Betriebliche Umweltberichterstattung
Die betriebliche Umweltdatenberichterstattung ist ein Verfahren, mit dem Industrie- und andere Betriebe in Deutschland verpflichtet sind, jährlich Daten zu ihren Umwelt- und Emissionsbelastungen zu melden. Dies umfasst insbesondere Schadstofffreisetzungen und -verbringungen in Luft, Wasser oder Boden, aber auch Abfall- und Abwassermengen sowie andere umweltrelevante Daten.
Diese Berichtspflichten basieren auf der E-PRTR-Verordnung (European Pollutant Release and Transfer Register), die eine europaweite Sammlung und Veröffentlichung dieser Daten vorsieht. Zudem sind die Regelungen im deutschen Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) sowie in den Verordnungen 11. BImSchV, 13. BImSchV und 17. BImSchV festgelegt. Diese Verordnungen verlangen von den Betrieben, dass sie ihre Emissionen und andere relevante Umweltdaten regelmäßig melden.
Ziel der Umweltdatenberichterstattung ist es, Transparenz über Umwelt- und Emissionsdaten zu schaffen — sowohl für die Überwachung und Umweltplanung der Behörden als auch für die Öffentlichkeit.
Die Meldung dieser Daten erfolgt bundesweit über die webbasierte Anwendung BUBE-Online („Betriebliche UmweltdatenBerichtErstattung“), die eine einheitliche, standardisierte und elektronische Übermittlung sicherstellt.
Aktuelle Informationen
Information zur 11. BImSchV (Emissionserklärung) für das Berichtsjahr 2024
Die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz (LAI) hat im Herbst 2025 auf ihrer 153. Sitzung beschlossen, die Berichtspflichten gemäß 11. BImSchV für das Berichtsjahr 2024 auszusetzen. Eine Abgabe der Emissionserklärung für 2024 ist daher nicht erforderlich.
Eine formelle Änderung der 11. BImSchV zur Aussetzung für das Berichtsjahr 2024 steht noch aus; diese wird derzeit jedoch vom Verordnungsgeber eingeleitet. Zudem findet aktuell eine Evaluation der 11. BImSchV statt, die Hinweise über die zukünftige Ausgestaltung der Verordnung geben soll.
Was ist zu berichten?
Betroffen sind Betreiber von Industrie‑ oder sonstigen Anlagen, die bestimmte Schwellenwerte und Tätigkeiten überschreiten. Erfasst werden unter anderem:
- Freisetzungen von Schadstoffen in Luft, Wasser und Boden
- Verbringung von Abwasser bzw. Abfällen außerhalb des Standortes (zum Beispiel Abwasser, gefährliche und nicht‑gefährliche Abfälle)
- Zusätzlich allgemeine anlagenbezogene Daten: Produktionsvolumen, Brennstoffeinsatz, gehandhabte Stoffe je nach Tätigkeitsbereich und nach Art der Anlage (zum Beispiel Großfeuerungsanlagen).
Damit erfüllt BUBE‑Online mehrere Berichtspflichten:
- Bericht nach der E‑PRTR-Verordnung (PRTR) / SchadRegProtAG
- Berichtspflichten gemäß 13. BImSchV und 17. BImSchV (zum Beispiel Großfeuerungsanlagen, Abfallverbrennung/-mitverbrennung)
- Emissionserklärung nach 11. BImSchV
Die übermittelten Umweltinformationen werden im Rahmen des nationalen und europäischen Registers veröffentlicht. Weitere Informationen finden Sie im nationalen Register und im EU-Register.
Wer ist berichterstattungspflichtig?
Die Berichtspflicht nach PRTR gilt, wenn in der Betriebseinrichtung eine oder mehrere Tätigkeiten nach Anhang I der E-PRTR-VO durchgeführt werden und die festgelegten Kapazitäts‑ oder Emissions- beziehungsweise Abfall- oder Schadstoff-Schwellenwerte überschritten werden.
Die Berichtspflicht entfällt, wenn im jeweiligen Berichtsjahr keine Schwellenwerte überschritten werden, das heißt:
- Es werden keine Schadstoffe in Luft, Wasser oder Boden in Mengen freigesetzt oder in Abwasser außerhalb des Standorts verbracht, die die Schwellenwerte gemäß Anhang II der E-PRTR-VO (Spalte 1a – 1c) überschreiten.
