ELiA-Online im Land Brandenburg - Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ)
Allgemeines
Wofür steht ELiA?
ELiA ist die Abkürzung für Elektronische immissionsschutzrechtliche Antragstellung. Der Onlinedienst ELiA-Online ist unter https://elia-online.de/ erreichbar; im Serviceportal wird der Dienst als „Anlagengenehmigung und -zulassung (ELiA)“ geführt.
Muss ich ELiA-Online nutzen?
Ja. Seit dem 1. Januar 2026 sind Anträge für Verwaltungsleistungen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) im Land Brandenburg über ELiA-Online einzureichen.
Was kostet die Nutzung von ELiA-Online?
ELiA-Online kann kostenfrei genutzt werden. Besondere technische Voraussetzungen sind nicht erforderlich; es genügt ein aktueller Internetbrowser.
Wer ist für den Datenschutz verantwortlich?
Das Land Schleswig-Holstein und Dataport sind für den Datenschutz verantwortlich, solange sich die Daten auf dem Server von ELiA-Online befinden.
Datenschutzinformation des Landesamtes für Umwelt zu EliA
An wen kann ich mich bei Fragen oder Problemen wenden?
Hinweise, Anregungen, Fehlermeldungen und Fragen zu ELiA-Online richten Sie bitte an lfu.elia@lfu.brandenburg.de (Telefon: +49 335 60676 5229).
Für Fachfragen zum Inhalt von Verfahren/Anträgen stehen die Ansprechpersonen der Genehmigungsverfahrensstellen des Landesamtes für Umwelt (Referate T11, T12 und T13) zur Verfügung; die Kontaktdaten finden Sie auf der ELiA-Seite des Landesamtes für Umwelt.
Wofür steht ELiA?
ELiA ist die Abkürzung für Elektronische immissionsschutzrechtliche Antragstellung. Der Onlinedienst ELiA-Online ist unter https://elia-online.de/ erreichbar; im Serviceportal wird der Dienst als „Anlagengenehmigung und -zulassung (ELiA)“ geführt.
Muss ich ELiA-Online nutzen?
Ja. Seit dem 1. Januar 2026 sind Anträge für Verwaltungsleistungen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) im Land Brandenburg über ELiA-Online einzureichen.
Was kostet die Nutzung von ELiA-Online?
ELiA-Online kann kostenfrei genutzt werden. Besondere technische Voraussetzungen sind nicht erforderlich; es genügt ein aktueller Internetbrowser.
Wer ist für den Datenschutz verantwortlich?
Das Land Schleswig-Holstein und Dataport sind für den Datenschutz verantwortlich, solange sich die Daten auf dem Server von ELiA-Online befinden.
Datenschutzinformation des Landesamtes für Umwelt zu EliA
An wen kann ich mich bei Fragen oder Problemen wenden?
Hinweise, Anregungen, Fehlermeldungen und Fragen zu ELiA-Online richten Sie bitte an lfu.elia@lfu.brandenburg.de (Telefon: +49 335 60676 5229).
Für Fachfragen zum Inhalt von Verfahren/Anträgen stehen die Ansprechpersonen der Genehmigungsverfahrensstellen des Landesamtes für Umwelt (Referate T11, T12 und T13) zur Verfügung; die Kontaktdaten finden Sie auf der ELiA-Seite des Landesamtes für Umwelt.
ELSTER-Organisationszertifikate und Registrierung
Ist ein ELSTER-Konto für die Nutzung von ELiA-Online zwingend erforderlich?
Ja. ELiA-Online hat den Schutzbedarf „hoch“ und erfordert daher eine Zwei-Faktor-Authentifizierung. Der Zugang ist nur mit einem personenbezogenen ELSTER-Organisationszertifikat (auch ELSTER-Unternehmenszertifikat genannt) möglich. Private ELSTER-Zertifikate können nicht verwendet werden, da diese nicht mit dem Unternehmen verbunden sind.
