Emissionen aus Kleinfeuerungsanlagen 2000 im Land Brandenburg - Fachbeiträge, Heft 71
Vorbemerkung
Als Emissionen im immissionsschutzrechtlichen Sinn gelten Luftverunreinigungen, die von Anlagen und vom Verkehr ausgehen. Nach der Herkunft der Luftverunreinigungen werden deren Verursacher in die Emittentengruppen • genehmigungsbedürftige Anlagen, • nicht genehmigungsbedürftige Anlagen und • Verkehr eingeordnet. Die Emissionen können, soweit ermittelt, in Emissionskatastern zusammengefasst,aufbereitet und dargestellt werden.
Heft Nummer 71
Erscheinungsjahr: 2002