Die Abteilung Technischer Umweltschutz (T2) ist zuständig für die sich aus dem Umweltrecht für das Land Brandenburg ergebenden Vollzugsaufgaben im Bereich Immissionsschutz, im Besonderen die Überwachung genehmigungsbedürftiger und nicht genehmigungsbedürftiger Anlagen.
Sie nimmt Stellung zu immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren, zu Planungen und Verfahren anderer Träger. Zu ihrem Verantwortungsbereich gehören weiterhin spezielle Aufgaben in der Abfallwirtschaft sowie der Vollzug des Störfallrechts.
Ziel der Abteilung ist es, sowohl die Unternehmen und Kommunen bei ihren Initiativen zur wirtschaftlichen Entwicklung der Region zu begleiten und zu beraten als auch die berechtigten Ansprüche der in der Region lebenden und Erholung suchenden Menschen an eine gesunde, lebenswerte Umwelt zu gewährleisten.
Auf Grund der regionalen Struktur der Abteilung an 6 Standorten, ist eine zeitnahe und effektive Bearbeitung der Überwachung und aller anderen Aufgaben möglich.
Aufgabenschwerpunkte der Abteilung Technischer Umweltschutz 2 - Überwachung
- Überwachung von umweltrelevanten Anlagen
- Stellungnahmen zu Immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren
- Beteiligung an Planungen und Verfahren anderer Träger
- Regionale Sonderaufgaben der Abfallwirtschaft
Die Abteilung Technischer Umweltschutz 2 Überwachung wird von Jörg Lieske, mit Sitz in Cottbus, geleitet.