Gibt es ein Zertifikat für das ganze Unternehmen oder benötigt jede Person ein eigenes?
Alle Personen, die auf die Antragsdaten zugreifen müssen, benötigen ein eigenes ELSTER-Organisationszertifikat für die Zwei-Faktor-Authentifizierung bei der Anmeldung am Onlinedienst.
In unserem Unternehmen liegt bereits ein ELSTER-Organisationszertifikat im Bereich Finanzen vor. Kann dieses genutzt werden?
Die Zertifikate sind personenbezogen, die Steuernummer ist unternehmensbezogen. Soll die Person aus dem Bereich Finanzen selbst auf ELiA-Online zugreifen, kann sie ihr vorhandenes Zertifikat verwenden. Jede weitere Person, die Anträge bearbeiten soll, benötigt ein eigenes Zertifikat.
Wie funktioniert die Anmeldung bei ELiA-Online?
Nach der Erstellung eines ELSTER-Organisationszertifikats wird der Onlinedienst über das Serviceportal „Mein Unternehmenskonto“ (MUK) genutzt; dieses wird im Land Brandenburg empfohlen. Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung (Anleitung zur Vorbereitung der Nutzung von ELiA-Online in Brandenburg) finden Sie auf der ELiA-Seite des Landesamtes für Umwelt. Bestandsnutzer des Serviceportals Gemeinsam-Online können ihren Zugang weiterhin nutzen (siehe nächste Fragen).
Unser Unternehmen besitzt ein „Mein Unternehmenskonto“ (MUK) und einen Zugang zu „Gemeinsam-Online“ (GO). Kann beides für ELiA-Online verwendet werden?
Es sind beide Zugänge nutzbar. Beachten Sie jedoch: Anträge, die über das MUK erstellt bzw. eingereicht wurden, können nicht mit einem GO-Konto eingesehen und bearbeitet werden – und umgekehrt. Für neue Anträge wird in Brandenburg das MUK empfohlen.
Wir nutzen bisher Gemeinsam-Online. Wie steigen wir auf das MUK um?
Eine vollständige Übertragung von Anträgen aus dem GO-Zugang in den MUK-Zugang ist nicht möglich. Über die Export-/Importfunktion von ELiA-Online können lediglich Formularinhalte übernommen werden; Anhänge müssen erneut hochgeladen werden. Es wird daher empfohlen, laufende Anträge vollständig über den bisherigen GO-Zugang abzuwickeln und nur neue Anträge über das MUK zu beginnen.
Muss jede Person ihr Zertifikat selbst einbinden oder kann das der Administrator übernehmen?
Im MUK ist das ELSTER-Organisationszertifikat bereits im System hinterlegt. Im Gemeinsam-Online-Servicekonto muss jede Person ihr Zertifikat selbst hochladen; der Administrator kann dies nicht übernehmen.
Beim Login auf elia-online.de erhalte ich eine Fehlermeldung. Was kann ich tun?
- Prüfen Sie zunächst, ob Ihr Konto vom Administrator für den Dienst „Anlagengenehmigung und -zulassung (ELiA)“ berechtigt wurde (siehe Anleitung, Kapitel „Freischaltung der Nutzung von ELiA-Online im MUK“).
- Bei Login-Problemen kann es helfen, den Browser-Cache und die Browserdaten zu löschen.
- Bestehen die Probleme weiterhin, wenden Sie sich an lfu.elia@lfu.brandenburg.de; von dort kann die Frage bei Bedarf an den Support weitergegeben werden.
Ist ein ELSTER-Konto für die Nutzung von ELiA-Online zwingend erforderlich?
Ja. ELiA-Online hat den Schutzbedarf „hoch“ und erfordert daher eine Zwei-Faktor-Authentifizierung. Der Zugang ist nur mit einem personenbezogenen ELSTER-Organisationszertifikat (auch ELSTER-Unternehmenszertifikat genannt) möglich. Private ELSTER-Zertifikate können nicht verwendet werden, da diese nicht mit dem Unternehmen verbunden sind.
