen Ausbau.
    Je nach lokalen Rahmenbedingungen und geotechnischen sowie hydraulischen und hydrologischen Verhältnissen, kommen darüber noch hinaus noch die unterschiedlichsten Sonderprofile zum Einsatz.

  • Deichbaumaterialien

    Grafik Filtertechnische Abstimmung der Deichbaumaterialien
    Filtertechnische Abstimmung der Deichbaumaterialien © Frank Krüger/Landesamt für Umwelt

    Die Auswahl der Deichbaumaterialien und deren Abstimmung untereinander sind entscheidend für die Standsicherheit der Deiche.

    Die Materialien sind so auszuwählen, dass einerseits eine ausreichende Entwässerung der Deiche gesichert ist, und andererseits eine Kontakterosion zwischen Altdeich und der neuen Anschüttung verhindert wird.

    Bodenmechanische Untersuchungen zeigen, dass hierzu die Durchlässigkeit des als Stützkörper verwendeten Materials größer als die des Altdeiches sein muss. Die Kiese für die Entwässerungs­prismen müssen noch größere Durchlässigkeiten besitzen. Da bei Kiesen mit solch hohen Durchlässigkeiten die Sicherheit gegen Kontakterosion zum Altdeich nicht mehr gegeben ist, muss darauf geachtet werden, dass der direkte Kontakt des Filterkieses zum Altdeich vermieden wird.

    Aus Baugrunderkundungen wird die durchschnittliche Korngrößenverteilung der Altdeiche abgeleitet. Sie variiert von plastischen Tonen über schluffige Sande bis hin zu eng abgestuften Sanden. Aus den oben angesprochenen bodenmechanischen Untersuchungen ergeben sich daraus die in der folgenden Abbildung dargestellten Kornverteilungsbänder für Stützkörper und Filterkiese als einheitliche Festlegung der zulässigen Bereiche für die Baumaterialien der Deichsanierung.

    Zur Sicherung der Qualität auf den Baustellen des Landesamtes für Umwelt sind durch die Prüfstelle Wasserbau die Qualitätsparameter der zu verwendenden Materialien für die Verstärkung und Erhöhung der Deiche festgeschrieben sowie die Einbaubedingungen (Prüfarten und Prüfumfang) für die einzelnen Elemente und Einbauorte festgelegt. Die Grundlage bildet dafür die DIN 19712:2013 und die ZTV-W LB 205 (E 2014)

    Bei jedem neuen Deichbauvorhaben ist ein Baugrundgutachten zu erstellen. Die Auswahl und Festlegung der Deichbaumaterialien erfolgt dann auf Basis der örtlichen Gegebenheiten unter Beachtung der oben genannten Grundlagen.

    Grafik Filtertechnische Abstimmung der Deichbaumaterialien
    Filtertechnische Abstimmung der Deichbaumaterialien © Frank Krüger/Landesamt für Umwelt

    Die Auswahl der Deichbaumaterialien und deren Abstimmung untereinander sind entscheidend für die Standsicherheit der Deiche.

    Die Materialien sind so auszuwählen, dass einerseits eine ausreichende Entwässerung der Deiche gesichert ist, und andererseits eine Kontakterosion zwischen Altdeich und der neuen Anschüttung verhindert wird.

    Bodenmechanische Untersuchungen zeigen, dass hierzu die Durchlässigkeit des als Stützkörper verwendeten Materials größer als die des Altdeiches sein muss. Die Kiese für die Entwässerungs­prismen müssen noch größere Durchlässigkeiten besitzen. Da bei Kiesen mit solch hohen Durchlässigkeiten die Sicherheit gegen Kontakterosion zum Altdeich nicht mehr gegeben ist, muss darauf geachtet werden, dass der direkte Kontakt des Filterkieses zum Altdeich vermieden wird.

    Aus Baugrunderkundungen wird die durchschnittliche Korngrößenverteilung der Altdeiche abgeleitet. Sie variiert von plastischen Tonen über schluffige Sande bis hin zu eng abgestuften Sanden. Aus den oben angesprochenen bodenmechanischen Untersuchungen ergeben sich daraus die in der folgenden Abbildung dargestellten Kornverteilungsbänder für Stützkörper und Filterkiese als einheitliche Festlegung der zulässigen Bereiche für die Baumaterialien der Deichsanierung.

    Zur Sicherung der Qualität auf den Baustellen des Landesamtes für Umwelt sind durch die Prüfstelle Wasserbau die Qualitätsparameter der zu verwendenden Materialien für die Verstärkung und Erhöhung der Deiche festgeschrieben sowie die Einbaubedingungen (Prüfarten und Prüfumfang) für die einzelnen Elemente und Einbauorte festgelegt. Die Grundlage bildet dafür die DIN 19712:2013 und die ZTV-W LB 205 (E 2014)

    Bei jedem neuen Deichbauvorhaben ist ein Baugrundgutachten zu erstellen. Die Auswahl und Festlegung der Deichbaumaterialien erfolgt dann auf Basis der örtlichen Gegebenheiten unter Beachtung der oben genannten Grundlagen.

  • Besonderheiten

    © G. Fromhold-Treu

    Schiffsanleger

    Zur logistischen Bewältigung der Baumaßnahmen, insbesondere für den Transport der enormen Schüttgutmassen (Stützkörpermaterial, Filtermaterial, Dichtungsmaterial) wird auch der wasserseitige Transport der Erdstoffe durchgeführt. Dazu werden teilweise temporäre Schiffsanleger errichtet, die danach zurückgebaut werden.

    © G. Fromhold-Treu

    Schiffsanleger

    Zur logistischen Bewältigung der Baumaßnahmen, insbesondere für den Transport der enormen Schüttgutmassen (Stützkörpermaterial, Filtermaterial, Dichtungsmaterial) wird auch der wasserseitige Transport der Erdstoffe durchgeführt. Dazu werden teilweise temporäre Schiffsanleger errichtet, die danach zurückgebaut werden.

    © G. Fromhold-Treu

    Lagerplätze Bau / Lagerplätze zur Hochwasserabwehr

    Während der Baumaßnahmen werden Lagerplätze benötigt und eingerichtet um die Baustoffe, wie Stützkörper, Filterkies, Schotter, Geosynthetische Dichtungsbahnen, Wasserbausteine, Beton, Spundwände etc. kontinuierlich für den Einbau zur Verfügung zu halten.

    Diese Lagerplätze werden nach Fertigstellung der Maßnahme entweder zurückgebaut und die Flächen in den Urzustand zurückversetzt oder sie werden nach Sicherung der Flächen als Hochwasserlagerplätze in Deichnähe befestigt (Schotterrasen). Sie stehen damit der Hochwasser- oder/und Eisabwehr zur Verfügung. Dort können dann die benötigten Materialien wie zum Beispiel gefüllte Sandsäcke, Faschinen und Pfähle, Folien- und Vliesrollen, Schotter, Splitt usw. in kürzeren Abständen in optimaler Nähe zum Deich zwischengelagert werden.

    © G. Fromhold-Treu

    Lagerplätze Bau / Lagerplätze zur Hochwasserabwehr

    Während der Baumaßnahmen werden Lagerplätze benötigt und eingerichtet um die Baustoffe, wie Stützkörper, Filterkies, Schotter, Geosynthetische Dichtungsbahnen, Wasserbausteine, Beton, Spundwände etc. kontinuierlich für den Einbau zur Verfügung zu halten.

    Diese Lagerplätze werden nach Fertigstellung der Maßnahme entweder zurückgebaut und die Flächen in den Urzustand zurückversetzt oder sie werden nach Sicherung der Flächen als Hochwasserlagerplätze in Deichnähe befestigt (Schotterrasen). Sie stehen damit der Hochwasser- oder/und Eisabwehr zur Verfügung. Dort können dann die benötigten Materialien wie zum Beispiel gefüllte Sandsäcke, Faschinen und Pfähle, Folien- und Vliesrollen, Schotter, Splitt usw. in kürzeren Abständen in optimaler Nähe zum Deich zwischengelagert werden.

    © Marko Oelze/Landesamt für Umwelt

    Grenzmarkierungen

    Oder und Neiße bilden die Grenze zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen. Darum befinden sich auf dem Oderhauptdeich sowie den Neißedeichen zahlreiche Grenzpfähle, die Teil eines internationalen Abkommens sind. Die Grenzpfähle dürfen ohne Zustimmung der polnischen und deutschen Grenzbehörden in Lage und Höhe nicht verändert werden. Von der Oderdeichverstärkung waren jedoch eine große Anzahl an Grenzpfählen betroffen. In den Anfangsjahren der Oderdeichverstärkung bedurfte eine Verlegung dieser Pfähle langwieriger Verhandlungen und Abstimmungen mit der Republik Polen. Um diese zu umgehen, wurde für die meisten der von der Deichverstärkung betroffenen Grenzpfähle die Lösung der Einhausung gewählt.

