Entsorgungsfachbetriebe

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Am 2. Dezember 2016 trat die Entsorgungsfachbetriebeverordnung in Kraft. Ihre Hauptziele bestehen in der Erhöhung des Niveaus der Dienstleistungen der Abfallwirtschaft und in der Reduzierung behördlicher Aufgaben. Dazu regelt sie bundeseinheitlich die Verfahrensschritte, die ein abfallwirtschaftlich tätiges Unternehmen beschreiten muss, um das Zertifikat „Entsorgungsfachbetrieb“ zu erreichen.

Unternehmen, die als Entsorgungsfachbetriebe zertifiziert werden wollen, schließen mit einer Technischen Überwachungsorganisation einen Überwachungsvertrag ab oder schließen sich einer Entsorgergemeinschaft an. Ein Überwachungsvertrag ist nur gültig, wenn ihm die am Hauptsitz der Überwachungsorganisation zuständige Behörde zustimmt. Zustimmungsbehörde für die Technischen Überwachungsorganisationen des Landes Brandenburg ist das Landesamt für Umwelt. Die Entsorgergemeinschaften des Landes Brandenburg können nur dann tätig werden, wenn sie vom Landesamt für Umwelt anerkannt wurden.

Im Land Brandenburg gibt es derzeit fünf Technische Überwachungsorganisationen und zwei Entsorgergemeinschaften. Zirka die Hälfte der bisher zertifizierten Abfallwirtschaftsbetriebe wird allerdings durch Technische Überwachungsorganisationen und Entsorgergemeinschaften betreut, die ihren Sitz in anderen Bundesländern haben. Eine aktuelle Übersicht bietet das zentrale Register der Zertifizierungsorganisationen.

Die Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb wird durch Sachverständige vorgenommen, die im Auftrag von Technischen Überwachungsorganisationen oder Entsorgergemeinschaften tätig sind. Die  Anforderungen, Prüfumfänge und zu erbringende Nachweise beruhen auf den Paragraphen 3 bis 10 der Entsorgungsfachbetriebeverordnung und auf der Vollzugshilfe der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall.

Überprüft werden die abfallwirtschaftlichen Tätigkeiten Sammeln, Befördern, Lagern, Behandeln, Verwerten, Beseitigen, Handeln und Makeln. Die Sachverständigen prüfen dazu ein umfangreiches Spektrum des Unternehmens ab. Dazu gehören:

  • die Betriebsorganisation,
  • die personelle Ausstattung,
  • das Betriebstagebuch,
  • den Versicherungsschutz,
  • die Tätigkeit, den Betriebsinhaber,
  • die für die Leitung und Beaufsichtigung verantwortlichen Personen,
  • das sonstige Personal und
  • die Fortbildung.

Im Zertifikat und seinen Anlagen sind die abfallwirtschaftlichen Tätigkeiten und die jeweiligen Abfallarten genannt. Es hat eine maximale Gültigkeit von 18 Monaten und muss innerhalb eines Jahres durch eine Wiederholungsprüfung bestätigt werden. Erst, wenn ausreichend gewährleistet ist, dass alle Voraussetzungen erfüllt sind, wird das Zertifikat ausgestellt. Eine aktuelle Übersicht der im Land Brandenburg tätigen Entsorgungsfachbetriebe bietet das Fachbetrieberegister.

Am 2. Dezember 2016 trat die Entsorgungsfachbetriebeverordnung in Kraft. Ihre Hauptziele bestehen in der Erhöhung des Niveaus der Dienstleistungen der Abfallwirtschaft und in der Reduzierung behördlicher Aufgaben. Dazu regelt sie bundeseinheitlich die Verfahrensschritte, die ein abfallwirtschaftlich tätiges Unternehmen beschreiten muss, um das Zertifikat „Entsorgungsfachbetrieb“ zu erreichen.

Unternehmen, die als Entsorgungsfachbetriebe zertifiziert werden wollen, schließen mit einer Technischen Überwachungsorganisation einen Überwachungsvertrag ab oder schließen sich einer Entsorgergemeinschaft an. Ein Überwachungsvertrag ist nur gültig, wenn ihm die am Hauptsitz der Überwachungsorganisation zuständige Behörde zustimmt. Zustimmungsbehörde für die Technischen Überwachungsorganisationen des Landes Brandenburg ist das Landesamt für Umwelt. Die Entsorgergemeinschaften des Landes Brandenburg können nur dann tätig werden, wenn sie vom Landesamt für Umwelt anerkannt wurden.

Im Land Brandenburg gibt es derzeit fünf Technische Überwachungsorganisationen und zwei Entsorgergemeinschaften. Zirka die Hälfte der bisher zertifizierten Abfallwirtschaftsbetriebe wird allerdings durch Technische Überwachungsorganisationen und Entsorgergemeinschaften betreut, die ihren Sitz in anderen Bundesländern haben. Eine aktuelle Übersicht bietet das zentrale Register der Zertifizierungsorganisationen.

Die Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb wird durch Sachverständige vorgenommen, die im Auftrag von Technischen Überwachungsorganisationen oder Entsorgergemeinschaften tätig sind. Die  Anforderungen, Prüfumfänge und zu erbringende Nachweise beruhen auf den Paragraphen 3 bis 10 der Entsorgungsfachbetriebeverordnung und auf der Vollzugshilfe der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall.

Überprüft werden die abfallwirtschaftlichen Tätigkeiten Sammeln, Befördern, Lagern, Behandeln, Verwerten, Beseitigen, Handeln und Makeln. Die Sachverständigen prüfen dazu ein umfangreiches Spektrum des Unternehmens ab. Dazu gehören:

  • die Betriebsorganisation,
  • die personelle Ausstattung,
  • das Betriebstagebuch,
  • den Versicherungsschutz,
  • die Tätigkeit, den Betriebsinhaber,
  • die für die Leitung und Beaufsichtigung verantwortlichen Personen,
  • das sonstige Personal und
  • die Fortbildung.

Im Zertifikat und seinen Anlagen sind die abfallwirtschaftlichen Tätigkeiten und die jeweiligen Abfallarten genannt. Es hat eine maximale Gültigkeit von 18 Monaten und muss innerhalb eines Jahres durch eine Wiederholungsprüfung bestätigt werden. Erst, wenn ausreichend gewährleistet ist, dass alle Voraussetzungen erfüllt sind, wird das Zertifikat ausgestellt. Eine aktuelle Übersicht der im Land Brandenburg tätigen Entsorgungsfachbetriebe bietet das Fachbetrieberegister.