Grundwassergefährdung und Grundwasserschutz

""
""
Grundwassermessstelle am Waldrand nähe Unteres Odertal
Grundwassermessstelle © Landesamt für Umwelt

Die Sicherung und der Erhalt beziehungsweise die Wiederherstellung der vom Menschen möglichst unbeeinflussten Grundwasservorräte als Teil des Wasserkreislaufs, für die Nutzung als Trinkwasserreservoir und als Grundlage für Ökosysteme ist für heutige und künftige Generationen von enormer Bedeutung.

Gefahren für das Grundwasser

Das Brandenburger Grundwasser ist durch eiszeitliche Deckschichten in vielen Regionen relativ gut vor Verunreinigungen geschützt. In einigen Gebieten fehlen aber diese schützenden Deckschichten oder sie sind teilweise wasserdurchlässig.

Stoffe die die Grundwasserqualität beeinträchtigen, können von der Erdoberfläche eingetragen werden oder auch von unten – aus tieferen Schichten – aufsteigen. Letztere sind geogen, also nicht vom Menschen gemacht und treten in Brandenburg in Form von hoch mineralisierten Tiefenwässern auf, die zur Versalzung des oberflächennahen Grundwassers führen können.

Stoffeinträge, die von der Erdoberfläche in das Grundwasser sickern sind überwiegend anthropogen, das heißt vom Menschen verursacht. Im Folgenden werden Beispiele für mögliche Grundwasserbelastungen genannt:

Grundwassermessstelle am Waldrand nähe Unteres Odertal
Grundwassermessstelle © Landesamt für Umwelt

Die Sicherung und der Erhalt beziehungsweise die Wiederherstellung der vom Menschen möglichst unbeeinflussten Grundwasservorräte als Teil des Wasserkreislaufs, für die Nutzung als Trinkwasserreservoir und als Grundlage für Ökosysteme ist für heutige und künftige Generationen von enormer Bedeutung.

Gefahren für das Grundwasser

Das Brandenburger Grundwasser ist durch eiszeitliche Deckschichten in vielen Regionen relativ gut vor Verunreinigungen geschützt. In einigen Gebieten fehlen aber diese schützenden Deckschichten oder sie sind teilweise wasserdurchlässig.

Stoffe die die Grundwasserqualität beeinträchtigen, können von der Erdoberfläche eingetragen werden oder auch von unten – aus tieferen Schichten – aufsteigen. Letztere sind geogen, also nicht vom Menschen gemacht und treten in Brandenburg in Form von hoch mineralisierten Tiefenwässern auf, die zur Versalzung des oberflächennahen Grundwassers führen können.

Stoffeinträge, die von der Erdoberfläche in das Grundwasser sickern sind überwiegend anthropogen, das heißt vom Menschen verursacht. Im Folgenden werden Beispiele für mögliche Grundwasserbelastungen genannt:

© Tania Birner/Landesamt für Umwelt
  • Einträge von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln durch
    landwirtschaftliche und gartenbauliche Flächennutzungen
  • Einträge von organischen Schadstoffen aus Altablagerungen,
    Altlasten und Deponien
  • Einträge von organischen Schadstoffen oder Nährstoffen
    durch undichte Kanalisationen zum Beispiel durch veraltete Abwasserleitungen oder Abwassergruben
  • Einträge von Schadstoffen durch unsachgemäß ausgeführte Bohrungen
  • Einträge von Sulfat und Ammonium durch bergbauliche Tätigkeiten
  • Einträge von Chlorid und weiteren Stoffen durch Straßenverkehr und Streusalz

Die natürlichen Filterwirkungen der Bodenschichten, durch die sich das Sickerwasser in Richtung Grundwasser bewegt und auch die Filterwirkung des Grundwasserleiters sind begrenzt. Einmal eingetragene Schadstoffe verbleiben sehr lange in Boden und Grundwasser, weil sie im Untergrund nur langsam oder überhaupt nicht abgebaut werden. Zudem ist in den grundwasserleitenden Schichten des Landes Brandenburg die Fließgeschwindigkeit sehr gering (meist weniger als 1 Meter pro Tag), so dass Schadstoffe nur allmählich ausgewaschen werden können.

Schutz des Grundwassers

Eine Sanierung von Grundwasserverschmutzungen, wie zum Beispiel durch Altlasten verursacht, ist - wenn überhaupt - nur mit hohem finanziellem und technischem Aufwand über meist lange Zeiträume möglich. Daher ist ein vorsorgender Grundwasserschutz besonders wichtig.

Ziel des vorsorgenden Grundwasserschutzes ist es, Grundwasserverschmutzungen erst gar nicht entstehen zu lassen. Hierzu gehört unter anderem die Untersuchung verschiedenster Parameter an Grundwassermessstellen in einem aussagekräftigen Messnetz. Durch eine geeignete Grundwasserüberwachung können Schadstoffbelastungen frühzeitig erkannt und räumlich eingegrenzt werden. Der vorsorgende Grundwasserschutz beinhaltet aber auch die regelmäßige Bewertung der Grundwasserqualität.

Der vorsorgende Grundwasserschutz wird in den flächendeckenden und den anlagenbezogenen Grundwasserschutz unterteilt. Flächendeckender Grundwasserschutz beinhaltet hauptsächlich den Schutz vor Schadstoffeinträgen aus der Luft, aus der landwirtschaftlichen Nutzung und aus Siedlungsflächen. Der anlagenbezogene Grundwasserschutz regelt das sichere Betreiben von zum Beispiel Anlagen mit wassergefährdenden Stoffen, Abwasseranlagen oder Abfalldeponien, so dass eine Gefährdung des Grundwassers ausgeschlossen werden kann.

