Betriebliche Umweltberichterstattung

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Durch nationale und europäische Vorgaben unterliegen Industriebetriebe bezüglich ihrer Schadstofffrachten verschiedenen Berichtspflichten. In diesem Zusammenhang hat die Europäische Union mit der Verordnung Nummer 166/2006 vom 18. Januar 2006 ab dem Bezugsjahr 2007 eine jährliche Berichtspflicht in Europa eingeführt, der zahlreiche Betriebe unterliegen und die sich im Wesentlichen auf die Freisetzung von Schadstoffen in die Luft, in das Wasser und in den Boden sowie auf die Verbringung von Abfällen bezieht. Auf der Grundlage des UNECE-Protokolls vom 21. Mai 2003 wurde in Deutschland zur Durchführung der EU-Verordnung Nummer 166/2006 mit Gesetz vom 6. Juni 2007 die Berichtspflicht  (PRTR)  für das „Europäische Schadstofffreisetzungs- und verbringungsregister“ (im Englischen „European Pollutant Release and Transfer Register“) verbindlich eingeführt. Die Daten dieser Berichtspflicht dienen dem Aufbau einer europäischen Datenbank. Die Ergebnisse werden der Öffentlichkeit im Internet unter www.thru.de präsentiert. An der Entwicklung der Software zur Erfassung der Berichte sind alle Bundesländer und der Bund beteiligt.

Die Berichterstattung durch die Betreiber erfolgt mit der Software „Betriebliche UmweltdatenBerichtErstattung“ (BUBE).  Als Format der elektronischen Berichtsabgabe ist das XML1-Schema der Datenbank BUBE festgelegt - das heißt für die Datenübergabe ist die Software BUBE zu verwenden.

Information

Die Software hinter dem Datenerfassungssystem BUBE-Online ist inzwischen seit vielen Jahren im Einsatz und wurde zum 31.12.2023 abgeschaltet. Aktuell erfolgt eine Neuprogrammierung. Die Arbeiten hierzu sind mittlerweile weit fortgeschritten aber noch nicht abgeschlossen. Es wird daran gearbeitet, das Erfassungssystem BUBE schnellstmöglich zur anstehenden Berichtskampagne zur Verfügung zu stellen. Wir informieren Sie rechtzeitig dazu.

Ziel ist eine Einführung („go-live“) der neuen Software BUBE-Online für Betreiber und Behörden im ersten Quartal 2024. Das neue Datenerfassungssystem BUBE-Online wird dann über die neue Adresse https://bube-portal.de erreichbar sein.

In Bezug auf die Versendung von Zugangsinformationen an Sie als Betreiber oder zugangsberechtigte Dritte sowie mit Informationen zur Benutzung des neuen Erfassungssystems BUBE-Online kommen wir in unserer Funktion der Landesadministration und Benutzerverwaltung rechtzeitig auf Sie zu.

Bis dahin bitte ich Sie noch um etwas Geduld.

Anfragen richten Sie in der Zwischenzeit gerne an unser Funktionspostfach: prtr@lfu.brandenburg.de


Die Software umfasst neben dem PRTR auch die Berichtspflichten nach 11. Bundesimmissionsschutz-Verordnung (BImSchV) (Emissionserklärung), 13. BImSchV (Großfeuerungsanlagen) und seit dem Berichtsjahr 2015 auch der 17. BImSchV (Verordnung über die Verbrennung und die Mitverbrennung von Abfällen). Auf diese Weise ist gewährleistet, dass die Daten in Deutschland einheitlich erfasst werden können.

Zu den berichtspflichtigen Unternehmen gehören Industriebetriebe aus den Bereichen Energieerzeugung, Metallindustrie, mineralverarbeitende Industrie, Chemie, der Papier- und Lebensmittelindustrie sowie Deponien, Kläranlagen und die Intensivtierhaltung.

Durch nationale und europäische Vorgaben unterliegen Industriebetriebe bezüglich ihrer Schadstofffrachten verschiedenen Berichtspflichten. In diesem Zusammenhang hat die Europäische Union mit der Verordnung Nummer 166/2006 vom 18. Januar 2006 ab dem Bezugsjahr 2007 eine jährliche Berichtspflicht in Europa eingeführt, der zahlreiche Betriebe unterliegen und die sich im Wesentlichen auf die Freisetzung von Schadstoffen in die Luft, in das Wasser und in den Boden sowie auf die Verbringung von Abfällen bezieht. Auf der Grundlage des UNECE-Protokolls vom 21. Mai 2003 wurde in Deutschland zur Durchführung der EU-Verordnung Nummer 166/2006 mit Gesetz vom 6. Juni 2007 die Berichtspflicht  (PRTR)  für das „Europäische Schadstofffreisetzungs- und verbringungsregister“ (im Englischen „European Pollutant Release and Transfer Register“) verbindlich eingeführt. Die Daten dieser Berichtspflicht dienen dem Aufbau einer europäischen Datenbank. Die Ergebnisse werden der Öffentlichkeit im Internet unter www.thru.de präsentiert. An der Entwicklung der Software zur Erfassung der Berichte sind alle Bundesländer und der Bund beteiligt.