    Teilweise wurden die Grenzpfähle so bis zu 1 Meter eingeschüttet. Mittlerweile werden die Grenzsäulen vor Baubeginn gesichert und in Abstimmung der Landesvermessung und Geobasisinformation Brandenburg an einem definierten Punkt auf dem verstärkten Deich wieder neu aufgestellt.

    © Marko Oelze/Landesamt für Umwelt

    Grenzmarkierungen

    Oder und Neiße bilden die Grenze zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen. Darum befinden sich auf dem Oderhauptdeich sowie den Neißedeichen zahlreiche Grenzpfähle, die Teil eines internationalen Abkommens sind. Die Grenzpfähle dürfen ohne Zustimmung der polnischen und deutschen Grenzbehörden in Lage und Höhe nicht verändert werden. Von der Oderdeichverstärkung waren jedoch eine große Anzahl an Grenzpfählen betroffen. In den Anfangsjahren der Oderdeichverstärkung bedurfte eine Verlegung dieser Pfähle langwieriger Verhandlungen und Abstimmungen mit der Republik Polen. Um diese zu umgehen, wurde für die meisten der von der Deichverstärkung betroffenen Grenzpfähle die Lösung der Einhausung gewählt.

    Teilweise wurden die Grenzpfähle so bis zu 1 Meter eingeschüttet. Mittlerweile werden die Grenzsäulen vor Baubeginn gesichert und in Abstimmung der Landesvermessung und Geobasisinformation Brandenburg an einem definierten Punkt auf dem verstärkten Deich wieder neu aufgestellt.

    © G. Fromhold-Treu

    Kampfmittelbeseitigung

    Die enorme Munitionsbelastung des Deichkörpers infolge der Kriegsereignisse 1945 stellte bei der Verstärkung der Deiche von Anfang an ein großes Problem für die Baudurchführung dar. Die dadurch häufig auftretenden negativen Folgen waren Verschiebungen des Baubeginns bzw. Verzögerungen des Bauablaufes. Mittlerweile konnte mit der Zentralstelle der Polizei Kampfmittelbeseitigungsdienst eine sehr gute Zusammenarbeit erreicht werden, die es erlaubt Kampfmittelräumung parallel oder im Vorlauf der Baumaßnahmen zu realisieren.

    Im Vorfeld der Deichsanierung findet in jedem Bauabschnitt eine Sondierung der Deiche mit speziellen Metalldetektoren statt. Auch die bis 20 Meter landseitig und 10 Meter wasserseitig gelegenen Flächen (vom Deichfuß gemessen) werden sondiert. Alle gemeldeten Fundstellen mit Störwerten müssen aufgegraben und gesichtet werden. Die Munitionsbergung kann nur stufenweise erfolgen, da ansonsten der Deichkörper vor den eigentlichen Sanierungsarbeiten eine unzulässige Schwächung erfahren würde. An der Oder muss der Deich teilweise sogar lagenweise sondiert und so bis auf das Deichlager abgetragen werden, da eine enorm starke Kampfmittelbelastung vorhanden ist.

    © G. Fromhold-Treu

    Kampfmittelbeseitigung

    Die enorme Munitionsbelastung des Deichkörpers infolge der Kriegsereignisse 1945 stellte bei der Verstärkung der Deiche von Anfang an ein großes Problem für die Baudurchführung dar. Die dadurch häufig auftretenden negativen Folgen waren Verschiebungen des Baubeginns bzw. Verzögerungen des Bauablaufes. Mittlerweile konnte mit der Zentralstelle der Polizei Kampfmittelbeseitigungsdienst eine sehr gute Zusammenarbeit erreicht werden, die es erlaubt Kampfmittelräumung parallel oder im Vorlauf der Baumaßnahmen zu realisieren.

    Im Vorfeld der Deichsanierung findet in jedem Bauabschnitt eine Sondierung der Deiche mit speziellen Metalldetektoren statt. Auch die bis 20 Meter landseitig und 10 Meter wasserseitig gelegenen Flächen (vom Deichfuß gemessen) werden sondiert. Alle gemeldeten Fundstellen mit Störwerten müssen aufgegraben und gesichtet werden. Die Munitionsbergung kann nur stufenweise erfolgen, da ansonsten der Deichkörper vor den eigentlichen Sanierungsarbeiten eine unzulässige Schwächung erfahren würde. An der Oder muss der Deich teilweise sogar lagenweise sondiert und so bis auf das Deichlager abgetragen werden, da eine enorm starke Kampfmittelbelastung vorhanden ist.

    © M. Geiseler/Landesamt für Umwelt

    Archäologische Erkundung

    In den alten Deichen beziehungsweise in deren Nähe befinden sich je nach Lage und Geschichte des Öfteren ausgewiesene Bodendenkmale bzw. Bodendenkmalsvermutungsflächen. Aus diesem Grund werden die Untere und die Obere Denkmalschutzbehörde bei den Planungen zur Deichverstärkung beteiligt.

    Sollten sich Bodendenkmale im Baubereich befinden bzw. vermutet werden, werden archäologische Voruntersuchungen durchgeführt. Werden dabei Spuren von Bodendenkmalen gefunden, wird eine archäologische Hauptuntersuchung und Dokumentation durchgeführt, um auftretende Funde und Befunde zu dokumentieren. Das bedeutet bei Hochwasserschutzanlagen, dass baubegleitend zu untersuchen ist. Bei Auftreten von archäologischen Denkmalstrukturen und Funden müssen gegebenenfalls weitergehende Maßnahmen durchgeführt werden. Die archäologische Kontrolle und Begleitung findet zum Zeitpunkt des bauseitigen Oberbodenabtrages/Erdeingriffs statt. Die Arbeiten werden entweder von den Archäologen der Behörden oder von zertifizierten Firmen durchgeführt, die dann vom Auftraggeber der Baumaßnahme zu finanzieren sind.

    © M. Geiseler/Landesamt für Umwelt

    Archäologische Erkundung

    In den alten Deichen beziehungsweise in deren Nähe befinden sich je nach Lage und Geschichte des Öfteren ausgewiesene Bodendenkmale bzw. Bodendenkmalsvermutungsflächen. Aus diesem Grund werden die Untere und die Obere Denkmalschutzbehörde bei den Planungen zur Deichverstärkung beteiligt.

    Sollten sich Bodendenkmale im Baubereich befinden bzw. vermutet werden, werden archäologische Voruntersuchungen durchgeführt. Werden dabei Spuren von Bodendenkmalen gefunden, wird eine archäologische Hauptuntersuchung und Dokumentation durchgeführt, um auftretende Funde und Befunde zu dokumentieren. Das bedeutet bei Hochwasserschutzanlagen, dass baubegleitend zu untersuchen ist. Bei Auftreten von archäologischen Denkmalstrukturen und Funden müssen gegebenenfalls weitergehende Maßnahmen durchgeführt werden. Die archäologische Kontrolle und Begleitung findet zum Zeitpunkt des bauseitigen Oberbodenabtrages/Erdeingriffs statt. Die Arbeiten werden entweder von den Archäologen der Behörden oder von zertifizierten Firmen durchgeführt, die dann vom Auftraggeber der Baumaßnahme zu finanzieren sind.

    Gemeindestraße in Weisen mit Straßenschäden
    © Dänekamp und Partner Ingenieurgesellschaft mbH

    Beweissicherung

    Bei Deichbaumaßnahmen handelt es sich zum überwiegenden Teil um Erdbaumaßnahmen. Dabei müssen oft sehr große Mengen an Erdstoffen, Sand- und Kiesmaterial transportiert werden. Wenn der Antransport über Schiffe nicht möglich ist, kommt nur noch der Landtransport in Frage. Dabei werden Straßen genutzt, die zwischen dem Einbauort (Baustelle) und der nächsten geeigneten und verfügbaren Kiesgrube liegen. Um mögliche Schäden an Straßen und Gebäuden, die durch die Transporte auftreten können, zu dokumentieren, wird eine sogenannte Beweissicherung durchgeführt.

    Durch das Einbringen von Spundwänden, das Verdichten von Sandschichten und ähnlichem kann es zu Erschütterungen kommen, die Schäden an benachbarter Bausubstanz verursachen können. Auch für solche Arbeitsschritte wird eine Beweissicherung durchgeführt.

    Dabei werden im Vorfeld der Baumaßnahme Fotos und Dokumentationen von Zufahrtsstraßen und baulichen Einrichtungen (Häuser, Mauern, Schuppen) angefertigt und mit dem Zustand nach Abschluss der Baumaßnahme verglichen. Aufgetretene Schäden werden dann durch den Vorhabensträger beseitigt oder entschädigt.

