Berichte zu PM10-Tagesmittelwerten

Berichte zu PM10-Tagesmittelwerten und Überschreitungen des Grenzwerts für das Tagesmittel - Messjahre ab 2011


Jeder Bericht  liefert transparent die detaillierten Ergebnisse der PM10-Messungen eines Jahres im Luftgütemessnetz Brandenburg. Anhand von Grafiken wird der Jahresverlauf der PM10-Feinstaubkonzentrationen an allen Luftgütemessstellen gezeigt. Die Abbildungen ermöglichen einen standortübergreifenden Vergleich, der meteorologisch bedingte großräumige Einflüsse offenlegt. Andererseits zeigen sich auch lokal begrenzte Belastungen, die eher ortsnahen Quellen entstammen.

Überdies dokumentieren wir hiermit die endgültigen qualitätsgesicherten Werte, anhand derer die PM10-Überschreitungstage gezählt werden. An einem Messort sind gesetzlich nicht mehr als 35 Tage mit einem Tagesmittelwert größer 50 Mikrogramm pro Kubikmeter (µg/m3) pro Jahr zulässig. Einleitende Erläuterungen zum zurückliegenden Messjahr und die Messnetzkarte runden das Papier ab.

Mit dem aktuell vorliegenden Bericht liegen die Daten für das Messjahr 2022 vor. Des Weiteren können die Vorjahresberichte ab 2011 eingesehen beziehungsweise heruntergeladen werden (siehe "Downloads" in rechter Marginalspalte).

Herausgeber
Landesamt für Umwelt (LfU)
Informationen zur Luftqualität:
https://lfu.brandenburg.de/info/luft-online
https://luftdaten.brandenburg.de

Bearbeitung, Redaktion und technische Umsetzung
LfU, Abteilung Technischer Umweltschutz 1
Referat T 14 – Luftqualität, Klima, Nachhaltigkeit
Messnetzzentrale
E-Mail: mnz-luft@lfu.brandenburg.de

Die Veröffentlichung ist Teil der Öffentlichkeitsarbeit des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg. Sie wird kostenlos abgegeben und ist nicht zum Verkauf bestimmt. Sie darf nicht für Zwecke der Wahlwerbung verwendet werden. Unabhängig davon, auf welchem Weg und in welcher Anzahl diese Broschüre dem Empfänger zugegangen ist, darf sie, auch ohne zeitlichen Bezug zu einer bevorstehenden Wahl, nicht in einer Weise verwendet werden, die als Parteinahme der Landesregierung zugunsten einzelner Gruppen verstanden werden könnte. Nachdruck – auch auszugsweise – nur mit schriftlicher Genehmigung des Herausgebers.