Gibt es ein Zertifikat für das ganze Unternehmen oder benötigt jede Person ein eigenes?
Alle Personen, die auf die Antragsdaten zugreifen müssen, benötigen ein eigenes ELSTER-Organisationszertifikat für die Zwei-Faktor-Authentifizierung bei der Anmeldung am Onlinedienst.
In unserem Unternehmen liegt bereits ein ELSTER-Organisationszertifikat im Bereich Finanzen vor. Kann dieses genutzt werden?
Die Zertifikate sind personenbezogen, die Steuernummer ist unternehmensbezogen. Soll die Person aus dem Bereich Finanzen selbst auf ELiA-Online zugreifen, kann sie ihr vorhandenes Zertifikat verwenden. Jede weitere Person, die Anträge bearbeiten soll, benötigt ein eigenes Zertifikat.
Wie funktioniert die Anmeldung bei ELiA-Online?
Nach der Erstellung eines ELSTER-Organisationszertifikats wird der Onlinedienst über das Serviceportal „Mein Unternehmenskonto“ (MUK) genutzt; dieses wird im Land Brandenburg empfohlen. Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung (Anleitung zur Vorbereitung der Nutzung von ELiA-Online in Brandenburg) finden Sie auf der ELiA-Seite des Landesamtes für Umwelt. Bestandsnutzer des Serviceportals Gemeinsam-Online können ihren Zugang weiterhin nutzen (siehe nächste Fragen).
Unser Unternehmen besitzt ein „Mein Unternehmenskonto“ (MUK) und einen Zugang zu „Gemeinsam-Online“ (GO). Kann beides für ELiA-Online verwendet werden?
Es sind beide Zugänge nutzbar. Beachten Sie jedoch: Anträge, die über das MUK erstellt bzw. eingereicht wurden, können nicht mit einem GO-Konto eingesehen und bearbeitet werden – und umgekehrt. Für neue Anträge wird in Brandenburg das MUK empfohlen.
Wir nutzen bisher Gemeinsam-Online. Wie steigen wir auf das MUK um?
Eine vollständige Übertragung von Anträgen aus dem GO-Zugang in den MUK-Zugang ist nicht möglich. Über die Export-/Importfunktion von ELiA-Online können lediglich Formularinhalte übernommen werden; Anhänge müssen erneut hochgeladen werden. Es wird daher empfohlen, laufende Anträge vollständig über den bisherigen GO-Zugang abzuwickeln und nur neue Anträge über das MUK zu beginnen.
Muss jede Person ihr Zertifikat selbst einbinden oder kann das der Administrator übernehmen?
Im MUK ist das ELSTER-Organisationszertifikat bereits im System hinterlegt. Im Gemeinsam-Online-Servicekonto muss jede Person ihr Zertifikat selbst hochladen; der Administrator kann dies nicht übernehmen.
Beim Login auf elia-online.de erhalte ich eine Fehlermeldung. Was kann ich tun?
- Prüfen Sie zunächst, ob Ihr Konto vom Administrator für den Dienst „Anlagengenehmigung und -zulassung (ELiA)“ berechtigt wurde (siehe Anleitung, Kapitel „Freischaltung der Nutzung von ELiA-Online im MUK“).
- Bei Login-Problemen kann es helfen, den Browser-Cache und die Browserdaten zu löschen.
- Bestehen die Probleme weiterhin, wenden Sie sich an lfu.elia@lfu.brandenburg.de; von dort kann die Frage bei Bedarf an den Support weitergegeben werden.
Antragsbearbeitung
An welcher Stelle des Verfahrens endet die Antragsbearbeitung mit ELiA-Online?
