Maßnahmenumsetzung


Die Umsetzung von Naturschutzmaßnahmen dient der biologischen Vielfalt im Land Brandenburg. Maßnahmen für Lebensraumtypen und Arten der Fauna-Flora-Habitatrichtlinie und Vogelarten der EU-Vogelschutzrichtlinie innerhalb von Natura-2000-Gebieten wird Vorrang eingeräumt. Um landesweit einen guten Zustand für Lebensraumtypen (LRT) und Arten zu erzielen sind auch außerhalb der Natura-2000-Gebiete Maßnahmen umzusetzen.
Fachliche Grundlage für die Maßnahmenumsetzung innerhalb der Natura-2000-Gebiete sind Bewirtschaftungspläne gemäß Paragraph 32 (5) Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG). Diese werden zum Beispiel in Form von Managementplänen aufgestellt. Im Rahmen des Gebietsmanagements werden in Abhängigkeit vom Erhaltungsgrad der jeweiligen Lebensraumtypen und Arten die notwendigen Maßnahmen zielgerichtet ausgewählt. Das Spektrum an Maßnahmen ist breit gefächert. Es können einmalige, investive Maßnahmen wie die Wiederherstellung hydrologischer Verhältnisse zur Regeneration von Mooren oder periodisch wiederkehrende Pflegemaßnahmen zum Beispiel zum Erhalt von kulturabhängigen Biotopen notwendig sein.
Zur Initiierung und Vorbereitung der Umsetzung von Maßnahmen fördert das Land Brandenburg Umweltsensibilisierungsprojekte.
Für die inhaltliche und räumliche Prioritätensetzung der Maßnahmenumsetzung wurden zudem Schwerpunkträumen und Entwicklungsflächen ermittelt. Für die Umsetzung der Maßnahmen stehen unterschiedliche Förderungsmöglichkeiten zur Verfügung.
Die Umsetzung von Naturschutzmaßnahmen dient der biologischen Vielfalt im Land Brandenburg. Maßnahmen für Lebensraumtypen und Arten der Fauna-Flora-Habitatrichtlinie und Vogelarten der EU-Vogelschutzrichtlinie innerhalb von Natura-2000-Gebieten wird Vorrang eingeräumt. Um landesweit einen guten Zustand für Lebensraumtypen (LRT) und Arten zu erzielen sind auch außerhalb der Natura-2000-Gebiete Maßnahmen umzusetzen.
Fachliche Grundlage für die Maßnahmenumsetzung innerhalb der Natura-2000-Gebiete sind Bewirtschaftungspläne gemäß Paragraph 32 (5) Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG). Diese werden zum Beispiel in Form von Managementplänen aufgestellt. Im Rahmen des Gebietsmanagements werden in Abhängigkeit vom Erhaltungsgrad der jeweiligen Lebensraumtypen und Arten die notwendigen Maßnahmen zielgerichtet ausgewählt. Das Spektrum an Maßnahmen ist breit gefächert. Es können einmalige, investive Maßnahmen wie die Wiederherstellung hydrologischer Verhältnisse zur Regeneration von Mooren oder periodisch wiederkehrende Pflegemaßnahmen zum Beispiel zum Erhalt von kulturabhängigen Biotopen notwendig sein.
Zur Initiierung und Vorbereitung der Umsetzung von Maßnahmen fördert das Land Brandenburg Umweltsensibilisierungsprojekte.
Für die inhaltliche und räumliche Prioritätensetzung der Maßnahmenumsetzung wurden zudem Schwerpunkträumen und Entwicklungsflächen ermittelt. Für die Umsetzung der Maßnahmen stehen unterschiedliche Förderungsmöglichkeiten zur Verfügung.
Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner der Maßnahmenumsetzung
Für die landesweite Steuerung und Koordination der Umsetzung von Natura-2000-Maßnahmen ist das Landesamt für Umwelt zuständig. Die Maßnahmenumsetzung innerhalb der Nationalen Naturlandschaften (NNL) erfolgt über die Verwaltungen der Biosphärenreservate, der Naturparke und des Nationalparks. Außerhalb der Nationalen Naturlandschaften ist das Land Brandenburg in fünf Regionen – Nordost, Nordwest, West, Mitte und Süd – aufgeteilt. Je Region wird die Maßnahmenumsetzung durch ein Natura-2000-Team organisiert. Die fünf Natura-2000-Teams sind eine Kooperation des Landesamtes für Umwelt und der Stiftung NaturSchutzFonds Brandenburg. Für den speziellen Artenschutz sind die Artenkompetenzzentren und die Staatliche Vogelschutzwarte zuständig. Die Umsetzung von Maßnahmen über den Vertragsnaturschutz außerhalb der NNL erfolgt über drei Regionen – Ost, West, Süd. Die Maßnahmenumsetzung auf kampfmittelbelasteten Flächen wird zentral betreut.
Für die landesweite Steuerung und Koordination der Umsetzung von Natura-2000-Maßnahmen ist das Landesamt für Umwelt zuständig. Die Maßnahmenumsetzung innerhalb der Nationalen Naturlandschaften (NNL) erfolgt über die Verwaltungen der Biosphärenreservate, der Naturparke und des Nationalparks. Außerhalb der Nationalen Naturlandschaften ist das Land Brandenburg in fünf Regionen – Nordost, Nordwest, West, Mitte und Süd – aufgeteilt. Je Region wird die Maßnahmenumsetzung durch ein Natura-2000-Team organisiert. Die fünf Natura-2000-Teams sind eine Kooperation des Landesamtes für Umwelt und der Stiftung NaturSchutzFonds Brandenburg. Für den speziellen Artenschutz sind die Artenkompetenzzentren und die Staatliche Vogelschutzwarte zuständig. Die Umsetzung von Maßnahmen über den Vertragsnaturschutz außerhalb der NNL erfolgt über drei Regionen – Ost, West, Süd. Die Maßnahmenumsetzung auf kampfmittelbelasteten Flächen wird zentral betreut.
FAQ (Frequently Asked Questions) für Projektträger zur Renaturierung von Kleingewässern/Hohlformen in der Agrarlandschaft
Bei Vorhaben zur Renaturierung von Kleingewässern/Hohlformen in der Agrarlandschaft müssen ver-schiedene ökologische Belange und Rechtsvorschriften beachtet werden. Zur Unterstützung von Projektträgern stellt das Landesamt für Umwelt einen Katalog mit häufig gestellten Fragen (FAQ) zur Verfügung.
Bei Vorhaben zur Renaturierung von Kleingewässern/Hohlformen in der Agrarlandschaft müssen ver-schiedene ökologische Belange und Rechtsvorschriften beachtet werden. Zur Unterstützung von Projektträgern stellt das Landesamt für Umwelt einen Katalog mit häufig gestellten Fragen (FAQ) zur Verfügung.
Weiterführende Informationen
Weiterführende Informationen
-
-
-
Natura-2000 und Natura-2000-Teams in Kooperation mit der Stiftung NaturSchutzFonds Brandenburg
Natura-2000 und Natura-2000-Teams in Kooperation mit der Stiftung NaturSchutzFonds Brandenburg
Umweltsensibilisierungsprojekte
Umweltsensibilisierungsprojekte
Fördermöglichkeiten
Fördermöglichkeiten
Weitere Fördermaßnahmen des MLUK
Weitere Fördermaßnahmen des MLUK