Die Berichterstattung durch die Betreiber erfolgt mit der Software „Betriebliche UmweltdatenBerichtErstattung“ (BUBE).  Als Format der elektronischen Berichtsabgabe ist das XML1-Schema der Datenbank BUBE festgelegt - das heißt für die Datenübergabe ist die Software BUBE zu verwenden.

Information

Die Software hinter dem Datenerfassungssystem BUBE-Online ist inzwischen seit vielen Jahren im Einsatz und wurde zum 31.12.2023 abgeschaltet. Aktuell erfolgt eine Neuprogrammierung. Die Arbeiten hierzu sind mittlerweile weit fortgeschritten aber noch nicht abgeschlossen. Es wird daran gearbeitet, das Erfassungssystem BUBE schnellstmöglich zur anstehenden Berichtskampagne zur Verfügung zu stellen. Wir informieren Sie rechtzeitig dazu.

Ziel ist eine Einführung („go-live“) der neuen Software BUBE-Online für Betreiber und Behörden im ersten Quartal 2024. Das neue Datenerfassungssystem BUBE-Online wird dann über die neue Adresse https://bube-portal.de erreichbar sein.

In Bezug auf die Versendung von Zugangsinformationen an Sie als Betreiber oder zugangsberechtigte Dritte sowie mit Informationen zur Benutzung des neuen Erfassungssystems BUBE-Online kommen wir in unserer Funktion der Landesadministration und Benutzerverwaltung rechtzeitig auf Sie zu.

Bis dahin bitte ich Sie noch um etwas Geduld.

Anfragen richten Sie in der Zwischenzeit gerne an unser Funktionspostfach: prtr@lfu.brandenburg.de


Die Software umfasst neben dem PRTR auch die Berichtspflichten nach 11. Bundesimmissionsschutz-Verordnung (BImSchV) (Emissionserklärung), 13. BImSchV (Großfeuerungsanlagen) und seit dem Berichtsjahr 2015 auch der 17. BImSchV (Verordnung über die Verbrennung und die Mitverbrennung von Abfällen). Auf diese Weise ist gewährleistet, dass die Daten in Deutschland einheitlich erfasst werden können.

Zu den berichtspflichtigen Unternehmen gehören Industriebetriebe aus den Bereichen Energieerzeugung, Metallindustrie, mineralverarbeitende Industrie, Chemie, der Papier- und Lebensmittelindustrie sowie Deponien, Kläranlagen und die Intensivtierhaltung.

  • Kontakte

    Für Fragen zur Emissionserklärung, zum Großfeuerungsanlagen (GFA)-Bericht und zum Pollutant Release and Transfer Register (PRTR)-Bericht stehen Ihnen im Landesamt für Umwelt (LfU) und Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe (LBGR) folgende Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner zur Verfügung. 

    E-Mail: prtr@lfu.brandenburg.de

    Landesamt für Umwelt

    Antje Balke Referat T14, Potsdam, Telefon +49 33201 442-669

    Berichtsteil Luft

    Elke Zitzmann Referat T21, Neuruppin, Telefon +49 3391 838-530
    Doreen Schulz Referat T22, Schwedt, Telefon +49 3332 29108-34
    Thomas Berger Referat T23, Frankfurt (Oder), Telefon +49 335 60676-5202
    Gerhard Hawaleschka Referat T24, Cottbus, Telefon +49 355 4991-1052
    Tobias Huschke Referat T25, Wünsdorf, Telefon +49 33702 60099-23
    Nico Hübner Referat T26, Potsdam,  Telefon +49 33201 442-455

    Berichtsteil Wasser

    Regina Heick Referat W22, Potsdam, Telefon +49 33201 442-306

    Berichtsteil Abfall

    Jan Fiebig Referat T16, Potsdam,  Telefon +49 33201 442-368

    Berichtsteil Deponien

    Martin Hoffmann Referat T16, Potsdam,  Telefon +49 33201 442-559

    Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe

    Dr. Brigitte Krüger Abteilung 3, Cottbus, Telefon +49 355 48640-316
    Dr. Adeline Abimnwi Awemo Abteilung 3 Cottbus, Telefon+49 355 48640-217
    Dr. Uwe Münch Abteilung 2, Cottbus, Telefon +49 355 48640-212

    Für Fragen zur Emissionserklärung, zum Großfeuerungsanlagen (GFA)-Bericht und zum Pollutant Release and Transfer Register (PRTR)-Bericht stehen Ihnen im Landesamt für Umwelt (LfU) und Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe (LBGR) folgende Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner zur Verfügung. 