    Gemeindestraße in Weisen mit Straßenschäden
    © Dänekamp und Partner Ingenieurgesellschaft mbH

    Beweissicherung

    Bei Deichbaumaßnahmen handelt es sich zum überwiegenden Teil um Erdbaumaßnahmen. Dabei müssen oft sehr große Mengen an Erdstoffen, Sand- und Kiesmaterial transportiert werden. Wenn der Antransport über Schiffe nicht möglich ist, kommt nur noch der Landtransport in Frage. Dabei werden Straßen genutzt, die zwischen dem Einbauort (Baustelle) und der nächsten geeigneten und verfügbaren Kiesgrube liegen. Um mögliche Schäden an Straßen und Gebäuden, die durch die Transporte auftreten können, zu dokumentieren, wird eine sogenannte Beweissicherung durchgeführt.

    Durch das Einbringen von Spundwänden, das Verdichten von Sandschichten und ähnlichem kann es zu Erschütterungen kommen, die Schäden an benachbarter Bausubstanz verursachen können. Auch für solche Arbeitsschritte wird eine Beweissicherung durchgeführt.

    Dabei werden im Vorfeld der Baumaßnahme Fotos und Dokumentationen von Zufahrtsstraßen und baulichen Einrichtungen (Häuser, Mauern, Schuppen) angefertigt und mit dem Zustand nach Abschluss der Baumaßnahme verglichen. Aufgetretene Schäden werden dann durch den Vorhabensträger beseitigt oder entschädigt.

    Bäume

    Einer der wesentlichen Punkte, der die Standsicherheit der Deiche negativ beeinflusst, ist neben dem unzureichenden Aufbau aus mehreren Jahrhunderten der Gehölz- und Strauchbewuchs auf den Deichen und in unmittelbarer Deichnähe. Für den Deich stellen sie eine erhebliche Gefährdung der Standsicherheit dar, denn zum einen können die Wurzeln die Durchsickerung fördern und zum anderen kann durch Konzentration der Stromlinien und Wirbelbildung die Oberflächenerosion verstärkt werden. Weiterhin wird das Auftreten von Wühltieren im Schutz von Gehölzen (insbesondere Strauchwerk) begünstigt. Verrottende Wurzeln durch Wurzelfraß der Wühltiere führen zu Hohlräumen und somit zu vorgezeichneten Sickerwegen.

    Auch wird durch Beschattung der Graswuchs unterdrückt und damit die Sicherheit durch eine nicht ausreichend geschlossene Grasnarbe gefährdet. Bei Sturm kann durch die bis in die Wurzeln reichende Baumbewegung der Untergrund gelockert werden. Im Extremfall reißen umstürzende Bäume Löcher in den Deich. So geschehen während des Elbehochwassers 2013 am 20.6.2013 bei Mödlich.

    Trotzdem wird vielerorts der Verbleib der Bäume verständlicherweise gewünscht, weil sie charakteristisch und landschaftsprägend sind. Dieser kaum lösbare Interessenskonflikt ist ein wiederkehrendes Moment in vielen Planungsvorhaben und stellt alle Beteiligten vor besondere Herausforderungen.

    Am 22.8.2002 wurde in Auswertung einer Windwarnung deshalb die Kupierung von cirka 120 auf dem Deich unterhalb von Wittenberge stehender Bäume veranlasst.

    Zudem erschweren Bäume und Sträucher die Deichkontrolle und -unterhaltung. Während der großen Oderflut 1997 mussten erst zahlreiche Bäume gefällt werden, bevor eine Deichverteidigung möglich wurde.

    Während des Hochwassers 2002 an der Elbe mussten vereinzelt Bäume gefällt werden, bevor eine Deichverteidigung möglich wurde, zum Beispiel am Roddrangbrack bei Wustrow in der Prignitz. Auch oberhalb von Borschütz im Landkreis Elbe-Elster musste der Elbedeich erst von Strauchbewuchs befreit werden, bevor eine massive Sickerstelle durch eine Quellkade verbaut werden konnte. Zahlreiche Bäume auf den Deichen der schwarzen Elster führten 2010 und 2013 dazu, dass gefährliche Sickerstellen entstanden, die aufwendig gesichert werden mussten.

    In ausreichendem Abstand zum Deich können Bäume auf der Wasserseite vorteilhaft sein, denn sie schützen den Deich vor Treibeis oder Treibgut und können zur Reduzierung der Strömungsgeschwindigkeit führen.

    Aus den vorher genannten Gründen sind bei der Verstärkung und Modernisierung von Deichen nachstehende Grundsätze zu berücksichtigen.

    Wasserseitige Gehölze an Deichen

    Der 5 m-Sicherheitsstreifen ist It. Brandenburgischen Wassergesetz (BbgWG) von Bewuchs freizuhalten. Im Einzelfall kann entschieden werden, dass tief wurzelnde, standsichere Einzelgehölze, die die Deichunterhaltung und die Deichverteidigung nicht behindern, verbleiben können. Die Vorteilswirkung der Gehölze z.B. bei Eisgang ist zu berücksichtigen.

    Pappeln und Strauchwerk sind ausnahmslos zu roden. Die örtliche Ausbreitung und artgemäße Zusammensetzung des Strauchbewuchses ist auch außerhalb des 5 m-Streifens zu bewerten.

    Übermäßige „Verbuschung“ im Vorland führt zur Verminderung des Abflussquerschnittes und dadurch zur Erhöhung der Wasserspiegellage bei Hochwasser. In der Folge werden die wasserseitigen Deichböschungen durch erhöhte Strömungsgeschwindigkeit mehr belastet und erodieren eher. Gegebenenfalls müssen hier Gegenmaßnahmen getroffen werden.

    Bäume auf den Deichböschungen und der Berme

    Gehölze auf den Böschungen (und der Berme) sind im unmittelbaren Baubereich zu entfernen. Ein Einschütten von Bäumen ist nur unter ganz bestimmten Randbedingungen zulässig. Die Stubben sind zu roden bzw. zu fräsen. Wurzeln, vor allem dickere, sind sorgfältig soweit wie möglich, das heißt mit vertretbarem Aufwand, zu roden. Alle Stubbenlöcher sind bei lagenweiser Verdichtung wasserseitig mit bindigem Erdstoff und luftseitig mit Stützkörpermaterial zu verfüllen. Die Abdeckung mit Mutterboden und die Begrünung richten sich nach dem Projekt.

    Die Stubben sind zu roden beziehungsweise zu fräsen. Alle Wundstellen sind mit bindigen Erdstoffen zu verfüllen und mit Rasensoden abzudecken.

    Gehölze im land- und wasserseitigen Sicherheitsstreifen

    Gehölze im land- und wasserseitigen Sicherheitsstreifen sind grundsätzlich zu entfernen. Die Stubben sind zu roden und die Löcher mit durchlässigen (nichtbindigen) Erdstoffen zu verfüllen. Bei den weiteren Baumaßnahmen ist zu sichern, dass im Deichkörper und Deichlager keine Wurzeln verbleiben.

    Ausnahmen für Einzelbäume sind aus Sicht der Standsicherheit nur dort zulässig, wo aufgrund durchlässiger Böden (Bodenklasse SE und SU) oder konstruktiver Maßnahmen (z.B. Entlastungsschlitze bzw. -graben) eine ausreichende hydraulische Entlastung des Untergrundes gesichert ist. Die Wurzelfreiheit im Deichlager ist in jedem Fall herzustellen.

    Strauchwerk ist im Sicherheitsstreifen unzulässig und muss beseitigt werden. Die Konfiguration des Strauchbewuchses ist auch außerhalb des 5 m-Streifens in Hinblick auf eine ungünstige Beeinflussung der Strömungsverhältnisse und mögliche erhöhte hydraulische Belastungen der Deichböschungen zu bewerten. Gegebenenfalls muss der zu holzende Bereich ausgeweitet werden.

    Im Bereich von Spundwandsicherungen, die so bemessen sind, dass sie die statische Funktion des Deiches ohne Anschüttung übernehmen können, ist ggf. ein Belassen von Bäumen auf dem Deich beziehungsweise im Deichschutzstreifen möglich. Dabei sind allerdings die Anforderungen aus der DIN 19712 zu beachten.

    Bäume

    Einer der wesentlichen Punkte, der die Standsicherheit der Deiche negativ beeinflusst, ist neben dem unzureichenden Aufbau aus mehreren Jahrhunderten der Gehölz- und Strauchbewuchs auf den Deichen und in unmittelbarer Deichnähe. Für den Deich stellen sie eine erhebliche Gefährdung der Standsicherheit dar, denn zum einen können die Wurzeln die Durchsickerung fördern und zum anderen kann durch Konzentration der Stromlinien und Wirbelbildung die Oberflächenerosion verstärkt werden. Weiterhin wird das Auftreten von Wühltieren im Schutz von Gehölzen (insbesondere Strauchwerk) begünstigt. Verrottende Wurzeln durch Wurzelfraß der Wühltiere führen zu Hohlräumen und somit zu vorgezeichneten Sickerwegen.

    Auch wird durch Beschattung der Graswuchs unterdrückt und damit die Sicherheit durch eine nicht ausreichend geschlossene Grasnarbe gefährdet. Bei Sturm kann durch die bis in die Wurzeln reichende Baumbewegung der Untergrund gelockert werden. Im Extremfall reißen umstürzende Bäume Löcher in den Deich. So geschehen während des Elbehochwassers 2013 am 20.6.2013 bei Mödlich.

