Finanzierung

Im Hintergrund befinden sich alte zerfallene Industriegebäude in Bernau. Im Vordergrund steht ein blauer Container. Der Boden ist braun und zerfahren.
© André Wünsch/Landesamt für Umwelt
Im Hintergrund befinden sich alte zerfallene Industriegebäude in Bernau. Im Vordergrund steht ein blauer Container. Der Boden ist braun und zerfahren.
© André Wünsch/Landesamt für Umwelt

In den neuen Bundesländern stellten nach der Wiedervereinigung Kontaminationen von Boden und Grundwasser auf Grund von Altlasten in zum Teil erheblichem Ausmaß nicht nur eine ökologische, sondern auch eine finanzielle Herausforderung dar. Auf der Grundlage des Einigungsvertrages zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) übernahm die Bundesrepublik die Zuständigkeit für die Privatisierung der DDR-Staatsbetriebe und damit auch die Verantwortung für die Umweltschäden als deren Verursacher.

Erste Maßnahmen zur Gefahrenabwehr erfolgten auf Grundlage einer gemeinsamen Bestandsaufnahme von Altlastverdachtsflächen. Bei der Privatisierung der ehemals volkseigenen Betriebe und Grundstücke durch die Anstalt zur treuhänderischen Verwaltung des Volkseigentums (Treuhandanstalt, THA) bestand zudem Handlungsbedarf zum Abbau altlastbedingter Investitionshemmnisse.

In den neuen Bundesländern stellten nach der Wiedervereinigung Kontaminationen von Boden und Grundwasser auf Grund von Altlasten in zum Teil erheblichem Ausmaß nicht nur eine ökologische, sondern auch eine finanzielle Herausforderung dar. Auf der Grundlage des Einigungsvertrages zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) übernahm die Bundesrepublik die Zuständigkeit für die Privatisierung der DDR-Staatsbetriebe und damit auch die Verantwortung für die Umweltschäden als deren Verursacher.

Erste Maßnahmen zur Gefahrenabwehr erfolgten auf Grundlage einer gemeinsamen Bestandsaufnahme von Altlastverdachtsflächen. Bei der Privatisierung der ehemals volkseigenen Betriebe und Grundstücke durch die Anstalt zur treuhänderischen Verwaltung des Volkseigentums (Treuhandanstalt, THA) bestand zudem Handlungsbedarf zum Abbau altlastbedingter Investitionshemmnisse.

  • Haftungsfreistellung

    Der Bund, die Treuhandanstalt und die betroffenen Bundesländer einigten sich im Jahr 1992 auf der Grundlage des Verwaltungsabkommens „Altlastenfinanzierung“ auf eine gemeinsame Finanzierung der Sanierung von Altlasten.

    Auf der Rechtsgrundlage des sogenannten Hemmnisbeseitigungsgesetzes aus dem Jahr 1991 konnten Eigentümer, Besitzer oder Erwerber von Anlagen oder Grundstücken von der Kostenlast für Schäden, die vor dem 01. Juli 1990 entstanden sind, freigestellt werden (Haftungsfreistellung).

    Der Bund, die Treuhandanstalt und die betroffenen Bundesländer einigten sich im Jahr 1992 auf der Grundlage des Verwaltungsabkommens „Altlastenfinanzierung“ auf eine gemeinsame Finanzierung der Sanierung von Altlasten.

    Auf der Rechtsgrundlage des sogenannten Hemmnisbeseitigungsgesetzes aus dem Jahr 1991 konnten Eigentümer, Besitzer oder Erwerber von Anlagen oder Grundstücken von der Kostenlast für Schäden, die vor dem 01. Juli 1990 entstanden sind, freigestellt werden (Haftungsfreistellung).

  • Ökologische Großprojekte

    Bund und Länder einigten sich im Rahmen des Verwaltungsabkommens weiterhin auf insgesamt 21 Ökologische Großprojekte in den neuen Bundesländern. Der Bund beteiligt sich im Rahmen der Großprojekte mit 75 Prozent der Kosten an der Umsetzung der einzelnen Untersuchungs- beziehungsweise Sanierungsmaßnahmen. Die Auswahl der Projekte erfolgte nach wirtschafts- und umweltpolitischen Kriterien und berücksichtigte sowohl regional bedeutsame Einzelunternehmen der Großindustrie, Kalibergbauunternehmen und Werftenstandorte als auch großräumige Industrieregionen mit einer Vielzahl von Einzelunternehmen.

