Umweltschadstoffe und Gesundheit

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Eine Aufgabe der Umwelttoxikologie ist die Beurteilung des Risikos, das von Umweltschadstoffen auf die menschliche Gesundheit ausgeht. In die Wirkungsbewertung fließen Erkenntnisse aus der toxikologischen und epidemiologischen Forschung ein. Auf dieser Basis können für viele Schadstoffe Beurteilungswerte abgeleitet werden. Außerdem muss in jedem Fall die Exposition möglichst realistisch abgeschätzt werden, beispielsweise durch die Auswertung von Immissionsprognosen in Genehmigungsverfahren.

Neben zahlreichen Altstoffen, die schon seit Jahrzehnten freigesetzt werden und sich zum Teil in den verschiedenen Umweltmedien angereichert haben, stellen sich auch immer wieder neue Substanzen als problematisch für die Gesundheit heraus. Beispiele hierfür sind Bioaerosole aus der Landwirtschaft und ultrafeine Partikel. Eine abschließende Risikobewertung für diese Stoffe ist zur Zeit noch nicht möglich, die aktuellen Ergebnisse der wissenschaftlichen Forschung werden deshalb ständig verfolgt.

Federführend bei der Beurteilung von Gesundheitsschädigungen ist das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit.

Eine Aufgabe der Umwelttoxikologie ist die Beurteilung des Risikos, das von Umweltschadstoffen auf die menschliche Gesundheit ausgeht. In die Wirkungsbewertung fließen Erkenntnisse aus der toxikologischen und epidemiologischen Forschung ein. Auf dieser Basis können für viele Schadstoffe Beurteilungswerte abgeleitet werden. Außerdem muss in jedem Fall die Exposition möglichst realistisch abgeschätzt werden, beispielsweise durch die Auswertung von Immissionsprognosen in Genehmigungsverfahren.

Neben zahlreichen Altstoffen, die schon seit Jahrzehnten freigesetzt werden und sich zum Teil in den verschiedenen Umweltmedien angereichert haben, stellen sich auch immer wieder neue Substanzen als problematisch für die Gesundheit heraus. Beispiele hierfür sind Bioaerosole aus der Landwirtschaft und ultrafeine Partikel. Eine abschließende Risikobewertung für diese Stoffe ist zur Zeit noch nicht möglich, die aktuellen Ergebnisse der wissenschaftlichen Forschung werden deshalb ständig verfolgt.

Federführend bei der Beurteilung von Gesundheitsschädigungen ist das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit.