Emissionen aus Kleinfeuerungsanlagen 2000 im Land Brandenburg - Fachbeiträge, Heft 71

Vorbemerkung

Als  Emissionen  im  immissionsschutzrechtlichen  Sinn  gelten  Luftverunreinigungen,  die  von  Anlagen  und vom Verkehr ausgehen. Nach der Herkunft der Luftverunreinigungen werden deren Verursacher in die Emittentengruppen • genehmigungsbedürftige Anlagen, • nicht genehmigungsbedürftige Anlagen und  • Verkehr  eingeordnet.  Die  Emissionen  können,  soweit  ermittelt,  in  Emissionskatastern  zusammengefasst,aufbereitet und dargestellt werden.

Heft Nummer 71

Erscheinungsjahr: 2002