ELiA-Online übermittelt Antragsdaten und Anhänge; auch die Nachlieferung geänderter beziehungsweise zusätzlicher Unterlagen ist möglich. Die Behörde übernimmt die Daten – an dieser Stelle endet die Funktion von ELiA-Online. Die weitere Bearbeitung erfolgt auf Seiten der Behörde außerhalb des Dienstes. Werden im Verfahren weitere Unterlagen oder Änderungen erforderlich, erfolgen diese wieder über ELiA-Online.
Ein Antrag enthält oft sehr viele Anhänge und Gutachten. Müssen diese alle einzeln hochgeladen werden?
Alle Anhänge müssen von der antragstellenden Person hochgeladen werden; der Übertrag an die Behörde erfolgt gebündelt. Bitte laden Sie Anhänge möglichst als Einzeldateien in den jeweiligen Formularen hoch und fassen Sie Bauvorlagen, Gutachten oder Zeichnungen nicht in einer PDF-Datei zusammen.
Muss der Antrag zusätzlich in Papierform eingereicht werden?
Nein. Der Antrag kann mit ELiA-Online ohne Papierversion rechtsverbindlich gestellt werden.
Muss der Antrag unterschrieben werden?
Anträge müssen weder handschriftlich unterschrieben noch digital signiert werden. Das Schriftformerfordernis wurde 2017 mit dem „Gesetz zum Abbau verzichtbarer Anordnungen der Schriftform im Verwaltungsrecht des Bundes“ abgeschafft. Unterschriebene Vollmachten, zum Beispiel von Ingenieurbüros, können im System hochgeladen werden. Bei der Übermittlung wird ein Personencode mitgesandt, so dass grundsätzlich festgestellt werden kann, wer im Unternehmen den Antrag eingereicht hat. Wer intern einreichen darf, muss jedes Unternehmen selbst klären.
Können die Antragsunterlagen auch einzeln heruntergeladen beziehungsweise übermittelt werden?
Die Antragsunterlagen können kapitelweise heruntergeladen werden. Die Anlagen (zum Beispiel Pläne, Gutachten) werden im Gesamtantrag zusätzlich als einzelne Dateien bereitgestellt (Unterordner „attachments“ in der ZIP-Datei). Bitte übermitteln Sie den Antrag als Gesamtantrag (PDF kapitelweise, XML, Anhänge), sofern Ihr zuständiges Genehmigungsreferat im Einzelfall keine andere Vorgabe gemacht hat.
Wie können Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse gekennzeichnet werden?
Mit ELiA-Online lässt sich eine geschwärzte Version direkt bei der Antragserstellung erzeugen. Dazu muss zu Beginn des Antrags ein Haken bei „enthält Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse“ gesetzt werden; anschließend können nahezu alle Felder einzeln gekennzeichnet werden. Es erscheinen zusätzliche Textfelder, um den geschwärzten Inhalt zu beschreiben (bitte Paragraph 10 Absatz 2 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) beachten). Sobald ein Anhang gekennzeichnet ist, verlangt das System Ersatzdokumente, die hochgeladen werden müssen und die Grundlage für die öffentliche Auslegung bilden.
Ich kann die heruntergeladene ZIP-Datei nicht wieder in das System importieren. Woran liegt das?
Es gibt zwei verschiedene ZIP-Ordner, die in ELiA-Online heruntergeladen werden können. Nur die mit dem Zusatz „Export“ gekennzeichnete Version (JSON-Dateien) ist zum erneuten Hochladen geeignet; sie ist ausschließlich vom Dashboard aus über die Schaltfläche mit dem Pfeil nach unten herunterladbar. Die anderen ZIP-Dateien enthalten PDF- und XML-Dateien und dienen ausschließlich der Archivierung.
Was passiert, wenn ich einen Antrag in ELiA-Online lösche?