Der nachsorgende Grundwasserschutz regelt das Ergreifen von Gegenmaßnahmen an Schadstoffquellen. Er regelt auch die Art und Weise der Sanierung von Grundwasserkontaminationen.

Der Grundwasserschutz ist unter anderem in den Wassergesetzen und der Verordnung für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV), der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung (PflSchAnwV, 1992) oder der Düngeverordnung (DüV, 2017) festgehalten. Über diese Gesetze und Verordnungen wird ein zu hoher Eintrag von Stoffen, der negative Auswirkungen auf die Grundwasserqualität haben würde, reglementiert. Insbesondere Einträge persistenter Stoffe, die also im Grundwasser nicht abgebaut werden können, sollen verhindert werden.

Grundwasser welches für die öffentliche Wasserversorgung verwendet wird, bedarf eines besonderen Schutzes, der über die Ausweisung von Trinkwasserschutzgebieten geregelt wird. In diesen Trinkwasserschutzgebieten sind bestimmte Handlungen, Nutzungen und die Verwendung bestimmter Stoffe eingeschränkt oder untersagt.

© Tania Birner/Landesamt für Umwelt
  • Einträge von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln durch
    landwirtschaftliche und gartenbauliche Flächennutzungen
  • Einträge von organischen Schadstoffen aus Altablagerungen,
    Altlasten und Deponien
  • Einträge von organischen Schadstoffen oder Nährstoffen
    durch undichte Kanalisationen zum Beispiel durch veraltete Abwasserleitungen oder Abwassergruben
  • Einträge von Schadstoffen durch unsachgemäß ausgeführte Bohrungen
  • Einträge von Sulfat und Ammonium durch bergbauliche Tätigkeiten
  • Einträge von Chlorid und weiteren Stoffen durch Straßenverkehr und Streusalz

Die natürlichen Filterwirkungen der Bodenschichten, durch die sich das Sickerwasser in Richtung Grundwasser bewegt und auch die Filterwirkung des Grundwasserleiters sind begrenzt. Einmal eingetragene Schadstoffe verbleiben sehr lange in Boden und Grundwasser, weil sie im Untergrund nur langsam oder überhaupt nicht abgebaut werden. Zudem ist in den grundwasserleitenden Schichten des Landes Brandenburg die Fließgeschwindigkeit sehr gering (meist weniger als 1 Meter pro Tag), so dass Schadstoffe nur allmählich ausgewaschen werden können.

Schutz des Grundwassers

Eine Sanierung von Grundwasserverschmutzungen, wie zum Beispiel durch Altlasten verursacht, ist - wenn überhaupt - nur mit hohem finanziellem und technischem Aufwand über meist lange Zeiträume möglich. Daher ist ein vorsorgender Grundwasserschutz besonders wichtig.

Ziel des vorsorgenden Grundwasserschutzes ist es, Grundwasserverschmutzungen erst gar nicht entstehen zu lassen. Hierzu gehört unter anderem die Untersuchung verschiedenster Parameter an Grundwassermessstellen in einem aussagekräftigen Messnetz. Durch eine geeignete Grundwasserüberwachung können Schadstoffbelastungen frühzeitig erkannt und räumlich eingegrenzt werden. Der vorsorgende Grundwasserschutz beinhaltet aber auch die regelmäßige Bewertung der Grundwasserqualität.

Der vorsorgende Grundwasserschutz wird in den flächendeckenden und den anlagenbezogenen Grundwasserschutz unterteilt. Flächendeckender Grundwasserschutz beinhaltet hauptsächlich den Schutz vor Schadstoffeinträgen aus der Luft, aus der landwirtschaftlichen Nutzung und aus Siedlungsflächen. Der anlagenbezogene Grundwasserschutz regelt das sichere Betreiben von zum Beispiel Anlagen mit wassergefährdenden Stoffen, Abwasseranlagen oder Abfalldeponien, so dass eine Gefährdung des Grundwassers ausgeschlossen werden kann.

Der nachsorgende Grundwasserschutz regelt das Ergreifen von Gegenmaßnahmen an Schadstoffquellen. Er regelt auch die Art und Weise der Sanierung von Grundwasserkontaminationen.

Der Grundwasserschutz ist unter anderem in den Wassergesetzen und der Verordnung für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV), der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung (PflSchAnwV, 1992) oder der Düngeverordnung (DüV, 2017) festgehalten. Über diese Gesetze und Verordnungen wird ein zu hoher Eintrag von Stoffen, der negative Auswirkungen auf die Grundwasserqualität haben würde, reglementiert. Insbesondere Einträge persistenter Stoffe, die also im Grundwasser nicht abgebaut werden können, sollen verhindert werden.

Grundwasser welches für die öffentliche Wasserversorgung verwendet wird, bedarf eines besonderen Schutzes, der über die Ausweisung von Trinkwasserschutzgebieten geregelt wird. In diesen Trinkwasserschutzgebieten sind bestimmte Handlungen, Nutzungen und die Verwendung bestimmter Stoffe eingeschränkt oder untersagt.

Weiterführende Informationen

Weiterführende Informationen