CITES / Internationaler Artenschutz

Ein Taggecko schaut direkt in die Kamera. Der Gecko ist grün.
© Elke Heynert
Ein Taggecko schaut direkt in die Kamera. Der Gecko ist grün.
© Elke Heynert

Der internationale Handel mit lebenden Tieren und Pflanzen sowie aus ihnen gewonnenen Teilen und Produkten boomt. Illegale Wildentnahmen und Artenschmuggel bedrohen zahlreiche Arten.

Das Washingtoner Artenschutzübereinkommen (engl. Convention on International Trade in Endangered Species of wild Fauna and Flora, abgekürzt CITES) ist der internationale Schutzschirm für gefährdete Arten durch die Kontrolle des internationalen Handels.

Aktuell sind 183 Nationen einschließlich der Europäischen Union und Deutschland Mitgliedstaaten von CITES und setzen Überwachungs- und Kontrollmaßnahmen für mehr als 35.000 Tier- und Pflanzenarten um. Das Ziel von CITES ist es, die Artenschutzkriminalität zu bekämpfen und einen legalen Handel  geschützter Arten durch einen Genehmigungszwang zu kontrollieren.

Es liegt auch in der Verantwortung jedes Einzelnen, durch sein Kaufverhalten einen Beitrag zum Arterhalt zu leisten und einen Ausverkauf der Arten zu verhindern.

Die Bestimmungen der EG-Artenschutzverordnung (Verordnung (EG) Nummer 338/97), des Bundesnaturschutzgesetzes und der Bundesartenschutzverordnung sind bei Haltung, Kauf und Handel geschützter Arten zu beachten:

  • Für alle Exemplare geschützter Arten besteht auf Nachfrage eine Pflicht zum Nachweis der legalen Herkunft.
  • Für die meisten geschützten Wirbeltierarten besteht eine Meldepflicht.
  • Für zahlreiche geschützte Wirbeltierarten gibt es eine Kennzeichnungspflicht.
  • Der Handel mit streng geschützten sogenannten Anhang-A-Arten ist nur mit EG-Vermarktungsgenehmigung zulässig.

Im Land Brandenburg ist das Landesamt für Umwelt die zuständige Behörde für den Vollzug der EG-rechtlichen und bundesrechtlichen Vorschriften zur Überwachung des Handels mit geschützten Tier- und Pflanzenarten.

Der internationale Handel mit lebenden Tieren und Pflanzen sowie aus ihnen gewonnenen Teilen und Produkten boomt. Illegale Wildentnahmen und Artenschmuggel bedrohen zahlreiche Arten.

Das Washingtoner Artenschutzübereinkommen (engl. Convention on International Trade in Endangered Species of wild Fauna and Flora, abgekürzt CITES) ist der internationale Schutzschirm für gefährdete Arten durch die Kontrolle des internationalen Handels.

Aktuell sind 183 Nationen einschließlich der Europäischen Union und Deutschland Mitgliedstaaten von CITES und setzen Überwachungs- und Kontrollmaßnahmen für mehr als 35.000 Tier- und Pflanzenarten um. Das Ziel von CITES ist es, die Artenschutzkriminalität zu bekämpfen und einen legalen Handel  geschützter Arten durch einen Genehmigungszwang zu kontrollieren.

Es liegt auch in der Verantwortung jedes Einzelnen, durch sein Kaufverhalten einen Beitrag zum Arterhalt zu leisten und einen Ausverkauf der Arten zu verhindern.

Die Bestimmungen der EG-Artenschutzverordnung (Verordnung (EG) Nummer 338/97), des Bundesnaturschutzgesetzes und der Bundesartenschutzverordnung sind bei Haltung, Kauf und Handel geschützter Arten zu beachten:

  • Für alle Exemplare geschützter Arten besteht auf Nachfrage eine Pflicht zum Nachweis der legalen Herkunft.
  • Für die meisten geschützten Wirbeltierarten besteht eine Meldepflicht.
  • Für zahlreiche geschützte Wirbeltierarten gibt es eine Kennzeichnungspflicht.
  • Der Handel mit streng geschützten sogenannten Anhang-A-Arten ist nur mit EG-Vermarktungsgenehmigung zulässig.

Im Land Brandenburg ist das Landesamt für Umwelt die zuständige Behörde für den Vollzug der EG-rechtlichen und bundesrechtlichen Vorschriften zur Überwachung des Handels mit geschützten Tier- und Pflanzenarten.

Aktuell

Kontakte zu Antragsverfahren, Nachweispflichten, Bescheinigungen, Meldung und Kennzeichnung CITES relevanter Arten

Landesamt für Umwelt
Abteilung Naturschutz und Brandenburger Naturlandschaften
Referat N4 - CITES
Postfach 601061
14410 Potsdam

E-Mail: cites@lfu.brandenburg.de
Fax-Nummer: +49 331 27548-2646

Kontakt

Name Telefon
Juliane Liehr +49 33201 442-215
Kathrin Roost +49 33201 442-639
Andreas Scherer +49 33201 442-213

Landesamt für Umwelt
Abteilung Naturschutz und Brandenburger Naturlandschaften
Referat N4 - CITES
Postfach 601061
14410 Potsdam

E-Mail: cites@lfu.brandenburg.de
Fax-Nummer: +49 331 27548-2646

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Juliane Liehr +49 33201 442-215
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