    Trotzdem wird vielerorts der Verbleib der Bäume verständlicherweise gewünscht, weil sie charakteristisch und landschaftsprägend sind. Dieser kaum lösbare Interessenskonflikt ist ein wiederkehrendes Moment in vielen Planungsvorhaben und stellt alle Beteiligten vor besondere Herausforderungen.

    Am 22.8.2002 wurde in Auswertung einer Windwarnung deshalb die Kupierung von cirka 120 auf dem Deich unterhalb von Wittenberge stehender Bäume veranlasst.

    Zudem erschweren Bäume und Sträucher die Deichkontrolle und -unterhaltung. Während der großen Oderflut 1997 mussten erst zahlreiche Bäume gefällt werden, bevor eine Deichverteidigung möglich wurde.

    Während des Hochwassers 2002 an der Elbe mussten vereinzelt Bäume gefällt werden, bevor eine Deichverteidigung möglich wurde, zum Beispiel am Roddrangbrack bei Wustrow in der Prignitz. Auch oberhalb von Borschütz im Landkreis Elbe-Elster musste der Elbedeich erst von Strauchbewuchs befreit werden, bevor eine massive Sickerstelle durch eine Quellkade verbaut werden konnte. Zahlreiche Bäume auf den Deichen der schwarzen Elster führten 2010 und 2013 dazu, dass gefährliche Sickerstellen entstanden, die aufwendig gesichert werden mussten.

    In ausreichendem Abstand zum Deich können Bäume auf der Wasserseite vorteilhaft sein, denn sie schützen den Deich vor Treibeis oder Treibgut und können zur Reduzierung der Strömungsgeschwindigkeit führen.

    Aus den vorher genannten Gründen sind bei der Verstärkung und Modernisierung von Deichen nachstehende Grundsätze zu berücksichtigen.

    Wasserseitige Gehölze an Deichen

    Der 5 m-Sicherheitsstreifen ist It. Brandenburgischen Wassergesetz (BbgWG) von Bewuchs freizuhalten. Im Einzelfall kann entschieden werden, dass tief wurzelnde, standsichere Einzelgehölze, die die Deichunterhaltung und die Deichverteidigung nicht behindern, verbleiben können. Die Vorteilswirkung der Gehölze z.B. bei Eisgang ist zu berücksichtigen.

    Pappeln und Strauchwerk sind ausnahmslos zu roden. Die örtliche Ausbreitung und artgemäße Zusammensetzung des Strauchbewuchses ist auch außerhalb des 5 m-Streifens zu bewerten.

    Übermäßige „Verbuschung“ im Vorland führt zur Verminderung des Abflussquerschnittes und dadurch zur Erhöhung der Wasserspiegellage bei Hochwasser. In der Folge werden die wasserseitigen Deichböschungen durch erhöhte Strömungsgeschwindigkeit mehr belastet und erodieren eher. Gegebenenfalls müssen hier Gegenmaßnahmen getroffen werden.

    Bäume auf den Deichböschungen und der Berme

    Gehölze auf den Böschungen (und der Berme) sind im unmittelbaren Baubereich zu entfernen. Ein Einschütten von Bäumen ist nur unter ganz bestimmten Randbedingungen zulässig. Die Stubben sind zu roden bzw. zu fräsen. Wurzeln, vor allem dickere, sind sorgfältig soweit wie möglich, das heißt mit vertretbarem Aufwand, zu roden. Alle Stubbenlöcher sind bei lagenweiser Verdichtung wasserseitig mit bindigem Erdstoff und luftseitig mit Stützkörpermaterial zu verfüllen. Die Abdeckung mit Mutterboden und die Begrünung richten sich nach dem Projekt.

    Die Stubben sind zu roden beziehungsweise zu fräsen. Alle Wundstellen sind mit bindigen Erdstoffen zu verfüllen und mit Rasensoden abzudecken.

    Gehölze im land- und wasserseitigen Sicherheitsstreifen

    Gehölze im land- und wasserseitigen Sicherheitsstreifen sind grundsätzlich zu entfernen. Die Stubben sind zu roden und die Löcher mit durchlässigen (nichtbindigen) Erdstoffen zu verfüllen. Bei den weiteren Baumaßnahmen ist zu sichern, dass im Deichkörper und Deichlager keine Wurzeln verbleiben.

    Ausnahmen für Einzelbäume sind aus Sicht der Standsicherheit nur dort zulässig, wo aufgrund durchlässiger Böden (Bodenklasse SE und SU) oder konstruktiver Maßnahmen (z.B. Entlastungsschlitze bzw. -graben) eine ausreichende hydraulische Entlastung des Untergrundes gesichert ist. Die Wurzelfreiheit im Deichlager ist in jedem Fall herzustellen.

    Strauchwerk ist im Sicherheitsstreifen unzulässig und muss beseitigt werden. Die Konfiguration des Strauchbewuchses ist auch außerhalb des 5 m-Streifens in Hinblick auf eine ungünstige Beeinflussung der Strömungsverhältnisse und mögliche erhöhte hydraulische Belastungen der Deichböschungen zu bewerten. Gegebenenfalls muss der zu holzende Bereich ausgeweitet werden.

    Im Bereich von Spundwandsicherungen, die so bemessen sind, dass sie die statische Funktion des Deiches ohne Anschüttung übernehmen können, ist ggf. ein Belassen von Bäumen auf dem Deich beziehungsweise im Deichschutzstreifen möglich. Dabei sind allerdings die Anforderungen aus der DIN 19712 zu beachten.

  • Planungsarbeiten

    Die Planung und Vorbereitung von Deichbaumaßnahmen nimmt eine enorme Zeitspanne ein. Ein großer Anteil davon wird für die Grundlagenermittlung, die Abstimmung mit allen Beteiligten und die Genehmigung benötigt. Von der Ermittlung der Grundlagen für das Vorhaben bis zum Baubeginn können durchaus 7 bis 8 Jahre vergehen. Der gesamte Planungsprozess besteht aus hunderten von Arbeitsschritten, deren Umsetzung je nach Art und Umfang von einem Tag bis zu mehreren Monaten andauern kann.

    Die Planung solcher Maßnahmen erfolgt in unterschiedlichen Phasen, die auf einander aufbauen. Man kann zwischen drei Phasen unterscheiden:

    • Grundlagenermittlung und Bestimmung der Vorzugsvariante
    • Untersetzung der Vorzugslösung und technische beziehungsweise naturschutzfachliche Durchplanung sowie Einholung der Genehmigung
    • Erarbeitung einer ausführungsreifen Planung und Umsetzung der Baumaßnahme

    Innerhalb der einzelnen Phasen sind die verschiedensten Arbeitsbereiche abzudecken. So sind in der ersten Phase die Grundlagen für die weiteren Planungen zu schaffen. Neben Vermessungen der Verhältnisse vor Ort werden Baugrunduntersuchungen durchgeführt, Lebensräume ermittelt und der Untersuchungsumfang abgegrenzt. Es werden verschiedene Varianten ermittelt und deren technische Umsetzung sowie die Auswirkungen auf Natur und Umwelt ermittelt. Schon in dieser Planungsphase beginnt die Abstimmung mit den Trägern öffentlicher Belange. Unter Berücksichtigung aller Gesichtspunkte lässt sich die Vorzugslösung identifizieren.

    Bei der Erstellung des Entwurfes in der zweiten Phase werden die technischen Details ausgearbeitet, deren Standsicherheit beurteilt sowie die Auswirkungen auf Natur, Landschaft und die Umweltmedien (Wasser, Boden, Luft) bestimmt und bilanziert. Damit kann eine Genehmigungsplanung erstellt werden, die zur Genehmigung (meist Plangenehmigung oder Planfeststellung) bei der Oberen Wasserbehörde eingereicht wird. Der konkretisierte Planungsentwurf dient als Grundlage für eine weitere Beteiligung der Träger öffentlicher Belange.

    Im Rahmen der vorgeschriebenen Genehmigungsverfahren werden die Rahmenbedingungen und die Auflagen für die Umsetzung des Vorhabens festgesetzt.

    In der dritten Phase werden die Unterlagen für die Ausführung des genehmigten Vorhabens erarbeitet und die Vergabe der Leistungen vorbereitet und begleitet. Hier sind auch die Fragen des Grunderwerbs zu klären, was nicht selten zu Konflikten führt.

    Bauvorbereitende Arbeiten, wie Holzungen, Leitungsverlegungen, Archäologische Voruntersuchungen, Kampfmittelerkundung oder Ausgleichsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen) können gegebenenfalls von der eigentlichen Maßnahme abgekoppelt und bereits vor der eigentlichen Deichbaumaßnahme realisiert werden.

