Großtrappe (Otis tarda)
Schutzstatus
- Rote Liste Brandenburg: Vom Aussterben bedroht
- Rote Liste Deutschland: Vom Aussterben bedroht
- Vogelschutzrichtline der Europäischen Union: Anhang I
- Nationale Verantwortlichkeit: sehr hohe Verantwortung
Die Großtrappe zählt zu den schwersten flugfähigen Vögeln der Welt. Brandenburg kommt eine besondere Bedeutung als letzter geschützter Rückzugsort dieser Art innerhalb Deutschlands zu.
In Deutschland kommt die Großtrappe heute nur noch auf knapp einem Prozent ihres einstigen Vorkommens vor. Die Kerngebiete der Verbreitungsreste mit den wichtigsten Brutflächen sind als Vogelschutzgebiet der Europäischen Union (Special Protection Area, SPA) gesichert (200 Quadratkilometer), die Hälfte davon auch als Naturschutzgebiet (NSG). Wintereinstände und Flugwege liegen überwiegend außerhalb der Schutzgebietskulisse. Umso wichtiger ist die planerische Berücksichtigung dieser Lebensräume außerhalb der Schutzgebiete. Eine Studie der Vogelschutzwarte (SCHWANDNER & LANGGEMACH (2011), zeigt, dass im Großraum der drei Schutzgebiete (15 Kilometer Radius) nur noch 9,8 Prozent der Fläche für Großtrappen nutzbar ist, da sie unfragmentiert und unverbaut sind.
Ansprüche und Gefährdungsursachen
Innerhalb der besonders bedrohten Gruppe der Agrarvögel ist die Großtrappe die anspruchsvollste Art. Dies betrifft einerseits ihren Lebensraum, der ausgedehnt, unzerschnitten und ungestört, extensiv genutzt und dadurch voller Insekten sein sollte. Andererseits betrifft es auch die enorm lange Reproduktionszeit. Von der Eiablage bis zur vollständigen Flugfähigkeit der Jungvögel vergeht mehr als ein viertel Jahr. Nicht eingerechnet sind dabei Verzögerungen durch Brutverluste und Nachgelege.
Durch diese weitreichenden und komplexen Ansprüche ist die Großtrappe eine Schirmart („umbrella species“). Dort, wo es ihr gut geht, kann man davon ausgehen, dass auch viele, teils seltene andere Tier- und Pflanzenarten gedeihen. Dies wird durch begleitende Untersuchungen in den Schutzgebieten bestätigt.
Bestand und Bestandsentwicklung
Großtrappen haben im Jahresverlauf große Raumansprüche. Sie leben in Fortpflanzungsgemeinschaften, die sich zur Balz an bestimmten Plätzen konzentrieren, deutlich weiter verteilte Brutplätze haben und im Jahresverlauf einige Tausend Hektar große Gebiete nutzen. Im Winter nutzen sie meist andere Räume als im Sommer, wechseln zwischen unterschiedlichen Einstandsgebieten und unternehmen teilweise weite Wanderungen, zum Beispiel als Jungvögel in der Phase der Dismigration ("Zerstreuungswanderung").
In Spanien wurde durch Einsatz der Telemetrie ermittelt, wie groß der Raumbedarf allein zur Brutzeit ist: Die Brutplätze von Großtrappenhennen lagen im Mittel 8 Kilometer und maximal sogar 53 Kilometer vom Balzplatz entfernt.
Eine Analyse aller auswertbaren Großtrappen-Beobachtungen (EISENBERG et al. (2018), Ringablesungen und Telemetrie-Ergebnisse von 2001 bis 2017 zeigte, dass fast die Hälfte der Großtrappen im immaturen Alter in eins der anderen Gebiete wechselt. Später, im reproduktionsfähigen Alter wurden 17,7 Prozent der noch lebenden Weibchen und 43,2 Prozent der Männchen in einem der anderen Gebiete festgestellt. Die übrigen kehrten ins eigene Einstandsgebiet zurück oder wechselten wiederholt, teils auch zwischen allen drei Gebieten. Ein Teil der Vögel wanderte im Laufe des Lebens immer wieder, wobei bis zu 14 Wechsel pro Vogel dokumentiert sind.
Die meisten Flüge fanden zwischen den Belziger Landschaftswiesen und dem Fiener Bruch statt, wobei manchmal der Großteil des Bestandes zwischen den beiden Gebieten wechselte. Zwischen diesen beiden Gebieten und dem Havelländischen Luch sind weniger Gebietswechsel belegt; ursächlich kommen methodische Gründe in Frage (weniger beringte Vögel im Havelland), ferner der etwas größere Abstand und schließlich der bereits vorhandene Bestand an Windenergieanlagen auf den beiden Flugwegen.
