Zuständigkeiten

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Der grundsätzliche Verwaltungsaufbau im Bereich der Altlastenbearbeitung in Brandenburg ist zweistufig und besteht aus dem Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz als oberste Bodenschutzbehörde und den unteren Landesbehörden (Landkreise, kreisfreie Städte).

Eine Sonderstellung nehmen hier das Landesamt für Umwelt und das Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe als Landesoberbehörden ein.

Die Zuständigkeiten für die Altlastenbearbeitung werden durch die Verordnung zur Regelung der Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Abfall- und Bodenschutzrechts (AbfBodZV) geregelt.

Entsprechend dieser Verordnung sind die unteren Bodenschutzbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte für die Erfassung, Gefährdungsabschätzung, Sanierung und Nachsorge von Altlasten zuständig.

Davon ausgenommen sind drei Fallgestaltungen:

  • Für Flächen, die der Bergaufsicht unterliegen, ist das Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe zuständig. Der Bergbehörde unterliegen diejenigen Flächen, auf denen Bodenschätze aufgesucht, gewonnen oder aufbereitet wurden. Das betrifft auch die Phase der Wiedernutzbarmachung von solchen Bergbauvorhaben. Erst wenn die Bergaufsicht über einen bergbaulichen Betrieb nach den Vorgaben des Bundesberggesetzes beendet ist, geht die Verantwortung auf die zuständige untere Bodenschutzbehörde über.
  • Befinden sich Altlasten im Besitz der Landkreise oder kreisfreien Städte werden diese für Untersuchungen und die Sanierung herangezogen. In diesem Fall übernimmt das Landesamt für Umwelt die Aufgaben der unteren Bodenschutzbehörde.
  • Besteht eine örtliche oder sachliche Zuständigkeit mehrerer Behörden kann die oberste Bodenschutzbehörde die zuständige Behörde bestimmen. Liegen länderübergreifende Zuständigkeiten vor, kann die oberste Bodenschutzbehörde zusammen mit der Aufsichtsbehörde des anderen Landes die zuständige Behörde bestimmen.

Der grundsätzliche Verwaltungsaufbau im Bereich der Altlastenbearbeitung in Brandenburg ist zweistufig und besteht aus dem Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz als oberste Bodenschutzbehörde und den unteren Landesbehörden (Landkreise, kreisfreie Städte).

Eine Sonderstellung nehmen hier das Landesamt für Umwelt und das Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe als Landesoberbehörden ein.

Die Zuständigkeiten für die Altlastenbearbeitung werden durch die Verordnung zur Regelung der Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Abfall- und Bodenschutzrechts (AbfBodZV) geregelt.

Entsprechend dieser Verordnung sind die unteren Bodenschutzbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte für die Erfassung, Gefährdungsabschätzung, Sanierung und Nachsorge von Altlasten zuständig.

Davon ausgenommen sind drei Fallgestaltungen:

  • Für Flächen, die der Bergaufsicht unterliegen, ist das Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe zuständig. Der Bergbehörde unterliegen diejenigen Flächen, auf denen Bodenschätze aufgesucht, gewonnen oder aufbereitet wurden. Das betrifft auch die Phase der Wiedernutzbarmachung von solchen Bergbauvorhaben. Erst wenn die Bergaufsicht über einen bergbaulichen Betrieb nach den Vorgaben des Bundesberggesetzes beendet ist, geht die Verantwortung auf die zuständige untere Bodenschutzbehörde über.
  • Befinden sich Altlasten im Besitz der Landkreise oder kreisfreien Städte werden diese für Untersuchungen und die Sanierung herangezogen. In diesem Fall übernimmt das Landesamt für Umwelt die Aufgaben der unteren Bodenschutzbehörde.
  • Besteht eine örtliche oder sachliche Zuständigkeit mehrerer Behörden kann die oberste Bodenschutzbehörde die zuständige Behörde bestimmen. Liegen länderübergreifende Zuständigkeiten vor, kann die oberste Bodenschutzbehörde zusammen mit der Aufsichtsbehörde des anderen Landes die zuständige Behörde bestimmen.
Die Grafik zeigt den zweistufigen Verwaltungsaufbau bestehend aus oberster Bodenschutzbehörde, dem Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz und unterer Bodenschutzbehörde, den Landkreisen und kreisfreien Städten. Das Landesamt für Umwelt und das Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe haben als Landesoberbehörden eine Sonderstellung
© Landesamt für Umwelt

Das Landesamt für Umwelt als Landesoberbehörde hat darüber hinaus weitere wichtige Aufgaben:

  • Unterstützung der unteren Bodenschutzbehörden bei komplexen Altlastenfällen und komplizierten Sanierungsprojekten
  • Erarbeitung von Grundlagen und Methoden zur Altlastenbearbeitung nach dem Stand der Technik
  • Weiterentwicklung, Systempflege und Benutzerverwaltung des landesweiten Altlastenkatasters
  • Mitarbeit in landespezifischen und bundesweiten Fachgremien wie den themenbezogenen Unterausschüssen und Gesprächskreisen des Ständiger Ausschusses "Altlasten" (ALA) der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Bodenschutz (LABO)
  • Fachliche Unterstützung und Beratung des Umweltministerium
Die Grafik zeigt den zweistufigen Verwaltungsaufbau bestehend aus oberster Bodenschutzbehörde, dem Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz und unterer Bodenschutzbehörde, den Landkreisen und kreisfreien Städten. Das Landesamt für Umwelt und das Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe haben als Landesoberbehörden eine Sonderstellung
© Landesamt für Umwelt

Das Landesamt für Umwelt als Landesoberbehörde hat darüber hinaus weitere wichtige Aufgaben:

  • Unterstützung der unteren Bodenschutzbehörden bei komplexen Altlastenfällen und komplizierten Sanierungsprojekten
  • Erarbeitung von Grundlagen und Methoden zur Altlastenbearbeitung nach dem Stand der Technik
  • Weiterentwicklung, Systempflege und Benutzerverwaltung des landesweiten Altlastenkatasters
  • Mitarbeit in landespezifischen und bundesweiten Fachgremien wie den themenbezogenen Unterausschüssen und Gesprächskreisen des Ständiger Ausschusses "Altlasten" (ALA) der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Bodenschutz (LABO)
  • Fachliche Unterstützung und Beratung des Umweltministerium

Weiterführende Informationen

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