    Die erfolgreiche Umsetzung des Bauvorhabens erfolgt mit Unterstützung von externen Baugehilfen. Das sind unter anderem die Örtliche Bauüberwachung, die Ökologische Baubegleitung, die Kontrollprüfung der Deichbaustoffe oder die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatoren.

    Nur wenn alle Phasen optimal ineinandergreifen und alle Leistungen mit Umsicht und Konzentration erfüllt wurden, kann eine reibungslose Baumaßnahme realisiert werden. Dafür werden im Landesamt Projektleiter eingesetzt, die diese Abläufe im Zusammenspiel mit verschiedensten Akteuren koordinieren und begleiten.

    Die Planung und Vorbereitung von Deichbaumaßnahmen nimmt eine enorme Zeitspanne ein. Ein großer Anteil davon wird für die Grundlagenermittlung, die Abstimmung mit allen Beteiligten und die Genehmigung benötigt. Von der Ermittlung der Grundlagen für das Vorhaben bis zum Baubeginn können durchaus 7 bis 8 Jahre vergehen. Der gesamte Planungsprozess besteht aus hunderten von Arbeitsschritten, deren Umsetzung je nach Art und Umfang von einem Tag bis zu mehreren Monaten andauern kann.

    Die Planung solcher Maßnahmen erfolgt in unterschiedlichen Phasen, die auf einander aufbauen. Man kann zwischen drei Phasen unterscheiden:

    • Grundlagenermittlung und Bestimmung der Vorzugsvariante
    • Untersetzung der Vorzugslösung und technische beziehungsweise naturschutzfachliche Durchplanung sowie Einholung der Genehmigung
    • Erarbeitung einer ausführungsreifen Planung und Umsetzung der Baumaßnahme

    Innerhalb der einzelnen Phasen sind die verschiedensten Arbeitsbereiche abzudecken. So sind in der ersten Phase die Grundlagen für die weiteren Planungen zu schaffen. Neben Vermessungen der Verhältnisse vor Ort werden Baugrunduntersuchungen durchgeführt, Lebensräume ermittelt und der Untersuchungsumfang abgegrenzt. Es werden verschiedene Varianten ermittelt und deren technische Umsetzung sowie die Auswirkungen auf Natur und Umwelt ermittelt. Schon in dieser Planungsphase beginnt die Abstimmung mit den Trägern öffentlicher Belange. Unter Berücksichtigung aller Gesichtspunkte lässt sich die Vorzugslösung identifizieren.

    Bei der Erstellung des Entwurfes in der zweiten Phase werden die technischen Details ausgearbeitet, deren Standsicherheit beurteilt sowie die Auswirkungen auf Natur, Landschaft und die Umweltmedien (Wasser, Boden, Luft) bestimmt und bilanziert. Damit kann eine Genehmigungsplanung erstellt werden, die zur Genehmigung (meist Plangenehmigung oder Planfeststellung) bei der Oberen Wasserbehörde eingereicht wird. Der konkretisierte Planungsentwurf dient als Grundlage für eine weitere Beteiligung der Träger öffentlicher Belange.

    Im Rahmen der vorgeschriebenen Genehmigungsverfahren werden die Rahmenbedingungen und die Auflagen für die Umsetzung des Vorhabens festgesetzt.

    In der dritten Phase werden die Unterlagen für die Ausführung des genehmigten Vorhabens erarbeitet und die Vergabe der Leistungen vorbereitet und begleitet. Hier sind auch die Fragen des Grunderwerbs zu klären, was nicht selten zu Konflikten führt.

    Bauvorbereitende Arbeiten, wie Holzungen, Leitungsverlegungen, Archäologische Voruntersuchungen, Kampfmittelerkundung oder Ausgleichsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen) können gegebenenfalls von der eigentlichen Maßnahme abgekoppelt und bereits vor der eigentlichen Deichbaumaßnahme realisiert werden.

    Die erfolgreiche Umsetzung des Bauvorhabens erfolgt mit Unterstützung von externen Baugehilfen. Das sind unter anderem die Örtliche Bauüberwachung, die Ökologische Baubegleitung, die Kontrollprüfung der Deichbaustoffe oder die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatoren.

    Nur wenn alle Phasen optimal ineinandergreifen und alle Leistungen mit Umsicht und Konzentration erfüllt wurden, kann eine reibungslose Baumaßnahme realisiert werden. Dafür werden im Landesamt Projektleiter eingesetzt, die diese Abläufe im Zusammenspiel mit verschiedensten Akteuren koordinieren und begleiten.

  • Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen

    © J. Martin/Landesamt für Umwelt

    Im Zuge größerer Baumaßnahmen werden Lebensräume für Tiere und Pflanzen, die Bodenfunktionen und das charakteristische Landschaftsbild erheblich beeinträchtigt. Das Bundesnaturschutzgesetz nennt mit der Eingriffsregelung Kriterien für die Zulässigkeit solcher Eingriffe in Natur und Landschaft und für die erforderlichen Folgemaßnahmen. Ziel dieser Regelung ist es, die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts zu sichern. Bauvorhaben sind so zu planen und durchzuführen, dass Beeinträchtigungen vermieden beziehungsweise minimiert werden. Bereits während der Bauplanung sind die Eingriffsfolgen zu ermitteln. Sind Beeinträchtigungen nicht zu vermeiden, sollten sie durch naturschutzfachliche Maßnahmen im gleichen Naturraum ausgeglichen werden. Ist dort ein Ausgleich nicht möglich, sind Ersatzmaßnahmen durchzuführen, die auch in größerer Entfernung liegen können. Auch die Umsetzung der konstruktiven Hochwasserschutzmaßnahmen führt zu erheblichen Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes. Aus diesem Grund erfolgte auf weiten Bereichen des deichnahen Hinterlandes ein naturschutzfachlicher Ausgleich. Dabei wurden unter anderem, abhängig von den Eingriffen, folgende Maßnahmen als Kompensation der Baueingriffe vorgenommen:

    • Anlage von Kleingewässern (Biotope)
    • Beschattungspflanzung von Gewässern
    • Gehölzpflanzungen
    • Baumpflanzungen
    • Umwandlung von Acker in Extensivgrünland
    • Rasenansaat
    • Flächenentsiegelung
    • Einrichtung verlandender Bereiche
    • Einrichtung von Sukzessionsflächen
    • Extensiv-Grünlandentwicklung
    • Errichtung von Totholzhaufen, Steinhaufen und Grabentaschen für Klein-Lebewesen

    Die Baudurchführung der Deichverstärkung findet dabei meist in naturschutzrechtlich und artenschutzrechtlich besonders geschützten Gebieten statt, die auf nationaler und europäischer Ebene festgesetzte Schutzgebiete sind, wie zum Beispiel:

    • Nationalpark
    • Biosphärenreservate
    • Europäische Vogelschutzgebiete (SPA)
    • Flora-Fauna-Habitat-Gebiete
    • Naturschutzgebiete und
    • Landschaftsschutzgebiete.

    Um die baubedingten Eingriffe in den zum Teil sehr empfindlichen Naturraum so gering wie möglich zu halten, erfolgt bei jeder Planung die Prüfung von Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen im Rahmen einer Fauna-Flora-Habitat-Verträglichkeitsuntersuchung und/oder eines Landschaftspflegerischen Begleitplanes. Unter anderem können folgende Betroffenheiten vorliegen:

    • geschützte Biotoptypen gemäß Paragraph 32 Brandenburger Naturschutzgesetz (BbgNatSchG)
    • europarechtlich geschützte Lebensraumtypen und Arten gemäß Anhang I und II der Flora-Fauna-Habitat Richtlinie (FFH) und Anhang I der Europäischen Vogelschutzrichtlinie
    • Arten der Roten Liste Deutschlands und Brandenburgs

    Darüber hinaus sichert eine ökologische Baubegleitung eine schonende Realisierung der Baumaßnahme und eine fachgerechte Umsetzung der verschiedenen baubegleitenden Minderungsmaßnahmen ab. Dazu zählten unter anderem die Optimierung der Linienführung, die Wiederverwendung des zwischengelagerten Oberbodens, die Eingriffsminimierung für verschiedene Arten, der abschnittsweise Verzicht auf Baufreiheit, Gehölzschutzmaßnahmen und Gehölzerhalt im Zuge der Einzelfallentscheidung sowie die Beachtung faunistischer Brut- und Regenerationszeiten während der Baudurchführung einschließlich Errichtung und regelmäßiger Kontrolle von Amphibienleiteinrichtungen. Die Gesamtkosten der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen betragen auf Grund der besonderen Bedeutung der Flussauen für den Naturhaushalt ("Natura 2000"-Schutzgebietssystem) circa 8 - 12 Prozent der gesamten Bausumme, die bisher für die Deichverstärkung ausgegeben wurden.