- Es werden weniger als 2 t gefährliche Abfälle oder weniger als 2000 t nicht gefährliche Abfälle außerhalb des Standorts verbracht.
Hinweis:
Falls die Schwellenwerte im Berichtsjahr nicht überschritten werden (Nullmeldung), dokumentieren Sie dies bitte in BUBE. Führen Sie dazu auf der PRTR-Funktionsseite die Funktion „Kennzeichnung der Betriebseinrichtung – Alle Schwellenwerte unterschritten“ aus und geben Sie den Bericht ab. Auf diese Weise legen Sie gegenüber der zuständigen Behörde dar, dass kein Bericht erforderlich ist, und vermeiden spätere Rückfragen.
Wenn aus anderen Gründen (zum Beispiel keine PRTR-Tätigkeit) kein PRTR-Bericht erstellt werden muss, nehmen Sie bitte Kontakt mit Ihrer zuständigen Behörde auf.
Die betriebliche Umweltdatenberichterstattung ist ein Verfahren, mit dem Industrie- und andere Betriebe in Deutschland verpflichtet sind, jährlich Daten zu ihren Umwelt- und Emissionsbelastungen zu melden. Dies umfasst insbesondere Schadstofffreisetzungen und -verbringungen in Luft, Wasser oder Boden, aber auch Abfall- und Abwassermengen sowie andere umweltrelevante Daten.
Diese Berichtspflichten basieren auf der E-PRTR-Verordnung (European Pollutant Release and Transfer Register), die eine europaweite Sammlung und Veröffentlichung dieser Daten vorsieht. Zudem sind die Regelungen im deutschen Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) sowie in den Verordnungen 11. BImSchV, 13. BImSchV und 17. BImSchV festgelegt. Diese Verordnungen verlangen von den Betrieben, dass sie ihre Emissionen und andere relevante Umweltdaten regelmäßig melden.
Ziel der Umweltdatenberichterstattung ist es, Transparenz über Umwelt- und Emissionsdaten zu schaffen — sowohl für die Überwachung und Umweltplanung der Behörden als auch für die Öffentlichkeit.
Die Meldung dieser Daten erfolgt bundesweit über die webbasierte Anwendung BUBE-Online („Betriebliche UmweltdatenBerichtErstattung“), die eine einheitliche, standardisierte und elektronische Übermittlung sicherstellt.
Aktuelle Informationen
Information zur 11. BImSchV (Emissionserklärung) für das Berichtsjahr 2024
Die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz (LAI) hat im Herbst 2025 auf ihrer 153. Sitzung beschlossen, die Berichtspflichten gemäß 11. BImSchV für das Berichtsjahr 2024 auszusetzen. Eine Abgabe der Emissionserklärung für 2024 ist daher nicht erforderlich.
Eine formelle Änderung der 11. BImSchV zur Aussetzung für das Berichtsjahr 2024 steht noch aus; diese wird derzeit jedoch vom Verordnungsgeber eingeleitet. Zudem findet aktuell eine Evaluation der 11. BImSchV statt, die Hinweise über die zukünftige Ausgestaltung der Verordnung geben soll.
Was ist zu berichten?
Betroffen sind Betreiber von Industrie‑ oder sonstigen Anlagen, die bestimmte Schwellenwerte und Tätigkeiten überschreiten. Erfasst werden unter anderem:
- Freisetzungen von Schadstoffen in Luft, Wasser und Boden
- Verbringung von Abwasser bzw. Abfällen außerhalb des Standortes (zum Beispiel Abwasser, gefährliche und nicht‑gefährliche Abfälle)
- Zusätzlich allgemeine anlagenbezogene Daten: Produktionsvolumen, Brennstoffeinsatz, gehandhabte Stoffe je nach Tätigkeitsbereich und nach Art der Anlage (zum Beispiel Großfeuerungsanlagen).
Damit erfüllt BUBE‑Online mehrere Berichtspflichten:
- Bericht nach der E‑PRTR-Verordnung (PRTR) / SchadRegProtAG
- Berichtspflichten gemäß 13. BImSchV und 17. BImSchV (zum Beispiel Großfeuerungsanlagen, Abfallverbrennung/-mitverbrennung)
- Emissionserklärung nach 11. BImSchV
Die übermittelten Umweltinformationen werden im Rahmen des nationalen und europäischen Registers veröffentlicht. Weitere Informationen finden Sie im nationalen Register und im EU-Register.