    Für das Land Brandenburg resultieren hieraus insgesamt vier „Ökologische Großprojekte“:

    • Synthesewerk Schwarzheide (Chemieindustrie)
    • Stadt Brandenburg an der Havel (Stahlwerk, Fahrzeug- und Elektroindustrie)
    • Region Oranienburg mit den Teilprojekten Oranienburg, Velten, Hennigsdorf und Birken-werder (Pharmaindustrie, Stahlwerk, Ofenbau)
    • Petrolchemisches Kombinat Schwedt (Erdölraffinerie)

    Bund und Länder einigten sich im Rahmen des Verwaltungsabkommens weiterhin auf insgesamt 21 Ökologische Großprojekte in den neuen Bundesländern. Der Bund beteiligt sich im Rahmen der Großprojekte mit 75 Prozent der Kosten an der Umsetzung der einzelnen Untersuchungs- beziehungsweise Sanierungsmaßnahmen. Die Auswahl der Projekte erfolgte nach wirtschafts- und umweltpolitischen Kriterien und berücksichtigte sowohl regional bedeutsame Einzelunternehmen der Großindustrie, Kalibergbauunternehmen und Werftenstandorte als auch großräumige Industrieregionen mit einer Vielzahl von Einzelunternehmen.

    Für das Land Brandenburg resultieren hieraus insgesamt vier „Ökologische Großprojekte“:

    • Synthesewerk Schwarzheide (Chemieindustrie)
    • Stadt Brandenburg an der Havel (Stahlwerk, Fahrzeug- und Elektroindustrie)
    • Region Oranienburg mit den Teilprojekten Oranienburg, Velten, Hennigsdorf und Birken-werder (Pharmaindustrie, Stahlwerk, Ofenbau)
    • Petrolchemisches Kombinat Schwedt (Erdölraffinerie)
  • Braunkohlesanierung

    Mit der sogenannten „Braunkohlesanierung“ regelt das Verwaltungsabkommen „Altlastenfinanzierung“ das größte zusammenhängende Umweltsanierungsvorhaben in Deutschland.

    Aufgabe der Braunkohlesanierung ist es, die Altlasten die im Bergbau und in Veredelungsanlagen der Braunkohlenkombinate der ehemaligen Deutsche Demokratische Republik (DDR) entstanden sind, zu sichern beziehungsweise zu sanieren. Somit soll eine Wiedernutzbarmachung der stillgelegten bergbaulichen Flächen und Anlagen ermöglicht werden.

    Die fünf von der Größe der zu sanierenden Fläche und dem Umfang des Schadstoffpotentials bedeutendsten Vorhaben des Lausitzer Braunkohlenbergbaus sind in Brandenburg:

    • das Industriegebiet Lauchhammer mit der ehemaligen Braunkohlenhochtemperatur-Kokerei als Kernstück
    • die Pflugkippe 7/8 Kostebrau

    sowie die zu Sachsen länderübergreifenden Gebiete

    • der Teerreststofflager Terpe und Zerre
    • des Veredelungsstandortes Schwarze Pumpe
    • der Restlöcher Heide V (5) und VI (6) als Bestandteil des Ökologischen Großprojektes Lauta

    Im Zeitraum 1991 bis 2022 werden der Bund und die Braunkohleländer insgesamt rund 11,1 Milliarden Euro für die Braunkohlesanierung eingesetzt haben [Quelle 1]. Davon entfallen rund 5,2 Milliarden Euro auf die brandenburgische Lausitz [Quelle 2].

    Quellenangaben:

    • Quelle 1: Steuerungs- und Budgetausschuss Braunkohlesanierung (StuBA) Bund-Länder-Geschäftsstelle für die Braunkohlesanierung (www.braunkohlesanierung.de)
    • Quelle 2: Pressemitteilung der Staatskanzlei Brandenburg v. 28.02.2017:„Grünes Licht für weitere Braunkohlesanierung“

    Mit der sogenannten „Braunkohlesanierung“ regelt das Verwaltungsabkommen „Altlastenfinanzierung“ das größte zusammenhängende Umweltsanierungsvorhaben in Deutschland.