    © J. Martin/Landesamt für Umwelt

    Im Zuge größerer Baumaßnahmen werden Lebensräume für Tiere und Pflanzen, die Bodenfunktionen und das charakteristische Landschaftsbild erheblich beeinträchtigt. Das Bundesnaturschutzgesetz nennt mit der Eingriffsregelung Kriterien für die Zulässigkeit solcher Eingriffe in Natur und Landschaft und für die erforderlichen Folgemaßnahmen. Ziel dieser Regelung ist es, die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts zu sichern. Bauvorhaben sind so zu planen und durchzuführen, dass Beeinträchtigungen vermieden beziehungsweise minimiert werden. Bereits während der Bauplanung sind die Eingriffsfolgen zu ermitteln. Sind Beeinträchtigungen nicht zu vermeiden, sollten sie durch naturschutzfachliche Maßnahmen im gleichen Naturraum ausgeglichen werden. Ist dort ein Ausgleich nicht möglich, sind Ersatzmaßnahmen durchzuführen, die auch in größerer Entfernung liegen können. Auch die Umsetzung der konstruktiven Hochwasserschutzmaßnahmen führt zu erheblichen Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes. Aus diesem Grund erfolgte auf weiten Bereichen des deichnahen Hinterlandes ein naturschutzfachlicher Ausgleich. Dabei wurden unter anderem, abhängig von den Eingriffen, folgende Maßnahmen als Kompensation der Baueingriffe vorgenommen:

    • Anlage von Kleingewässern (Biotope)
    • Beschattungspflanzung von Gewässern
    • Gehölzpflanzungen
    • Baumpflanzungen
    • Umwandlung von Acker in Extensivgrünland
    • Rasenansaat
    • Flächenentsiegelung
    • Einrichtung verlandender Bereiche
    • Einrichtung von Sukzessionsflächen
    • Extensiv-Grünlandentwicklung
    • Errichtung von Totholzhaufen, Steinhaufen und Grabentaschen für Klein-Lebewesen

    Die Baudurchführung der Deichverstärkung findet dabei meist in naturschutzrechtlich und artenschutzrechtlich besonders geschützten Gebieten statt, die auf nationaler und europäischer Ebene festgesetzte Schutzgebiete sind, wie zum Beispiel:

    • Nationalpark
    • Biosphärenreservate
    • Europäische Vogelschutzgebiete (SPA)
    • Flora-Fauna-Habitat-Gebiete
    • Naturschutzgebiete und
    • Landschaftsschutzgebiete.

    Um die baubedingten Eingriffe in den zum Teil sehr empfindlichen Naturraum so gering wie möglich zu halten, erfolgt bei jeder Planung die Prüfung von Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen im Rahmen einer Fauna-Flora-Habitat-Verträglichkeitsuntersuchung und/oder eines Landschaftspflegerischen Begleitplanes. Unter anderem können folgende Betroffenheiten vorliegen:

    • geschützte Biotoptypen gemäß Paragraph 32 Brandenburger Naturschutzgesetz (BbgNatSchG)
    • europarechtlich geschützte Lebensraumtypen und Arten gemäß Anhang I und II der Flora-Fauna-Habitat Richtlinie (FFH) und Anhang I der Europäischen Vogelschutzrichtlinie
    • Arten der Roten Liste Deutschlands und Brandenburgs

    Darüber hinaus sichert eine ökologische Baubegleitung eine schonende Realisierung der Baumaßnahme und eine fachgerechte Umsetzung der verschiedenen baubegleitenden Minderungsmaßnahmen ab. Dazu zählten unter anderem die Optimierung der Linienführung, die Wiederverwendung des zwischengelagerten Oberbodens, die Eingriffsminimierung für verschiedene Arten, der abschnittsweise Verzicht auf Baufreiheit, Gehölzschutzmaßnahmen und Gehölzerhalt im Zuge der Einzelfallentscheidung sowie die Beachtung faunistischer Brut- und Regenerationszeiten während der Baudurchführung einschließlich Errichtung und regelmäßiger Kontrolle von Amphibienleiteinrichtungen. Die Gesamtkosten der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen betragen auf Grund der besonderen Bedeutung der Flussauen für den Naturhaushalt ("Natura 2000"-Schutzgebietssystem) circa 8 - 12 Prozent der gesamten Bausumme, die bisher für die Deichverstärkung ausgegeben wurden.

Baumaßnahmen

Baumaßnahmen

  • Geplante Baumaßnahmen

    In nachfolgender Tabelle sind geplante Baumaßnahmen für die kommenden Jahre aufgelistet und in Steckbriefen kurz charakterisiert.

    Flusslauf Bezeichnung Finanzierung Steckbrief
    Oder Oderdeichverstärkung, Teilobjekt 15 Polder 5/6,
    Baulos 69 Mitte Polder bis Gartz/Oder
    GAK HWS 25
    Oder Oderdeichverstärkung, Teilobjekt 15
    Schlosswiesenpolder, Baulos 66 Schwedt/Oder
    GAK HWS 26
    Oder Oderdeichverstärkung Teilobjekt 15 Polder A
    Verstärkung Sommerdeiche Zufahrt EBW 681,5
    GAK HWS 27
    Oder Oderdeichverstärkung, Teilobjekt 15 Polder A/B,
    Baulos 58 Stützkow bei Schwedt/Oder
    GAK HWS 28
    Oder Hochwasserschutz Oderbruch,
    Verbesserung des Abflussprofils des Friedländer Stroms
    ELER WM 29
    Oder Hochwasserschutz Oderbruch,
    Verbesserung des Abflussprofils der Güstebieser Alten Oder
    ELER WM 30
    Oder Hochwasserschutz Oderbruch,
    Verbesserung des Abflussprofils des Freienwalder Landgrabens
    ELER WM 31
    Oder Hochwasserschutz Ratzdorfer Polder
    Deichkilometer 11,975 bis 13,477 Neißedeich
    GAK HWS 32
    Elbe Elbdeichverstärkung im Landkreis Prignitz,
    Hochwasserschutz Ortslage Müggendorf
    ELER HWS 33
    Elbe Elbdeichverstärkung im Landkreis Prignitz,
    XI. Bauabschnitt, Baulose 1 bis 3 Gnevsdorf bis Rühstädter Bogen
    GAK HWS 34
    Elbe Elbdeichverstärkung im Landkreis Prignitz,
    XI. Bauabschnitt, Baulos 5 Ortslage Bälow
    GAK HWS 35
    Elbe Elbdeichverstärkung im Landkreis Prignitz,
    Deich-Kilometer 52,5 am Wilkens Brack Ortslage Mödlich
    GAK HWS 36
    Elbe Elbdeichverstärkung Landkreis Prignitz,
    Deich-Kilometer 23,3 bis 23,9 Wentdorf
    GAK HWS 37
    Elbe Elbdeichverstärkung im Landkreis Elbe-Elster,
    Teilobjekt 4 Mühlberg, Baulos 1 und 2, Seeschleuse bis Gaitzsch
    GAK HWS 38
    Lausitzer Neiße Hochwasserschutz Guben,
    2. Bauabschnitt, Teilobjekt 3
    ELER HWS 39
    Lausitzer Neiße Hochwasserschutz Lausitzer Neiße
    bei Grießen - Neißeinsel Grießen
    GAK HWS 40
    Lausitzer Neiße Hochwasserschutz Guben, 3. Bauabschnitt GAK HWS 41
    Schwarze Elster Hochwasserschutz Elsterwerda (SE 3r)
    - Ortslagenplanung
    GAK HWS 42
    Schwarze Elster Hochwasserschutz Bad Liebenwerda (SE 3m)
    - Ortslagenplanung
    GAK HWS 43
    Schwarze Elster Hochwasserschutz Herzberg (SE 3p)
    - Ortslagenplanung
    GAK HWS 44
    Schwarze Elster Hochwasserschutz Senftenberg GAK HWS 45
    Kleine Röder Hochwasserschutz Zobersdorf,
    Kleine Röder Schadstelle KR 2.23
    ELER HWS 46
    Kleine Röder Hochwasserschutz Elsteraue
    Maßnahme KR 3l Deichrückverlegung
    GAK NHWSP 47
    Pulsnitz Hochwasserschutz Ortrand Ortslage PU 3g GAK HWS 48
    Spree Hochwasserschutz Cantdorf GAK HWS 49
    Spree Planungsleistungen für abflussverbessernde Maßnahmen im Spreewald - Lübben / Hartmannsdorf ELER WM 50

    Abkürzungen:

    • ABW - Auslaufbauwerk
    • AHF - nationaler Fond „Aufbauhilfe“ als Sondervermögen des Bundes
    • BA - Bauabschnitt
    • BL - Baulos
    • EBW - Einlaufbauwerk
    • EDV - Elbdeichverstärkung
    • ELER - Europäische Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums
    • GAK - Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“
    • HWS - Hochwasserschutz
    • ODV - Oderdeichverstärkung
    • SUW - Wettbewerb für zukunftsfähige Stadt-Umland-Kooperationen zur strategischen Umsetzung der übergreifenden Zusammenarbeit der drei Europäischen Fonds (EFRE, ELER und ESF) im Land Brandenburg
    • SW - Schöpfwerk
    • TO - Teilobjekt

    In nachfolgender Tabelle sind geplante Baumaßnahmen für die kommenden Jahre aufgelistet und in Steckbriefen kurz charakterisiert.

