Wer macht Was: Beratungsangebote

""
""

Aufgaben im behördlichen Natur- und Artenschutz nehmen im Land Brandenburg sowohl die Unteren Naturschutzbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte, das Landesamt für Umwelt sowie das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Klimaschutz wahr. Im Folgenden sind oft nachgefragte Themen und die jeweils zuständigen Stellen aufgeführt.

Aufgaben im behördlichen Natur- und Artenschutz nehmen im Land Brandenburg sowohl die Unteren Naturschutzbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte, das Landesamt für Umwelt sowie das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Klimaschutz wahr. Im Folgenden sind oft nachgefragte Themen und die jeweils zuständigen Stellen aufgeführt.

Übergriffe und Schadensfälle bei Nutztieren durch den Wolf

Ansprechpartner:
Nachname:
Schadenshotline
Organisationsname:
Abteilung Naturschutz und Brandenburger Naturlandschaften
Telefon:
+49 172-5641700

Anmeldung geschützter Wirbeltierarten, Anträge auf Ausstellung von EG-Vermarktungsbescheinigungen für geschützte Arten (CITES)

Ansprechpartner:
Vorname:
Hans
Nachname:
Peper
Position:
Referatsleiter
Organisationsname:
Abteilung Naturschutz und Brandenburger Naturlandschaften
Abteilung:
Referat N4
E-Mail:
hans.peper@­lfu.brandenburg.de
Telefon:
+49 033201 442-234

Anträge auf artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigungen für den Fang besonders geschützter Arten zu wissenschaftlichen Zwecken

Ansprechpartner:
Organisationsname:
Abteilung Naturschutz und Brandenburger Naturlandschaften
E-Mail:
lars.lachmann@­lfu.brandenburg.de

Anträge auf Ausnahmen von den Ausbringungs- beziehungsweise Aussetzungsverboten von Pflanzen und Tieren

Ansprechpartner:
Vorname:
Lars
Nachname:
Lachmann
Organisationsname:
Abteilung Naturschutz und Brandenburger Naturlandschaften
E-Mail:
lars.lachmann@­lfu.brandenburg.de

Anträge auf Ausnahmegenehmigungen von den Verboten der örtlichen Baumschutzsatzungen

Informieren Sie sich bitte bei Ihrer Gemeinde über die jeweiligen örtlichen Regelungen.

Informieren Sie sich bitte bei Ihrer Gemeinde über die jeweiligen örtlichen Regelungen.

Anträge auf Erteilung artenschutzrechtlicher Ausnahmen zum Beispiel zur Umsetzung bezeihungsweise Beseitigung besonders geschützter Arten im Siedlungsbereich

wie zum Beispiel gebäudebrütenden Vogelarten (Rauch- und Mehlschwalben, Mauersegler, Hausrotschwanz), Fledermäusen, Hornissen, Wildbiene et cetera:

wie zum Beispiel gebäudebrütenden Vogelarten (Rauch- und Mehlschwalben, Mauersegler, Hausrotschwanz), Fledermäusen, Hornissen, Wildbiene et cetera:

Funde verletzter oder kranker Wildtiere

Fundmeldungen von Pflanzen und Tierarten

Alle Fundmeldungen von  Pflanzen und Tierarten melden Sie bitte an das Landesamt für Umwelt, Referat N3

Säugetiere

Alle Fundmeldungen von  Pflanzen und Tierarten melden Sie bitte an das Landesamt für Umwelt, Referat N3

Säugetiere

Amphibien/Reptilien

Amphibien/Reptilien

Insekten

Ansprechpartner:
Vorname:
Maria
Nachname:
Möller
Organisationsname:
Abteilung Naturschutz und Brandenburger Naturlandschaften
Abteilung:
Referat N3
E-Mail:
insekten@­lfu.brandenburg.de
Telefon:
+49 33201 442-122

Schäden durch geschützte Tierarten

wie Biber, Kormoran, Rabenvögel et cetera:

wie Biber, Kormoran, Rabenvögel et cetera:

Tierschutzfragen

Die Zuständigkeiten der Naturschutzbehörden im Land Brandenburg werden in der Naturschutzzuständigkeitsverordnung (NatSchZustV vom 27. Mai 2013) geregelt.

Die Zuständigkeiten der Naturschutzbehörden im Land Brandenburg werden in der Naturschutzzuständigkeitsverordnung (NatSchZustV vom 27. Mai 2013) geregelt.

Weiterführende Informationen

Weiterführende Informationen