Rüstungsaltlasten

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Altes baufälliges Gebäude eines ehemaligen Rüstungsstandortes in Jüterbog
© Karin Hirsch

Altlasten aus der Rüstungsproduktion im ersten und zweiten Weltkrieg stellen in ganz Deutschland immer noch ein aktuelles Problem dar. Das Land Brandenburg grenzt sich mit seiner Definition für Rüstungsaltlasten von anderen Bundesländern ab. Hier werden diese wie folgt definiert:

Rüstungsaltlasten sind Altablagerungen und Altstandorte der chemischen Rüstungsproduktion, sofern von diesen nach den Erkenntnissen einer im einzelnen Fall vorausgegangenen Untersuchung und einer darauf beruhenden Beurteilung durch die zuständige Behörde eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgeht.

Rüstungsaltlast-Verdachtsstandorte sind Grundstücke stillgelegter Anlagen zur Entwicklung, Erprobung, Herstellung, Verarbeitung, Lagerung, Ablagerung oder Vernichtung von

  •  chemischen Kampfstoffen, Sprengstoffen, Treibmitteln, Zündmitteln,
  •  pyrotechnischen Sätzen (Brand-, Nebel- und Rauchstoffe)
  •  produktionsbedingten Vor- und Abfallprodukten,
  •  Rückständen aus der Vernichtung konventioneller und chemischer Kampfmittel sowie
  •  Anlagen (keine Tanklager) der Wirtschaftlichen Forschungsgesellschaft (Wifo),

soweit ein hinreichender Verdacht besteht, dass von ihnen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgeht oder künftig ausgehen kann. Neben den Rüstungsstandorten existieren zahlreiche Munitionsdepots, ehemalige militärische Übungsplätze und Sprengplätze, die ähnlich wie die ehemaligen Rüstungsstandorte zu einem Eintrag von rüstungsspezifischen Schadstoffen in die Umwelt beitragen.

Die Anfang der 1990er Jahre durchgeführte bundesweite Erfassung rüstungs- und kriegsbedingter Altlasten ergab für Brandenburg insgesamt 275 Rüstungsaltlasten beziehungsweise Verdachtsstandorte der chemischen Rüstungsproduktion.

Die Altlastenbearbeitung von Rüstungsaltstandorten ist zwar grundsätzlich vergleichbar zur Bearbeitung von zivilen Altlasten. Durch ihr spezielles Schadstoffspektrum unterscheiden sie sich hinsichtlich der Gefährdung und der Sanierungsmöglichkeiten jedoch deutlich von diesen.

Besonderheiten bestehen in dem Auftreten und den hohen Konzentrationen von typischen Stoffen, wie

  •  Explosivstoffen (Sprengstoffe und deren Abbauprodukte, Treibladungspulver, Initialsprengstoffe),
  •  Pyrotechnische Sätze (Brand-, Lösch- und Nebelmittel) und deren Rückstände,
  •  Raketentreibstoffen und deren Abbrandprodukte,
  •  Chemischen Kampf- und Reizstoffen einschließlich deren Imitationen und Abbauprodukte/Rückstände,
  •  Entgiftungs- und Entaktivierungsmittel sowie deren Abbauprodukten.

Bis heute stellen die immer noch nachweisbaren Belastungen durch sprengstofftypische Verbindungen Gefahren für Boden und Grundwasser dar.

Die Zuständigkeit der Bearbeitung von Rüstungsaltlasten liegt analog der Bearbeitung von militärischen Altlasten bei den unteren Bodenschutzbehörden.

Altes baufälliges Gebäude eines ehemaligen Rüstungsstandortes in Jüterbog
© Karin Hirsch

Altlasten aus der Rüstungsproduktion im ersten und zweiten Weltkrieg stellen in ganz Deutschland immer noch ein aktuelles Problem dar. Das Land Brandenburg grenzt sich mit seiner Definition für Rüstungsaltlasten von anderen Bundesländern ab. Hier werden diese wie folgt definiert:

Rüstungsaltlasten sind Altablagerungen und Altstandorte der chemischen Rüstungsproduktion, sofern von diesen nach den Erkenntnissen einer im einzelnen Fall vorausgegangenen Untersuchung und einer darauf beruhenden Beurteilung durch die zuständige Behörde eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgeht.

Rüstungsaltlast-Verdachtsstandorte sind Grundstücke stillgelegter Anlagen zur Entwicklung, Erprobung, Herstellung, Verarbeitung, Lagerung, Ablagerung oder Vernichtung von

  •  chemischen Kampfstoffen, Sprengstoffen, Treibmitteln, Zündmitteln,
  •  pyrotechnischen Sätzen (Brand-, Nebel- und Rauchstoffe)
  •  produktionsbedingten Vor- und Abfallprodukten,
  •  Rückständen aus der Vernichtung konventioneller und chemischer Kampfmittel sowie
  •  Anlagen (keine Tanklager) der Wirtschaftlichen Forschungsgesellschaft (Wifo),

soweit ein hinreichender Verdacht besteht, dass von ihnen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgeht oder künftig ausgehen kann. Neben den Rüstungsstandorten existieren zahlreiche Munitionsdepots, ehemalige militärische Übungsplätze und Sprengplätze, die ähnlich wie die ehemaligen Rüstungsstandorte zu einem Eintrag von rüstungsspezifischen Schadstoffen in die Umwelt beitragen.

Die Anfang der 1990er Jahre durchgeführte bundesweite Erfassung rüstungs- und kriegsbedingter Altlasten ergab für Brandenburg insgesamt 275 Rüstungsaltlasten beziehungsweise Verdachtsstandorte der chemischen Rüstungsproduktion.

Die Altlastenbearbeitung von Rüstungsaltstandorten ist zwar grundsätzlich vergleichbar zur Bearbeitung von zivilen Altlasten. Durch ihr spezielles Schadstoffspektrum unterscheiden sie sich hinsichtlich der Gefährdung und der Sanierungsmöglichkeiten jedoch deutlich von diesen.

Besonderheiten bestehen in dem Auftreten und den hohen Konzentrationen von typischen Stoffen, wie

  •  Explosivstoffen (Sprengstoffe und deren Abbauprodukte, Treibladungspulver, Initialsprengstoffe),
  •  Pyrotechnische Sätze (Brand-, Lösch- und Nebelmittel) und deren Rückstände,
  •  Raketentreibstoffen und deren Abbrandprodukte,
  •  Chemischen Kampf- und Reizstoffen einschließlich deren Imitationen und Abbauprodukte/Rückstände,
  •  Entgiftungs- und Entaktivierungsmittel sowie deren Abbauprodukten.

Bis heute stellen die immer noch nachweisbaren Belastungen durch sprengstofftypische Verbindungen Gefahren für Boden und Grundwasser dar.

Die Zuständigkeit der Bearbeitung von Rüstungsaltlasten liegt analog der Bearbeitung von militärischen Altlasten bei den unteren Bodenschutzbehörden.

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