Über die Flüge zwischen den drei Gebieten hinaus gibt es eine Vielzahl von Flugbewegungen, von denen die meisten anscheinend im Zusammenhang mit der Dismigration im Jugendalter stehen. Die Abgrenzung von Flugkorridoren allein anhand von Zufallsbeobachtungen ist wegen des ungerichteten Charakters der Dismigration nicht möglich. Zweck dieser Zerstreuungswanderung ist das Auffinden anderer Fortpflanzungsgruppen zum Zwecke des genetischen Austausches innerhalb der Metapopulation.
Unter heutigen Bedingungen sind Kommunikation und genetischer Austausch im Rest der deutschen Metapopulation dreifach erschwert – durch die drastisch reduzierte Zahl an Einstandsgebieten, deren großen Abstand zueinander und zusätzlich anthropogene Hindernisse auf den Flugwegen, vor allem Freileitungen und Windparks. Daher ist es unabdingbar, die wichtigsten Flugwege – vor allem die Direktverbindungen zwischen den verbliebenen Einstandsgebieten - frei zu halten, bestehende Hindernisse mittelfristig wieder zu entfernen (Windkraftanlagen, Mittelspannungsleitungen) oder zumindest ihre optische Sichtbarkeit zu verbessern (Hochspannungsleitungen).
Schutzprogramme in Brandenburg
Das Schutzprogramm für die Großtrappe in Brandenburg ruht auf vier Säulen, zusätzlich begleitet durch die Öffentlichkeitsarbeit:
- Lebensraumgestaltung und Extensivierung der Landwirtschaft
- Wiederherstellung einer artenreichen Flora und Fauna in der Agrarlandschaft gemeinsam mit der Landwirtschaft durch Einschränkung des Pestizid- und Düngereinsatzes, Verringerung der Schlaggrößen, Anlage extensiv genutzter Trappenstreifen im Ackerland, Entfernung von Hybridpappelstreifen und andere Maßnahmen.
- Die Umsetzung erfolgt durch Agrar-Umwelt-Programme, Vertragsnaturschutz, Landschaftspflegemaßnahmen und Schutzgebietsregelungen.
- Minimierung von Störungen
- Besucherlenkung durch Wege-Sperrungen auf der einen Seite sowie attraktive Angebote zum Beobachten auf der anderen
- Einflussnahme auf landwirtschaftliche Bearbeitungstermine und Flugverkehr
- Bestandsstützung durch Auswilderung von Jungtrappen
- Künstliche Erbrütung von Eiern, die vor Bewirtschaftungsmaßnahmen und zur Verminderung von Verlusten durch Prädatoren gesichert werden
- Aufzucht und Auswilderung von Jungtrappen
- Management des Beutegreiferdruckes
Bei allen Schutzmaßnahmen spielt der Förderverein Großtrappenschutz e.V. eine bedeutende Rolle. Er schultert nicht nur einen großen Teil der praktischen Arbeit und des begleitenden Monitorings, sondern auch die Besucherbetreuung.
Internationaler Großtrappenschutz
Eine Art, die weltweit gefährdet ist, bedarf auch internationaler Schutzanstrengungen. Bereits seit den 1980er Jahren gab es fachliche Zusammenarbeit zwischen den „Großtrappenländern“ und internationale Tagungen. Auch Brandenburg war und ist in fast alle dieser Länder vernetzt. Seit 2001 bildet die „Bonner Konvention zum Schutz wandernder Tierarten“ einen Rahmen – unter ihrem Dach gibt es ein multilaterales Abkommen, das „Memorandum of Understanding“ (MoU) für die Großtrappen in Mitteleuropa. Seitdem gab es vier Mitgliedsstaatenkonferenzen, die vierte 2018 in Bad Belzig.
Das "Memorandum of Understanding" ist ein Unterabkommen der Bonner Konvention für die mitteleuropäischen Populationen der Großtrappe. Es fordert die Einbeziehung von verwaisten Gebieten und solchen, die eine potenzielle Eignung für die Großtrappe haben, in die Schutzbemühungen.
Ein wichtiges Projekt außerhalb des MoU ist das Wiederansiedlungsprojekt für die Großtrappen in England. Seit der Entstehung unterstützt die Vogelschutzwarte dieses Projekt und hat damit zumindest einen kleinen Anteil an dessen Erfolg. Inzwischen können wir wiederum von der englischen „Great Bustard Group“ lernen, zum Beispiel wenn es um die Wiederansiedlung der Großtrappe im Zerbster Land geht.
