Abwasserabgabe – Wann muss eine Abgabe für Abwasser gezahlt werden?

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Eine Abwasserabgabe muss laut Gesetz jeder bezahlen, der Abwasser in ein Gewässer im Sinne von Paragraph 3 Nummer 1 bis 3 des Wasserhaushaltsgesetztes einleitet.

Zu entrichten ist die Abwasserabgabe sowohl für gereinigtes Abwasser aus Kläranlagen, Kleineinleitungen aus Grundstückskläranlagen als auch für die Einleitung von Regenwasser in ein Gewässer. Die Höhe der Abgabe richtet sich nach der Menge und der Schädlichkeit der Einleitungen.

Die Abgaben sollen einen Anreiz dafür schaffen, Abwässer besser zu reinigen und deren Menge zu reduzieren. Zudem senkt der sparsame und ökologisch sinnvolle Umgang mit der Ressource Wasser auch die Kosten für die Abwasserabgabe für den Nutzer.

Zur ordnungsgemäßen Berechnung der Abgaben ist jährlich eine Erklärung an das Landesamt für Umwelt (LfU) abzugeben.

Die Abwasserabgabe wird für folgende Einleitungen erhoben:

  • Schmutzwasserabgabe (alle Schmutzwassereinleitungen außer Kleineinleitungen),
  • Kleineinleitungsabgabe (Kleineinleitungen von Schmutzwasser),
  • Niederschlagswasserabgabe kommunal und
  • Niederschlagswasserabgabe gewerblich.

Zahlungspflichtig sind die Benutzer der Gewässer, wie zum Beispiel Betreiber von Kläranlagen und Wasserwerken, Industrieanlagen und Gewerbebetriebe.

Vom Landesamt für Umwelt werden jährlich circa 400 Bescheide zur Abwasserabgabe erstellt, dazu kommen 500 Bescheide zur Kleineinleiterabgabe und rund 200 Verrechnungsanträge. Mit den Verrechnungsanträgen können Investitionen bei der Ermittlung der Abgabe geltend gemacht werden. Im Jahr 2019 wurden Einnahmen in Höhe von circa 14 Millionen Euro aus der Erhebung der Abwasserabgabe eingenommen.

Zur ordnungsgemäßen Berechnung der Abgaben ist jährlich eine Erklärung an das Landesamt für Umwelt (LfU) abzugeben. Die dazu erforderlichen Formulare finden Sie auf den Serviceseiten des Landes Brandenburg.

Ein Eingabeassistent hilft, die erforderlichen Felder auszufüllen. Anschließend wird das Formblatt ausgedruckt und an das Landesamt für Umwelt Brandenburg geschickt. Für die eigenen Unterlagen kann ebenfalls ein Exemplar ausgedruckt werden. Alternativ kann das Formular auch digital gespeichert und beim nächsten Mal als Vorlage verwendet werden. Während die leeren Vordrucke auf dem Formularserver des Landes Brandenburg liegen, werden aus Datenschutzgründen alle Eintragungen auf dem Computer des Ausfüllenden beim Sichern abgelegt.

Eine Abwasserabgabe muss laut Gesetz jeder bezahlen, der Abwasser in ein Gewässer im Sinne von Paragraph 3 Nummer 1 bis 3 des Wasserhaushaltsgesetztes einleitet.

Zu entrichten ist die Abwasserabgabe sowohl für gereinigtes Abwasser aus Kläranlagen, Kleineinleitungen aus Grundstückskläranlagen als auch für die Einleitung von Regenwasser in ein Gewässer. Die Höhe der Abgabe richtet sich nach der Menge und der Schädlichkeit der Einleitungen.

Die Abgaben sollen einen Anreiz dafür schaffen, Abwässer besser zu reinigen und deren Menge zu reduzieren. Zudem senkt der sparsame und ökologisch sinnvolle Umgang mit der Ressource Wasser auch die Kosten für die Abwasserabgabe für den Nutzer.

Zur ordnungsgemäßen Berechnung der Abgaben ist jährlich eine Erklärung an das Landesamt für Umwelt (LfU) abzugeben.

Die Abwasserabgabe wird für folgende Einleitungen erhoben:

  • Schmutzwasserabgabe (alle Schmutzwassereinleitungen außer Kleineinleitungen),
  • Kleineinleitungsabgabe (Kleineinleitungen von Schmutzwasser),
  • Niederschlagswasserabgabe kommunal und
  • Niederschlagswasserabgabe gewerblich.

Zahlungspflichtig sind die Benutzer der Gewässer, wie zum Beispiel Betreiber von Kläranlagen und Wasserwerken, Industrieanlagen und Gewerbebetriebe.

Vom Landesamt für Umwelt werden jährlich circa 400 Bescheide zur Abwasserabgabe erstellt, dazu kommen 500 Bescheide zur Kleineinleiterabgabe und rund 200 Verrechnungsanträge. Mit den Verrechnungsanträgen können Investitionen bei der Ermittlung der Abgabe geltend gemacht werden. Im Jahr 2019 wurden Einnahmen in Höhe von circa 14 Millionen Euro aus der Erhebung der Abwasserabgabe eingenommen.

Zur ordnungsgemäßen Berechnung der Abgaben ist jährlich eine Erklärung an das Landesamt für Umwelt (LfU) abzugeben. Die dazu erforderlichen Formulare finden Sie auf den Serviceseiten des Landes Brandenburg.

Ein Eingabeassistent hilft, die erforderlichen Felder auszufüllen. Anschließend wird das Formblatt ausgedruckt und an das Landesamt für Umwelt Brandenburg geschickt. Für die eigenen Unterlagen kann ebenfalls ein Exemplar ausgedruckt werden. Alternativ kann das Formular auch digital gespeichert und beim nächsten Mal als Vorlage verwendet werden. Während die leeren Vordrucke auf dem Formularserver des Landes Brandenburg liegen, werden aus Datenschutzgründen alle Eintragungen auf dem Computer des Ausfüllenden beim Sichern abgelegt.

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