Fluglärm
Die Betrachtung und Beurteilung von Geräuschimmissionen durch Flugverkehr für schützenswerte Nutzungen wie zum Beispiel Wohngebiete, ist im Land Brandenburg insbesondere im größeren Umfeld des künftigen Flughafens Berlin Brandenburg (BER) gegeben.
Des Weiteren gibt es in Brandenburg einige unterschiedlich große regionale Flugplätze (zum Beispiel Flugplatz Schönhagen) sowie Hubschrauberlandeplätze, die man beispielsweise auf dem Gelände von Krankenhäusern oder Kliniken findet. Von diesen kleineren Verkehrsanlagen sind im Vergleich zum BER, abhängig von der Anzahl der Flugbewegungen meistens nur im nahen Umfeld beeinträchtigende Geräuschimmissionen durch Starts und Landungen zu erwarten.
Gemäß der brandenburgischen Immissionsschutzzuständigkeitsverordnung sind dem Landesamt für Umwelt (LfU) im Zusammenhang mit Fluglärm folgende Aufgaben zugeordnet.
Umsetzung des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm
Auf Grund des hohen Umfangs der Flugbewegungen am künftigen Flughafen Berlin Brandenburg (BER), wurde im August 2013 auf der Grundlage des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm ein Lärmschutzbereich mit entsprechenden Schutzzonen festgesetzt.
Die Betrachtung und Beurteilung von Geräuschimmissionen durch Flugverkehr für schützenswerte Nutzungen wie zum Beispiel Wohngebiete, ist im Land Brandenburg insbesondere im größeren Umfeld des künftigen Flughafens Berlin Brandenburg (BER) gegeben.
Des Weiteren gibt es in Brandenburg einige unterschiedlich große regionale Flugplätze (zum Beispiel Flugplatz Schönhagen) sowie Hubschrauberlandeplätze, die man beispielsweise auf dem Gelände von Krankenhäusern oder Kliniken findet. Von diesen kleineren Verkehrsanlagen sind im Vergleich zum BER, abhängig von der Anzahl der Flugbewegungen meistens nur im nahen Umfeld beeinträchtigende Geräuschimmissionen durch Starts und Landungen zu erwarten.
Gemäß der brandenburgischen Immissionsschutzzuständigkeitsverordnung sind dem Landesamt für Umwelt (LfU) im Zusammenhang mit Fluglärm folgende Aufgaben zugeordnet.
Umsetzung des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm
Auf Grund des hohen Umfangs der Flugbewegungen am künftigen Flughafen Berlin Brandenburg (BER), wurde im August 2013 auf der Grundlage des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm ein Lärmschutzbereich mit entsprechenden Schutzzonen festgesetzt.
Neben der Bearbeitung von Anträgen zur Erstattung von Schallschutzmaßnahmen für vorhandene Gebäude innerhalb des Lärmschutzbereichs werden vom Landesamt für Umwelt auch die Anforderungen an den Schallschutz festgelegt, die zulässige Bauvorhaben (zum Beispiel neue Wohngebäude nach Paragraph 34 Baugesetzbuch) innerhalb der Schutzzonen erfüllen müssen, die nach der Festsetzung des Lärmschutzbereichs im August 2013 errichtet wurden.
Weitere detaillierte Informationen zum festgesetzten Lärmschutzbereich finden sich auf der Webseite Fluglärm (Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld/BER) des Umweltministeriums Brandenburg.
Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie (2002/49/EG)
Eine weitere Aufgabe des Landesamtes für Umwelt Brandenburg ist die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben durch die Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2002 (2002/49/EG) über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm in Verbindung mit Paragraph 47 a-f Bundes-Immissionsschutzgesetz.
Neben der Bearbeitung von Anträgen zur Erstattung von Schallschutzmaßnahmen für vorhandene Gebäude innerhalb des Lärmschutzbereichs werden vom Landesamt für Umwelt auch die Anforderungen an den Schallschutz festgelegt, die zulässige Bauvorhaben (zum Beispiel neue Wohngebäude nach Paragraph 34 Baugesetzbuch) innerhalb der Schutzzonen erfüllen müssen, die nach der Festsetzung des Lärmschutzbereichs im August 2013 errichtet wurden.
Weitere detaillierte Informationen zum festgesetzten Lärmschutzbereich finden sich auf der Webseite Fluglärm (Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld/BER) des Umweltministeriums Brandenburg.
Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie (2002/49/EG)
Eine weitere Aufgabe des Landesamtes für Umwelt Brandenburg ist die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben durch die Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2002 (2002/49/EG) über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm in Verbindung mit Paragraph 47 a-f Bundes-Immissionsschutzgesetz.
Für den Flughafen Berlin Schönefeld (SXF) beziehungsweise den Flughafen Berlin Brandenburg (BER) wird seit dem Jahr 2012 stufenweise in einem Abstand von fünf Jahren der derzeitige beziehungsweise zu erwartende Fluglärm kartiert. Auf der Grundlage der Kartierungsergebnisse wurde für die betroffenen Gemeinden im Umfeld des Flughafens (SXF/BER) ein Rahmenplan zur Lärmaktionsplanung mit Darstellung von potentiellen Lärmminderungsmaßnahmen zu Reduzierung der Geräuschbelastung durch den Flugverkehr erstellt, der ständig fortgeschrieben wird.
Weitere detaillierte Informationen zur EU-Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung finden sich auf der Webseite Umgebungslärm des Umweltministeriums Brandenburg.
Hinweis: Die Zuständigkeit für die Umsetzung des Planfeststellungsbeschlusses für den Ausbau des Flughafens Berlin Schönefeld (13. August 2004 / 20. Oktober 2009) liegt bei der Gemeinsamen Oberen Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg (LuBB). Fragen zu Schallschutzansprüchen auf der Grundlage des Planfeststellungsbeschlusses werden von der LuBB bearbeitet.
Für den Flughafen Berlin Schönefeld (SXF) beziehungsweise den Flughafen Berlin Brandenburg (BER) wird seit dem Jahr 2012 stufenweise in einem Abstand von fünf Jahren der derzeitige beziehungsweise zu erwartende Fluglärm kartiert. Auf der Grundlage der Kartierungsergebnisse wurde für die betroffenen Gemeinden im Umfeld des Flughafens (SXF/BER) ein Rahmenplan zur Lärmaktionsplanung mit Darstellung von potentiellen Lärmminderungsmaßnahmen zu Reduzierung der Geräuschbelastung durch den Flugverkehr erstellt, der ständig fortgeschrieben wird.
Weitere detaillierte Informationen zur EU-Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung finden sich auf der Webseite Umgebungslärm des Umweltministeriums Brandenburg.
Hinweis: Die Zuständigkeit für die Umsetzung des Planfeststellungsbeschlusses für den Ausbau des Flughafens Berlin Schönefeld (13. August 2004 / 20. Oktober 2009) liegt bei der Gemeinsamen Oberen Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg (LuBB). Fragen zu Schallschutzansprüchen auf der Grundlage des Planfeststellungsbeschlusses werden von der LuBB bearbeitet.