Gelöschte Anträge können nicht wiederhergestellt werden. Das Löschen eines Antrags entspricht nicht der Rücknahme eines bereits gestellten Antrags. Die Behörde kann gelöschte Anträge nicht mehr vom Server abrufen; bereits von der Behörde abgeholte Versionen bleiben in deren Aktensystem erhalten. Stellen Sie vor dem Löschen sicher, dass Sie benötigte Daten gesichert haben.
Zulassung des vorzeitigen Beginns (Paragraph 8a BImSchG) zusammen mit einem Neu- oder Änderungsantrag (Paragraph 4 / Paragraph 16 BImSchG) – sind zwei separate Anträge nötig?
Nein. Seit der ELiA-Online-Version 1.9.3 kann der Antrag auf Zulassung des vorzeitigen Beginns nach Paragraph 8a BImSchG über das Kapitel „1.1.3 Art des Verfahrens“ gleichzeitig mit dem Antrag auf Errichtung und Betrieb oder wesentliche Änderung nach Paragraph 4 beziehungsweise Paragraph 16 BImSchG gestellt werden. Über das Feld „Bemerkung“ kann auf die Position der zugehörigen Ausführungen verwiesen werden (zum Beispiel Begründung als Anlage in Kapitel 1.3 Sonstiges).
Warum erhalte ich nach dem Import meines Antrags Konvertierungshinweise?
Die Hinweise dienen dazu, zu prüfende Angaben schnell ausfindig zu machen. Insbesondere beim Import von Anträgen aus älteren ELiA-Online-Versionen kann es aufgrund von Formularänderungen zu Inkonsistenzen kommen. Die Hinweise können auf dem Dashboard sowie innerhalb des Antrags (Symbol neben der Kapitelüberschrift) eingesehen werden; über den Schieberegler „Alle Meldungen des Antrags anzeigen“ werden alle Hinweise angezeigt. Bitte prüfen Sie, ob alle Angaben korrekt und vollständig sind.
Werden Anlagen (Gutachten, Pläne et cetera) beim Import mit übernommen?
Nein. Beim Import werden ausschließlich die Formularinhalte übernommen, keine Anhänge. Diese müssen bei erneuter Verwendung neu hochgeladen werden.
Kann die Importfunktion auch für Anzeigen nach Paragraph 15 BImSchG genutzt werden?
Ja.
Können einzelne Formulare aus früheren Anträgen oder Anzeigen übernommen werden (Teilimport)?
Ja, mit der Funktion des Teilimports können einzelne Formulare in einen bestehenden Antrag importiert werden. Dies empfiehlt sich vorrangig bei Formularen ohne Formularabhängigkeiten: Beim Teilimport werden entweder alle abhängigen Formulare mit importiert oder vorhandene Einträge abhängiger Formulare gelöscht (Warnhinweise erscheinen). Dies kann zu Datenverlust und der Notwendigkeit des erneuten Imports des ursprünglichen Antrags führen.
Wie können Planungs- oder Ingenieurbüros ELiA-Online für mehrere Auftraggeber nutzen?
Eine Antragstellung durch bevollmächtigte Dritte ist möglich; Voraussetzung ist eine entsprechende Vollmacht, die im System hochgeladen werden kann. Darüber hinaus können Anträge über die Berechtigungssteuerung von ELiA-Online mit Personen anderer Unternehmen geteilt werden (siehe nächste Frage).
Können mehrere Personen gemeinsam an einem Antrag arbeiten?
Ja. Über die Berechtigungssteuerung des Antrags kann ein Berechtigungslink erzeugt und an mitwirkende Personen versandt werden; der Antragsteller entscheidet über jede Zugriffsanfrage und legt die Zugriffsrechte fest. Der Antrag kann so gemeinsam, jedoch noch nicht gleichzeitig bearbeitet werden. Die gleichzeitige Bearbeitung befindet sich in der Umsetzung und wird voraussichtlich noch in diesem Jahr bereitgestellt. Eine Schritt-für-Schritt-Beschreibung enthält das Infoblatt „Anträge teilen mit der Berechtigungssteuerung“ auf der ELiA-Seite des Landesamtes für Umwelt.
