Abteilungen Technischer Umweltschutz

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Im Landesamt für Umwelt (LfU) sind zwei Abteilungen für den Technischen Umweltschutz zuständig.

Die Abteilung Technischer Umweltschutz 1 (T1) führt schwerpunktmäßig Genehmigungsverfahren von Anlagen nach dem Immissionsschutzrecht und erarbeitet fachliche Grundlagen.
Der Schwerpunkt der Abteilung Technischer Umweltschutz 2 (T2) liegt auf der landesweiten Überwachung von Anlagen nach dem Immissionsschutzrecht.

Im Landesamt für Umwelt (LfU) sind zwei Abteilungen für den Technischen Umweltschutz zuständig.

Die Abteilung Technischer Umweltschutz 1 (T1) führt schwerpunktmäßig Genehmigungsverfahren von Anlagen nach dem Immissionsschutzrecht und erarbeitet fachliche Grundlagen.
Der Schwerpunkt der Abteilung Technischer Umweltschutz 2 (T2) liegt auf der landesweiten Überwachung von Anlagen nach dem Immissionsschutzrecht.

Abteilung T1: Genehmigungen / Grundlagen

Die Abteilung Technischer Umweltschutz T1 führt Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und Kreislaufwirtschaftsgesetz. Sie bearbeitet Fachfragen auf den Gebieten des Immissions- und Klimaschutzes sowie der Abfallwirtschaft.

Die Abteilung T1  berät das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) fachlich, sie unterstützt die Abteilung Technischer Umweltschutz T2 bei den Vollzugsaufgaben und beantwortet Bürgerfragen zum Immissionsschutz und zur Abfallwirtschaft. Darüber hinaus nimmt die Abteilung selbst spezielle Vollzugsaufgaben wahr.

Die Abteilung T1 wird von Christiane Schröder geleitet.

Die Abteilung Technischer Umweltschutz T1 führt Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und Kreislaufwirtschaftsgesetz. Sie bearbeitet Fachfragen auf den Gebieten des Immissions- und Klimaschutzes sowie der Abfallwirtschaft.

Die Abteilung T1  berät das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) fachlich, sie unterstützt die Abteilung Technischer Umweltschutz T2 bei den Vollzugsaufgaben und beantwortet Bürgerfragen zum Immissionsschutz und zur Abfallwirtschaft. Darüber hinaus nimmt die Abteilung selbst spezielle Vollzugsaufgaben wahr.

Die Abteilung T1 wird von Christiane Schröder geleitet.

  • Referate T11, T12, T13: Genehmigungsverfahrensstellen

    Die Genehmigungsverfahrensstellen West (T11 - Potsdam), Süd (T12 - Cottbus) und Ost (T13 – Frankfurt) führen die Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und leisten somit eine wichtige Vorarbeitet für Investitionsvorhaben der Wirtschaft in Brandenburg. Sie beraten die Antragsteller bei der Erarbeitung der Antragsunterlagen, prüfen den Antrag, holen Fachstellungnahmen ein, führen (falls erforderlich) die Umweltverträglichkeitsprüfung und Öffentlichkeitsbeteiligung durch und entscheiden über den Antrag.

    Die Genehmigungsverfahrensstellen West (T11 - Potsdam), Süd (T12 - Cottbus) und Ost (T13 – Frankfurt) führen die Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und leisten somit eine wichtige Vorarbeitet für Investitionsvorhaben der Wirtschaft in Brandenburg. Sie beraten die Antragsteller bei der Erarbeitung der Antragsunterlagen, prüfen den Antrag, holen Fachstellungnahmen ein, führen (falls erforderlich) die Umweltverträglichkeitsprüfung und Öffentlichkeitsbeteiligung durch und entscheiden über den Antrag.

  • Referat T14: Luftqualität, Klima, Nachhaltigkeit

    Das Referat Luftqualität, Nachhaltigkeit (T14) betreibt das Luftgütemessnetz des Landes Brandenburg; es misst und beurteilt unter anderem die Luftqualität im Land Brandenburg. Es erstattet dazu Bericht an die Europäische Union und unterstützt das zuständige Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz bei der Umsetzung der europäischen Luftqualitätsrichtlinie. Die Folgen des Klimawandels und die Entwicklung von Umwelt- und Nachhaltigkeitsindikatoren sind weitere Arbeitsschwerpunkte im Referat.

    Das Referat Luftqualität, Nachhaltigkeit (T14) betreibt das Luftgütemessnetz des Landes Brandenburg; es misst und beurteilt unter anderem die Luftqualität im Land Brandenburg. Es erstattet dazu Bericht an die Europäische Union und unterstützt das zuständige Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz bei der Umsetzung der europäischen Luftqualitätsrichtlinie. Die Folgen des Klimawandels und die Entwicklung von Umwelt- und Nachhaltigkeitsindikatoren sind weitere Arbeitsschwerpunkte im Referat.

  • Referat T15: Lärmschutz, anlagenbezogener Immissionsschutz

    Das Referat Lärmschutz, anlagenbezogener Immissionsschutz (T15) widmet sich dem Schutz vor Lärm und verkehrsbedingten Emissionen. Es entscheidet über Anträge zur Erstattung von Aufwendungen für den baulichen Schallschutz nach dem Fluglärmgesetz, erarbeitet Stellungnahmen in Genehmigungsverfahren und setzt die EU-Umgebungslärmrichtlinie um. Das Referat bewertet außerdem Technologien und Anlagen danach, ob sie die Anforderungen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes einhalten. T15 unterstützt das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz bei der Umsetzung der EU-Industrie-Emissionsrichtlinie.

