Vorbescheid zum Vorhaben Errichtung und Betrieb von sieben Windenergieanlagen in 14789 Wusterwitz
- Erschienen am - PresemitteilungBekanntmachung des Landesamtes für Umwelt
Vom 29. April 2025
Der Firma PNE Wind AG, Peter-Henlein-Straße 2 – 4, 27472 Cuxhaven, wurde ein Vorbescheid nach § 9 Absatz 1a des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) erteilt.
Der Vorbescheid nach § 9 Absatz 1a BImSchG, dessen Berichtigung und die Rechtsbehelfsbelehrung lauten:
I. Entscheidung
- Der PNE Wind AG wird der Vorbescheid nach § 9 Abs. 1a des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) für das Vorhaben Errichtung und Betrieb von sieben Anlagen zur Nutzung von Windenergie (WEA) auf den Grundstücken
in: 14789 Wusterwitz,
Gemarkung: Wusterwitz
Flur: 1
Flurstücke: 77/5, 46, 62
Flur: 2
Flurstücke: 15/1, 23/1
über folgende Genehmigungsvoraussetzungen erteilt:
- Die WEA sind auf den genannten Flurstücken bauplanungsrechtlich privilegiert zulässig.
- Dem Vorhaben stehen auf den genannten Flurstücken keine Ziele, Grundsätze und sonstige Erfordernisse der Raumordnung entgegen.
Der Vorbescheid bezieht sich auf den unter II. und III. dieser Entscheidung beschriebenen Antragsgegenstand und ergeht unter den unter IV. genannten Voraussetzungen und Vorbehalten.
2. Das vom Amt Wusterwitz verweigerte Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 BauGB wird mit dieser Entscheidung gemäß § 36 Abs. 2 Satz 3 BauGB, § 71 BbgBO ersetzt. Die Genehmigung gilt zugleich als Ersatzvornahme im Sinne des § 116 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg.
VI. Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Landesamt für Umwelt mit Sitz in Potsdam erhoben werden.
Auslegung
Der Vorbescheid nach § 9 Absatz 1a BImSchG und dessen Berichtigung werden in der Zeit vom 1. Mai 2025 bis einschließlich 14. Mai 2025 auf der Internetseite des Landesamtes für Umwelt Brandenburg unter https://lfu.brandenburg.de/info/genehmigungen-west zugänglich gemacht.
Es besteht zusätzlich die Möglichkeit, eine leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit zur Verfügung gestellt zu bekommen.
Mit Ende der Auslegungsfrist gilt der Bescheid als zugestellt.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Landesamt für Umwelt mit Sitz in Potsdam erhoben werden.
Rechtsgrundlagen
Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274; 2021 I S. 123), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Februar 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 58)
Vierte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen - 4. BImSchV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Mai 2017 (BGBl. I S. 1440), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 12. November 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 355)
Neunte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über das Genehmigungsverfahren - 9. BImSchV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Mai 1992 (BGBl. I S. 1001), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 3. Juli 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 225)
Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. März 2021 (BGBl. I S. 540), zuletzt geändert durch Artikel 10 des Gesetzes vom 23. Oktober 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 323)
Landesamt für Umwelt
Abteilung Technischer Umweltschutz 1
Genehmigungsverfahrensstelle West