Anlagen nach der EU-Industrieemissionsrichtlinie (IED) im Land Brandenburg
Die Industrieemissionsrichtlinie 2010/75/EU (IE-Richtlinie) des Europäischen Parlaments bildet EU-weit die rechtliche Grundlage für die Genehmigung, den Betrieb, die Überwachung sowie die Stilllegung besonders umweltrelevanter Industrieanlagen. Sie verpflichtet zu einem integrierten Ansatz bei der Vermeidung und Verminderung von Emissionen in Luft, Wasser und Boden sowie in den Bereichen Abfallwirtschaft, Energieeffizienz und Unfallverhütung.
Die Umsetzung erfolgt durch das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und nachgeordnete Verordnungen wie die Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchV)).
Die zuständige Behörde ist gesetzlich zur Veröffentlichung der folgenden Anlageninformationen verpflichtet:
- Gemäß Paragraph 52a Absatz 1 BImSchG ist ein fortlaufendes Verzeichnis der IED-Anlagen (Anlagendaten, Adress- und Geodaten) als Teil des Überwachungsplans bereitzustellen.
- Gemäß Paragraph 10 Absatz 8a BImSchG sind die erteilten Genehmigungsbescheide im Internet bekannt zu machen.
- Gemäß Paragraph 52a Absatz 5 BImSchG gilt diese Pflicht ebenso für die behördlichen Überwachungs- und Inspektionsberichte.
Die im Land Brandenburg genehmigten Industrieanlagen nach der EU-Industrieemissionsrichtlinie sind im Umweltportal Brandenburg (Bereich Industrieanlagen > IED-Anlagen) veröffentlicht. Das Portal wird kontinuierlich aktualisiert.
Die Industrieemissionsrichtlinie 2010/75/EU (IE-Richtlinie) des Europäischen Parlaments bildet EU-weit die rechtliche Grundlage für die Genehmigung, den Betrieb, die Überwachung sowie die Stilllegung besonders umweltrelevanter Industrieanlagen. Sie verpflichtet zu einem integrierten Ansatz bei der Vermeidung und Verminderung von Emissionen in Luft, Wasser und Boden sowie in den Bereichen Abfallwirtschaft, Energieeffizienz und Unfallverhütung.
Die Umsetzung erfolgt durch das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und nachgeordnete Verordnungen wie die Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchV)).
Die zuständige Behörde ist gesetzlich zur Veröffentlichung der folgenden Anlageninformationen verpflichtet:
- Gemäß Paragraph 52a Absatz 1 BImSchG ist ein fortlaufendes Verzeichnis der IED-Anlagen (Anlagendaten, Adress- und Geodaten) als Teil des Überwachungsplans bereitzustellen.
- Gemäß Paragraph 10 Absatz 8a BImSchG sind die erteilten Genehmigungsbescheide im Internet bekannt zu machen.
- Gemäß Paragraph 52a Absatz 5 BImSchG gilt diese Pflicht ebenso für die behördlichen Überwachungs- und Inspektionsberichte.
Die im Land Brandenburg genehmigten Industrieanlagen nach der EU-Industrieemissionsrichtlinie sind im Umweltportal Brandenburg (Bereich Industrieanlagen > IED-Anlagen) veröffentlicht. Das Portal wird kontinuierlich aktualisiert.
Hinweis zur Veröffentlichung von Genehmigungsbescheiden für Anlagen nach der IE-RL im IED-Portal
In Umsetzung der Verpflichtung gemäß Paragraph 10 Absatz 8a BImSchG zur Veröffentlichung der erteilten Genehmigungsbescheide von IED-Anlagen weitet das Landesamt für Umwelt die Bereitstellung von Genehmigungsbescheiden im IED-Portal aus.
Seit dem 1. Januar 2026 werden auch Änderungsgenehmigungen im IED-Portal veröffentlicht, die in einem Verfahren ohne Öffentlichkeitsbeteiligung erteilt wurden. Neu erteilte Genehmigungen werden kontinuierlich im Portal bereitgestellt, mit dem Ziel, alle Genehmigungsbescheide des laufenden Jahres 2026 bis zum Jahresende online zugänglich zu machen. Ältere Bescheide aus den Jahren 2013 bis 2025 werden ab dem Jahr 2027 schrittweise im nachgepflegt.
Für IED-Anlagen ohne veröffentlichten Bescheid wird zunächst eine Übersicht der bisher erteilten Genehmigungen bereitgestellt, die Veröffentlichung der Genehmigungsbescheide erfolgt schrittweise.
Hinweis zur Veröffentlichung von Genehmigungsbescheiden für Anlagen nach der IE-RL im IED-Portal
In Umsetzung der Verpflichtung gemäß Paragraph 10 Absatz 8a BImSchG zur Veröffentlichung der erteilten Genehmigungsbescheide von IED-Anlagen weitet das Landesamt für Umwelt die Bereitstellung von Genehmigungsbescheiden im IED-Portal aus.
Seit dem 1. Januar 2026 werden auch Änderungsgenehmigungen im IED-Portal veröffentlicht, die in einem Verfahren ohne Öffentlichkeitsbeteiligung erteilt wurden. Neu erteilte Genehmigungen werden kontinuierlich im Portal bereitgestellt, mit dem Ziel, alle Genehmigungsbescheide des laufenden Jahres 2026 bis zum Jahresende online zugänglich zu machen. Ältere Bescheide aus den Jahren 2013 bis 2025 werden ab dem Jahr 2027 schrittweise im nachgepflegt.
Für IED-Anlagen ohne veröffentlichten Bescheid wird zunächst eine Übersicht der bisher erteilten Genehmigungen bereitgestellt, die Veröffentlichung der Genehmigungsbescheide erfolgt schrittweise.
