Biotopschutz

Blick auf einen Altarm der Oder bei Lebus. Neben der Wasserfläche des Altarms sieht man typische Auenelemente wie Schwimmblattfluren, Feuchtwiesen, Weidenbüsche und Auenwaldbereiche nebeneinander.
© Dr. Frank Zimmermann/Landesamt für Umwelt
Blick auf einen Altarm der Oder bei Lebus. Neben der Wasserfläche des Altarms sieht man typische Auenelemente wie Schwimmblattfluren, Feuchtwiesen, Weidenbüsche und Auenwaldbereiche nebeneinander.
© Dr. Frank Zimmermann/Landesamt für Umwelt

Der Biotopschutz dient der Erhaltung und Wiederherstellung von Lebensräumen, Tier- und Pflanzengesellschaften und deren Vielfalt. Wichtig sind dabei die Eigenschaften, Zustand und Qualität eines Biotops, die eine Art mindestens zum Überleben benötigt und die Flächengröße, die für die Population einer Art unentbehrlich ist. Neben den einzelnen Lebensräumen spielen auch deren Vernetzung und Entfernung untereinander eine wichtige Rolle. So können bei getrennten Habitaten zur Nahrungssuche, Überwinterung und Fortpflanzung Barrieren oder unüberwindliche Distanzen den Erhalt der Art oder Population gefährden. Dem Biotopschutz entgegenstehende Nutzungen sind zum Beispiel Landwirtschaft, Fischereinutzung, Straßennetze, Wohnbebauungen und andere Eingriffe.

Verschiedene Maßnahmen sollen Verbesserungen bewirken, Risiken begrenzen und einschränken. Dabei wird die Wirkung bestimmter Maßnahmen auf die Lebensgemeinschaften beobachtet. Wichtigste Datengrundlage des Biotopschutzes ist das Biotopkataster, welches regelmäßig die Ausstattung, den Zustand und die Qualität der Biotope erfasst und dokumentiert. Durch geplante Maßnahmen soll negativen Veränderungen entgegengesteuert werden.

In Brandenburg ist der Schutz besonders gefährdeter Biotope gesetzlich nach dem Brandenburgischen Naturschutzausführungsgesetz (BbgNatSchAG) und Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) festgeschrieben. 

Das Landesamt für Umwelt führt als Fachbehörde das Biotopkataster unter anderem mit Informationen zu gesetzlich geschützten Biotopen und Flora-Fauna-Habitat (FFH)-Lebensräumen. 

Der Biotopschutz dient der Erhaltung und Wiederherstellung von Lebensräumen, Tier- und Pflanzengesellschaften und deren Vielfalt. Wichtig sind dabei die Eigenschaften, Zustand und Qualität eines Biotops, die eine Art mindestens zum Überleben benötigt und die Flächengröße, die für die Population einer Art unentbehrlich ist. Neben den einzelnen Lebensräumen spielen auch deren Vernetzung und Entfernung untereinander eine wichtige Rolle. So können bei getrennten Habitaten zur Nahrungssuche, Überwinterung und Fortpflanzung Barrieren oder unüberwindliche Distanzen den Erhalt der Art oder Population gefährden. Dem Biotopschutz entgegenstehende Nutzungen sind zum Beispiel Landwirtschaft, Fischereinutzung, Straßennetze, Wohnbebauungen und andere Eingriffe.

Verschiedene Maßnahmen sollen Verbesserungen bewirken, Risiken begrenzen und einschränken. Dabei wird die Wirkung bestimmter Maßnahmen auf die Lebensgemeinschaften beobachtet. Wichtigste Datengrundlage des Biotopschutzes ist das Biotopkataster, welches regelmäßig die Ausstattung, den Zustand und die Qualität der Biotope erfasst und dokumentiert. Durch geplante Maßnahmen soll negativen Veränderungen entgegengesteuert werden.

In Brandenburg ist der Schutz besonders gefährdeter Biotope gesetzlich nach dem Brandenburgischen Naturschutzausführungsgesetz (BbgNatSchAG) und Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) festgeschrieben. 

Das Landesamt für Umwelt führt als Fachbehörde das Biotopkataster unter anderem mit Informationen zu gesetzlich geschützten Biotopen und Flora-Fauna-Habitat (FFH)-Lebensräumen. 

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