Wer ist berichterstattungspflichtig?
Die Berichtspflicht nach PRTR gilt, wenn in der Betriebseinrichtung eine oder mehrere Tätigkeiten nach Anhang I der E-PRTR-VO durchgeführt werden und die festgelegten Kapazitäts‑ oder Emissions- beziehungsweise Abfall- oder Schadstoff-Schwellenwerte überschritten werden.
Die Berichtspflicht entfällt, wenn im jeweiligen Berichtsjahr keine Schwellenwerte überschritten werden, das heißt:
- Es werden keine Schadstoffe in Luft, Wasser oder Boden in Mengen freigesetzt oder in Abwasser außerhalb des Standorts verbracht, die die Schwellenwerte gemäß Anhang II der E-PRTR-VO (Spalte 1a – 1c) überschreiten.
- Es werden weniger als 2 t gefährliche Abfälle oder weniger als 2000 t nicht gefährliche Abfälle außerhalb des Standorts verbracht.
Hinweis:
Falls die Schwellenwerte im Berichtsjahr nicht überschritten werden (Nullmeldung), dokumentieren Sie dies bitte in BUBE. Führen Sie dazu auf der PRTR-Funktionsseite die Funktion „Kennzeichnung der Betriebseinrichtung – Alle Schwellenwerte unterschritten“ aus und geben Sie den Bericht ab. Auf diese Weise legen Sie gegenüber der zuständigen Behörde dar, dass kein Bericht erforderlich ist, und vermeiden spätere Rückfragen.
Wenn aus anderen Gründen (zum Beispiel keine PRTR-Tätigkeit) kein PRTR-Bericht erstellt werden muss, nehmen Sie bitte Kontakt mit Ihrer zuständigen Behörde auf.
Kontakte
Für Fragen zur Emissionserklärung, zum Großfeuerungsanlagen (GFA)-Bericht und zum Pollutant Release and Transfer Register (PRTR)-Bericht stehen Ihnen im Landesamt für Umwelt (LfU) und Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe (LBGR) folgende Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner zur Verfügung.
E-Mail: prtr@lfu.brandenburg.de
|
Landesamt für Umwelt |
|
|
Simon Strunk |
Referat T14, Potsdam, Telefon +49 33201 442-686 |
|
Berichtsteil Luft |
|
| Elke Zitzmann | Referat T21, Neuruppin, Telefon +49 3391 838-530 |
| Doreen Schulz | Referat T22, Schwedt, Telefon +49 3332 29108-34 |
| Thomas Berger | Referat T23, Frankfurt (Oder), Telefon +49 335 60676-5202 |
| Gerhard Hawaleschka | Referat T24, Cottbus, Telefon +49 355 4991-1052 |
| Tobias Huschke | Referat T25, Wünsdorf, Telefon +49 33702 60099-23 |
| Nico Hübner | Referat T26, Potsdam, Telefon +49 33201 442-455 |
|
Berichtsteil Wasser |
|
| Regina Heick | Referat W22, Potsdam, Telefon +49 33201 442-306 |
|
Berichtsteil Abfall |
|
| Jan Fiebig | Referat T16, Potsdam, Telefon +49 33201 442-368 |
|
Berichtsteil Deponien |
|
| Martin Hoffmann | Referat T16, Potsdam, Telefon +49 33201 442-559 |
|
Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe |
|
| Dr. Brigitte Krüger | Abteilung 3, Cottbus, Telefon +49 355 48640-316 |
| Dr. Adeline Abimnwi Awemo | Abteilung 3 Cottbus, Telefon+49 355 48640-217 |
| Dr. Uwe Münch | Abteilung 2, Cottbus, Telefon +49 355 48640-212 |
Für Fragen zur Emissionserklärung, zum Großfeuerungsanlagen (GFA)-Bericht und zum Pollutant Release and Transfer Register (PRTR)-Bericht stehen Ihnen im Landesamt für Umwelt (LfU) und Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe (LBGR) folgende Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner zur Verfügung.