    E-Mail: prtr@lfu.brandenburg.de

    Landesamt für Umwelt

    Antje Balke Referat T14, Potsdam, Telefon +49 33201 442-669

    Berichtsteil Luft

    Elke Zitzmann Referat T21, Neuruppin, Telefon +49 3391 838-530
    Doreen Schulz Referat T22, Schwedt, Telefon +49 3332 29108-34
    Thomas Berger Referat T23, Frankfurt (Oder), Telefon +49 335 60676-5202
    Gerhard Hawaleschka Referat T24, Cottbus, Telefon +49 355 4991-1052
    Tobias Huschke Referat T25, Wünsdorf, Telefon +49 33702 60099-23
    Nico Hübner Referat T26, Potsdam,  Telefon +49 33201 442-455

    Berichtsteil Wasser

    Regina Heick Referat W22, Potsdam, Telefon +49 33201 442-306

    Berichtsteil Abfall

    Jan Fiebig Referat T16, Potsdam,  Telefon +49 33201 442-368

    Berichtsteil Deponien

    Martin Hoffmann Referat T16, Potsdam,  Telefon +49 33201 442-559

    Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe

    Dr. Brigitte Krüger Abteilung 3, Cottbus, Telefon +49 355 48640-316
    Dr. Adeline Abimnwi Awemo Abteilung 3 Cottbus, Telefon+49 355 48640-217
    Dr. Uwe Münch Abteilung 2, Cottbus, Telefon +49 355 48640-212

  • Was ist zu berichten?

    • PRTR (Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister)

    Die Inhalte der jährlich zu erstellenden PRTR-Berichte sind in Anhang III der E-PRTR-VO (Verordnung für die Errichtung eines europäischen Schadstoffregisters) festgelegt. Es handelt sich um Daten bezüglich Luft, Wasser, Boden und Abfälle für die gesamte Betriebseinrichtung, wenn vorgegebene Schwellenwerte überschritten werden.

    • Berichte für Großfeuerungsanlagen und abfallmitverbrennende Großfeuerungsanalagen

    Die Inhalte der jährlich zu erstellenden Berichte sind

    1. in Paragraph 25 der 13. BImSchV (Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes) beschrieben.

    Dabei gilt der komplette Umfang des Paragraph 22. Zur Identifizierung der Brennstoffart sind die bestehenden Kataloge um 'Hausmüll/hausmüllähnlich' und 'Industriemüll' als sonstige feste Brennstoffe ergänzt worden. Beides soll dazu dienen, die in den Verordnungen benannten Brennstoffarten zumindest zu indizieren.

    1. in Paragraph 22 der 17. BImSchV, Absatz (1) beschrieben.

    Hinweise dürfen – wie bisher auch schon – in den Bemerkungen gegeben werden. Insbesondere soll und kann an dieser Stelle kenntlich gemacht werden, welcher (Haupt-)Mitverbrennungsstoff/Abfall eingesetzt wird.

    • Emissionserklärungen

    Die Inhalte der Emissionserklärung sind im Anhang der 11. BImSchV festgelegt. Es handelt sich um Daten bezüglich Luft. Diese sind detailliert für jeden emissionsverursachenden Vorgang in den Anlagen anzugeben. Soweit Sie bereits eine Emissionserklärung abgegeben haben, ist die aktuelle Emissionserklärung eine Fortschreibung der Datenbasis aus dem vorherigen Erklärungsjahr. In diesem Fall werden wir Ihnen Ihre erklärten Daten über die Software BUBE-Online zur Verfügung stellen. Die nächste Berichterstattung erfolgt 2025 für das Jahr 2024.

    • PRTR (Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister)

    Die Inhalte der jährlich zu erstellenden PRTR-Berichte sind in Anhang III der E-PRTR-VO (Verordnung für die Errichtung eines europäischen Schadstoffregisters) festgelegt. Es handelt sich um Daten bezüglich Luft, Wasser, Boden und Abfälle für die gesamte Betriebseinrichtung, wenn vorgegebene Schwellenwerte überschritten werden.