    Das Referat Lärmschutz, anlagenbezogener Immissionsschutz (T15) widmet sich dem Schutz vor Lärm und verkehrsbedingten Emissionen. Es entscheidet über Anträge zur Erstattung von Aufwendungen für den baulichen Schallschutz nach dem Fluglärmgesetz, erarbeitet Stellungnahmen in Genehmigungsverfahren und setzt die EU-Umgebungslärmrichtlinie um. Das Referat bewertet außerdem Technologien und Anlagen danach, ob sie die Anforderungen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes einhalten. T15 unterstützt das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz bei der Umsetzung der EU-Industrie-Emissionsrichtlinie.

  • Referates T16: Abfallwirtschaft

    Das Referat Abfallwirtschaft (T16) beschäftigt sich damit, wie Abfälle vermieden, verwertet und beseitigt werden können und dürfen. Dazu wertet es Abfallstatistiken aus, erfasst den Wissensstand zur Verwertung und Beseitigung von Abfällen sowie zu Anlagen und Technologien und führt das Entsorgungsanlagenkataster. Das Referat unterstützt das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz bei der Abfallwirtschaftsplanung des Landes. T16 führt abfallrechtliche Verfahren nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz für die Errichtung, den Betrieb und die Stilllegung von Deponien durch und ist für die Überwachung von Deponien zuständig.

    Das Referat Abfallwirtschaft (T16) beschäftigt sich damit, wie Abfälle vermieden, verwertet und beseitigt werden können und dürfen. Dazu wertet es Abfallstatistiken aus, erfasst den Wissensstand zur Verwertung und Beseitigung von Abfällen sowie zu Anlagen und Technologien und führt das Entsorgungsanlagenkataster. Das Referat unterstützt das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz bei der Abfallwirtschaftsplanung des Landes. T16 führt abfallrechtliche Verfahren nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz für die Errichtung, den Betrieb und die Stilllegung von Deponien durch und ist für die Überwachung von Deponien zuständig.

Abteilung T2: Überwachung

Die Abteilung Technischer Umweltschutz (T2) ist zuständig für die sich aus dem Umweltrecht für das Land Brandenburg ergebenden Vollzugsaufgaben im Bereich Immissionsschutz, im Besonderen die Überwachung genehmigungsbedürftiger und nicht genehmigungsbedürftiger Anlagen.
Sie nimmt Stellung zu immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren, zu Planungen und Verfahren anderer Träger. Zu ihrem Verantwortungsbereich gehören weiterhin spezielle Aufgaben in der Abfallwirtschaft sowie der Vollzug des Störfallrechts.

Ziel der Abteilung ist es, sowohl die Unternehmen und Kommunen bei ihren Initiativen zur wirtschaftlichen Entwicklung der Region zu begleiten und zu beraten als auch die berechtigten Ansprüche der in der Region lebenden und Erholung suchenden Menschen an eine gesunde, lebenswerte Umwelt zu gewährleisten.
Auf Grund der regionalen Struktur der Abteilung an 6 Standorten, ist eine zeitnahe und effektive Bearbeitung der Überwachung und aller anderen Aufgaben möglich.

Aufgabenschwerpunkte der Abteilung Technischer Umweltschutz 2 - Überwachung

  • Überwachung von umweltrelevanten Anlagen
  • Stellungnahmen zu Immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren
  • Beteiligung an Planungen und Verfahren anderer Träger
  • Regionale Sonderaufgaben der Abfallwirtschaft

Die Abteilung Technischer Umweltschutz 2 Überwachung wird von Jörg Lieske, mit Sitz in Cottbus, geleitet.

Die Abteilung Technischer Umweltschutz (T2) ist zuständig für die sich aus dem Umweltrecht für das Land Brandenburg ergebenden Vollzugsaufgaben im Bereich Immissionsschutz, im Besonderen die Überwachung genehmigungsbedürftiger und nicht genehmigungsbedürftiger Anlagen.
Sie nimmt Stellung zu immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren, zu Planungen und Verfahren anderer Träger. Zu ihrem Verantwortungsbereich gehören weiterhin spezielle Aufgaben in der Abfallwirtschaft sowie der Vollzug des Störfallrechts.

Ziel der Abteilung ist es, sowohl die Unternehmen und Kommunen bei ihren Initiativen zur wirtschaftlichen Entwicklung der Region zu begleiten und zu beraten als auch die berechtigten Ansprüche der in der Region lebenden und Erholung suchenden Menschen an eine gesunde, lebenswerte Umwelt zu gewährleisten.
Auf Grund der regionalen Struktur der Abteilung an 6 Standorten, ist eine zeitnahe und effektive Bearbeitung der Überwachung und aller anderen Aufgaben möglich.

Aufgabenschwerpunkte der Abteilung Technischer Umweltschutz 2 - Überwachung

  • Überwachung von umweltrelevanten Anlagen
  • Stellungnahmen zu Immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren
  • Beteiligung an Planungen und Verfahren anderer Träger
  • Regionale Sonderaufgaben der Abfallwirtschaft

Die Abteilung Technischer Umweltschutz 2 Überwachung wird von Jörg Lieske, mit Sitz in Cottbus, geleitet.