E-Mail: prtr@lfu.brandenburg.de
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Landesamt für Umwelt |
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Simon Strunk |
Referat T14, Potsdam, Telefon +49 33201 442-686 |
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Berichtsteil Luft |
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| Elke Zitzmann | Referat T21, Neuruppin, Telefon +49 3391 838-530 |
| Doreen Schulz | Referat T22, Schwedt, Telefon +49 3332 29108-34 |
| Thomas Berger | Referat T23, Frankfurt (Oder), Telefon +49 335 60676-5202 |
| Gerhard Hawaleschka | Referat T24, Cottbus, Telefon +49 355 4991-1052 |
| Tobias Huschke | Referat T25, Wünsdorf, Telefon +49 33702 60099-23 |
| Nico Hübner | Referat T26, Potsdam, Telefon +49 33201 442-455 |
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Berichtsteil Wasser |
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Berichtsteil Abfall |
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| Jan Fiebig | Referat T16, Potsdam, Telefon +49 33201 442-368 |
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Berichtsteil Deponien |
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| Martin Hoffmann | Referat T16, Potsdam, Telefon +49 33201 442-559 |
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Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe |
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| Dr. Brigitte Krüger | Abteilung 3, Cottbus, Telefon +49 355 48640-316 |
| Dr. Adeline Abimnwi Awemo | Abteilung 3 Cottbus, Telefon+49 355 48640-217 |
| Dr. Uwe Münch | Abteilung 2, Cottbus, Telefon +49 355 48640-212 |
Termine
Berichtsjahr 2025: PRTR, 13. Bzw. 17. BImSchV
| 31.03.2026 | Antragsfrist auf Fristverlängerung für den PRTR-Bericht 2025 Achtung: für den GFA-Bericht (13. bzw. 17. BImSchV) ist keine Fristverlängerung möglich! |
| 30.04.2026 | Abgabefrist der PRTR-Berichte 2025 Abgabefrist der GFA-Berichte 2025 |
| 31.05.2026 | Letzte Abgabefrist für den PRTR-Bericht 2025 bei bestätigter Fristverlängerung |
| 31.10.2026 | Übermittlung der PRTR- und GFA-Daten 2025 vom Landesamt für Umwelt (LfU) an das Umweltbundesamt (UBA) |
| 30.11.2026 | Übermittlung der Berichtsdaten 2025 vom UBA an die Europäische Kommission |
Berichtsjahr 2025: PRTR, 13. Bzw. 17. BImSchV
| 31.03.2026 | Antragsfrist auf Fristverlängerung für den PRTR-Bericht 2025 Achtung: für den GFA-Bericht (13. bzw. 17. BImSchV) ist keine Fristverlängerung möglich! |
| 30.04.2026 | Abgabefrist der PRTR-Berichte 2025 Abgabefrist der GFA-Berichte 2025 |
| 31.05.2026 | Letzte Abgabefrist für den PRTR-Bericht 2025 bei bestätigter Fristverlängerung |
| 31.10.2026 | Übermittlung der PRTR- und GFA-Daten 2025 vom Landesamt für Umwelt (LfU) an das Umweltbundesamt (UBA) |
| 30.11.2026 | Übermittlung der Berichtsdaten 2025 vom UBA an die Europäische Kommission |
Hinweise zur Nutzung von BUBE
Anmeldung und Zugang zu BUBE-Online
Um auf BUBE-Online zuzugreifen, müssen sich die Nutzer mit einer Benutzerkennung und einem Passwort anmelden. Diese Zugangsdaten werden vom Landesamt für Umwelt vergeben, in BUBE-Online eingetragen und den Nutzern mitgeteilt. Die Zugangsdaten gelten auch in den Folgejahren, daher sollten Sie Ihre Benutzerkennung und Ihr Passwort sicher aufbewahren.
Anmeldung und Passwortverwaltung
Erstanmeldung: Geben Sie Ihre Benutzerkennung und das erhaltene Passwort ein. Anschließend müssen Sie ein persönliches Passwort festlegen und eine E-Mail-Adresse angeben, auf die Sie Zugriff haben.
Passwort vergessen: Falls Sie Ihr Passwort vergessen haben, können Sie über die Funktion „Passwort vergessen?“ ein neues Passwort anfordern. Der Link zum Zurücksetzen wird an die hinterlegte E-Mail-Adresse gesendet.
2-Faktor-Authentifizierung (2-FA)
Aufgrund des hohen Schutzbedarfs ist die 2-Faktor-Authentifizierung (2-FA) für die Anmeldung zwingend erforderlich. Bei jeder Anmeldung müssen Sie ein Einmalpasswort eingeben, das von einer App generiert wird.