    • Berichte für Großfeuerungsanlagen und abfallmitverbrennende Großfeuerungsanalagen

    Die Inhalte der jährlich zu erstellenden Berichte sind

    1. in Paragraph 25 der 13. BImSchV (Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes) beschrieben.

    Dabei gilt der komplette Umfang des Paragraph 22. Zur Identifizierung der Brennstoffart sind die bestehenden Kataloge um 'Hausmüll/hausmüllähnlich' und 'Industriemüll' als sonstige feste Brennstoffe ergänzt worden. Beides soll dazu dienen, die in den Verordnungen benannten Brennstoffarten zumindest zu indizieren.

    1. in Paragraph 22 der 17. BImSchV, Absatz (1) beschrieben.

    Hinweise dürfen – wie bisher auch schon – in den Bemerkungen gegeben werden. Insbesondere soll und kann an dieser Stelle kenntlich gemacht werden, welcher (Haupt-)Mitverbrennungsstoff/Abfall eingesetzt wird.

    • Emissionserklärungen

    Die Inhalte der Emissionserklärung sind im Anhang der 11. BImSchV festgelegt. Es handelt sich um Daten bezüglich Luft. Diese sind detailliert für jeden emissionsverursachenden Vorgang in den Anlagen anzugeben. Soweit Sie bereits eine Emissionserklärung abgegeben haben, ist die aktuelle Emissionserklärung eine Fortschreibung der Datenbasis aus dem vorherigen Erklärungsjahr. In diesem Fall werden wir Ihnen Ihre erklärten Daten über die Software BUBE-Online zur Verfügung stellen. Die nächste Berichterstattung erfolgt 2025 für das Jahr 2024.

  • Termine

  • Emissionsberechnungen

    In dem Programm BUBE (Betriebliche Umweltdatenberichterstattung) können die Emissionen von Luftschadstoffen aus bestimmten Anlagen der 4. BundesImmissionsSchutzVerordnung (BImSchV) berechnet werden. Dazu sind Angaben erforderlich zum gehandhabten Stoff, dem Massen-oder Volumenstrom oder auch dem Heizwert von Brennstoffen. Eine wichtige Rolle in den Berechnungen spielen auch die Emissionsfaktoren, die für bestimmte Anlagen und Vorgänge aus dem Anhang der 4. BImSchV zur Verfügung gestellt werden. Die folgende Exceltabelle enthält eine Übersicht der Emissionsfaktoren für folgende Anlagen und emissionsverursachende Aktivitäten:

    • Verbrennen von Brennstoffen
    • Feuerungsanlagen andere Brennstoffe 0,1 -< 50 MW
    • Verbrennungsmotoranlagen
    • Gasturbinen
    • Brechen, Mahlen, Klassieren von Gestein
    • Brennen keramischer Erzeugnisse
    • Bitumen-Schmelzanlagen/ Mischanlagen
    • Schmelzen, Legieren von Nichtmetallen
    • Intensivtierhaltung oder –aufzucht
    • Räucheranlagen
    • Brauereien
    • Kaffeeröstereien
    • Verbrennen von Altöl und Deponiegas und Fackeln von Deponiegas
    • Prüfstände für Verbrennungsmotoren

    In dem Programm BUBE (Betriebliche Umweltdatenberichterstattung) können die Emissionen von Luftschadstoffen aus bestimmten Anlagen der 4. BundesImmissionsSchutzVerordnung (BImSchV) berechnet werden. Dazu sind Angaben erforderlich zum gehandhabten Stoff, dem Massen-oder Volumenstrom oder auch dem Heizwert von Brennstoffen. Eine wichtige Rolle in den Berechnungen spielen auch die Emissionsfaktoren, die für bestimmte Anlagen und Vorgänge aus dem Anhang der 4. BImSchV zur Verfügung gestellt werden. Die folgende Exceltabelle enthält eine Übersicht der Emissionsfaktoren für folgende Anlagen und emissionsverursachende Aktivitäten:

    • Verbrennen von Brennstoffen
    • Feuerungsanlagen andere Brennstoffe 0,1 -< 50 MW
    • Verbrennungsmotoranlagen
    • Gasturbinen
    • Brechen, Mahlen, Klassieren von Gestein
    • Brennen keramischer Erzeugnisse
    • Bitumen-Schmelzanlagen/ Mischanlagen
    • Schmelzen, Legieren von Nichtmetallen
    • Intensivtierhaltung oder –aufzucht
    • Räucheranlagen
    • Brauereien
    • Kaffeeröstereien
    • Verbrennen von Altöl und Deponiegas und Fackeln von Deponiegas
    • Prüfstände für Verbrennungsmotoren

Weiterführende Informationen

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