Betrieb und Unterhaltung der wasserwirtschaftlichen Anlagen

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Das Landesamt für Umwelt betreibt an etwa 1000 Standorten wasserwirtschaftliche Anlagen. Dies sind zum Beispiel Schöpfwerke, Staue und Wehre sowie Rückhaltebecken. Sie dienen der Regulierung, dem Ableiten oder Durchleiten von Wasser, dem Aufstau oder der Speicherung. Dabei sind diese Anlagen oftmals aus mehreren Bauwerken kombiniert, so zum Beispiel Wehr und Schleuse oder Schöpfwerk und Brücke.

Zur Verbesserung der ökologischen Durchgängigkeit werden die Wehranlagen mit Fischaufstiegsanlagen versehen. Für Errichtung und Betrieb der wasserwirtschaftlichen Anlagen ist jeweils eine wasserrechtliche Erlaubnis/Genehmigung erforderlich.

Regelmäßig werden die wasserwirtschaftlichen Anlagen kontrolliert. Typische Arbeitsschritte bei diesen Kontrollen an Wehren sind:

  • die einzelnen Funktionen der Anlage zu überprüfen sowie offensichtliche Schäden zu beheben
  • Schwemmgut zu beseitigen und zu entsorgen,
  • die Stauhöhe zu überprüfen und anzupassen,
  • die Pegellatten zu reinigen,
  • die Pegelstände zu dokumentieren.

Bei Schöpfwerken werden die Grundstücke mindestens jährlich gemäht. Außerdem sind:

  • Treppen und Bedienstege zu reinigen,
  • Pegellatten zu reinigen,
  • Funktionsproben sowie Kontrollen auf offensichtliche Schäden durchzuführen,
  • Elektrische Anlagen zu prüfen.

Zu Betrieb und Unterhaltung der wasserwirtschaftlichen Anlagen gehört ebenfalls ein System für das Instandhaltungsmanagement. Gemäß der Verwaltungsvorschrift für die Inspektion von Bauwerken (VVB-BB-2019, siehe Downloads) und der Vorschrift zur Bauwerksprüfung nach DIN 1076 wird der bauliche Zustand aller Anlagen regelmäßig geprüft. Neben den jährlichen Überprüfungen aller Anlagen durch Fachpersonal des Landesamtes erfolgen für die bedeutenden Anlagen und für die Brücken im Abstand von drei Jahren vertiefende Überprüfungen des Bauzustandes.

Im Ergebnis können so Veränderungen und Schäden frühzeitig erkannt werden. Die Ergebnisse der Prüfungen werden in Prüfberichten erfasst. In Zusammenarbeit mit dem Instandhaltungsmanagement werden Maßnahmen geplant und durchgeführt, um einen angemessenen baulichen Zustand der Anlagen dauerhaft zu gewährleisten. Das Instandhaltungsmanagement umfasst auch investive Maßnahmen vorzubereiten und durchzuführen, wie zum Beispiel, wasserwirtschaftlichen Anlagen des Landes umzubauen, zurückzubauen oder diese zu ersetzen.

Das Landesamt für Umwelt betreibt an etwa 1000 Standorten wasserwirtschaftliche Anlagen. Dies sind zum Beispiel Schöpfwerke, Staue und Wehre sowie Rückhaltebecken. Sie dienen der Regulierung, dem Ableiten oder Durchleiten von Wasser, dem Aufstau oder der Speicherung. Dabei sind diese Anlagen oftmals aus mehreren Bauwerken kombiniert, so zum Beispiel Wehr und Schleuse oder Schöpfwerk und Brücke.

Zur Verbesserung der ökologischen Durchgängigkeit werden die Wehranlagen mit Fischaufstiegsanlagen versehen. Für Errichtung und Betrieb der wasserwirtschaftlichen Anlagen ist jeweils eine wasserrechtliche Erlaubnis/Genehmigung erforderlich.

Regelmäßig werden die wasserwirtschaftlichen Anlagen kontrolliert. Typische Arbeitsschritte bei diesen Kontrollen an Wehren sind:

  • die einzelnen Funktionen der Anlage zu überprüfen sowie offensichtliche Schäden zu beheben
  • Schwemmgut zu beseitigen und zu entsorgen,
  • die Stauhöhe zu überprüfen und anzupassen,
  • die Pegellatten zu reinigen,
  • die Pegelstände zu dokumentieren.

Bei Schöpfwerken werden die Grundstücke mindestens jährlich gemäht. Außerdem sind:

  • Treppen und Bedienstege zu reinigen,
  • Pegellatten zu reinigen,
  • Funktionsproben sowie Kontrollen auf offensichtliche Schäden durchzuführen,
  • Elektrische Anlagen zu prüfen.

Zu Betrieb und Unterhaltung der wasserwirtschaftlichen Anlagen gehört ebenfalls ein System für das Instandhaltungsmanagement. Gemäß der Verwaltungsvorschrift für die Inspektion von Bauwerken (VVB-BB-2019, siehe Downloads) und der Vorschrift zur Bauwerksprüfung nach DIN 1076 wird der bauliche Zustand aller Anlagen regelmäßig geprüft. Neben den jährlichen Überprüfungen aller Anlagen durch Fachpersonal des Landesamtes erfolgen für die bedeutenden Anlagen und für die Brücken im Abstand von drei Jahren vertiefende Überprüfungen des Bauzustandes.

Im Ergebnis können so Veränderungen und Schäden frühzeitig erkannt werden. Die Ergebnisse der Prüfungen werden in Prüfberichten erfasst. In Zusammenarbeit mit dem Instandhaltungsmanagement werden Maßnahmen geplant und durchgeführt, um einen angemessenen baulichen Zustand der Anlagen dauerhaft zu gewährleisten. Das Instandhaltungsmanagement umfasst auch investive Maßnahmen vorzubereiten und durchzuführen, wie zum Beispiel, wasserwirtschaftlichen Anlagen des Landes umzubauen, zurückzubauen oder diese zu ersetzen.

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