Vertragsnaturschutz im Wald

Ausschnitt des unteren Stammbereiches eines naturnahen Buchenwaldes mit Biotopbäumen und Totholz. Der Boden ist mit einer Laubschicht bedeckt. Zwischen den Bäumen befinden sich moosbewachsene Findlinge.
© Armin Herrmann
Ausschnitt des unteren Stammbereiches eines naturnahen Buchenwaldes mit Biotopbäumen und Totholz. Der Boden ist mit einer Laubschicht bedeckt. Zwischen den Bäumen befinden sich moosbewachsene Findlinge.
© Armin Herrmann

Gefördert werden investive und nicht investive Maßnahmen zum Schutz sowie zur Erhaltung und Wiederherstellung von Lebensräumen und Lebensstätten wildlebender Tier- und Pflanzenarten im Wald. Die Förderung umfasst darüber hinaus auch Maßnahmen zur Verbesserung der lebensraumtypischen biologischen Vielfalt der Waldökosysteme sowie Artenhilfsmaßnahmen.

Der Vertragsnaturschutz Wald umfasst vielfältige Maßnahmen von der Wiederherstellung halboffener, lichter Waldstrukturen bis zur Einstellung der Nutzung.

Gefördert werden investive und nicht investive Maßnahmen zum Schutz sowie zur Erhaltung und Wiederherstellung von Lebensräumen und Lebensstätten wildlebender Tier- und Pflanzenarten im Wald. Die Förderung umfasst darüber hinaus auch Maßnahmen zur Verbesserung der lebensraumtypischen biologischen Vielfalt der Waldökosysteme sowie Artenhilfsmaßnahmen.

Der Vertragsnaturschutz Wald umfasst vielfältige Maßnahmen von der Wiederherstellung halboffener, lichter Waldstrukturen bis zur Einstellung der Nutzung.

Vertragsnaturschutz zum Schutz, zur Erhaltung und Wiederherstellung halboffener, lichter Waldstrukturen

Beispiel: Kleinflächige maschinelle Auflichtung: Zur Erhaltung der charakteristischen Flechtenvegetation eines Flechten-Kiefern-Waldes ist die regelmäßige Pflege oder Wiederherstellung von lückigen Offenstellen und Lichtungsbereichen erforderlich. © Julia Reinhardt/Landesamt für Umwelt

Gefördert werden Maßnahmen, die dem Schutz, der Erhaltung und der Wiederherstellung halboffener, lichter Waldstrukturen dienen. Dafür steht eine Reihe verschiedener Maßnahmen zur Verfügung:

  • durch Niederwald-Bewirtschaftung zum Beispiel auf ehemaligen
    Truppenübungsplätzen (Verwaltungsvorschrift- Vertragsnaturschutz Wald)  (VV-VN Wald A1)
  • durch Mittelwald-Bewirtschaftung (VV-VN Wald A2)
  • durch Biotoppflege mit Tieren (VV-VN Wald A3)
  • durch unter anderem die kleinflächige Auflichtung des Bestandsschirmes
Beispiel: Kleinflächige maschinelle Auflichtung: Zur Erhaltung der charakteristischen Flechtenvegetation eines Flechten-Kiefern-Waldes ist die regelmäßige Pflege oder Wiederherstellung von lückigen Offenstellen und Lichtungsbereichen erforderlich. © Julia Reinhardt/Landesamt für Umwelt

Gefördert werden Maßnahmen, die dem Schutz, der Erhaltung und der Wiederherstellung halboffener, lichter Waldstrukturen dienen. Dafür steht eine Reihe verschiedener Maßnahmen zur Verfügung:

  • durch Niederwald-Bewirtschaftung zum Beispiel auf ehemaligen
    Truppenübungsplätzen (Verwaltungsvorschrift- Vertragsnaturschutz Wald)  (VV-VN Wald A1)
  • durch Mittelwald-Bewirtschaftung (VV-VN Wald A2)
  • durch Biotoppflege mit Tieren (VV-VN Wald A3)
  • durch unter anderem die kleinflächige Auflichtung des Bestandsschirmes

Vertragsnaturschutz zum Schutz, zur Erhaltung und Wiederherstellung offener Rohbodenstandorte

Beispiel Abtragung von Streuauflagen und Oberboden: Zur Erhaltung nährstoffarmer Böden sowie zur Förderung der darauf angewiesenen Flechtenarten kann die Entnahme der Streuauflage bzw. des humosen Oberbodens notwendig sein. © Marei Grodd/Landesamt für Umwelt

Gefördert werden Maßnahmen, die dem Schutz, der Erhaltung und der Wiederherstellung offener Rohbodenstandorte dienen durch kleinflächige Streuentnahme, Plaggenhieb, Oberbodenabtrag oder vergleichbare Methoden  (Verwaltungsvorschrift-Vertragsnaturschutz Wald) (VV-VN Wald B).