Bei der Erstanmeldung müssen Sie die 2-FA einrichten. Scannen Sie den QR-Code oder geben Sie den bereitgestellten Schlüssel manuell ein, falls Sie eine Desktop-App verwenden. Achten Sie darauf, alle Leerzeichen im Schlüssel zu entfernen.
Anmeldung mit ELSTER-Zertifikat
Alternativ können Sie sich als registrierter Benutzer statt mit Passwort und zweitem Faktor auch mit dem ELSTER-Organisationszertifikat anmelden. Bitte folgen Sie der bereitgestellten Anleitung.
Weitere Informationen und eine detaillierte Anleitung finden Sie in den Bedienungshilfen, die als PDF zum Download bereitstehen. Diese Dokumente wurden durch das Land Nordrhein Westfalen für BUBE Online erstellt.
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Anmeldung mit ELSTER-Zertifikat
Alternativ können Sie sich als registrierter Benutzer statt mit Passwort und zweitem Faktor auch mit dem ELSTER-Organisationszertifikat anmelden. Bitte folgen Sie der bereitgestellten Anleitung.
Weitere Informationen und eine detaillierte Anleitung finden Sie in den Bedienungshilfen, die als PDF zum Download bereitstehen. Diese Dokumente wurden durch das Land Nordrhein Westfalen für BUBE Online erstellt.
Emissionsberechnungen
In dem Programm BUBE (Betriebliche Umweltdatenberichterstattung) können die Emissionen von Luftschadstoffen aus bestimmten Anlagen der 4. BundesImmissionsSchutzVerordnung (BImSchV) berechnet werden. Dazu sind Angaben erforderlich zum gehandhabten Stoff, dem Massen-oder Volumenstrom oder auch dem Heizwert von Brennstoffen. Eine wichtige Rolle in den Berechnungen spielen auch die Emissionsfaktoren, die für bestimmte Anlagen und Vorgänge aus dem Anhang der 4. BImSchV zur Verfügung gestellt werden. Die folgende Exceltabelle enthält eine Übersicht der Emissionsfaktoren für folgende Anlagen und emissionsverursachende Aktivitäten:
- Verbrennen von Brennstoffen
- Feuerungsanlagen andere Brennstoffe 0,1 -< 50 MW
- Verbrennungsmotoranlagen
- Gasturbinen
- Brechen, Mahlen, Klassieren von Gestein
- Brennen keramischer Erzeugnisse
- Bitumen-Schmelzanlagen/ Mischanlagen
- Schmelzen, Legieren von Nichtmetallen
- Intensivtierhaltung oder –aufzucht
- Räucheranlagen
- Brauereien
- Kaffeeröstereien
- Verbrennen von Altöl und Deponiegas und Fackeln von Deponiegas
- Prüfstände für Verbrennungsmotoren
In dem Programm BUBE (Betriebliche Umweltdatenberichterstattung) können die Emissionen von Luftschadstoffen aus bestimmten Anlagen der 4. BundesImmissionsSchutzVerordnung (BImSchV) berechnet werden. Dazu sind Angaben erforderlich zum gehandhabten Stoff, dem Massen-oder Volumenstrom oder auch dem Heizwert von Brennstoffen. Eine wichtige Rolle in den Berechnungen spielen auch die Emissionsfaktoren, die für bestimmte Anlagen und Vorgänge aus dem Anhang der 4. BImSchV zur Verfügung gestellt werden. Die folgende Exceltabelle enthält eine Übersicht der Emissionsfaktoren für folgende Anlagen und emissionsverursachende Aktivitäten:
- Verbrennen von Brennstoffen
- Feuerungsanlagen andere Brennstoffe 0,1 -< 50 MW
- Verbrennungsmotoranlagen
- Gasturbinen
- Brechen, Mahlen, Klassieren von Gestein
- Brennen keramischer Erzeugnisse
- Bitumen-Schmelzanlagen/ Mischanlagen
- Schmelzen, Legieren von Nichtmetallen
- Intensivtierhaltung oder –aufzucht
- Räucheranlagen
- Brauereien
- Kaffeeröstereien
- Verbrennen von Altöl und Deponiegas und Fackeln von Deponiegas
- Prüfstände für Verbrennungsmotoren
