Vertragsnaturschutz im Wald


Gefördert werden investive und nicht investive Maßnahmen zum Schutz sowie zur Erhaltung und Wiederherstellung von Lebensräumen und Lebensstätten wildlebender Tier- und Pflanzenarten im Wald. Die Förderung umfasst darüber hinaus auch Maßnahmen zur Verbesserung der lebensraumtypischen biologischen Vielfalt der Waldökosysteme sowie Artenhilfsmaßnahmen.
Der Vertragsnaturschutz Wald umfasst vielfältige Maßnahmen von der Wiederherstellung halboffener, lichter Waldstrukturen bis zur Einstellung der Nutzung.
Gefördert werden investive und nicht investive Maßnahmen zum Schutz sowie zur Erhaltung und Wiederherstellung von Lebensräumen und Lebensstätten wildlebender Tier- und Pflanzenarten im Wald. Die Förderung umfasst darüber hinaus auch Maßnahmen zur Verbesserung der lebensraumtypischen biologischen Vielfalt der Waldökosysteme sowie Artenhilfsmaßnahmen.
Der Vertragsnaturschutz Wald umfasst vielfältige Maßnahmen von der Wiederherstellung halboffener, lichter Waldstrukturen bis zur Einstellung der Nutzung.
Vertragsnaturschutz zum Schutz, zur Erhaltung und Wiederherstellung halboffener, lichter Waldstrukturen
Gefördert werden Maßnahmen, die dem Schutz, der Erhaltung und der Wiederherstellung halboffener, lichter Waldstrukturen dienen. Dafür steht eine Reihe verschiedener Maßnahmen zur Verfügung:
- durch Niederwald-Bewirtschaftung zum Beispiel auf ehemaligen
Truppenübungsplätzen (Verwaltungsvorschrift- Vertragsnaturschutz Wald) (VV-VN Wald A1) - durch Mittelwald-Bewirtschaftung (VV-VN Wald A2)
- durch Biotoppflege mit Tieren (VV-VN Wald A3)
- durch unter anderem die kleinflächige Auflichtung des Bestandsschirmes
Gefördert werden Maßnahmen, die dem Schutz, der Erhaltung und der Wiederherstellung halboffener, lichter Waldstrukturen dienen. Dafür steht eine Reihe verschiedener Maßnahmen zur Verfügung:
- durch Niederwald-Bewirtschaftung zum Beispiel auf ehemaligen
Truppenübungsplätzen (Verwaltungsvorschrift- Vertragsnaturschutz Wald) (VV-VN Wald A1) - durch Mittelwald-Bewirtschaftung (VV-VN Wald A2)
- durch Biotoppflege mit Tieren (VV-VN Wald A3)
- durch unter anderem die kleinflächige Auflichtung des Bestandsschirmes
Vertragsnaturschutz zum Schutz, zur Erhaltung und Wiederherstellung offener Rohbodenstandorte
Gefördert werden Maßnahmen, die dem Schutz, der Erhaltung und der Wiederherstellung offener Rohbodenstandorte dienen durch kleinflächige Streuentnahme, Plaggenhieb, Oberbodenabtrag oder vergleichbare Methoden (Verwaltungsvorschrift-Vertragsnaturschutz Wald) (VV-VN Wald B).
Gefördert werden Maßnahmen, die dem Schutz, der Erhaltung und der Wiederherstellung offener Rohbodenstandorte dienen durch kleinflächige Streuentnahme, Plaggenhieb, Oberbodenabtrag oder vergleichbare Methoden (Verwaltungsvorschrift-Vertragsnaturschutz Wald) (VV-VN Wald B).
Vertragsnaturschutz zum Schutz, zur Erhaltung und Wiederherstellung wertvoller Offenlandbiotope durch Gehölzentnahme
Gefördert wird die Entfernung der Gehölzsukzession auf erforderlich unbestockten Flächen sowie die entsprechenden Erhaltungsmaßnahmen in den Folgejahren zum Beispiel durch Beweidung (Verwaltungsvorschrift-Vertragsnaturschutz Wald) (VV-VN Wald C)
Gefördert wird die Entfernung der Gehölzsukzession auf erforderlich unbestockten Flächen sowie die entsprechenden Erhaltungsmaßnahmen in den Folgejahren zum Beispiel durch Beweidung (Verwaltungsvorschrift-Vertragsnaturschutz Wald) (VV-VN Wald C)
Vertragsnaturschutz zur temporären, örtlichen Einstellung der Nutzung
Gefördert wir der Verzicht auf Bewirtschaftung oder Bestandspflege eines Habitats für einen bestimmten Zeitraum (5-10 Jahre) (Verwaltungsvorschrift-Vertragsnaturschutz Wald (VV-VN Wald D).
Gefördert wir der Verzicht auf Bewirtschaftung oder Bestandspflege eines Habitats für einen bestimmten Zeitraum (5-10 Jahre) (Verwaltungsvorschrift-Vertragsnaturschutz Wald (VV-VN Wald D).
Vertragsnaturschutz zu speziellen Artenhilfsmaßnahmen
Gefördert werden Maßnahmen in Form von Einzelvereinbarungen, um die individuellen Ansprüche des schützenswerten Artenspektrums in Brandenburg abbilden zu können. Die Ermittlung der Zuwendungshöhen erfolgt einzelfallbezogen.
Gefördert werden Maßnahmen in Form von Einzelvereinbarungen, um die individuellen Ansprüche des schützenswerten Artenspektrums in Brandenburg abbilden zu können. Die Ermittlung der Zuwendungshöhen erfolgt einzelfallbezogen.