Überwachung von Deponien

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Das Landesamt für Umwelt ist gesetzlich verpflichtet, Deponien regelmäßig zu überwachen.

Die behördliche Überwachung von Deponien findet in jeder Phase einer Deponie statt.

Ablagerungsphase / Stilllegungsphase / Nachsorgephase

Mit Abschluss der Nachsorgephase endet die behördliche Überwachung.

Die Überwachung umfasst mindestens folgende Punkte:

  • Überwachung der Errichtung und Erweiterung der Deponien,
  • Vor-Ort-Besichtigungen,
  • Überwachung der Emissionen,
  • Überprüfung interner Berichte und Folgedokumente,
  • Überprüfung der Eigenkontrolle,
  • Prüfung der angewandten Techniken.

Die regelmäßigen Vor-Ort-Kontrollen finden unangekündigt statt, werden dokumentiert und ausgewertet.

Deponiebetreiber haben gesetzliche Dokumentations- und Berichtspflichten zu erfüllen. Diese betreffen beispielsweise das Abfallinventar, die von dem Abfall ausgehenden Emissionen sowie die Funktionsprüfung von Sicherungs- und Deponiegasverwertungssystemen. Die Deponiebetreiber sind verpflichtet, der zuständigen Behörde jährlich Bericht zu erstatten.

Die jährlichen Berichte werden durch die Behörde geprüft und ausgewertet.

Überwachungsberichte

Für die betriebenen Deponien in Brandenburg gelten weiterführende Überwachungs- und Veröffentlichungsplichten. Weiterlesen

Das Landesamt für Umwelt ist gesetzlich verpflichtet, Deponien regelmäßig zu überwachen.

Die behördliche Überwachung von Deponien findet in jeder Phase einer Deponie statt.

Ablagerungsphase / Stilllegungsphase / Nachsorgephase

Mit Abschluss der Nachsorgephase endet die behördliche Überwachung.

Die Überwachung umfasst mindestens folgende Punkte:

  • Überwachung der Errichtung und Erweiterung der Deponien,
  • Vor-Ort-Besichtigungen,
  • Überwachung der Emissionen,
  • Überprüfung interner Berichte und Folgedokumente,
  • Überprüfung der Eigenkontrolle,
  • Prüfung der angewandten Techniken.

Die regelmäßigen Vor-Ort-Kontrollen finden unangekündigt statt, werden dokumentiert und ausgewertet.

Deponiebetreiber haben gesetzliche Dokumentations- und Berichtspflichten zu erfüllen. Diese betreffen beispielsweise das Abfallinventar, die von dem Abfall ausgehenden Emissionen sowie die Funktionsprüfung von Sicherungs- und Deponiegasverwertungssystemen. Die Deponiebetreiber sind verpflichtet, der zuständigen Behörde jährlich Bericht zu erstatten.

Die jährlichen Berichte werden durch die Behörde geprüft und ausgewertet.

Überwachungsberichte

Für die betriebenen Deponien in Brandenburg gelten weiterführende Überwachungs- und Veröffentlichungsplichten. Weiterlesen