Schutzstatus
- Rote Liste Brandenburg: Vom Aussterben bedroht
- Rote Liste Deutschland: Vom Aussterben bedroht
- Vogelschutzrichtline der Europäischen Union: Anhang I
- Nationale Verantwortlichkeit: sehr hohe Verantwortung
Die Großtrappe zählt zu den schwersten flugfähigen Vögeln der Welt. Brandenburg kommt eine besondere Bedeutung als letzter geschützter Rückzugsort dieser Art innerhalb Deutschlands zu.
In Deutschland kommt die Großtrappe heute nur noch auf knapp einem Prozent ihres einstigen Vorkommens vor. Die Kerngebiete der Verbreitungsreste mit den wichtigsten Brutflächen sind als Vogelschutzgebiet der Europäischen Union (Special Protection Area, SPA) gesichert (200 Quadratkilometer), die Hälfte davon auch als Naturschutzgebiet (NSG). Wintereinstände und Flugwege liegen überwiegend außerhalb der Schutzgebietskulisse. Umso wichtiger ist die planerische Berücksichtigung dieser Lebensräume außerhalb der Schutzgebiete. Eine Studie der Vogelschutzwarte (SCHWANDNER & LANGGEMACH (2011), zeigt, dass im Großraum der drei Schutzgebiete (15 Kilometer Radius) nur noch 9,8 Prozent der Fläche für Großtrappen nutzbar ist, da sie unfragmentiert und unverbaut sind.
Ansprüche und Gefährdungsursachen
Innerhalb der besonders bedrohten Gruppe der Agrarvögel ist die Großtrappe die anspruchsvollste Art. Dies betrifft einerseits ihren Lebensraum, der ausgedehnt, unzerschnitten und ungestört, extensiv genutzt und dadurch voller Insekten sein sollte. Andererseits betrifft es auch die enorm lange Reproduktionszeit. Von der Eiablage bis zur vollständigen Flugfähigkeit der Jungvögel vergeht mehr als ein viertel Jahr. Nicht eingerechnet sind dabei Verzögerungen durch Brutverluste und Nachgelege.
Durch diese weitreichenden und komplexen Ansprüche ist die Großtrappe eine Schirmart („umbrella species“). Dort, wo es ihr gut geht, kann man davon ausgehen, dass auch viele, teils seltene andere Tier- und Pflanzenarten gedeihen. Dies wird durch begleitende Untersuchungen in den Schutzgebieten bestätigt.
Bestand und Bestandsentwicklung
Großtrappen haben im Jahresverlauf große Raumansprüche. Sie leben in Fortpflanzungsgemeinschaften, die sich zur Balz an bestimmten Plätzen konzentrieren, deutlich weiter verteilte Brutplätze haben und im Jahresverlauf einige Tausend Hektar große Gebiete nutzen. Im Winter nutzen sie meist andere Räume als im Sommer, wechseln zwischen unterschiedlichen Einstandsgebieten und unternehmen teilweise weite Wanderungen, zum Beispiel als Jungvögel in der Phase der Dismigration ("Zerstreuungswanderung").
In Spanien wurde durch Einsatz der Telemetrie ermittelt, wie groß der Raumbedarf allein zur Brutzeit ist: Die Brutplätze von Großtrappenhennen lagen im Mittel 8 Kilometer und maximal sogar 53 Kilometer vom Balzplatz entfernt.
Eine Analyse aller auswertbaren Großtrappen-Beobachtungen (EISENBERG et al. (2018), Ringablesungen und Telemetrie-Ergebnisse von 2001 bis 2017 zeigte, dass fast die Hälfte der Großtrappen im immaturen Alter in eins der anderen Gebiete wechselt. Später, im reproduktionsfähigen Alter wurden 17,7 Prozent der noch lebenden Weibchen und 43,2 Prozent der Männchen in einem der anderen Gebiete festgestellt. Die übrigen kehrten ins eigene Einstandsgebiet zurück oder wechselten wiederholt, teils auch zwischen allen drei Gebieten. Ein Teil der Vögel wanderte im Laufe des Lebens immer wieder, wobei bis zu 14 Wechsel pro Vogel dokumentiert sind.
Die meisten Flüge fanden zwischen den Belziger Landschaftswiesen und dem Fiener Bruch statt, wobei manchmal der Großteil des Bestandes zwischen den beiden Gebieten wechselte. Zwischen diesen beiden Gebieten und dem Havelländischen Luch sind weniger Gebietswechsel belegt; ursächlich kommen methodische Gründe in Frage (weniger beringte Vögel im Havelland), ferner der etwas größere Abstand und schließlich der bereits vorhandene Bestand an Windenergieanlagen auf den beiden Flugwegen.
