Das Landesamt für Umwelt als Obere Wasserbehörde ist für die Zulassungen nach § 2 der Verordnung über die Zuständigkeit der obersten und der oberen Wasserbehörde (WaZV) zuständig. Dazu gehören insbesondere wasserrechtliche Zulassungen über Gewässerausbauvorhaben, über das Entnehmen von Grund- und Oberflächenwasser, über den Betrieb einer Abwasserbehandlungsanlage und deren Abwassereinleitung. Für bestimmte Gewässerbenutzungen ist ein Wassernutzungsentgelt (WNE) zu entrichten. Außerdem fallen für die Einleitung von Abwasser sowie für Niederschlagswasser Abgaben an.

Das Landesamt für Umwelt ist für die Festsetzung und Erhebung dieser Sonderabgaben im Umweltbereich in Brandenburg zuständig. Unter Sonderabgaben versteht man im Fachgebiet Wasser die Abgabearten Wassernutzungsentgelt und Abwasserabgabe.

Die gesetzlichen Regelungen ergeben sich aus dem Brandenburgischen Wassergesetz (BbgWG) und dem bundesweit geltenden Abwasserabgabengesetz.

Das Landesamt für Umwelt als Obere Wasserbehörde ist für die Zulassungen nach § 2 der Verordnung über die Zuständigkeit der obersten und der oberen Wasserbehörde (WaZV) zuständig. Dazu gehören insbesondere wasserrechtliche Zulassungen über Gewässerausbauvorhaben, über das Entnehmen von Grund- und Oberflächenwasser, über den Betrieb einer Abwasserbehandlungsanlage und deren Abwassereinleitung. Für bestimmte Gewässerbenutzungen ist ein Wassernutzungsentgelt (WNE) zu entrichten. Außerdem fallen für die Einleitung von Abwasser sowie für Niederschlagswasser Abgaben an.

Das Landesamt für Umwelt ist für die Festsetzung und Erhebung dieser Sonderabgaben im Umweltbereich in Brandenburg zuständig. Unter Sonderabgaben versteht man im Fachgebiet Wasser die Abgabearten Wassernutzungsentgelt und Abwasserabgabe.

Die gesetzlichen Regelungen ergeben sich aus dem Brandenburgischen Wassergesetz (BbgWG) und dem bundesweit geltenden Abwasserabgabengesetz.