An welcher Stelle des Verfahrens endet die Antragsbearbeitung mit ELiA-Online?
ELiA-Online übermittelt Antragsdaten und Anhänge; auch die Nachlieferung geänderter beziehungsweise zusätzlicher Unterlagen ist möglich. Die Behörde übernimmt die Daten – an dieser Stelle endet die Funktion von ELiA-Online. Die weitere Bearbeitung erfolgt auf Seiten der Behörde außerhalb des Dienstes. Werden im Verfahren weitere Unterlagen oder Änderungen erforderlich, erfolgen diese wieder über ELiA-Online.
Ein Antrag enthält oft sehr viele Anhänge und Gutachten. Müssen diese alle einzeln hochgeladen werden?
Alle Anhänge müssen von der antragstellenden Person hochgeladen werden; der Übertrag an die Behörde erfolgt gebündelt. Bitte laden Sie Anhänge möglichst als Einzeldateien in den jeweiligen Formularen hoch und fassen Sie Bauvorlagen, Gutachten oder Zeichnungen nicht in einer PDF-Datei zusammen.
Muss der Antrag zusätzlich in Papierform eingereicht werden?
Nein. Der Antrag kann mit ELiA-Online ohne Papierversion rechtsverbindlich gestellt werden.
Muss der Antrag unterschrieben werden?
Anträge müssen weder handschriftlich unterschrieben noch digital signiert werden. Das Schriftformerfordernis wurde 2017 mit dem „Gesetz zum Abbau verzichtbarer Anordnungen der Schriftform im Verwaltungsrecht des Bundes“ abgeschafft. Unterschriebene Vollmachten, zum Beispiel von Ingenieurbüros, können im System hochgeladen werden. Bei der Übermittlung wird ein Personencode mitgesandt, so dass grundsätzlich festgestellt werden kann, wer im Unternehmen den Antrag eingereicht hat. Wer intern einreichen darf, muss jedes Unternehmen selbst klären.
Können die Antragsunterlagen auch einzeln heruntergeladen beziehungsweise übermittelt werden?
Die Antragsunterlagen können kapitelweise heruntergeladen werden. Die Anlagen (zum Beispiel Pläne, Gutachten) werden im Gesamtantrag zusätzlich als einzelne Dateien bereitgestellt (Unterordner „attachments“ in der ZIP-Datei). Bitte übermitteln Sie den Antrag als Gesamtantrag (PDF kapitelweise, XML, Anhänge), sofern Ihr zuständiges Genehmigungsreferat im Einzelfall keine andere Vorgabe gemacht hat.
Wie können Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse gekennzeichnet werden?
Mit ELiA-Online lässt sich eine geschwärzte Version direkt bei der Antragserstellung erzeugen. Dazu muss zu Beginn des Antrags ein Haken bei „enthält Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse“ gesetzt werden; anschließend können nahezu alle Felder einzeln gekennzeichnet werden. Es erscheinen zusätzliche Textfelder, um den geschwärzten Inhalt zu beschreiben (bitte Paragraph 10 Absatz 2 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) beachten). Sobald ein Anhang gekennzeichnet ist, verlangt das System Ersatzdokumente, die hochgeladen werden müssen und die Grundlage für die öffentliche Auslegung bilden.
Ich kann die heruntergeladene ZIP-Datei nicht wieder in das System importieren. Woran liegt das?
Es gibt zwei verschiedene ZIP-Ordner, die in ELiA-Online heruntergeladen werden können. Nur die mit dem Zusatz „Export“ gekennzeichnete Version (JSON-Dateien) ist zum erneuten Hochladen geeignet; sie ist ausschließlich vom Dashboard aus über die Schaltfläche mit dem Pfeil nach unten herunterladbar. Die anderen ZIP-Dateien enthalten PDF- und XML-Dateien und dienen ausschließlich der Archivierung.