    Aufgabe der Braunkohlesanierung ist es, die Altlasten die im Bergbau und in Veredelungsanlagen der Braunkohlenkombinate der ehemaligen Deutsche Demokratische Republik (DDR) entstanden sind, zu sichern beziehungsweise zu sanieren. Somit soll eine Wiedernutzbarmachung der stillgelegten bergbaulichen Flächen und Anlagen ermöglicht werden.

    Die fünf von der Größe der zu sanierenden Fläche und dem Umfang des Schadstoffpotentials bedeutendsten Vorhaben des Lausitzer Braunkohlenbergbaus sind in Brandenburg:

    • das Industriegebiet Lauchhammer mit der ehemaligen Braunkohlenhochtemperatur-Kokerei als Kernstück
    • die Pflugkippe 7/8 Kostebrau

    sowie die zu Sachsen länderübergreifenden Gebiete

    • der Teerreststofflager Terpe und Zerre
    • des Veredelungsstandortes Schwarze Pumpe
    • der Restlöcher Heide V (5) und VI (6) als Bestandteil des Ökologischen Großprojektes Lauta

    Im Zeitraum 1991 bis 2022 werden der Bund und die Braunkohleländer insgesamt rund 11,1 Milliarden Euro für die Braunkohlesanierung eingesetzt haben [Quelle 1]. Davon entfallen rund 5,2 Milliarden Euro auf die brandenburgische Lausitz [Quelle 2].

    Quellenangaben:

    • Quelle 1: Steuerungs- und Budgetausschuss Braunkohlesanierung (StuBA) Bund-Länder-Geschäftsstelle für die Braunkohlesanierung (www.braunkohlesanierung.de)
    • Quelle 2: Pressemitteilung der Staatskanzlei Brandenburg v. 28.02.2017:„Grünes Licht für weitere Braunkohlesanierung“

  • Europa- und Landes-Förderprogramme

    Zur Finanzierung von Untersuchungs- und Sanierungsmaßnahmen außerhalb des Verwaltungsabkommens konnten bisher umfangreiche Förderprogramme des Landes und der Europäischen Union (EU) in Anspruch genommen werden.

    Förderung mit Landesmitteln:

    • Förderung im Bereich Altlastensanierung und Flächenrevitalisierung bis 2004 von circa 850 Maßnahmen mit einem Zuwendungsumfang in Höhe von circa 7 Millionen Euro
    • Förderung der Altlastensanierung zur Reaktivierung städtebaulich relevanter Brachflächen
    • Förderung der Altlastensanierung auf ehemals militärisch genutzten Liegenschaften mit dem Ziel ihrer zivilen Nachnutzung (Konversion)

    Förderung über EU-Strukturfonds:

    • Förderung von Altlasten- bezogenen Untersuchungs- und Sanierungsmaßnahmen zur Sicherung der Trinkwasserversorgung zwischen 2011 und 2014
    • Förderung der Altlastensanierung auf innerstädtischen Brachflächen und auf Konversionsflächen mit dem Ziel einer Wiedernutzung der Flächen zwischen 2014 und 2020

    Die Ausgestaltung der Förderprogramme für die Förderperiode 2021 bis 2027 ist noch in der Diskussion.

    Zur Finanzierung von Untersuchungs- und Sanierungsmaßnahmen außerhalb des Verwaltungsabkommens konnten bisher umfangreiche Förderprogramme des Landes und der Europäischen Union (EU) in Anspruch genommen werden.

    Förderung mit Landesmitteln:

    • Förderung im Bereich Altlastensanierung und Flächenrevitalisierung bis 2004 von circa 850 Maßnahmen mit einem Zuwendungsumfang in Höhe von circa 7 Millionen Euro
    • Förderung der Altlastensanierung zur Reaktivierung städtebaulich relevanter Brachflächen
    • Förderung der Altlastensanierung auf ehemals militärisch genutzten Liegenschaften mit dem Ziel ihrer zivilen Nachnutzung (Konversion)

    Förderung über EU-Strukturfonds:

    • Förderung von Altlasten- bezogenen Untersuchungs- und Sanierungsmaßnahmen zur Sicherung der Trinkwasserversorgung zwischen 2011 und 2014
    • Förderung der Altlastensanierung auf innerstädtischen Brachflächen und auf Konversionsflächen mit dem Ziel einer Wiedernutzung der Flächen zwischen 2014 und 2020

    Die Ausgestaltung der Förderprogramme für die Förderperiode 2021 bis 2027 ist noch in der Diskussion.