Beteiligung als Träger öffentlicher Belange

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Träger öffentlicher Belange sind Behörden und Stellen, die durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes Aufgaben und Planungen im öffentlichen Interesse zu vertreten oder wahrzunehmen haben und deren Aufgabenbereich durch die gemeindliche Planung berührt werden kann (TÖB-Runderlass – TÖB-RdErl).

Das Landesamt für Umwelt Brandenburg  wird an vielfältigen Planungen von Kommunen, Land und Bund beteiligt, um die Belange der Öffentlichkeit zu vertreten. Als Träger öffentlicher Belange sorgt das Landesamt mit seinen Stellungnahmen dafür, dass alle durch das Landetsamt für Umwelt zu vertretenden fachlichen und rechtlichen Anforderungen bei der Planung beachtet werden. Unter anderem wird das Landesamt auch bei Landesentwicklungsplanungen, Regionalplänen und auch länderübergreifend angehört.

Die Belange des Landesamtes für Umwelt Brandenburg betreffen die Aufgaben der folgenden Fachbereiche:

  • Immissionsschutz (Abteilung T1 und T2)
  • Wasserwirtschaft (Abteilung W1 und W2)
  • Naturschutz (Abteilung N)

Im Landesamt werden die Aufgaben/Stellungnahmen der Fachbereiche gebündelt und koordiniert. Koordinierende Stelle ist die Abteilung T2 – Technischer Umweltschutz.

Für eine schnelle und effiziente Bearbeitung Ihrer Anträge wird um die Bereitstellung der vollständigen Antragsunterlagen inklusive vorhabenbezogener Geodaten (Karten, Pläne, GIS-Daten) an folgende Mail-Adresse gebeten: toeb@lfu.brandenburg.de

Bei postalischer Antragstellung an das Landesamt für Umwelt, wird darum gebeten, die Antragsunterlagen auf Daten-CD/DVD zur Verfügung zu stellen beziehungsweise einen gültigen Zugangslink zu den Antragsunterlagen zu übermitteln. Eine Rücksendung postalisch eingereichter Antragsunterlagen erfolgt nicht.

Postadresse:

Landesamt für Umwelt
Seeburger Chaussee 2
14476 Potsdam

Träger öffentlicher Belange sind Behörden und Stellen, die durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes Aufgaben und Planungen im öffentlichen Interesse zu vertreten oder wahrzunehmen haben und deren Aufgabenbereich durch die gemeindliche Planung berührt werden kann (TÖB-Runderlass – TÖB-RdErl).

Das Landesamt für Umwelt Brandenburg  wird an vielfältigen Planungen von Kommunen, Land und Bund beteiligt, um die Belange der Öffentlichkeit zu vertreten. Als Träger öffentlicher Belange sorgt das Landesamt mit seinen Stellungnahmen dafür, dass alle durch das Landetsamt für Umwelt zu vertretenden fachlichen und rechtlichen Anforderungen bei der Planung beachtet werden. Unter anderem wird das Landesamt auch bei Landesentwicklungsplanungen, Regionalplänen und auch länderübergreifend angehört.

Die Belange des Landesamtes für Umwelt Brandenburg betreffen die Aufgaben der folgenden Fachbereiche:

  • Immissionsschutz (Abteilung T1 und T2)
  • Wasserwirtschaft (Abteilung W1 und W2)
  • Naturschutz (Abteilung N)

Im Landesamt werden die Aufgaben/Stellungnahmen der Fachbereiche gebündelt und koordiniert. Koordinierende Stelle ist die Abteilung T2 – Technischer Umweltschutz.

Für eine schnelle und effiziente Bearbeitung Ihrer Anträge wird um die Bereitstellung der vollständigen Antragsunterlagen inklusive vorhabenbezogener Geodaten (Karten, Pläne, GIS-Daten) an folgende Mail-Adresse gebeten: toeb@lfu.brandenburg.de

Bei postalischer Antragstellung an das Landesamt für Umwelt, wird darum gebeten, die Antragsunterlagen auf Daten-CD/DVD zur Verfügung zu stellen beziehungsweise einen gültigen Zugangslink zu den Antragsunterlagen zu übermitteln. Eine Rücksendung postalisch eingereichter Antragsunterlagen erfolgt nicht.

Postadresse:

Landesamt für Umwelt
Seeburger Chaussee 2
14476 Potsdam