Analyse des Ist-Zustands und Ziele

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Gewässer in einem guten Zustand bieten Lebensraum für zahlreiche Fischarten, Insekten und Weichtiere. Viele Wasserlebewesen sind aufgrund eines schlechten Zustands der Gewässer selten geworden, wie zum Beispiel der Bitterling oder die Kleine Bachmuschel. Die Qualität der Gewässer Brandenburgs zu verbessern und zu erhalten, ist eine Aufgabe des Landesamtes für Umwelt Brandenburg. Vorgabe bildet die für alle Staaten der Europäischen Union geltende Europäische Wasserrahmenrichtlinie (WRRL).  

Gewässer in einem guten Zustand bieten Lebensraum für zahlreiche Fischarten, Insekten und Weichtiere. Viele Wasserlebewesen sind aufgrund eines schlechten Zustands der Gewässer selten geworden, wie zum Beispiel der Bitterling oder die Kleine Bachmuschel. Die Qualität der Gewässer Brandenburgs zu verbessern und zu erhalten, ist eine Aufgabe des Landesamtes für Umwelt Brandenburg. Vorgabe bildet die für alle Staaten der Europäischen Union geltende Europäische Wasserrahmenrichtlinie (WRRL).  

Nach der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie müssen sich alle Gewässer sowie grundwasserabhängige Ökosysteme und Feuchtgebiete bis 2027 in einem zumindest guten ökologischen Zustand befinden und dürfen sich nicht weiter verschlechtern. Ausnahmen gelten für die sogenannten erheblich veränderten und künstlichen Gewässer, wie zum Beispiel Kanäle. Diese müssen das gute ökologische Potential erreichen. Der ökologische Zustand ergibt sich aus dem Vergleich der derzeit im Wasser lebenden Organismen mit dem Bestand, der natürlicherweise dort vorhanden sein sollte. Diese Organismen, welche in der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie als biologische Qualitätskomponenten bezeichnet werden, sind ausschlaggebend für die Einstufung der Gewässer: Je größer die Abweichung der Lebensgemeinschaft vom natürlichen Zustand desto schlechter die Einstufung in fünf Zustandsklassen: sehr gut, gut, mäßig, unbefriedigend und schlecht.

In Brandenburg gibt es mehr als 33.000 Kilometer Fließgewässer und über 3000 natürlich entstandene Seen. Bei der Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie liegt der Fokus des Landes auf den berichtspflichtigen Gewässern. Dabei handelt es sich um Fließgewässer mit einem Einzugsgebiet von mindestens 10 Quadratkilometern. Seen sind ab einer Fläche von 50 Hektar berichtspflichtig. Der Zustand der Gewässer wird regelmäßig durch ein Monitoring ermittelt. Derzeit befindet sich der überwiegende Teil der Gewässer noch in einem schlechten ökologischen Zustand.

Ein Grund dafür sind Defizite in der Gewässerstruktur, die durch Begradigungen des Flusses, durch den Verbau von Ufern oder durch fehlende schattenspendende Ufergehölze verursacht wurden. Weitere Gründe für den schlechten Zustand der Gewässer sind stoffliche Belastungen, sowie eine fehlende ökologische Durchgängigkeit der Fließgewässer für Wanderfische und andere Wasserbewohner.

Aufgabe des Landesamtes ist es, in den Gewässern für die, dort natürlicherweise vorkommenden, Pflanzen und Tiere die lebensnotwendigen Strukturen und Bedingungen zu schaffen oder zu erhalten.

Für einen vorgegebenen Zeitraum (2016-2021) muss der Europäischen Union regelmäßig über den Zustand der Gewässer berichtet werden. Diesen Zeitraum nennt man einen Bewirtschaftungszeitraum. Für den jeweils bevorstehenden Bewirtschaftungszeitraum muss jedes Land Bewirtschaftungsziele formulieren. Diese Bewirtschaftungsziele werden in den Bewirtschaftungsplänen für Elbe und Oder beschrieben. Teil der Bewirtschaftungspläne sind die Maßnahmenprogramme mit einer Aufzählung der für die Erreichung des guten ökologischen Zustands notwendigen Maßnahmen. Die Aussagen der Maßnahmenprogramme sind aber nur als Grobplanung zu verstehen. Daher werden für kleinere Gebiete detailliertere Konzepte wie Gewässerentwicklungskonzepte oder themenbezogene Strategien erstellt.

Nach der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie müssen sich alle Gewässer sowie grundwasserabhängige Ökosysteme und Feuchtgebiete bis 2027 in einem zumindest guten ökologischen Zustand befinden und dürfen sich nicht weiter verschlechtern. Ausnahmen gelten für die sogenannten erheblich veränderten und künstlichen Gewässer, wie zum Beispiel Kanäle. Diese müssen das gute ökologische Potential erreichen. Der ökologische Zustand ergibt sich aus dem Vergleich der derzeit im Wasser lebenden Organismen mit dem Bestand, der natürlicherweise dort vorhanden sein sollte. Diese Organismen, welche in der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie als biologische Qualitätskomponenten bezeichnet werden, sind ausschlaggebend für die Einstufung der Gewässer: Je größer die Abweichung der Lebensgemeinschaft vom natürlichen Zustand desto schlechter die Einstufung in fünf Zustandsklassen: sehr gut, gut, mäßig, unbefriedigend und schlecht.

In Brandenburg gibt es mehr als 33.000 Kilometer Fließgewässer und über 3000 natürlich entstandene Seen. Bei der Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie liegt der Fokus des Landes auf den berichtspflichtigen Gewässern. Dabei handelt es sich um Fließgewässer mit einem Einzugsgebiet von mindestens 10 Quadratkilometern. Seen sind ab einer Fläche von 50 Hektar berichtspflichtig. Der Zustand der Gewässer wird regelmäßig durch ein Monitoring ermittelt. Derzeit befindet sich der überwiegende Teil der Gewässer noch in einem schlechten ökologischen Zustand.

Ein Grund dafür sind Defizite in der Gewässerstruktur, die durch Begradigungen des Flusses, durch den Verbau von Ufern oder durch fehlende schattenspendende Ufergehölze verursacht wurden. Weitere Gründe für den schlechten Zustand der Gewässer sind stoffliche Belastungen, sowie eine fehlende ökologische Durchgängigkeit der Fließgewässer für Wanderfische und andere Wasserbewohner.

Aufgabe des Landesamtes ist es, in den Gewässern für die, dort natürlicherweise vorkommenden, Pflanzen und Tiere die lebensnotwendigen Strukturen und Bedingungen zu schaffen oder zu erhalten.

Für einen vorgegebenen Zeitraum (2016-2021) muss der Europäischen Union regelmäßig über den Zustand der Gewässer berichtet werden. Diesen Zeitraum nennt man einen Bewirtschaftungszeitraum. Für den jeweils bevorstehenden Bewirtschaftungszeitraum muss jedes Land Bewirtschaftungsziele formulieren. Diese Bewirtschaftungsziele werden in den Bewirtschaftungsplänen für Elbe und Oder beschrieben. Teil der Bewirtschaftungspläne sind die Maßnahmenprogramme mit einer Aufzählung der für die Erreichung des guten ökologischen Zustands notwendigen Maßnahmen. Die Aussagen der Maßnahmenprogramme sind aber nur als Grobplanung zu verstehen. Daher werden für kleinere Gebiete detailliertere Konzepte wie Gewässerentwicklungskonzepte oder themenbezogene Strategien erstellt.

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