Untersuchungsstellen

""
""

Untersuchungsstellen sind Prüflaboratorien und Messstellen, in denen Abfälle untersucht werden. Sie ermitteln die Werte der Kriterien, die für abfallrechtliche Entscheidungen von Bedeutung sind.

Die Untersuchungsstellen müssen einen Kompetenznachweis erbringen. Der Kompetenznachweis erfolgt nach einem gesetzlich vorgeschriebenen Akkreditierungsverfahren. Nur die Ergebnisse der Abfalluntersuchungen akkreditierter Untersuchungsstellen können als Grundlage behördlicher Entscheidungen dienen.

Eine Reihe abfallrechtlicher Vorschriften verlangt, den Kompetenznachweis in Form eines Bescheides zu notifizieren. Voraussetzung für die Notifizierung ist die Erfüllung der Anforderungen nach dem Fachmodul Abfall der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall. Die Akkreditierung wird durch die Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS) vorgenommen.

Das Landesamt für Umwelt ist zuständig für die Notifizierung von Untersuchungsstellen, deren Hauptsitz im Land Brandenburg liegt. Spätestens drei Monate nach dem Einreichen der vollständigen Antragsunterlagen entscheidet es über den Erlass des Notifizierungsbescheides. Die Notifizierung gilt bundesweit. Sie wird auf maximal fünf Jahre befristet.

Das Landesamt für Umwelt notifiziert Untersuchungsstellen nach den folgenden Verordnungen:

Untersuchungsstellen sind Prüflaboratorien und Messstellen, in denen Abfälle untersucht werden. Sie ermitteln die Werte der Kriterien, die für abfallrechtliche Entscheidungen von Bedeutung sind.

Die Untersuchungsstellen müssen einen Kompetenznachweis erbringen. Der Kompetenznachweis erfolgt nach einem gesetzlich vorgeschriebenen Akkreditierungsverfahren. Nur die Ergebnisse der Abfalluntersuchungen akkreditierter Untersuchungsstellen können als Grundlage behördlicher Entscheidungen dienen.

Eine Reihe abfallrechtlicher Vorschriften verlangt, den Kompetenznachweis in Form eines Bescheides zu notifizieren. Voraussetzung für die Notifizierung ist die Erfüllung der Anforderungen nach dem Fachmodul Abfall der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall. Die Akkreditierung wird durch die Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS) vorgenommen.

Das Landesamt für Umwelt ist zuständig für die Notifizierung von Untersuchungsstellen, deren Hauptsitz im Land Brandenburg liegt. Spätestens drei Monate nach dem Einreichen der vollständigen Antragsunterlagen entscheidet es über den Erlass des Notifizierungsbescheides. Die Notifizierung gilt bundesweit. Sie wird auf maximal fünf Jahre befristet.

Das Landesamt für Umwelt notifiziert Untersuchungsstellen nach den folgenden Verordnungen:

Die aktuell nach Abfallrecht notifizierten Untersuchungsstellen können über das Recherchesystem für Messstellen und Sachverständige (ReSyMeSa) eingesehen werden.

Die aktuell nach Abfallrecht notifizierten Untersuchungsstellen können über das Recherchesystem für Messstellen und Sachverständige (ReSyMeSa) eingesehen werden.

Weiterführende Informationen

Weiterführende Informationen