Absage des Erörterungstermins zum Antrag auf Wesentliche Änderung einer Anlage zur Herstellung von Ersatzbrennstoffen in 03238 Massen OT Betten
- Erschienen am - PresemitteilungBekanntmachung des Landesamtes für Umwelt
Vom 1. Juli 2025
Die Firma Eurologistik Umweltservice GmbH, Spremberger Straße 80 in 01968 Senftenberg beantragt die Genehmigung nach § 16 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG), auf dem Grundstück Nobelstraße 13 - 15, 03238 Massen in der Gemarkung Betten, Flur 1, Flurstücke 388, 401, 402, 403, 416, 423 und Flur 2, Flurstücke 283, 284 und 286 eine Anlage zur Herstellung von Ersatzbrennstoffen wesentlich zu ändern.
Mit Bekanntmachung im Amtsblatt für Brandenburg vom 26. März 2025 (ABl. S. 238) wurde die Durchführung eines Erörterungstermins für den 9. Juli 2025 um 10 Uhr angekündigt.
Die während der Einwendungsfrist form- und fristgerecht erhobene Einwendung ist durch das Landesamt für Umwelt geprüft worden. Nach Einschätzung der Behörde bedarf diese Einwendung keiner Erörterung. Daher wurde im Ergebnis nach pflichtgemäßem Ermessen entschieden, dass der angekündigte Erörterungstermin nicht durchgeführt wird.
Falls ein Genehmigungsbescheid erteilt wird, wird die form- und fristgerecht erhobene Einwendung inhaltlich im Genehmigungsbescheid berücksichtigt und der Person, die Einwendung erhoben hat, wird eine Kopie des Genehmigungsbescheides zugestellt. Die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.
Rechtsgrundlagen
Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274; 2021 I S. 123), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Februar 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 58)
Vierte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen - 4. BImSchV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Mai 2017 (BGBl. I S. 1440), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 12. November 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 355)
Neunte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über das Genehmigungsverfahren - 9. BImSchV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Mai 1992 (BGBl. I S. 1001), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 3. Juli 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 225)
Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. März 2021 (BGBl. I S. 540), zuletzt geändert durch Artikel 10 des Gesetzes vom 23. Oktober 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 323)
Landesamt für Umwelt
Abteilung Technischer Umweltschutz 1
Genehmigungsverfahrensstelle Süd