Was passiert, wenn ich einen Antrag in ELiA-Online lösche?
Gelöschte Anträge können nicht wiederhergestellt werden. Das Löschen eines Antrags entspricht nicht der Rücknahme eines bereits gestellten Antrags. Die Behörde kann gelöschte Anträge nicht mehr vom Server abrufen; bereits von der Behörde abgeholte Versionen bleiben in deren Aktensystem erhalten. Stellen Sie vor dem Löschen sicher, dass Sie benötigte Daten gesichert haben.
Zulassung des vorzeitigen Beginns (Paragraph 8a BImSchG) zusammen mit einem Neu- oder Änderungsantrag (Paragraph 4 / Paragraph 16 BImSchG) – sind zwei separate Anträge nötig?
Nein. Seit der ELiA-Online-Version 1.9.3 kann der Antrag auf Zulassung des vorzeitigen Beginns nach Paragraph 8a BImSchG über das Kapitel „1.1.3 Art des Verfahrens“ gleichzeitig mit dem Antrag auf Errichtung und Betrieb oder wesentliche Änderung nach Paragraph 4 beziehungsweise Paragraph 16 BImSchG gestellt werden. Über das Feld „Bemerkung“ kann auf die Position der zugehörigen Ausführungen verwiesen werden (zum Beispiel Begründung als Anlage in Kapitel 1.3 Sonstiges).
Warum erhalte ich nach dem Import meines Antrags Konvertierungshinweise?
Die Hinweise dienen dazu, zu prüfende Angaben schnell ausfindig zu machen. Insbesondere beim Import von Anträgen aus älteren ELiA-Online-Versionen kann es aufgrund von Formularänderungen zu Inkonsistenzen kommen. Die Hinweise können auf dem Dashboard sowie innerhalb des Antrags (Symbol neben der Kapitelüberschrift) eingesehen werden; über den Schieberegler „Alle Meldungen des Antrags anzeigen“ werden alle Hinweise angezeigt. Bitte prüfen Sie, ob alle Angaben korrekt und vollständig sind.
Werden Anlagen (Gutachten, Pläne et cetera) beim Import mit übernommen?
Nein. Beim Import werden ausschließlich die Formularinhalte übernommen, keine Anhänge. Diese müssen bei erneuter Verwendung neu hochgeladen werden.
Kann die Importfunktion auch für Anzeigen nach Paragraph 15 BImSchG genutzt werden?
Ja.
Können einzelne Formulare aus früheren Anträgen oder Anzeigen übernommen werden (Teilimport)?
Ja, mit der Funktion des Teilimports können einzelne Formulare in einen bestehenden Antrag importiert werden. Dies empfiehlt sich vorrangig bei Formularen ohne Formularabhängigkeiten: Beim Teilimport werden entweder alle abhängigen Formulare mit importiert oder vorhandene Einträge abhängiger Formulare gelöscht (Warnhinweise erscheinen). Dies kann zu Datenverlust und der Notwendigkeit des erneuten Imports des ursprünglichen Antrags führen.
Wie können Planungs- oder Ingenieurbüros ELiA-Online für mehrere Auftraggeber nutzen?
Eine Antragstellung durch bevollmächtigte Dritte ist möglich; Voraussetzung ist eine entsprechende Vollmacht, die im System hochgeladen werden kann. Darüber hinaus können Anträge über die Berechtigungssteuerung von ELiA-Online mit Personen anderer Unternehmen geteilt werden (siehe nächste Frage).
Können mehrere Personen gemeinsam an einem Antrag arbeiten?
Ja. Über die Berechtigungssteuerung des Antrags kann ein Berechtigungslink erzeugt und an mitwirkende Personen versandt werden; der Antragsteller entscheidet über jede Zugriffsanfrage und legt die Zugriffsrechte fest. Der Antrag kann so gemeinsam, jedoch noch nicht gleichzeitig bearbeitet werden. Die gleichzeitige Bearbeitung befindet sich in der Umsetzung und wird voraussichtlich noch in diesem Jahr bereitgestellt. Eine Schritt-für-Schritt-Beschreibung enthält das Infoblatt „Anträge teilen mit der Berechtigungssteuerung“ auf der ELiA-Seite des Landesamtes für Umwelt.