    Flusslauf Bezeichnung Finanzierung Steckbrief
    Oder Oderdeichverstärkung, Teilobjekt 15 Polder 5/6,
    Baulos 69 Mitte Polder bis Gartz/Oder
    GAK HWS 25
    Oder Oderdeichverstärkung, Teilobjekt 15
    Schlosswiesenpolder, Baulos 66 Schwedt/Oder
    GAK HWS 26
    Oder Oderdeichverstärkung Teilobjekt 15 Polder A
    Verstärkung Sommerdeiche Zufahrt EBW 681,5
    GAK HWS 27
    Oder Oderdeichverstärkung, Teilobjekt 15 Polder A/B,
    Baulos 58 Stützkow bei Schwedt/Oder
    GAK HWS 28
    Oder Hochwasserschutz Oderbruch,
    Verbesserung des Abflussprofils des Friedländer Stroms
    ELER WM 29
    Oder Hochwasserschutz Oderbruch,
    Verbesserung des Abflussprofils der Güstebieser Alten Oder
    ELER WM 30
    Oder Hochwasserschutz Oderbruch,
    Verbesserung des Abflussprofils des Freienwalder Landgrabens
    ELER WM 31
    Oder Hochwasserschutz Ratzdorfer Polder
    Deichkilometer 11,975 bis 13,477 Neißedeich
    GAK HWS 32
    Elbe Elbdeichverstärkung im Landkreis Prignitz,
    Hochwasserschutz Ortslage Müggendorf
    ELER HWS 33
    Elbe Elbdeichverstärkung im Landkreis Prignitz,
    XI. Bauabschnitt, Baulose 1 bis 3 Gnevsdorf bis Rühstädter Bogen
    GAK HWS 34
    Elbe Elbdeichverstärkung im Landkreis Prignitz,
    XI. Bauabschnitt, Baulos 5 Ortslage Bälow
    GAK HWS 35
    Elbe Elbdeichverstärkung im Landkreis Prignitz,
    Deich-Kilometer 52,5 am Wilkens Brack Ortslage Mödlich
    GAK HWS 36
    Elbe Elbdeichverstärkung Landkreis Prignitz,
    Deich-Kilometer 23,3 bis 23,9 Wentdorf
    GAK HWS 37
    Elbe Elbdeichverstärkung im Landkreis Elbe-Elster,
    Teilobjekt 4 Mühlberg, Baulos 1 und 2, Seeschleuse bis Gaitzsch
    GAK HWS 38
    Lausitzer Neiße Hochwasserschutz Guben,
    2. Bauabschnitt, Teilobjekt 3
    ELER HWS 39
    Lausitzer Neiße Hochwasserschutz Lausitzer Neiße
    bei Grießen - Neißeinsel Grießen
    GAK HWS 40
    Lausitzer Neiße Hochwasserschutz Guben, 3. Bauabschnitt GAK HWS 41
    Schwarze Elster Hochwasserschutz Elsterwerda (SE 3r)
    - Ortslagenplanung
    GAK HWS 42
    Schwarze Elster Hochwasserschutz Bad Liebenwerda (SE 3m)
    - Ortslagenplanung
    GAK HWS 43
    Schwarze Elster Hochwasserschutz Herzberg (SE 3p)
    - Ortslagenplanung
    GAK HWS 44
    Schwarze Elster Hochwasserschutz Senftenberg GAK HWS 45
    Kleine Röder Hochwasserschutz Zobersdorf,
    Kleine Röder Schadstelle KR 2.23
    ELER HWS 46
    Kleine Röder Hochwasserschutz Elsteraue
    Maßnahme KR 3l Deichrückverlegung
    GAK NHWSP 47
    Pulsnitz Hochwasserschutz Ortrand Ortslage PU 3g GAK HWS 48
    Spree Hochwasserschutz Cantdorf GAK HWS 49
    Spree Planungsleistungen für abflussverbessernde Maßnahmen im Spreewald - Lübben / Hartmannsdorf ELER WM 50

    Abkürzungen:

    • ABW - Auslaufbauwerk
    • AHF - nationaler Fond „Aufbauhilfe“ als Sondervermögen des Bundes
    • BA - Bauabschnitt
    • BL - Baulos
    • EBW - Einlaufbauwerk
    • EDV - Elbdeichverstärkung
    • ELER - Europäische Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums
    • GAK - Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“
    • HWS - Hochwasserschutz
    • ODV - Oderdeichverstärkung
    • SUW - Wettbewerb für zukunftsfähige Stadt-Umland-Kooperationen zur strategischen Umsetzung der übergreifenden Zusammenarbeit der drei Europäischen Fonds (EFRE, ELER und ESF) im Land Brandenburg
    • SW - Schöpfwerk
    • TO - Teilobjekt
  • Aktuelle Baumaßnahmen

    In nachfolgender Tabelle sind aktuell laufende Baumaßnahmen aufgelistet und in Steckbriefen kurz charakterisiert.

    Flusslauf Bezeichnung Finanzierung Steckbrief
    Oder Hochwasserschutz Oderbruch,
    Verbesserung des Abflussprofils des Letschiner Hauptgrabens
    ELER WM 16
    Oder Hochwasserschutz Oderbruch,
    Verbesserung des Abflussprofils des Quappendorfer Kanals
    ELER WM 17
    Oder Oderdeichverstärkung, Polder B
    Ersatzneubau Auslaufbauwerk „Am Wrech"
    GAK HWS 18
    Oder Hochwasserschutz Frankfurt (Oder)
    Uferwand Abschnitte 1-2
    EFRE SUW 19
    Elbe Elbedeichverstärkung im Landkreis Elbe-Elster,
    Teilobjekt 3 Mühlberg, Baulos 3, Abschnitt 3.3.1
    L67 Breitscheidstrasse bis Seeschleuse
    ELER HWS 20
    Elbe Elbedeichverstärkung im Landkreis Elbe-Elster,
    Teilobjekt 3 Mühlberg, Baulos 3, Abschnitt 3.3.1
    Bebauung Hafen bis Breitscheidstraße
    ELER HWS 21
    Dosse Dossespeicher Kyritz
    Sanierung Dammfußdränage, Bauabschnitt West Baulos 2
    GAK HWS 22
    Lausitzer Neiße Ersatzneubau Brücke Buderoser Mühlenfließ ELER HWS 23
    Lausitzer Neiße Hochwasserschutz Guben,
    2. Bauabschnitt; Teilobjekt 2
    GAK HWS 24
    Kleine Elster Verbesserung Abflussvermögen Umfluter "Kleine Elster" in Doberlug-Kirchhain ELER-VV
    -Wassermanagement
    25

    Abkürzungen:

    • ABW - Auslaufbauwerk
    • AHF - Nationaler Fond „Aufbauhilfe“ als Sondervermögen des Bundes
    • EBW - Einlaufbauwerk
    • ELER - Europäische Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums
    • GAK - Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“
    • HWS - Hochwasserschutz
    • SUW - Wettbewerb für zukunftsfähige Stadt-Umland-Kooperationen zur strategischen Umsetzung der übergreifenden Zusammenarbeit der drei Europäischen Fonds (EFRE, ELER und ESF) im Land Brandenburg
    • SW - Schöpfwerk
    • TO - Teilobjekt
    • WM - Wassermanagement

    Allein werden die Maßnahmen des technischen Hochwasserschutzes nicht ausreichen, den Schutz der Bevölkerung vollständig sicherzustellen. Nach den verheerenden Hochwassern im Juni 2013 im Elbe- und Donaugebiet haben die Umweltminister von Bund und Ländern auf einer Sondersitzung am 2. September 2013 die Erarbeitung eines Nationalen Hochwasserschutzprogramms (NHWSP), vorrangig zur Gewinnung zusätzlicher Hochwasser-Rückhalteräume, beschlossen.

    In nachfolgender Tabelle sind aktuell laufende Baumaßnahmen aufgelistet und in Steckbriefen kurz charakterisiert.

