Errichtung und Betrieb von vier Windkraftanlagen in 03205 Calau OT Gollmitz

- Erschienen am 19.03.2025 - Presemitteilung Süd-G01524

Bekanntmachung des Landesamtes für Umwelt
Vom 18. März 2025


Die ABO Energy GmbH & Co. KGaA, Unter den Eichen 7, 65195 Wiesbaden, beantragt die Genehmigung nach § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG), auf den Grundstücken in der Gemarkung Gollmitz, Flur 3, Flurstück 233, Flur 4, Flurstücke 6 - 3 und 8, Flur 5, Flurstück 13 vier Windkraftanlagen zu errichten und zu betreiben.

Das Vorhaben umfasst im Wesentlichen die Errichtung und den Betrieb von vier Windkraftanlagen vom Typ Siemens Gamesa SGR-170-6,6 MW mit drei Rotorblättern, einer Nabenhöhe von 165 m, einem Rotordurchmesser von 170 m und damit einer Gesamthöhe von 250 m. Die elektrische Leistung beträgt je Anlage 6,6 MW. Zu den Windkraftanlagen gehören auch das Maschinenhaus, Getriebe, Stahlturm, Fundament, Zuwegung und Kranstellfläche. Für das Vorhaben ist eine Waldumwandlung auf Flächen von insgesamt 2,5795 Hektar erforderlich.

Es handelt sich um Anlagen der Nummer 1.6.2 V des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) sowie um ein Vorhaben nach Nummer 1.6.3 S in Verbindung mit Nummer 17.2.3 S der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG).

Für das Vorhaben wurde freiwillig die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung beantragt.

Die Inbetriebnahme der Anlagen ist für das vierte Quartal 2027 vorgesehen.

Auslegung

Der Genehmigungsantrag sowie die dazugehörigen erforderlichen Unterlagen und die bereits im Genehmigungsverfahren vorliegenden abschließenden Stellungnahmen sind einen Monat vom 26. März 2025 bis einschließlich 25. April 2025 über das länderübergreifende zentrale UVP-Internetportal unter https://www.uvp-verbund.de/ jederzeit und für jedermann zugänglich gemacht.

Es besteht zusätzlich die Möglichkeit, eine leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit zur Verfügung gestellt zu bekommen.

Die veröffentlichten und ausgelegten Unterlagen enthalten insbesondere die Untersuchungen zur Prüfung der Umweltverträglichkeit, Angaben zu Schall, Schattenwurf, Auswirkungen auf Avifauna und Fledermäuse, Wasser, FFH- und SPA-Gebiete, eine naturschutzfachliche Eingriffs-/Ausgleichsplanung sowie einen Waldumwandlungsantrag.

Einwendungen

Einwendungen gegen das Vorhaben können während der Einwendungsfrist vom 26. März bis einschließlich 26. Mai 2025 unter Angabe der Vorhaben-ID Süd-G01524 schriftlich oder elektronisch beim Landesamt für Umwelt, Genehmigungsverfahrensstelle Süd, Postfach 60 10 61 in 14410 Potsdam erhoben werden. Mit Ablauf dieser Frist sind für das Genehmigungsverfahren alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.

Für elektronische Einwendungen kann ein Einwendungsportal unter Angabe der oben genannten Vorhaben-ID verwendet werden unter: https://lfu.brandenburg.de/einwendungen.

Erörterungstermin

Gemäß § 16 Absatz 1 Satz 3 der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV) soll bei der Errichtung von Windenergieanlagen an Land auf einen Erörterungstermin verzichtet werden, wenn nicht der Antragsteller diesen beantragt. Ein Antrag auf Durchführung eines Erörterungstermins wurde nicht gestellt. Sollte aufgrund der besonderen Umstände des Einzelfalls nach pflichtgemäßem Ermessen der Behörde unter besonderer Berücksichtigung der erhobenen Einwendungen doch ein Erörterungstermin erforderlich sein, so wird dieser rechtzeitig öffentlich bekanntgemacht.

Hinweise

Eine Eingangsbestätigung auf die schriftlich oder per E-Mail erhobenen Einwendungen wird nicht vorgenommen. Bei Verwendung des Einwendungsportals erfolgt eine automatische Eingangsbestätigung.

Die Einwendungen sind dem Antragsteller sowie den Fachbehörden, deren Aufgabenbereich berührt wird, bekannt zu geben. Auf Verlangen des Einwenders sollen dessen Name und Anschrift vor der Bekanntgabe unkenntlich gemacht werden, wenn diese zur ordnungsgemäßen Durchführung des Genehmigungsverfahrens nicht erforderlich sind.

Die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.

Rechtsgrundlagen

Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274; 2021 I S. 123), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Februar 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 58)

Vierte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen - 4. BImSchV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Mai 2017 (BGBl. I S. 1440), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 12. November 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 355)

Neunte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über das Genehmigungsverfahren - 9. BImSchV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Mai 1992 (BGBl. I S. 1001), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 3. Juli 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 225)

Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. März 2021 (BGBl. I S. 540), zuletzt geändert durch Artikel 10 des Gesetzes vom 23. Oktober 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 323)

Landesamt für Umwelt
Abteilung Technischer Umweltschutz 1
Genehmigungsverfahrensstelle Süd

Abbinder

Ident-Nr
Süd-G01524
Datum
19.03.2025
Rubrik
Genehmigungsverfahrensstelle Süd
Kontakt
Genehmigungsverfahrensstelle Süd
E-Mail:
t12@­lfu.brandenburg.de