Auskünfte aus dem Schutzgebietskataster

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Der letzte geprüfte und abgenommene digitale Stand  des Schutzgebietskatasters kann als ESRI Shape-Dateien heruntergeladen werden.

Der letzte geprüfte und abgenommene digitale Stand  des Schutzgebietskatasters kann als ESRI Shape-Dateien heruntergeladen werden.

Folgendes ist zu beachten:

  • eine Auswertung im Maßstab größer 1:10.000 allein auf der Grundlage der digitalen Daten ist nicht möglich, da die Daten nicht genauer erfasst wurden. Damit ist eine Bestimmung einer Schutzgebietsgrenze zum Beispiel im Maßstab eines Flurstückes (in der Regel 1:1.000) so nicht durchführbar
  • es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die digitalen Daten lediglich der Übersicht dienen und keine Rechtsverbindlichkeit besitzen
  • sind rechtsverbindliche Angaben erforderlich, ist die analoge Grundlage heranzuziehen, die in der zugehörigen Schutzanordnung genannt wurde
  • das ist bei Schutzgebieten vor 1991 in der Regel die topographische Karte 1:25.000 (Naturschutzgebiete) oder 1:50.000 (Landschaftsschutzgebiete)
  • für Schutzgebiete ab 1991 sind in der Regel Flurkarten beziehungsweise Liegenschaftskarten die Grundlage
  • rechtsverbindliche Aussagen über Abgrenzung und Inhalte der Verordnung können über das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) oder die jeweilige Untere Naturschutzbehörde des Landkreises (UNB) angefragt werden.


Für eine Einsicht in die jeweilige Schutzanordnung oder weitere Informationen, können Sie sich an den Fachbereich des Landesamtes wenden. Die Anfrage ist bitte an folgende E-Mail-Adresse zu richten: schutzgebiete-natur@lfu.brandenburg.de

Folgende Angaben müssen dabei gemacht werden:

1. Kontakt und Verwendung

  • Firma, Institution oder Privatperson beziehungsweise Auftragnehmer oder -geber
  • Verwendung, das heißt wozu werden die Daten benötigt?
  • E-Mail Adresse zum Versand der Daten

2. Räumlicher Ausschnitt oder Gebiet

Es ist der Name des Schutzgebietes oder eine genaue Beschreibung des Bereichs anzugeben, damit das Schutzgebiet ermittelt werden kann. Dies könnte zum Beispiel eine Adresse oder die Flurstücksnummer sein.

Alternativ ist eine Karte als PDF-Dokument in einem geeigneten Maßstab zuzusenden, in der der betreffende Bereich eingezeichnet und gut zu erkennen ist. Markante Landmarken zur Orientierung sind dabei zwingend wie Gebäude, Straßenkreuzungen oder Ähnliches.

3. Form der Datenbereitstellung

Die Auskunft erfolgt grundsätzlich in Textform. Bei Bedarf kann eine Einsicht in die Unterlagen vor Ort im LfU erfolgen, zum Beispiel die Schutzgebietsabgrenzungen auf amtlichen Flurkarten.

Folgendes ist zu beachten:

  • eine Auswertung im Maßstab größer 1:10.000 allein auf der Grundlage der digitalen Daten ist nicht möglich, da die Daten nicht genauer erfasst wurden. Damit ist eine Bestimmung einer Schutzgebietsgrenze zum Beispiel im Maßstab eines Flurstückes (in der Regel 1:1.000) so nicht durchführbar
  • es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die digitalen Daten lediglich der Übersicht dienen und keine Rechtsverbindlichkeit besitzen
  • sind rechtsverbindliche Angaben erforderlich, ist die analoge Grundlage heranzuziehen, die in der zugehörigen Schutzanordnung genannt wurde
  • das ist bei Schutzgebieten vor 1991 in der Regel die topographische Karte 1:25.000 (Naturschutzgebiete) oder 1:50.000 (Landschaftsschutzgebiete)
  • für Schutzgebiete ab 1991 sind in der Regel Flurkarten beziehungsweise Liegenschaftskarten die Grundlage
  • rechtsverbindliche Aussagen über Abgrenzung und Inhalte der Verordnung können über das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) oder die jeweilige Untere Naturschutzbehörde des Landkreises (UNB) angefragt werden.


Für eine Einsicht in die jeweilige Schutzanordnung oder weitere Informationen, können Sie sich an den Fachbereich des Landesamtes wenden. Die Anfrage ist bitte an folgende E-Mail-Adresse zu richten: schutzgebiete-natur@lfu.brandenburg.de

Folgende Angaben müssen dabei gemacht werden:

1. Kontakt und Verwendung

  • Firma, Institution oder Privatperson beziehungsweise Auftragnehmer oder -geber
  • Verwendung, das heißt wozu werden die Daten benötigt?
  • E-Mail Adresse zum Versand der Daten

2. Räumlicher Ausschnitt oder Gebiet

Es ist der Name des Schutzgebietes oder eine genaue Beschreibung des Bereichs anzugeben, damit das Schutzgebiet ermittelt werden kann. Dies könnte zum Beispiel eine Adresse oder die Flurstücksnummer sein.

Alternativ ist eine Karte als PDF-Dokument in einem geeigneten Maßstab zuzusenden, in der der betreffende Bereich eingezeichnet und gut zu erkennen ist. Markante Landmarken zur Orientierung sind dabei zwingend wie Gebäude, Straßenkreuzungen oder Ähnliches.

3. Form der Datenbereitstellung

Die Auskunft erfolgt grundsätzlich in Textform. Bei Bedarf kann eine Einsicht in die Unterlagen vor Ort im LfU erfolgen, zum Beispiel die Schutzgebietsabgrenzungen auf amtlichen Flurkarten.