    Flusslauf Bezeichnung Finanzierung Steckbrief
    Oder Hochwasserschutz Oderbruch,
    Verbesserung des Abflussprofils des Letschiner Hauptgrabens
    ELER WM 16
    Oder Hochwasserschutz Oderbruch,
    Verbesserung des Abflussprofils des Quappendorfer Kanals
    ELER WM 17
    Oder Oderdeichverstärkung, Polder B
    Ersatzneubau Auslaufbauwerk „Am Wrech"
    GAK HWS 18
    Oder Hochwasserschutz Frankfurt (Oder)
    Uferwand Abschnitte 1-2
    EFRE SUW 19
    Elbe Elbedeichverstärkung im Landkreis Elbe-Elster,
    Teilobjekt 3 Mühlberg, Baulos 3, Abschnitt 3.3.1
    L67 Breitscheidstrasse bis Seeschleuse
    ELER HWS 20
    Elbe Elbedeichverstärkung im Landkreis Elbe-Elster,
    Teilobjekt 3 Mühlberg, Baulos 3, Abschnitt 3.3.1
    Bebauung Hafen bis Breitscheidstraße
    ELER HWS 21
    Dosse Dossespeicher Kyritz
    Sanierung Dammfußdränage, Bauabschnitt West Baulos 2
    GAK HWS 22
    Lausitzer Neiße Ersatzneubau Brücke Buderoser Mühlenfließ ELER HWS 23
    Lausitzer Neiße Hochwasserschutz Guben,
    2. Bauabschnitt; Teilobjekt 2
    GAK HWS 24
    Kleine Elster Verbesserung Abflussvermögen Umfluter "Kleine Elster" in Doberlug-Kirchhain ELER-VV
    -Wassermanagement
    25

    Abkürzungen:

    • ABW - Auslaufbauwerk
    • AHF - Nationaler Fond „Aufbauhilfe“ als Sondervermögen des Bundes
    • EBW - Einlaufbauwerk
    • ELER - Europäische Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums
    • GAK - Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“
    • HWS - Hochwasserschutz
    • SUW - Wettbewerb für zukunftsfähige Stadt-Umland-Kooperationen zur strategischen Umsetzung der übergreifenden Zusammenarbeit der drei Europäischen Fonds (EFRE, ELER und ESF) im Land Brandenburg
    • SW - Schöpfwerk
    • TO - Teilobjekt
    • WM - Wassermanagement

    Allein werden die Maßnahmen des technischen Hochwasserschutzes nicht ausreichen, den Schutz der Bevölkerung vollständig sicherzustellen. Nach den verheerenden Hochwassern im Juni 2013 im Elbe- und Donaugebiet haben die Umweltminister von Bund und Ländern auf einer Sondersitzung am 2. September 2013 die Erarbeitung eines Nationalen Hochwasserschutzprogramms (NHWSP), vorrangig zur Gewinnung zusätzlicher Hochwasser-Rückhalteräume, beschlossen.

  • Fertiggestellte Baumaßnahmen

    In nachfolgender Tabelle sind die fertiggestellten Baumaßnahmen aufgelistet und in Steckbriefen kurz charakterisiert.

    Flusslauf Bezeichnung Finanzierung Steckbrief
    Oder Oderdeichverstärkung, Teilobjekt 15 Polder 10, Baulos 63
    Schleuse Schwedt/Oder bis Hafen Schwedt/Oder
    ELER HWS 1
    Oder Deichverstärkung Ziltendorfer Niederung Schadstellen 4+5 ELER HWS 2
    Oder Oderdeichverstärkung, Teilobjekt 17 Neuzeller Niederung,
    Baulos 51 Deichrückverlegung 3 bei Eisenhüttenstadt
    ELER HWS 3
    Oder Oderdeichverstärkung, Teilobjekt 15 Polder A/B
    Einlaufbauwerk Kilometer 681,5 bei Stützkow
    ELER HWS 4
    Oder Hochwasserschutz Oderbruch
    Verbesserung des Abflussprofils der Volzine 2. Bauabschnitt
    ELER WM 5
    Elbe Hochwasserschutz Wittenberge, Elbstraße EFRE SUW 6
    Elbe Elbdeichverstärkung Landkreis Prignitz, XI. Bauabschnitt,
    Baulos 7 Sandkrug-Scharleuk
    ELER HWS 7
    Elbe Elbdeichverstärkung Landkreis Prignitz, XI. Bauabschnitt,
    Baulos 6, Bälow-Sandkrug
    ELER HWS 8
    Elbe Hochwasserschutz Breese, Baulos 3b Kreisstraße K 7031 ELER HWS
    Elbe Hochwasserschutz Breese, Baulos 4 nördlicher Flügeldeich ELER HWS 10
      Elbdeichverstärkung im Landkreis Elbe-Elster,
    Teilobjekt 2 Mühlberg, Baulos 1 und 2, Altbelgern bis Brottewitz
    ELER HWS 11
    Elbe Elbdeichverstärkung im Landkreis Elbe-Elster,
    Teilobjekt 3 Mühlberg, Baulos 1, Abschnitt 3.1.2 Köttlitz
    ELER HWS 12
    Elbe Elbdeichverstärkung im Landkreis Elbe-Elster,
    Teilobjekt 3 Mühlberg, Baulos 1, Abschnitt 3.1.1 Brottewitz Zuckerfabrik
    ELER HWS 13
    Elbe Elbdeichverstärkung im Landkreis Elbe-Elster,
    Teilobjekt 3 Mühlberg, Baulos 3, Abschnitt 3.3.2 Seeschleuse
    ELER HWS 14
    Elbe Elbdeichverstärkung im Landkreis Prignitz,
    Ersatzneubau Schöpfwerk Cumlosen
    ELER HWS 15

    Abkürzungen:

    • ABW - Auslaufbauwerk
    • AHF - nationaler Fond „Aufbauhilfe“ als Sondervermögen des Bundes
    • DRV- Deichrückverlegung
    • EBW- Einlaufbauwerk
    • EDV- Elbdeichverstärkung
    • ELER - Europäische Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums
    • GAK - Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes"
    • HWS- Hochwasserschutz
    • SUW -Wettbewerb für zukunftsfähige Stadt-Umland-Kooperationen zur strategischen Umsetzung der übergreifenden Zusammenarbeit der drei Europäischen Fonds (EFRE, ELER und ESF) im Land Brandenburg
    • WM - Wassermanagement

    In nachfolgender Tabelle sind die fertiggestellten Baumaßnahmen aufgelistet und in Steckbriefen kurz charakterisiert.

    Flusslauf Bezeichnung Finanzierung Steckbrief
    Oder Oderdeichverstärkung, Teilobjekt 15 Polder 10, Baulos 63
    Schleuse Schwedt/Oder bis Hafen Schwedt/Oder
    ELER HWS 1
    Oder Deichverstärkung Ziltendorfer Niederung Schadstellen 4+5 ELER HWS 2
    Oder Oderdeichverstärkung, Teilobjekt 17 Neuzeller Niederung,
    Baulos 51 Deichrückverlegung 3 bei Eisenhüttenstadt
    ELER HWS 3
    Oder Oderdeichverstärkung, Teilobjekt 15 Polder A/B
    Einlaufbauwerk Kilometer 681,5 bei Stützkow
    ELER HWS 4
    Oder Hochwasserschutz Oderbruch
    Verbesserung des Abflussprofils der Volzine 2. Bauabschnitt
    ELER WM 5
    Elbe Hochwasserschutz Wittenberge, Elbstraße EFRE SUW 6
    Elbe Elbdeichverstärkung Landkreis Prignitz, XI. Bauabschnitt,
    Baulos 7 Sandkrug-Scharleuk
    ELER HWS 7
    Elbe Elbdeichverstärkung Landkreis Prignitz, XI. Bauabschnitt,
    Baulos 6, Bälow-Sandkrug
    ELER HWS 8
    Elbe Hochwasserschutz Breese, Baulos 3b Kreisstraße K 7031 ELER HWS
    Elbe Hochwasserschutz Breese, Baulos 4 nördlicher Flügeldeich ELER HWS 10
      Elbdeichverstärkung im Landkreis Elbe-Elster,
    Teilobjekt 2 Mühlberg, Baulos 1 und 2, Altbelgern bis Brottewitz
    ELER HWS 11
    Elbe Elbdeichverstärkung im Landkreis Elbe-Elster,
    Teilobjekt 3 Mühlberg, Baulos 1, Abschnitt 3.1.2 Köttlitz
    ELER HWS 12
    Elbe Elbdeichverstärkung im Landkreis Elbe-Elster,
    Teilobjekt 3 Mühlberg, Baulos 1, Abschnitt 3.1.1 Brottewitz Zuckerfabrik
    ELER HWS 13
    Elbe Elbdeichverstärkung im Landkreis Elbe-Elster,
    Teilobjekt 3 Mühlberg, Baulos 3, Abschnitt 3.3.2 Seeschleuse
    ELER HWS 14
    Elbe Elbdeichverstärkung im Landkreis Prignitz,
    Ersatzneubau Schöpfwerk Cumlosen
    ELER HWS 15

    Abkürzungen:

    • ABW - Auslaufbauwerk
    • AHF - nationaler Fond „Aufbauhilfe“ als Sondervermögen des Bundes
    • DRV- Deichrückverlegung
    • EBW- Einlaufbauwerk
    • EDV- Elbdeichverstärkung
    • ELER - Europäische Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums
    • GAK - Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes"
    • HWS- Hochwasserschutz
    • SUW -Wettbewerb für zukunftsfähige Stadt-Umland-Kooperationen zur strategischen Umsetzung der übergreifenden Zusammenarbeit der drei Europäischen Fonds (EFRE, ELER und ESF) im Land Brandenburg
    • WM - Wassermanagement