Fragen zu einzelnen Formularen
Eine benötigte Bezugsgröße ist nicht aufgeführt. Ist eine manuelle Eingabe möglich?
Eine manuelle Eingabe von Bezugsgrößen ist nicht vorgesehen. Wenn eine Bezugsgröße nicht vorhanden ist, kann „Sonstiges“ ausgewählt werden. Die Bezugsgrößen für die Kapazität einer Anlage entsprechen der Klassifizierung nach der 4. Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV). Sollten Bezugsgrößen fehlen, melden Sie dies bitte an lfu.elia@lfu.brandenburg.de.
Ist eine tabellarische Eingabe von Apparaten möglich?
Nein. Sobald jedoch ein Antrag mit einer zutreffenden Apparateliste erstellt wurde, kann dieser exportiert und die Apparateliste später mit Hilfe des Teilimports in spätere Anträge übernommen werden.
Wie werden Stoffe in Formular 3.5 angegeben, die in mehreren Fachkapiteln unterschiedlich bewertet werden?
Formular 3.5 dient der Grundstrukturierung und Identifikation der Stoffe sowie der Angabe der jeweiligen Gesamtmenge. Fachspezifische Bewertungsmaßstäbe – wie Emissionskonzentrationen (mg/m³), Massenströme (kg/h) oder störfallrelevante Freisetzungsraten – sind losgelöst von Formular 3.5 in den jeweiligen Fachkapiteln bzw. im Sicherheitsbericht anzugeben.
Wie kann ein Stoffgemisch wie „Abluft“ abgebildet werden?
In Formular 3.5 kann ein Gemisch aus verschiedenen Komponenten eingetragen werden. Diese Komponenten können anschließend in Formular 4.2 einzeln ausgewählt werden; die Angaben zu Emissionen erfolgen dort.
Eine benötigte Bezugsgröße ist nicht aufgeführt. Ist eine manuelle Eingabe möglich?
Eine manuelle Eingabe von Bezugsgrößen ist nicht vorgesehen. Wenn eine Bezugsgröße nicht vorhanden ist, kann „Sonstiges“ ausgewählt werden. Die Bezugsgrößen für die Kapazität einer Anlage entsprechen der Klassifizierung nach der 4. Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV). Sollten Bezugsgrößen fehlen, melden Sie dies bitte an lfu.elia@lfu.brandenburg.de.
Ist eine tabellarische Eingabe von Apparaten möglich?
Nein. Sobald jedoch ein Antrag mit einer zutreffenden Apparateliste erstellt wurde, kann dieser exportiert und die Apparateliste später mit Hilfe des Teilimports in spätere Anträge übernommen werden.
Wie werden Stoffe in Formular 3.5 angegeben, die in mehreren Fachkapiteln unterschiedlich bewertet werden?
Formular 3.5 dient der Grundstrukturierung und Identifikation der Stoffe sowie der Angabe der jeweiligen Gesamtmenge. Fachspezifische Bewertungsmaßstäbe – wie Emissionskonzentrationen (mg/m³), Massenströme (kg/h) oder störfallrelevante Freisetzungsraten – sind losgelöst von Formular 3.5 in den jeweiligen Fachkapiteln bzw. im Sicherheitsbericht anzugeben.
Wie kann ein Stoffgemisch wie „Abluft“ abgebildet werden?
In Formular 3.5 kann ein Gemisch aus verschiedenen Komponenten eingetragen werden. Diese Komponenten können anschließend in Formular 4.2 einzeln ausgewählt werden; die Angaben zu Emissionen erfolgen dort.
