Deponiebedarf

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Eine Deponie stellt einen tiefgreifenden und dauerhaften Eingriff in die Natur und in die Umwelt dar. Dieser Eingriff ist auf das unbedingt notwendige Maß zu beschränken. Deshalb ist es von besonderer Bedeutung für die Genehmigungsfähigkeit einer Deponie, dass das geplante Deponievolumen notwendig ist.

Aktuell liegen der Genehmigungsstelle des Landesamtes für Umwelt eine Reihe von Planungen zur Errichtung neuer beziehungsweise zur Erweiterung bestehender Deponien vor. Überwiegend wurden Genehmigungsanträge für Deponien zur Ablagerung mineralischer Abfälle gestellt. Für jedes Zulassungsverfahren ist die Notwendigkeit des Vorhabens zu prüfen.

Aus diesem Grund hat das Landesamt für Umwelt bereits im Jahr 2014 ein Gutachten mit dem Titel „Entscheidungsgrundlage für die Prüfung der Planrechtfertigung im Rahmen von Planfeststellungsverfahren von Deponien der Klasse I im Bundesland Brandenburg“ erarbeiten lassen. Durch das Gutachten sollten die Unsicherheiten hinsichtlich des Aufkommens mineralischer Abfälle und der künftig zur Verfügung stehenden Entsorgungswege so weit wie möglich verringert werden. Hauptziel war die Ermittlung des zukünftigen Deponievolumenbedarfs.

Das Gutachten wurde in den Jahren 2017 und 2018 einer Überprüfung unterzogen, um die Annahmen den Veränderungen des Abfallaufkommens und der Entsorgungskapazitäten anzupassen. Im Ergebnis des Gutachtens ist festzustellen, dass das Land Brandenburg einen erheblichen Bedarf an Deponiekapazitäten hat. Nur mit diesen Kapazitäten kann die Entsorgungssicherheit auch künftig gesichert werden.

Eine Deponie stellt einen tiefgreifenden und dauerhaften Eingriff in die Natur und in die Umwelt dar. Dieser Eingriff ist auf das unbedingt notwendige Maß zu beschränken. Deshalb ist es von besonderer Bedeutung für die Genehmigungsfähigkeit einer Deponie, dass das geplante Deponievolumen notwendig ist.

Aktuell liegen der Genehmigungsstelle des Landesamtes für Umwelt eine Reihe von Planungen zur Errichtung neuer beziehungsweise zur Erweiterung bestehender Deponien vor. Überwiegend wurden Genehmigungsanträge für Deponien zur Ablagerung mineralischer Abfälle gestellt. Für jedes Zulassungsverfahren ist die Notwendigkeit des Vorhabens zu prüfen.

Aus diesem Grund hat das Landesamt für Umwelt bereits im Jahr 2014 ein Gutachten mit dem Titel „Entscheidungsgrundlage für die Prüfung der Planrechtfertigung im Rahmen von Planfeststellungsverfahren von Deponien der Klasse I im Bundesland Brandenburg“ erarbeiten lassen. Durch das Gutachten sollten die Unsicherheiten hinsichtlich des Aufkommens mineralischer Abfälle und der künftig zur Verfügung stehenden Entsorgungswege so weit wie möglich verringert werden. Hauptziel war die Ermittlung des zukünftigen Deponievolumenbedarfs.

Das Gutachten wurde in den Jahren 2017 und 2018 einer Überprüfung unterzogen, um die Annahmen den Veränderungen des Abfallaufkommens und der Entsorgungskapazitäten anzupassen. Im Ergebnis des Gutachtens ist festzustellen, dass das Land Brandenburg einen erheblichen Bedarf an Deponiekapazitäten hat. Nur mit diesen Kapazitäten kann die Entsorgungssicherheit auch künftig gesichert werden.