Wer macht Was: Beratungsangebote

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Aufgaben im behördlichen Natur- und Artenschutz nehmen im Land Brandenburg sowohl die Unteren Naturschutzbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte, das Landesamt für Umwelt sowie das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Klimaschutz wahr. Im Folgenden sind oft nachgefragte Themen und die jeweils zuständigen Stellen aufgeführt.

Aufgaben im behördlichen Natur- und Artenschutz nehmen im Land Brandenburg sowohl die Unteren Naturschutzbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte, das Landesamt für Umwelt sowie das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Klimaschutz wahr. Im Folgenden sind oft nachgefragte Themen und die jeweils zuständigen Stellen aufgeführt.

Die Zuständigkeiten der Naturschutzbehörden im Land Brandenburg werden in der Naturschutzzuständigkeitsverordnung (NatSchZustV vom 27. Mai 2013) geregelt.

Die Zuständigkeiten der Naturschutzbehörden im Land Brandenburg werden in der Naturschutzzuständigkeitsverordnung (NatSchZustV vom 27. Mai 2013) geregelt.

Weiterführende Informationen

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