Beispiel Abtragung von Streuauflagen und Oberboden: Zur Erhaltung nährstoffarmer Böden sowie zur Förderung der darauf angewiesenen Flechtenarten kann die Entnahme der Streuauflage bzw. des humosen Oberbodens notwendig sein. © Marei Grodd/Landesamt für Umwelt

Gefördert werden Maßnahmen, die dem Schutz, der Erhaltung und der Wiederherstellung offener Rohbodenstandorte dienen durch kleinflächige Streuentnahme, Plaggenhieb, Oberbodenabtrag oder vergleichbare Methoden  (Verwaltungsvorschrift-Vertragsnaturschutz Wald) (VV-VN Wald B).

Vertragsnaturschutz zum Schutz, zur Erhaltung und Wiederherstellung wertvoller Offenlandbiotope durch Gehölzentnahme

Beispiel Erhaltungsmaßnahme: Durch die regelmäßige Beweidung der Offenfläche im Wald wird eine erneute Gehölzsukzession vermindert und die Offenlandbiotope erhalten. © Julia Reinhardt/Landesamt für Umwelt

Gefördert wird die Entfernung der Gehölzsukzession auf erforderlich unbestockten Flächen sowie die entsprechenden Erhaltungsmaßnahmen in den Folgejahren zum Beispiel durch Beweidung (Verwaltungsvorschrift-Vertragsnaturschutz Wald) (VV-VN Wald C)

Beispiel Erhaltungsmaßnahme: Durch die regelmäßige Beweidung der Offenfläche im Wald wird eine erneute Gehölzsukzession vermindert und die Offenlandbiotope erhalten. © Julia Reinhardt/Landesamt für Umwelt

Gefördert wird die Entfernung der Gehölzsukzession auf erforderlich unbestockten Flächen sowie die entsprechenden Erhaltungsmaßnahmen in den Folgejahren zum Beispiel durch Beweidung (Verwaltungsvorschrift-Vertragsnaturschutz Wald) (VV-VN Wald C)

Vertragsnaturschutz zur temporären, örtlichen Einstellung der Nutzung

Beispiel Nutzungsverzicht: Durch eine temporär örtliche Einstellung der Nutzung einschließlich der Bestandspflege von bis zu 10 Jahren können der Erhalt und die Entwicklung höhlenreicher Altholzbestände als Habitat waldgebundener Vogelarten, Fledermaus © Armin Herrmann

Gefördert wir der Verzicht auf Bewirtschaftung oder Bestandspflege eines Habitats für einen bestimmten Zeitraum (5-10 Jahre) (Verwaltungsvorschrift-Vertragsnaturschutz Wald (VV-VN Wald D).

Beispiel Nutzungsverzicht: Durch eine temporär örtliche Einstellung der Nutzung einschließlich der Bestandspflege von bis zu 10 Jahren können der Erhalt und die Entwicklung höhlenreicher Altholzbestände als Habitat waldgebundener Vogelarten, Fledermaus © Armin Herrmann

Gefördert wir der Verzicht auf Bewirtschaftung oder Bestandspflege eines Habitats für einen bestimmten Zeitraum (5-10 Jahre) (Verwaltungsvorschrift-Vertragsnaturschutz Wald (VV-VN Wald D).

Vertragsnaturschutz zu speziellen Artenhilfsmaßnahmen

Beispiel Hordengatter: Diese werden unter anderem verwendet, um die Bereiche der mehrjährigen Larvenentwicklung des Hirschkäfers (Brutstubben) vor Wildschweinen zu schützen. © Abteilung N/Landesamt für Umwelt

Gefördert werden Maßnahmen in Form von Einzelvereinbarungen, um die individuellen Ansprüche des schützenswerten Artenspektrums in Brandenburg abbilden zu können. Die Ermittlung der Zuwendungshöhen erfolgt einzelfallbezogen.

Beispiel Hordengatter: Diese werden unter anderem verwendet, um die Bereiche der mehrjährigen Larvenentwicklung des Hirschkäfers (Brutstubben) vor Wildschweinen zu schützen. © Abteilung N/Landesamt für Umwelt

Gefördert werden Maßnahmen in Form von Einzelvereinbarungen, um die individuellen Ansprüche des schützenswerten Artenspektrums in Brandenburg abbilden zu können. Die Ermittlung der Zuwendungshöhen erfolgt einzelfallbezogen.

Weiterführende Informationen

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