Errichtung und Betrieb einer Netzersatzanlage mit Notstromdieselmotorenanlagen für das Rechenzentrum Wustermark - Modul 5 - am Standort 14641 Wustermark

- Erschienen am 15.01.2025 - Presemitteilung West-077/24

Bekanntmachung des Landesamtes für Umwelt
Vom 14. Januar 2025


Die Firma Virtus Wustermark 1, Düsseldorfer Straße c/o Investa Holding 15 in 65760 Eschborn, beantragt die Teilgenehmigung nach § 8 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG), auf dem Grundstück Planstraße 3, 14641 Wustermark in der Gemarkung Wustermark, Flur 2, Flurstücke 138/2, 1342, 1344, 1346, 1348, 147, 145 und 1339 eine Netzersatzanlage mit Notstromdieselmotorenanlagen für Modul 5 für das Rechenzentrum in Wustermark zu errichten und zu betreiben.

Für das Vorhaben besteht die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung.

Das Vorhaben umfasst im Wesentlichen die Errichtung und den Betrieb einer Netzersatzanlage für das Rechenzentrum Wustermark. Das Rechenzentrum besteht aus vier eigenständigen Gebäuden (Module 5 - 8) mit je einer Netzersatzanlage. Im hier gegenständlichen Verfahren wurde für die Netzersatzanlage des Moduls 5 eine Teilgenehmigung nach § 8 BImSchG beantragt. Die Netzersatzanlage für das Modul 5 besteht aus 16 Notstromdieselmotorenanlagen und einem Hausgenerator. Diese weisen eine Gesamtfeuerungswärmeleistung von 121 MW auf.

Bei dem Gesamtvorhaben handelt es sich um eine Anlage der Nummer 1.1 GE des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) sowie um ein Vorhaben nach Nummer 1.1.1 X der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG).

Vom Antragsteller ist gemäß § 8a BImSchG eine Zulassung vorzeitigen Beginns für Errichtungsarbeiten einschließlich der Maßnahmen, die zur Prüfung der Betriebstüchtigkeit der Anlage erforderlich sind, beantragt worden.

Die Inbetriebnahme der Anlage ist im 4. Quartal 2026 vorgesehen.

Auslegung

Der Genehmigungsantrag sowie die dazugehörigen erforderlichen Unterlagen werden einen Monat vom 22. Januar 2025 bis einschließlich 21. Februar 2025 über das länderübergreifende zentrale UVP-Internetportal unter https://www.uvp-verbund.de/ jederzeit und für jedermann zugänglich gemacht.

Es besteht zusätzlich die Möglichkeit, eine leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit zur Verfügung gestellt zu bekommen.

Die veröffentlichten und ausgelegten Unterlagen enthalten auch die Untersuchungen zur Prüfung der Umweltverträglichkeit, insbesondere Angaben zu Immissionen wie Schall und Auswirkungen auf Natura 2000-Gebiete.

Einwendungen

Einwendungen gegen das Vorhaben können während der Einwendungsfrist vom 22. Januar 2025 bis einschließlich 21. März 2025 unter Angabe der Vorhaben-ID 077.01.00/24 und 077.Z0.00/24 schriftlich oder elektronisch beim Landesamt für Umwelt, Genehmigungsverfahrensstelle West, Postfach 60 10 61 in 14410 Potsdam erhoben werden. Mit Ablauf dieser Frist sind für das Genehmigungsverfahren alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.

Für elektronische Einwendungen kann ein Einwendungsportal unter Angabe der oben genannten Vorhaben-ID verwendet werden unter:
https://lfu.brandenburg.de/ einwendungen.

Erörterungstermin

Soweit gegenüber dem Vorhaben form- und fristgerecht Einwendungen erhoben werden, entscheidet die Genehmigungsbehörde nach Ablauf der Einwendungsfrist nach Ermessen, ob ein Erörterungstermin durchgeführt wird. Findet aufgrund dieser Entscheidung kein Erörterungstermin statt, so wird dies nochmals gesondert öffentlich bekannt gemacht. Gehen keine form- und fristgerechten Einwendungen ein, entfällt der Erörterungstermin.

Der Erörterungstermin ist vorgesehen für den 29. April 2025 um 10 Uhr in der Bürgerbegegnungsstätte, Mühlenweg 7, 14641 Wustermark. Dieser Termin dient dazu, die rechtzeitig gegen das Vorhaben erhobenen Einwendungen zu erörtern, soweit dies für die Prüfung der Genehmigungsvoraussetzungen von Bedeutung sein kann. Dazu wird denjenigen, die Einwendungen erhoben haben, Gelegenheit gegeben, ihre Einwendungen gegenüber der Genehmigungsbehörde und dem Antragsteller zu erläutern. Kann die Erörterung an diesem Tag nicht abgeschlossen werden, wird der Erörterungstermin an den folgenden Werktagen fortgesetzt. Es wird darauf hingewiesen, dass die form- und fristgerecht erhobenen Einwendungen auch bei Ausbleiben des Antragstellers oder von Personen, die Einwendungen erhoben haben, erörtert werden.

Hinweise

Eine Eingangsbestätigung auf die schriftlich oder per E-Mail erhobenen Einwendungen wird nicht vorgenommen. Bei Verwendung des Einwendungsportals erfolgt eine automatische Eingangsbestätigung.

Die Einwendungen sind dem Antragsteller sowie den Fachbehörden, deren Aufgabenbereich berührt wird, bekannt zu geben. Auf Verlangen des Einwenders sollen dessen Name und Anschrift vor der Bekanntgabe unkenntlich gemacht werden, wenn diese zur ordnungsgemäßen Durchführung des Genehmigungsverfahrens nicht erforderlich sind.

Eine gesonderte Einladung zum Erörterungstermin erfolgt nicht. Die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.

Rechtsgrundlagen

Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274; 2021 I S. 123), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 3. Juli 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 225, Nr. 340)

Vierte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen - 4. BImSchV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Mai 2017 (BGBl I S. 1440), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 12. November 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 355)

Neunte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über das Genehmigungsverfahren - 9. BImSchV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Mai 1992 (BGBl. I S. 1001), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 3. Juli 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 225)

Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. März 2021 (BGBl. I S. 540), zuletzt geändert durch Artikel 10 des Gesetzes vom 23. Oktober 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 323)

Landesamt für Umwelt
Abteilung Technischer Umweltschutz 1
Genehmigungsverfahrensstelle West

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Ident-Nr
West-077/24
Datum
15.01.2025
Rubrik
Genehmigungsverfahrensstelle West
Kontakt
Genehmigungsverfahrensstelle West
E-Mail:
t11@­lfu.brandenburg.de