Über die Flüge zwischen den drei Gebieten hinaus gibt es eine Vielzahl von Flugbewegungen, von denen die meisten anscheinend im Zusammenhang mit der Dismigration im Jugendalter stehen. Die Abgrenzung von Flugkorridoren allein anhand von Zufallsbeobachtungen ist wegen des ungerichteten Charakters der Dismigration nicht möglich. Zweck dieser Zerstreuungswanderung ist das Auffinden anderer Fortpflanzungsgruppen zum Zwecke des genetischen Austausches innerhalb der Metapopulation.
Unter heutigen Bedingungen sind Kommunikation und genetischer Austausch im Rest der deutschen Metapopulation dreifach erschwert – durch die drastisch reduzierte Zahl an Einstandsgebieten, deren großen Abstand zueinander und zusätzlich anthropogene Hindernisse auf den Flugwegen, vor allem Freileitungen und Windparks. Daher ist es unabdingbar, die wichtigsten Flugwege – vor allem die Direktverbindungen zwischen den verbliebenen Einstandsgebieten - frei zu halten, bestehende Hindernisse mittelfristig wieder zu entfernen (Windkraftanlagen, Mittelspannungsleitungen) oder zumindest ihre optische Sichtbarkeit zu verbessern (Hochspannungsleitungen).
Schutzprogramme in Brandenburg
Das Schutzprogramm für die Großtrappe in Brandenburg ruht auf vier Säulen, zusätzlich begleitet durch die Öffentlichkeitsarbeit:
- Lebensraumgestaltung und Extensivierung der Landwirtschaft
- Wiederherstellung einer artenreichen Flora und Fauna in der Agrarlandschaft gemeinsam mit der Landwirtschaft durch Einschränkung des Pestizid- und Düngereinsatzes, Verringerung der Schlaggrößen, Anlage extensiv genutzter Trappenstreifen im Ackerland, Entfernung von Hybridpappelstreifen und andere Maßnahmen.
- Die Umsetzung erfolgt durch Agrar-Umwelt-Programme, Vertragsnaturschutz, Landschaftspflegemaßnahmen und Schutzgebietsregelungen.
- Minimierung von Störungen
- Besucherlenkung durch Wege-Sperrungen auf der einen Seite sowie attraktive Angebote zum Beobachten auf der anderen
- Einflussnahme auf landwirtschaftliche Bearbeitungstermine und Flugverkehr
- Bestandsstützung durch Auswilderung von Jungtrappen
- Künstliche Erbrütung von Eiern, die vor Bewirtschaftungsmaßnahmen und zur Verminderung von Verlusten durch Prädatoren gesichert werden
- Aufzucht und Auswilderung von Jungtrappen
- Management des Beutegreiferdruckes
Bei allen Schutzmaßnahmen spielt der Förderverein Großtrappenschutz e.V. eine bedeutende Rolle. Er schultert nicht nur einen großen Teil der praktischen Arbeit und des begleitenden Monitorings, sondern auch die Besucherbetreuung.
Internationaler Großtrappenschutz
Eine Art, die weltweit gefährdet ist, bedarf auch internationaler Schutzanstrengungen. Bereits seit den 1980er Jahren gab es fachliche Zusammenarbeit zwischen den „Großtrappenländern“ und internationale Tagungen. Auch Brandenburg war und ist in fast alle dieser Länder vernetzt. Seit 2001 bildet die „Bonner Konvention zum Schutz wandernder Tierarten“ einen Rahmen – unter ihrem Dach gibt es ein multilaterales Abkommen, das „Memorandum of Understanding“ (MoU) für die Großtrappen in Mitteleuropa. Seitdem gab es vier Mitgliedsstaatenkonferenzen, die vierte 2018 in Bad Belzig.
Das "Memorandum of Understanding" ist ein Unterabkommen der Bonner Konvention für die mitteleuropäischen Populationen der Großtrappe. Es fordert die Einbeziehung von verwaisten Gebieten und solchen, die eine potenzielle Eignung für die Großtrappe haben, in die Schutzbemühungen.
Ein wichtiges Projekt außerhalb des MoU ist das Wiederansiedlungsprojekt für die Großtrappen in England. Seit der Entstehung unterstützt die Vogelschutzwarte dieses Projekt und hat damit zumindest einen kleinen Anteil an dessen Erfolg. Inzwischen können wir wiederum von der englischen „Great Bustard Group“ lernen, zum Beispiel wenn es um die Wiederansiedlung der Großtrappe im Zerbster Land geht.